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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189407177
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18940717
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-17
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4322 Amtlicher Teil. AS t63, 17. Juli 1894. 8 18. Die von dcrRedaktion veranlaßten oder unter Honorarversprechen nngenoniniencn Aufsätze werden den Verfassern zu dem üblichen oder dem etwa vereinbarten Satze bezahlt. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. 8 19. Von der Aufnahme sind in beiden Blättern anszuschlicßen: 1. Aussätze, Anzeigen oder Ausdrucke, die schwindelhafter Art sind oder die sonst dem Buchhandel oder den Blättern selbst zur llnehre gereichen oder die kenntlich gemachte Angehörige des Buchhandels in ihrer Ehre kränken können*); 2. Streitigkeiten, wenn sie sachlich oder grundsätzlich des An spruches auf allgemeine Beachtung entbehren, oder die Grenze des Wohlanstandes überschreiten; 3. nicht Unterzeichnete Aufsätze, welche offene oder versteckte Angriffe gegen Vereinsmitglicder oder anerkannte Vereine enthalten; 4. Angelegenheiten, welche dem Buchhandel und dem Buch gewerbe fern liegen, oder geeigneter anderwärts Behandlung finden; 5. Unbedeutendes und Formloses, sowie Wiederholungen bereits genügend besprochener Gegenstände; 6. Mahnungen mit namentlicher oder kenntlicher Bezeichnung des Gemahnten; 7. Anzeigen unzüchtiger oder im Deutschen Reich rechtskräftig verbotener Werke. 8 20. Einwendungen gegen Nichtanfnahme von Aufsätzen oder An zeigen sind an den Ausschuß für das Börsenblatt zu richten, der bei seinen Entscheidungen zur Angabe von Gründen nicht ver pflichtet ist. Gegen seine Entscheidung steht die Berufung an den Vorstand und die Hauptversammlung frei. 8 21. Einsendungen, welche Angriffe**) gegen die Person oder das Geschäft eines Vereinsmitgliedes oder gegen einen anerkannten machungen und Anzeigen unterliegen nicht der im K 21 cntbaltencn Be stimmung. (Beschluß des Vorstandes vom 10/11. Februar 1892.) ch Tadelnde Urteile über persönliche oder geschäftliche Hand lungen oder Unterlassungen, inglcichen Acußerungcn, die zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrung berechtigter Interessen gemacht werden, sind nur dann unzulässig, wenn die Absicht, den An gegriffenen it, seiner Ehre zu kränken, ans der Form der Aeußeruug oder ans den Umständen, unter denen sic geschah, hervorgcht. Die Vor schrift des 21 bleibt hiervon unberührt. Ankündigungen von Streitschriften sind nach dem Grundsätze zu behandeln, daß das Börsenblatt den bnchhändlerischen Geschäftsinteressen jeder gesetzlich nicht verbotenen Partei dienen soll. Die Ankündigungen dürfen nicht hinauSgehen über geschäftliche Mitteilungen und sachlich ge haltene Angaben des Zweckes und Inhaltes der Schrift. Unter dieser Voraussetzung ist die Folgerung unzulässig, daß die Ankündigung einer den Andersdenkenden anstößigen Schrift den einzelnen Gegner, also auch den cinzelucn andersdenkenden Buchhändler im Sinne des tz 19. Ziffer 1 kränken oder dem Börscnblaite zur Unchre gereichen könne. **) Als Angriff wird auch die abfällige Erwähnung eitles Konkurrcnzunternchmens in einer Gcschäftsanzeige behandelt. Erschienene Nenistkciten des deutschen Buchhandels. (Milgetcill von der I. C. Hi urichs'scheu Buchhandlung.) " vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders ans dem bctr. Buche. -f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises cingeschickt. Literarische Anstalt, August Schulze, i» Leipzig. Grsy-Stipek, B., Paula. Nvman. gr. 8". (182 S.) n. 2. — G. Barncwiiz'schc Hofbuchl)., Sort. (Otto Kruse) in Neustrelitz. Schneist B., Liederbuch. 