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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1894
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- Deutsch
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201, 30. August 1894. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5169 Blnnko-Acccpts regelmäßig das unwiderrufliche, von einem Ein spruch des Gebers nicht mehr abhängige Vermögensrecht, durch Ausfüllung des Wcchsclblanketts nach Maßgabe der erteilten Er mächtigung einen vollständigen Wechsel herzustcllen. Wie dieses Recht nicht auf die Person des Wechselnehmers eingeschränkt ist, ebenso besteht dasselbe, wenn der Geber des Blnuko-Acceptcs ver storben ist, gegenüber seinem Rechtsnachfolger .... Mag der Wechsel mit einem dem Todestage dos Acceptnntcn voraufgchcndcn oder nachfolgenden Ausstellungsdatum nusgcfüllt sein — in beiden Füllen entsteht die Wechselvcrbindlichkeit nicht in der Person des Acccptnnlen, sondern erst in derjenigen seiner Erben, was nieder nach Wechselrecht noch nach bürgerlichem Recht unstatthaft ist.» Leipziger Buchbinder-Innung. — Aus Anlaß des 300jährigen Jubiläums der Buchbinder-Innung zu Leipzig hat der Buchbindermeister und Archivar Herr H. Kofel eine Chronik der Buchbinder-Innung zu Leipzig verfaßt, die zusammen mit dem Katalog der Jubiläumsfachnusstellung samt Führer und Karte von Leipzig für 1 ^ durch Herrn M. Göhre, Salomonstraße 15 in Leipzig, zu beziehen ist. Verurteilung. Unerlaubte Nachbildung. — Unter dem Titel -Die 150jährige Geschichte der Leipziger Gewandhaus-Kon zerte» erschien im vorigen Jahre als Heft 1 bis 3 der Universal bibliothek für Musiklittcratur im Verlage der Internatio nalen Verlags- und Kunst an statt (Julius Lau reu eie) in Leipzig eine Broschüre. In diesem Merkchen befinden sich auf Seite 19 und 64 Abbildungen von Felix Mendelssohn - Bartholdy und Robert Schumann. Diese beiden Abbildungen waren unver kennbare Nachahmungen der von dem Maler Professor Jäger her- gestellten Porträts, welche Eigentum der Firma Verlag für Kunst und Wissenschaft (Friedrich Bruckmann) in München sind. Letztere ließ darauf gegen den Verlagsbuchhändler Julius Laurencic Strafantrag wegen unbefugten Nachdrucks (Vergehen gegen das Gesetz vom 11. Juni 1870 und 9. Januar 1876) stellen. Außerdem trat die geschädigte Firma in der Hauptvcrhandlung vor dein Leipziger Landgericht am 21 d. M. als Nebenkläger auf und forderte wegen Geschäftsschädigung eine Buße von 300 .F. Die Verhandlung hatte schon zu wiederholten Malen auge standen, doch war der Beklagte nicht erschienen, bis endlich ein Haftbefehl gegen ihn erlassen werden mußte. In der Voruntersuchung, sowie auch in der Verhandlung verwickelte sich Laurencic wieder holt in Widersprüche und versuchte, die Schuld auf den Verfasser des Merkchens, Herrn 2r. Emil Kneschkc, zu wälzen, den er mit der Anschaffung betraut habe, und behauptete, die Bilder seien ihm von den Malern Oertel und Schleebohm gezeichnet, er könne jedoch nicht wissen, nach welchem Bilde diese sie hergestellt hätten. Der als Zeuge vernommene Herr K., in dessen Anstalt die Platten der Bilder hergestellt sind, gab an, ihm seien seiner Zeit über malte Photographieen von Herrn Laurencic geliefert worden. Der Sachverständige, Herr Kunsthändler Vogel, Leipzig, bezeugte unter seinem Eide, daß die Bilder unzweifelhaft nach den be kannten Professor Jägcrschcn Originalen nngcfertigt worden seien. Der Gerichtshof verurteilte nach längerer Beratung den An geklagten wegen vorsätzlichen Nachdrucks von Werken der bilden den Künste zu 100 Geldstrafe und außerdem zu einer Geldbuße von 100 an Herrn Friedr. Bruckmann-München. Es wurde ferner auf Einziehung der Cliches erkannt, sowie auf Unbrauch barmachung der beiden Bilder in sämtlichen noch vorhandenen Exemplaren des Buches. Sednnsestzug in Leipzig. — Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig hat auch in diesem Jahre wieder die Mittel bereit gestellt, um eine Beteiligung des Leipziger Buchhand- lungs-Gehilscn-Vercins