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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1894
- Strukturtyp
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- 1894-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1894
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- Deutsch
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> Handlungen halten oder den einzelnen Reden folgen, sondern f müssen uns im Interesse des Raumes ans das Hauptsächlichste Z und Wissenswerteste beschränken. H lieber sämtliche ans Erhöhung der Beiträge und cvcn- ! tuell Herabsetzung der Leistungen der Krankenkasse nbzielcndc i Anträge wurde zunächst eine Generaldebatte eröffnet und darauf tz in die Spezialberatung eingetreten. Grund der Anträge Z war die fortdauernde Notlage der Kranken- und Begrälmis- Kasse, deren Ausgaben alljährlich die Einnahmen übersteigen, so daß das Vermögen jährlich um einige Tausend Mark ab- >! nimmt. Gegenwärtig beträgt das Vermögen der Kranken- ! kasse ca. 65 000 Von seiten der Freunde der Erhöhung ! der Beiträge wurde betont, daß wir thatsächlich nicht 24 ^ zur Krankenkasse zahlen, sondern nur 15 5 zahlen I wir zur Witwen- und Waisenkassc, 3 zur Alters- und I ^ 1 zur Verbandskasse. Es handele sich nur um die kleine Erhöhung von 2 pro Jahr, also 50 H pro Viertel jahr, welche Erhöhung schon vor zwei Jahren, leider vergeblich, auf das wärmste befürwortet worden sei. Diesen geringen Beiträgen gegenüber stände» die geradezu einzig dastehenden Leistungen unserer Krankenkasse, die z. B. ! bei nur zehnjähriger Mitgliedschaft, wenn längere Krankheit und Todesfall eintrete, an Kranken- und Sterbegeld die ge- j waltige Summe von mehr als 900 zu zahlen habe, und zwar liege hier kein Gnadenakt, sonder» ei» gutes Recht zum ! Bezüge vor. Eine weitere Unterstützung von 78 könne I der Vorstand ausnahmsweise gewähren. Lehne man die 1 Erhöhung der Beiträge ab, so bleibe nur die Herabsetzung der Leistungen übrig. Den Kränkelt aber ihre Bezüge zu kürzen, I sei ein falscher Weg; 50 pro Arbeitstag bei arbeitsfähigen Kranken sei viel zu wenig, sei doch schon 1 ^ fast zu genau ! ausgerechnet und reiche in vielen Fällen für Arzt und Apotheke ! bei weitem nicht, zumal ja nur 6 Tage pro Woche bezahlt würden und die Zeugnisse des Arztes auch bezahlt werden müßten. Ausnahmen könnten nicht maßgebend sein. Die arbeitsfähigen Kranken seien nicht die schlimmsten. Gar mancher suche sich jetzt im Geschäft zu halten, der andernfalls die Zahl der Arbeitsunfähigen vermehren würde. Man solle sich hüten, scharfe Ausdrücke zu gebrauchen, wenn die Kranken ! ihr gutes Recht forderten, vielleicht auch der oder jener ein mal die Kasse benutze, der vermöge seiner Stellung wohl ! darauf verzichten könne. Die große Masse der Mitglieder j würde sonst stutzig und verlöre das Vertrauen auf ihr gutes ! Recht. Dieses gute Recht sei der Anlaß zur Gründung des Verbandes gewesen. Ilcberdies sei ja die Kontrolle durch das Erfordernis der Unterschrift des Chefs eine sehr scharfe, j Die Gegner der Erhöhung der Beiträge betonten die Schwierigkeit, die schon jetzt die Einziehung der Beiträge be- ! reite. Verschiedene Vertrauensmänner berichteten, daß sie i strikten Auftrag hätten, unter allen Umstünden gegen jede j Erhöhung der Beiträge zu stimmen. ! So war denn das Schicksal des Antrags auf Erhöhung der Beiträge besiegelt. Er wurde mit mehr als zivci Drittel der abgegebenen Stimmen ab ge lehnt. Von den Gegenanträgen wurden diejenigen ans Ersatz der gehabten Kosten für Arzt, Arznei und dergleichen statt V Zahlung eines Krankengeldes an Arbeitsfähige abgclchnt, da gegen die Anträge des Vorstandes und des Kreises Branden burg auf Herabsetzung des Krankengeldes von 1 pro Arbeitstag auf 50 für arbeitsfähige Kranke fast einstimmig angenommen. Vielfach wurde das Verlangen