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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1894
- Sprache
- Deutsch
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ihres Aufenthaltes au Orten, welche Versicherungs zwang haben, auf höchstens fünf Jahre aller Rechte und Pflichten gegen den Verband zu entbinden wurde gleichfalls abgelehnt. Ebenso erging cs dein Anträge des Kreises Leipzig auf Einführung einer Lehrlingsabtci lung innerhalb des Verbandes. Dagegen fand der Antrag Oesterreich-Ungarns, „Vcrsiche- rungspflichtige" betreffend, Unterstützung, wurde sogar dahin erweitert, das; Mitglieder aller Länder (also nicht nur Deutsch lands) , in denen die Landesgesetze die Versichcrungspflicht vorschreibcn, der Krankenkasse des Verbandes mit beschrankten Rechten und Pflichten angehören dürfen. Die Fachblnttnngelegenhcit wurde dahin geregelt, daß »unwehr einmalige Anzeige iin Börsenblatt genüge und es dein Vorstand überlassen bleibe, andere Fachblättcr zu benutzen, sobald solche sich zur Gratisnufnahme der Verbandsmittei- lungen bereit erklären. Der Antrag Oesterreich-Ungarns auf Schaffung eigener Verbands-Mitteilungen fand vorerst nicht die nötige Unterstützung. Die Anträge des Kreises Leipzig: wieder alljährliche Hauptversammlungen und alljähr liche Neuwahl der Vertrauensmänner einzuführcn wurde als aussichtslos zurückgezogen. Der Herr Geschäftsführer behält seinen deutschen Titel, dcige» wird sein Gehalt nach warmer Befürwortung des Vertrauensmannes des Kreises Schwaben um 300 erhöht. Die Eintrittsgelder verbleibe» der Krankenkasse, so lange diese noch selbst geldbedürftig ist. Der Antrag des Vorstandes, die Eintrittsgelder der Witwen- und Waisenkasse zu überweisen« wurde abgelchnt. Der Antrag Bapcrns: Das entsprechende Sterbegeld zu zahlen, sobald der letzte Vicrteljahrcsbeitrag der Wartezeit bezahlt ist, also nicht den Tag des Eintritts, sondern die erfolgten Beitragszahlungen als maßgebend zu betrachten fand einstimmig Annahme; der fernere Antrag desselben Kreises (Fall Teichelman») konnte zurückgezogen werden, nach dem der Vorstand erklärt hatte, daß er die Auszahlung des strittigen Betrags bereits beschlossen habe. Eintrittsgelder werden nunmehr bis zur Vol lendung des 21. Lebensjahres nicht erhoben. Der be treffende Antrag des Kreises Leipzig (bis 25. Lebensjahr) wurde, dahin abgcündert, angenommen. Bei Besprechung der Beratung über die Statuten der Witwen- und Waisenkassc müssen wir zunächst dankend des Kollegen Kupfer (Berlin) erwähnen, der sich bemüht hatte, die beiden vorliegenden Entwürfe (des Vorstandes und des Kreises Schwaben) einer gründlichen Prüfling zu unterziehen, und die Diffcrenzpunkte jeweils in der Versammlung klar und deutlich darlcgte. Er hat dadurch der Versammlung einen wesentlichen Dienst geleistet, und wenn wir wider alles Er warten Sonntag abends gegen 6 Uhr sagen konnten > Gott Lob, Schluß! so ist dies in erster Linie das Verdienst des Kollegen Kupfer. Festbeschlossene Sache ist, daß die Witwen- und Waisenkassc des Verbands nunmehr endgiltig am 1. Januar 1895 in Thätigkcit tritt. Diese Nachricht dürste in allen Kreisen der Beteiligten mit Freude ausgenommen werden, lieber die Witwen- und Waisenkasse wird ja noch manches Wort gesprochen und geschrieben werden, ehe die Leistungen be ginnen. — Hier liegt ja wohl der Schwerpunkt der Thätigkcit des neuen Vorstandes — es wird deshalb genügen, an