am Sedanfestzug zu ermöglichen. Die Teil nehmer versammeln sich am Sonntag den 2. September nachmit tags bis spätestens ^2 Uhr im kleinen Abrechnungssaale des Buch händlerhauses, wo die Ausgabe der Festzeichen erfolgt. Abmarsch nach dem Aufstcllungsplatzc Punkt 2 Uhr. Verein Rübezahl in Breslau. Berichtigung. — Unsere Mitteilung in Nr. 198 d. Bl. ist dahin zu berichtigen, daß das Stiftungsfest des »Rübezahl» in Breslau nicht am 29. Sep tember, sondern schon nur Sonnabend den 8. September statt- findcn wird. Personalnachrichten. Gestorben: am 7. August, wie wir verspätet erfahren haben, auf einer Erholungsreise in Rorschach am Bodensee unerwartet durch einen Schlaganfall dahingerafft, Herr Verlagsbuchhändlcr Gotthold Wildt aus Stuttgart, der im Jahre 1864 die C. A. Sonnewald'sche Buchhandlung in Stuttgart übernahm und bis Ende des Jahres 1873 innehatte. Später gründete G. Wildt ein Verlagsgeschäft unter seinem Namen, dem er ein buchhündlerischcs Kommissionsgeschäft zur Vermittelung von Geschäftsübertragungen, Teilhaberschaften re. hinzufügte, und in dem er mit Sachkenntnis nnd vielem Erfolge thätig war. Der Verstorbene, den sein Beruf mit weiten Kreisen in Be rührung brachte, war eine bekannte Persönlichkeit im deutschen Buchhandel. Auch im kommunalen Leben seiner Vaterstadt Stuttgart trat er, namentlich in den siebziger Jahren, als Organisator der Bürgcrvereinc vielfach hervor. Die Nachricht von seinem unerwarteten Ableben wird in weiten Kreisen des deutschen Buchhandels aufrichtiger Teilnahme begegnen. Friede seiner Asche! S p r e ch s a a l. Verl ege rische Erledigung von Bestellungen. Wie schwer es dem Sortimenter von manchen Verlegern gemacht wird, das Ansehen des Sortimentsbuchhandels dem Publikum gegenüber aufrecht zu erhalten, geht wieder einmal aus nachstehenden zwei Fällen hervor. Am 3. Juli d. I. bestellte ein neuer Kunde bei mir zwei größere architektonische Werke zur Ansicht mit dem Bemerken, eins der beiden behalten zu wollen. Beide Bestellzettel wurden von mir als -empfohlen» bezeichnet. 3 Wochen später erhielt ich den einen Zettel mit dem Vermerk »nur bar» über Leipzig zurück, und 4 Wochen später langte endlich das andere Werk in Rechnung an. Als ich letzteres meinem Besteller zusandte, erhielt ich eS um gehend mit dem Bemerken zurück, die Erledigung seiner Bestellung durch mich habe ihm zu lange gedauert, er habe daher vom Verleger direkt verlangt und auch postwendend erhalten. Also der dem Verleger doch ganz unbekannte Privat-Besteller genießt ohne weiteres ein größeres Vertrauen als der Sortimenter, selbst wenn dessen Firma, wie die mcinige, zu den angesehensten des Buchhandels gehört. Aber nicht nur der Mangel an Vertrauen — auch der Kunde ist mir natürlich verloren gegangen; denn dieser lebt doch in dem Glauben, von mir nicht prompt bedient worden zu sein. Wie schützt man sich gegen eine derartige Handlungsweise ein zelner Verleger? 8. Anzeigeblatt. Gerichtliche Lekaimtmachungen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des verstorbenen Buchhändlers (Ocorg Groß von hier wird nach erfolgter Abhal tung des Schlußtermins hierdurch auf gehoben. Myslowitz, den 16. August 1894. Königliches Amtsgericht. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s35588j Berlin 81V., August 1894. Narlrgratonstrasso 100. ?. ?. dlaobdom mein 8ortiment in 8obönobsolr, volobss lob 14 dabrs inns batte, darob Ver baut im Mir? dieses dabres in anderen Be sitz übergogangon ist, bssbre iob miob, lbnen anrureigen, dass iob meinen Verlag naob Noi'Iin, UarkArkllsnstrassü 100 vorlegt babs null daselbst im 8sptembsr auob eine 8ortimsntsbuobbandlang eröünen werde. Oie Herren Verleger, mit denen lob bis- ber in regem Vorbebr stand, srsnolio iob, mied auob bei meinem neuen klntsrnobmon dureb Ivontoerötknung unterstützen ?u vollen. Meinen Verptliobtangen werde iob in gewobntsr IVsise ordnungsmässig naob- bommsn. Herr Br. Bosrstsr batte die 6üte, 699'
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