ausgesprochen, daß wir uns ganz wieder auf den Boden unserer alten Statuten stellen möchten, wonach Krankengeld an arbeits fähige Mitglieder überhaupt nicht gezahlt wurde, sondern die Leistungen der Kasse lediglich auf arbeitsunfähige Mitglieder be schränkt blieben. Diese letzteren dürsten dagegen in ihren Be zügen unter keinen Umständen gekürzt werden. . Eimmdjechzigster Jahrgang. Die Versammlung schloß sich dieser Auffassung an und lehnte alle bezüglichen Gegenanträge ab. Das Krankengeld der arbeitsunfähigen Mitglieder bleibt demnach unverändert. Abgclchnt wurde ferner der Antrag des Kreises Brandenburg: auf Festsetzung eines Extrabeitrages für Mitglieder, die für ihre Angehörigen das Recht auf Empfang eines Sterbegeldes im Betrage von 300 bereits erworben haben, ferner für verheiratete Mitglieder der Witwen- und Waisenkassc. Mehrere Redner traten hier sehr energisch für das gute Recht dieser Mitglieder ein. Dagegen wurde der Antrag desselben Kreises, die Sterbegelder auf die Hälfte herabzusetzcn (75 statt 150, 100 statt 200, 150 statt 300 angenommen, jedoch mit dem Zusatz, daß diese Herabsetzung nur auf solche Mitglieder Bezug haben solle, die erst nach dein 31. Dezember 1894 dem Ver bände beitreten. Die bisherigen Mitglieder verlieren mithin von ilstcm Rechte nichts, und alle bis 31.Dezember 1894 neu hinzn- kominendcn Mitglieder treten noch in die alten Rechte ein. Es dürfte dies ein hoffentlich recht wirksames Mittel zur Erlangung neuer Mitglieder in diesem Semester sein. Der Antrag des Kreises Brandenburg: »An Mitglieder, welche mit den Beiträgen mehr als ein Vierteljahr im Rückstände sind, Krankengeld nicht eher zu zahlen, als bis sämtliche Rückstände be glichen sind«, fand wenig Beifall. Er wurde als eine Härte gegen in Not geratene Kollegen empfunden und mit großer Majorität abgclchnt. Dagegen wurde der Antrag des Kreises Leipzig: »Mitglieder, welche dem Verband noch nicht ein volles Jahr angehören, erhalten kein Krankengeld , zum Beschluß erhoben und dafür das Gesundheitszeugnis für den Eintritt in die Krankenkasse, das ziemlich allgemein als lästiges Anhängsel der Krankenkasse empfunden worden ist, über Bord geworfen. Wir haben damit abermals eilten Paragraphen unserer alten Statuten aufleben lassen. Als Ersatz des Gesundheitszeugnisses wird ein Frage bogen eingeführt (Antrag des Kreises Schwaben), den der Nencintrctende gewissenhaft nusznfüllcn und der betreffende Vertrauensmann zu beglaubigen hat. lieber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wissentlich falsche Angaben werden mit Ausschluß aus dein Verbände bestraft. Durch die Herabsetzung des Krankengeldes für arbeits fähige Mitglieder, durch Ermäßigung der Sterbegelder auf 75 bis 150 für nach dem 31. Dezember 1894 neu ein- tretcnde Mitglieder, ferner durch Einführung einer einjährigen Karenzzeit dürften wohl genügende Ersparnisse gemacht werden, um das Krankenkassenbudget ins Gleichgewicht zu bringen. Hoffen wir, daß dieses segensreiche Institut nunmehr wieder auf sicheren Füßen stehen wird. Ehe wir die Beratung der Statuten der Witwen- und Waisenkasse besprechen, möchten wir uns kurz mit den Be schlüssen befassen, die sonstige, weniger wichtige Anträge betreffen. Der Antrag Brandenburgs: »für dcit Nechnungsausschuh Mitglieder zu wählen, welche ihren Sitz nicht in Leipzig haben«, wurde, nachdem der Vorstand die Unmöglichkeit dargclcgt hatte, daß auswärtige Mitglieder das umfangreiche Rechnungs wert eingehend prüfen können, ohne daß dem Verbatide un nötige größere Kosten und dein Geschäftsführer sowie dein Kommissionär eine erhebliche Mehrbelastung erwachsen würden, aus praktischen Gründen mit großer Majorität abgclchnt. Der Antrag Badens und Elsaß-Lothringens: »Versicherungspflichtige Personen während der Dauer 610
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