dieser Stelle nur ganz wesentliche Punkte zu berühren. Die Witwen- und Waisenkasse hat ein Vermögen von ca. 240 000 Zur Auszahlung sind bestimmt: o) die Zinsen des Kapitals, >>) 850/g der Mitgliedcrbeiträgc, o) eingehende Strafgelder. Von diesen unter o—o aufgeführten Geldern bleiben von vornherein 20o/g in Reserve für die im Laufe des Jahres neu hinzutretcnden Witwen und Waisen. Nach den neu angestellteu fachmännischeil Berechnungen reichen die vorhandenen Gelder zu ca. 40 ^ pro Einheit, und cs werden demnach mit Beginn der Zahlungen jede Witwe pro Jahr ca. 200 ^ (5 Einheiten) - Waise - - - 60 - (1>/z - ) - Doppelwaise - - - 100 - (2 Hz - ) erhalten. Die Pensionen erlöschen bei Witwen mit dem Tage des Todes oder bei Wiederverheirntung mit dem Tage der Ehe schließung, bei Waisen mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, bei früherer Verheiratung, mit dem Tage der Eheschließung. Beibehaltcn ist die humane Bestimmung, daß Witwen den Jahresbeitrag ihres verstorbenen Mannes (5 ^O), sofern derselbe der Witwen- und Waisenkassc noch nicht volle 10 Jahre, dagegen mindestens 5 Jahre angehört hatte, weiter bezahlen können, bis dieser Zeitraum erreicht ist, und daß sie nach Ablauf dieser Frist in den Genuß der Pension treten. Dafür, daß den Witwen die Pension nicht gepfändet werden darf, daß die Waisen, namentlich Doppelwaisen, auch wirklich in den Genuß der Pension treten, ist durch statutarische Bestimmung nach bestem Ermessen vorgcsorgt worden. Wissentlich falsche Angaben, betreffend die Witwen- und Waisenkasse, werden mit Entziehung der Pension bestraft. Mitgliedern, welche mit Einsendung der Anzeigen und Zeugnisse im Rückstand verblieben sind, wird eine straffreie Frist zur Beibringung derselben bis zum 31. Oktober 1894 eingcräumt. Herzlicher Dank sei auch an dieser Stelle allen denen gezollt, die uns bisher durch Rat und That unterstützten, so daß wir in der Lage waren so schöne Resultate zu erzieleil; in erster Linie gebührt Dank den Herren Prinzipalen, die durch ihre reichen Geschenke so wesentlich ^azu beigetragen haben, die Lebensfähigkeit dieser Kasse zu sichern. Hoffen und wünschen wir, daß die nun fest begründete Witwen- und Waisenkasse wie bisher so auch allezeit Gönner und Freunde finden und blühen und gedeihen »löge zur Ehre und Freude des Deutschen Buchhandels. Der letzte wichtige Punkt der Tagesordnung betraf die Alters- und Jnvaliden-Zuschußkassc. Hier wurde der Antrag Brandenburg zum Beschluß erhoben: »Die Sammelpcriodc für dieselbe um 4 Jahre zu verlängern und diese Kasse erst am 1. Oktober 1898 in Thütigkeit treten zu lassen.« Das Vermögen dieser Kasse beträgt gegenwärtig ca. 40000 So war nun die Tagesordnung glücklich erledigt. Der Vorsitzende dankte allen, namentlich den Herren Vertrauens männern für ihr treues Ausharrcn lind ihre treue Mitarbeit an dem beendeten Werke. Herr Böhm-Köln dankte dem abtretcndcn Vorstande für sein uneigennütziges Wirken, hieß den neugewählten Vorstand willkommen, und versicherte ihn im Namen der sämtlichen Vertrauensmänner eines ein trächtigen Zusammenwirkens zum Wähle des Verbandes. Ihm dankte Herr Hempel herzlich im Namen des neu- gewählten Vorstandes. Zum Schluß nahm Herr Rech sen. Gelegenheit, mit kräftigen Worten die Vertrauensmänner zu feiern. Hierauf wurde die 24. ordentliche Hauptversammlung vom Vorsitzenden geschlossen. T. 8.
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