100 1- n. inchrstimin. Volkslieder. Für den Schulunterricht geordnet n. Hrsg. 12". (72 S.) In Koniin. n. —. 30 Bereit, enthalte», werden nur mit Hinznfügnng des Namens oder der Firma des Verfassers nnfgcnommen und sind von der Redaktion dem Angegriffenen vor dem Drucke vorznlegen, damit diesem Ge legenheit geboten werde, gleich im Anschluß daran eine binnen 8 Tagen einzuscndende Entgegnung folgen zu lassen. Ist die sofortige Veröffentlichung eines Angriffes von offen kundiger Wichtigkeit für den Einsender oder für den Buchhandel, so kann die Redaktion die achttägige Frist verkürzen oder vom Einholcn der Erwiderung absehen. Der Ausschuß für das Lörsrublatt. 8 22. Der Ausschuß für das Börsenblatt ist ein Organ des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler (ß 13, Ziffer 3 der Satzungen). Der Ausschuß besteht aus vier Mitgliedern (H 29, Ziffer 7 der Satzungen), von denen eins zugleich Mitglied des Rechnungs- Ausschusses sein muß. Die Mitglieder werden vom Vorstand aus drei Jahre so gewählt (§ 30 und 31 der Satzungen), daß womöglich die verschiedenen Hauptzweige des Buchhandels im Ausschuß ver treten sind. 8 23. Dem Ausschuß steht es zu, dem Vorstände Aenderungs- vorschläge zu machen, sowohl hinsichtlich der Förderung der Zeitschriften als Verlagsunternehmen des Börsenvereins, wie auch bezüglich der Anweisungen für Redaktion und Geschäftsstelle. Des weiteren steht es ihm zu, in zweifelhaften Fällen über Aufnahme oder Zurückweisung von Artikeln, bereu Bezahlung oder Nichtbezahlung, Aufnahme oder Zurückweisung von Anzeigen, Vergünstigungen bei Aufnahme von Einsendungen und Anzeigen zu entscheiden. lieber jede Sitzung ist ein Verhandlnngsbericht aufzunehincn, den die Geschäftsstelle anfbewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten Abschriften. Den geschäftlichen Briefwechsel im äußeren Verkehr und die Aufbewahrung der Akten besorgt die Geschäftsstelle des Börscn- vercins. »Die Bestimniungen über die Aufnahme in das Ver zeichnis der erschienenen Neuigkeiten- bleiben unverändert; nur Z 9, Abs. v. erhält folgende Erläuterung: Nur dein Verleger vder KommissionsVerleger einer Schrift steht das Recht zu, sie an die Hinrichs'sche Buchhandlung zur Aufnahme des Titels eiuzuscnde». Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vorstandes vom 6. November 1890.) H. Barsdorf, Berl.-Buchh. in Leipzig. Eckcriuan», Gespräche in. Goethe. Mit Einleitg., Amnerkgn. n. Namen- u. Sachregister Hrsg, von A. v. der Linden. 2. Lsg. gr. 8°. (1. Bd. S. 81—160.) bar —. 40; 1. Bd. (IV, 188 S.) f. 3 Bdc. n. 3. 20; gcb. in 1 Bd. n. 4. —; in 3 Bde. n. 5. — Emil Behrend, Bert.-Bucht)., i» Wiesbaden. Lalmsir, norm. NonatWvbi'itl 1. Hau«-, 8ebul- n. Ltosollsobat't«- Drmgbo^. IIv. .1. Noz-or. 5. labrg;. 1894. 7. Utl. x-n. 8". (54 8.) Viortoljäbrliob bar u. 1. 80 2611- rr. Ltrvitlraxxsii, päciaZoAisobo. 1Rci-r8obrift>on xur Irountnis clor xäclaAvß;. LoktrobAn. clor lloZonevarl. II>-»-§. v. 1. IIovor. 38. Lkl. (VII. Lcl. 3. ilkt.) §r. 8". Linüslpr. v. —. 60
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