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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1899
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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2160 Nichtamtlicher Teil. .H§ 65, 20. März 1899. Nichtamtlicher Teil. Zur Postgesetznovelle. Eingabe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu dem „Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Postweseu" (Nr. 116 der Drucksachen). An den Deutschen Reichstag zu Berlin. Dem hohen Reichstag beehrt sich der Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig' als der berufene Vertreter der Interessen des ge sinnten "deutschen Buch- und Kunsthandels folgendes ehrer- biekigst"zu unterbreiten. In dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Aenderungen von Bestimmungen über das Post wesen nebst Begründungen sind gesetzliche Bestimmungen vorgeschlagen, welche den ehrerbietigst Unterzeichneten geeignet erscheinen, den deutschen Buchhandel erheblich zu beeinträchtigen. Wenn im allgemeinen auch der Grundsatz billig er scheint, daß »jede Zeitung nach den Anforderungen zahle, die sie an die Post stellt«, so kann er doch nur insoweit als gerecht angesehen werden, als er sich auf diejenigen Zeitungen erstreckt, deren Vertrieb der Post gesetzlich Vorbehalten ist, nämlich die politischen Zeitungen. Ein ganz wesentlicher Teil der deutschen Zeitungs- j litteratur, die unter den Begriff »Zeitschriften« fallenden wissenschaftlichen und Fach-Zeitungen, die illustrierten Familien- und Unterhaltungs-Zeitungen, die Modenzeitungen, Monatszeitschriften u. s. w., unterliegen in Deutschland dem Vertrieb durch den Buchhandel, welcher ihn als eine seiner > geschäftlichen Hauptaufgaben betrachtet. Der Sortiments- t (Klein-) Buchhandel ist in seinem Bestehen von der Erhaltung ° dieses wesentlichen und wichtigen Teiles seines Geschäfts betriebes geradezu abhängig. In ungefähr 8000 einzelnen buchhändlerischen Betrieben, zu denen noch viele kleine in dem Zeitschriftenhandel ihren Unterhalt findende sonstige Betriebe kommen, wie Zeitungs spediteure, Inhaber von Leihbibliotheken, Journal-Lese zirkel u. s. w., spannt der Buchhandel ein enges Netz über das Reich. Seine in keinem anderen Lande vorhandene Organisation hat das Entstehen einer reichen Zeitschriften- litteratur neben der politischen Zeitungspresse ungemein ge fördert, so daß diese die gleichartige Litteratur anderer Völker beträchtlich überragt. Durch die in die Vorlage an den hohen Reichstag zum Beschluß gestellten Aenderungen des Postgesetzes entsteht die Gefahr für den Buchhandel, daß ihm der Vertrieb der nicht politischen Zeitungen von der Post allmählich entzogen wird. Mit dem veränderten Prinzip der Tarifbildung soll eine den thatsächlichen Kosten der Postverwaltung mehr ent sprechende Besteuerung der Zeitungen herbeigeführt werden. Die Neuerungen wollen eine Mehrleistung auf die häufig erscheinenden Zeitungen übertragen und die Zeitschriften, welche in der Häufigkeit des Erscheinens der politischen Presse nachstehen, entlasten. Die Tarifbildung wird nun ohne Berücksichtigung des Abonnementspreises lediglich aus einer für alle Zeitungen übereinstimmenden Bezugsgebühr, der Er scheinungszahl und dem Jahresgewicht ermittelt, während bisher für die Post, übereinstimmend mit der Rabattberechnung beim Buchhandel, der Abonnementspreis für die Tarifbildung, bez. für den Vertriebsrabatt maßgebend war. In der Begründung der Vorlage werden in: allge meinen nur die Verhältnisse der politischen Presse einer Be rücksichtigung unterzogen, nicht aber diejenigen der nicht politischen Zeitschriften. Der Grund liegt