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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1894
- Sprache
- Deutsch
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oU 195, 23. August 1894. Nichtamtlicher Teil. 5013 Nichtamtlicher Teil. Zur Litterarlwiivcntwn mit den Niederlanden. Es wird den Lesern des Börsenblattes noch erinnerlich sein, daß die holländische »VsrssmAwA tsr bsvorcksriuZ van äs bslanAsn äss bosbbanäsls« in ihrer letzten Jahresversamm lung 1893 eine Kommission cinsctzte, welche die Frage des eventuellen Anschlusses der Niederlande an die Berner Kon vention zum gegenseitigen Schutze des Urheberrechtes zu prüfen hatte. Diese aus 5 Mitgliedern bestehende Kommission hat kürzlich einen Bericht über ihre Thätigkeit erstattet und ihren Beschluß veröffentlicht. Dieser letztere lautet, es sei erwünscht, daß Holland der Konvention beitretc; weil jedoch im Buchhandel große Bedenken dagegen vorhanden seien, und außerdem der von der Berner Konvention auf 10 Jahre ausgedehnte Schutz für Uebersetzungcn im Widerspruch stehe mit dem holländischen Gesetz vom 28. Juni 1881, das nur Schutz auf 5 Jahre gewähre, so empfehle die Kom mission den Beitritt nur unter der Bedingung, daß der llcbcrsetzungsschutz für Holland ausnahmsweise auf 5 Jahre ermäßigt werde. Wenn das nicht möglich sei, so empfehle die Kom mission, einzelne Verträge mit den verschiedenen Staaten unter Zugrundelegung der Berner Konvention zu schließen; man werde damit den Gründen von Recht und Billigkeit gerecht und wahre doch auch die In teressen des holländischen Buchhandels. Es ist nicht darauf zu rechnen, daß Artikel 5 der Berner Konvention, der den Schutz gegen unbefugte Uebersctzungen auf 10 Jahre nach Veröffentlichung des Originalwerkes garantiert, nach dem Vorschläge obiger Kommission auf 5 Jahre geändert wird; auch kann eine Ausnahme zu Gunsten Hollands nicht gestattet werden. Dagegen begrüße ich den zweiten Vorschlag der Kom mission, Verträge mit den einzelnen Staaten zu schließen mit bjährigcm Schutze gegen Uebersetzungcn, auf das freudigste. Nach meinem Dafürhalten ist diese Frist durchaus geuügcnd, und wenn der übrige holländische Buchhandel dem Vorschläge der Kommission Folge geben wollte und sich bereit finden ließe, mit Deutschland einen Litterarvertrag auf dieser Grund lage zu schließen, so könnten beide Teile damit zufrieden sein, und der jetzt bald 30 Jahre schwebende Konflikt zwischen den deutschen und den holländischen Autoren und Verlegern wäre damit endlich beigelegt. Dazu ist indessen vorläufig noch keine Aussicht, denn die VsrseniKinA hat am 14. August d. I. in ihrer 77. in Amster dam abgehaltcncn Jahresversammlung mit 65 gegen 26 Stimmen den Vorschlag der Kommission abgelehnt. Dieses Beharren der Majorität auf dem bisherigen, auf die Dauer doch unhaltbaren Standpunkte kann nur dazu dienen, das Ansehen der holländischen Autoren und Verleger im Auslande zll schädigen. Dies hat die Minorität wohl herausgefühlt, und sehr richtig führte ihr Sprecher, Herr Jac. G. Robbers, in der Versammlung aus: MIcbersetzen ohne Entschädigung ist von Nachdrucken nicht zu unterscheiden. Wer zugicbt, daß Talent ein Kapital ist, muß auch zugcben, daß für die Benutzung dieses Kapitals Rente gezahlt werden muß. Wenn wir das Werk eines Autors, ohne Rente dafür zu zahlen, übersetzen, so berauben (!) wir ihn seiner Rente.« Auch der Vorsitzende der Generalversammlung, Herr I. K. Tadema, unterstützte den Vorschlag der Kommission, indem er unter anderem ausführte, es sei eine moralische Pflicht für Holland, sich den internationalen Bestimmungen über das Autorrecht zu unterwerfen. Wäre dieses Recht nicht im sittlichen Gefühl empfunden, so würden die Gesetzgeber der verschiedenen Staaten es nicht unter ihren Schutz gestellt haben u. s. w. Die Majorität der Versammlung war nicht gewillt sich auf diesen sittlichen Standpunkt zu stellen; für sie war lediglich das merkantile, materielle Interesse maßgebend, und von diesem geleitet ging man über den Kommissionsbericht zur Tagesordnung über. So beklagenswert diese Kurzsichtigkeit ist, so befriedigt bin ich doch von den Fortschritten der besseren Einsicht im holländischen Buchhandel. Ich habe früher nur dasselbe gesagt, was heute die Herren Robbers und Tadema im Namen einer Minorität sagen, die schon mehr als ein Drittel der Versammlung bildet. Damals verwarf der ganze hol ländische Buchhandel, C. L. B rin km an an der Spitze, meine Ausführungen und gefiel sich in der Rolle der gekränkten Unschuld. Jetzt habe ich schon die Gcnugthuung, daß die besseren Elemente in Holland die Sache selbst in die Hand genommen haben, und wir Ausländer werden gar nicht lange mehr zu warten brauchen, bis die Frucht zum Pflücken reif wird. Als historische Notiz füge ich noch hinzu, daß zwischen der deutschen und holländischen Regierung der Entwurf einer Littcrarkonvention schon vor 10 Jahren vereinbart und von den beiderseitigen Bevollmächtigten am 13. Mai 1884 im Haag unterzeichnet ist. Der deutsche Reichstag hat diesen Entwurf in seiner Sitzung am 13. Juni 1884 einstimmig angenommen; die holländische Zweite Kammer dagegen, bei der er im September 1884 eingebracht war, hat ihn infolge eines Kommissionsberichtcs vom 1. Juli 1885 abgelehnt. Seit dem ruht die Sache amtlich. Wir können den weiteren Verlauf ruhig abwartcn. Berlin, 20. August 1894. Otto Mühlbrecht. Vrrlagsverändermrgen deö deutschen Buch handelt' im ersten Halbjahr 1894. Zusammengestellt nach den betreffenden Anzeigen in der Rubrik des Börsenblattes: -Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen». Vorbemerkung: Die nachfolgende Zusammenstellung soll den Herren Sortimentern ermöglichen, die notwendigen Angaben über Verlagsveränderungen in ihren bibliographischen Hilfsmitteln auch nachträglich noch zu machen, wenn deren sofortige Eintragung im Drange der Geschäfte unterlassen wurde. Da bei Bcsitzveründerungen die früheren Preise sehr oft außer Kraft treten, so sind Preisangaben dein Titel nur dann beigedruckt, wenn sic der neue Besitzer gleichzeitig mit ver öffentlicht hat. Das Erscheinungsjahr ist den Titeln hinzu gefügt, soweit cs sich aus den Verlags-Katalogen fcststellcn ließ. Gelegentliche Mitteilungei: über Vcrlagsverändcrungen in anderen Rubriken des Börsenblattes, als der oben ange gebenen, konnten nicht berücksichtigt werden. Diese Zusammenstellung soll auch ferner halbjährlich i» diesem Blatte erscheinen; es liegt daher sehr im Interesse der Herren Verleger, jede Verlagsverändcrung sofort unter möglichst ausführlichen Angaben bezüglich der Preise w. im Börsenblatt anzuzeigen. Je vollständiger diese Liste wird, desto brauchbarer wird sie im Sortimentsvcrkehr sein. 676*
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