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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1881
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- Deutsch
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1194 Nichtamtlicher Theil, Ilk SS, 21. März. A. A. Perth«» tn <8otha. 6vdme/vr, L., Oesedielite v. Ost- u. ^Vegtprsugven. 1. 2. ^.uü. 8. * 3. 80 Gchirrmacher, F. W., Geschichte CastilienS im 12. u. 13. Jahrhundert. 8. * 12. — Lsllsekrtkt 5. Lireksvxesekiektö, dri^. v. 16. Lriexer. 4. 66. 4. 6tt. 8. R, M * 4. — Koufirmandenbüchleiu f. die Jugend evangelischer Gemeinden. 28. Ausl. 8. * —. 40; geb. baar * —. 55 ckarstsU^u. 6. ^.uü. 8. * 1. 50 f Ott, A., Handbuch f. Auswanderer, m. besond. Berücksicht, der Verein. Staaten v. Nord-Amerika u. Argentinien. 8. Ausg. m. großer Karte geb. 4. 50; AuSg. m. kleiner Karte 2. 70 Tcholtze in Leipzig. s 8vIiuirvvdtNl6r, Vf., u. vtoekl, 6s.ys,6sQ-6uc6. 6. ^uü. 6. u. 7. 65ß. 4. O L ä. —. 30 2H6r»8ek, 6sr, rum 6uo66 68t6er. Hedertra^en v. ^Vüusods. Liu- xslsitet u. m. ^otsu vergeben v. 6. 6ürst. 8. * 3. — Dincklage, E. v., Emsland-Bilder. Erzählungen aus dem EmSlande. 2. Aufl. 16. Geb. * 1. — LLMe. 8. ^ ^ *^16. 80 Coorad, F., VeritaS. Predigten f. das kathol. Kirchenjahr. 2. Jahrg. I.Lfg. 8. »-.60 Cramer, W., Mai-Andacht. 31 Betrachtgn. f. die einzelnen Tage d. der heil. Jungfrau Maria geweihten MaimonatS, nebst Gebeten u.Liedern. 2. Aufl. 8. * —. 30 xuaxss nitb -xeciLl ri-ker-mcs to tbs sastörn «Illcki. 8. -j- 8imvn8, 6., llat äsr ckritte LvLn^eligt 6en lranonigebsn Llat-tbLua denutrt? 8. * 2. — Diol»t in Leipzig. Hauck'S, W., Präparationen zum Neuen Testament. 1. Abth. Präparation zu den Episteln. 2. Hst. 16. —. 75 G. Weigel in Leipzig. Ott, A., Handbuch f. Auswanderer, m. besond. Berücksicht, der Verein. Staaten v. Amerika u. Argentinien. 8. Basel. AuSg. m. großer Karte geb. * 5. —; m. kleiner Karte * 2. 50 -j- Ronat-blatt f. Zeichen-Unterricht. 3. Jahrg. 1880/81. 12 Nrn. 8. » 1. 20 Bergiß mein nicht! Lehre. Verheißg., Trost in Bibelsprüchen u. Lieder- versen f. jeden Tag d. JahreS. 10. Aufl. 32. Geb. * —. 75; m. Goldschn. * 1. —; m. Goldschn. u. Klappe * 1. 25 Gerok, K., Matthias Claudius, der Wandsbecker Bote. Vortrag. 8. * —. 80 Nichtamtlicher Theil. RrichigkrichtS-Erkcnntnisse. Inwieweit ist die Tagespreise durch den Z. 193. des Straf gesetzbuchs geschützt, wenn sie gerichtliche Entscheidungen ver öffentlicht? Urtheil des II. Strafsenats vom 28. Januar 1881 gegen den Redacteur der Jnsterburger Zeitung.*) I. Landgericht Insterburg. Aus den Gründen: „Die Revision kann nicht für begründet erachtet werden. Bei Beurtheilung des incriminirten Artikels in der Nr. 36 der Jnsterburger Zeitung vom 12. Februar 1880 hat der erste Richter thatsächlich festgestellt: 1) die Jnsterburger Zeitung bringe in einem besonderen Ab schnitte, wie dies auch in der fraglichen Nr. 36 geschehen, gewöhn lich Nachrichten Uber die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen; 2) der betreffende Artikel sei seinem wesentlichen Inhalte nach und mii »nwesenttichenWeglassungendcm UrtheilcdesReichsgerichts enmommen, das sich in der Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strasjachen, hcrausgegeben von den Mitgliedern der Reichsanwalt- schast, abgedruikt findet; 3) diese Veröffentlichungen hätten lediglich den Zweck, die Leser des Blattes über die Auslegung der Strafgesetze durch den höchsten Gerichtshof zu insormiren. Daraus wird gefolgert, die Publikationen des Angeklagten standen unter dem Schutze des tz. >93. des Strafgesetzbuchs, und wird weiter sestgestellt, daß für die vom Angeklagten bestrittene Absicht, zu beleidigen, alle thatsächlichen Momente schien, weshalb *> Aus den „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (Leipzig, Beit L Comp.) mit gefälliger Genehmigung der Verlagshand- tung abgedruckt. das fragliche Referat in Nr. 36 der Jnsterburger Zeitung nicht für strafbar erachtet werden könne. Die Revisionsschrist der örtlichen Staatsanwaltschaft räumt ein, was oben unter Nr. 1, 2 ausgeführt wird, und erwähnt all 1, daß die Jnsterburger Zeitung solche Berichte zu bringen pflege. Wenn der Beschwerdeführer bemerkt, der erste Richter spreche sich nicht darüber aus, ob der sraglicheArti kelan sich eine Beleidigung im Sinne des tz. 185. des Strafgesetzbuchs enthalte, so ist dies richtig, bildet aber nicht die Verletzung einer Rechtsnorm, da der erste Richter aus Z. 193. des Strafgesetzbuchs zur Freisprechung gelangt ist, mithin jene Frage zu beantworten nicht genöthigt war. Zur Anfechtung des Urtheiles hinsichtlich der Anwendung des K. 193. des Strafgesetzbuchs führt die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsschrist aus, die Oessentlichkeit der Gerichtsverhandlungen gewähre der Presse kein unbedingtes Recht zu deren Publikation. Dies entspricht der in der Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 1. Nr. 8, S. 19 entwickelten Ansicht; aber dagegen hat der erste Richter auch nicht geschlt, indem er eine solche Bc- fugniß der Presse nirgends aufstellt. Zutreffend mag die Bemerkung des Beschwerdesührers sein, daß bei Referaten über Beleidigungsprozcsse die Bezeichnung des Namens des Beleidigten vielfach einen Mißbrauch der Presse ent halte Eine ausnahmlose Regel dieses Inhaltes läßt sich aber nicht aufstellcn, indem jene Angabe nach den Umständen des Falles un vermeidlich und ie nach der Person des Beleidigten, sowie nach der Sachlage unbedenklich fein kann. In dieser Richtung bewegt sich also der Angriff der Statsanlvaltichast aus thatsächlichem Boden und vermag im Hinblick aus tz. 376. der Strasprozeßordnung nicht die thatjächliche Feststellung zu beseitigen, auj wtlchc der erste Richter die Anwendung des tz. 193. des Strafgesetzbuchs gestützt hat. Die oben zu 3 erwähnte Feststellung mag thatsächlich unrichtig sein; aber sic ist der Nachprüfung des Revisionsgerichts entzogen,
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