jedenfalls darin, daß entweder der Umfang dieses Zeitschriftenvertriebs gegen wärtig für die Post nicht wesentlich in Betracht gekommen ist, oder daß man mittelbar aus postfiskalischem Interesse die Uebertragung des Zeitschriftenvertriebes vom Buchhandel auf die Post herbeisühren wollte, oder daß die Verschiebungen, welche der neue Gesetzentwurf auf diesem Gebiete, besonders im Verhältnis zwischen Post und Buchhandel, herbeiführen würde, postseitig nicht voll gewürdigt worden sind. Durch den, dem hohen Reichstag zur Beschlußfassung vorgelegten neuen Tarif wird die bisherige annähernde Gleich heit der Zeitungsprovision und des Buchhändlerrabattes wesentlich verändert, und zwar gestaltet sich der neue Zeitungs tarif der Post im allgemeinen für den Zeitschriften vertrieb beträchtlich niedriger, für den Verleger somit der Vertrieb durch die Post wesentlich günstiger als der bisherige durch den Sortiments(Klein-)Buchhändler. Einzelne der aller billigsten Wochenzeitschriften mögen dabei eine Ausnahme machen. Bei der hohen Auflage vieler Zeitschriften ergiebt die Ausnützung des billigeren Posttarifs im Gegensatz zu dem Buchhändler-Rabatt hohe pekuniäre Vorteile für die Verleger. Es scheint deshalb die Ueberleitung des Vertriebes der Zeit schriften vom Buchhandel zur Post im allgemeinen so sehr im Interesse der betreffenden Verleger zu liegen, daß ein allmähliches Verdrängen des buchhändlerischen Vertriebes durch den Post vertrieb nur eine Frage der Zeit sein dürfte. Die Allgemein heit des deutschen Verlagsbuchhandels ist aber in dieser Frage solidarisch mit den Interessen des Kleinbuchhandels insofern verbunden, als die Erhaltung eines lebensfähigen Kleinbuch handels die Voraussetzung für das Gedeihen des Verlags buchhandels in seiner Gesamtheit bildet. Wenn die Vorlage Gesetz werden sollte, so würde die Post in Zukunft den Vertrieb der Zeitschriften so billig be wirken, daß ihr der Kleinbuchhandel nicht zu folgen vermöchte, weil er bei einem Rabatte, welcher der neuen Postzeitungs gebühr gleichkommt, nicht seine Rechnung finden kann. Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil er die Frachtkosten für die Zeitschriften zu tragen hat, neben denen ihm noch andere erhebliche Unkosten erwachsen. Seine Frachtspesen sind be sonders hoch, da er mit der Post im Wettbewerb hinsichtlich der Schnelligkeit der Lieferung an das Publikum steht. Ohne den Zeitschriftenvertrieb kann der Kleinbuchhandel I aber überhaupt nicht bestehen, wenigstens nicht in den mitt- i leren und kleineren Städten der Provinz, wo der reine Bücher-) verkauf nicht ausreichend seine Existenz sichert. Außerdem ist der Zeitschriftenvertrieb für den Kleinbuchhandel insofern ein bedeutungsvolles Mittel, als er dadurch in fortgesetzter Ver bindung mit dem Publikum bleibt und sich die Kundschaft erhält. Das Publikum der Provinz neigt ohnehin dazu, seinen Bücherbedarf aus den Großstädten zu beziehen, deren Buchhandel durch seine Kataloge allenthalben in der Provinz Kundschaft wirbt, wobei ihm das billige Postpaket-Porto wesentliche Hilfe leistet; ebenso wird der Provinzialbuchhandel erheblich durch die Reisebuchhandlungen beeinträchtigt, die sich mit dem Verkauf umfänglicher Werke auf Ratenzahlung befassen. Als das einzige Mittel, sich dieses von außen eindringen den Wettbewerbes zu erwehren, gilt der Zeitschriftenvertrieb, der aus den eben angeführten Gründen die Verbindung des Kleinbuchhändlers mit seiner Kundschaft erhält. Der Zeit schriftenvertrieb ist deshalb für den Kleinbuchhandel ein ganz unentbehrlicher und durch nichts anderes zu ersetzender Geschäftszweig.
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