Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940830
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189408307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18940830
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-30
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5168 Nichtamtlicher Teil. 201, 30. August 1894. cirbeitcr iu den technischen Hilfszweigeu und überhaupt für jeden Bücherfreund bietet sich hierdurch die bequeme Möglichkeit der Anschauung und Belehrung, und auch der Verleger, Drucker und jeder sonst an der Hcrvorbringung der aus gestellten Werke Beteiligte findet Vorteil darin, daß die Erzeug nisse seines Fleißes und Unternehmungsgeistes mit Muße betrachtet und gewürdigt werden können. Nicht vergessen dürfen wir auch zu erwähnen, wie Lorck seit den letzten zehn Jahren stets bemüht gewesen ist, durch Sonderausstellungen einzelner graphischer Zweige, einzelner Künstler und Firmen das Interesse am Buchgewerbe, das ja gerade in dieser Zeit einen unerwarteten Aufschwung genommen hat, wachzuhaltcn oder, wo cs galt, erneut anzuregen. Auch eine recht belehrende geschichtliche Ausstellung zum vicrhuudertfünfzig- jährigcn Jubelfeste der Erfindung Gutcnbergs, wozu er die weiten und Hellen Säle des Buchhändlerhauscs geschickt aus genutzt hatte, ist sein Verdienst und sei hier dankbar verzeichnet. Ist schon die Instandhaltung und beständige Erneuerung dieser Ausstellungen, an die sich das Buchgcwcrbcmuscum anschließt, mit erheblicher Arbeitslast verbunden, so erwuchs dem hochbetagten Manne vor zwei Jahren noch eine besondere Aufgabe, die sich bis in das gegenwärtige Jahr zu ihrer völligen Erledigung hincingczvgen hat und an Mühewaltung, Aufregung und Sorge alle übrigen Arbeits-Anforderungen weit hinter sich ließ. Das war die Kollektivausstellung des im Börscnvcrcin vereinigten deutschen Buch-, Kuust-, Musikalien- und Landkartcnhandels in Chicago. Es ist bekannt, mit welchem kaum erwarteten Erfolge Deutschlands Buchhandel und Buch gewerbe in der glänzenden IVorlä's tllir am Michigansee aus getreten ist; nicht bekannt und kaum vermutet ist aber die Summe von Schwierigkeiten und mühseliger Arbeit, durch die der Erfolg sich daheim erst Bahn zu brechen hatte und die der beinahe Achtzigjährige mit der Frische des Jünglings überwand. Der rastlos im uneigennützigsten Sinne für das Gemein wohl seines Berufes schaffende Mann fand auch an aller höchster Stelle im Lande seines Lebens und Strebens ver diente Ehrung durch das Ritterkreuz I. Klasse des Albrcchts- ordcns, das ihm Seine Majestät König Albert von Sachsen in ausdrücklicher Anerkennung seiner gemeinnützigen Wirksam keit im April dieses Jahres verlieh. Um dieselbe Zeit konnte der Vorstand des Börsenvereins in seinem Geschäftsberichte der Hauptversammlung mitteilen, daß er beschlossen habe, Herrn Generalkonsul Lorck in Anerkennung seiner Thätigkeit für die Chicago-Ausstellung eine Ehrengabe zu widmen, eine Mitteilung, die von der Hauptversammlung mit Beifall aus genommen wurde. Wir haben in Vorstehendem versucht, das Bild eines Mannes zu zeichnen, der, mit ungewöhnlicher Arbeitskraft ausgerüstet, diese Arbeit stets in den Dienst der Ideale ge stellt hat und — wie cs eben nicht anders geht in dieser un vollkommenen Welt — für andere viel, für sich selbst materiell fast nichts erreicht, im Gegenteil ansehnliche persönliche Besitz tümer geopfert hat. Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß ihm bei seinem energischen Streben auch der nötige Eigen wille nie gefehlt hat und auch heute trotz seines Alters noch nicht fehlt, ohne den ein Durchdringcn durch tausenderlei Hindernisse und Widerwärtigkeiten undenkbar ist. Denn die Welt ist alt und vorsichtig, und namentlich in der Handels welt, wo der nächst greifbare materielle Vorteil des Indivi duums dominiert, findet man verhältnismäßig selten den weiten Blick, der eine Anerkennung für Uneigennützigkert und für Aufopferung um das Gemeinwohl übrig hat. Daher war das persönliche Leben Lorcks nicht selten ein Kampf gegen hartnäckige Gegner. Um so ehrenvoller möge für ihn das Zeugnis sein, daß aus all diesem häufigen Kampf und Streit auch nicht die Spur einer Verbitterung in seinem Gemüt zurückgeblieben ist und daß namentlich auch der kollegiale Verkehr im engeren Kreise aller derer, die mit Lorck unter einem (freilich großen) gemeinsamen Dache zu Hausen und zu arbeiten haben, der denkbar liebenswürdigste und erfreulichste ist. Das hier mit ganz besonderer Dankbarkeit anzuerkennen einem Manne gegenüber, dessen vielseitige Mitarbeit am Börsenblatte den meisten Lesern ja in bester Erinnerung ist, sei uns eine liebe, gern geübte Pflicht; denn alle, die dabei in Frage kommen und zu denen auch Schreiber dieses die Ehre hat sich rechnen zu dürfen, werden von ihrem Kollegen Lorck an Jahren und Erfahrung zum wenigsten um ein Menschen alter überragt. Möchte dem hochverehrten Manne noch ein recht langer und schöner Lebensabend in fortdauernder Rüstigkeit und Frische beschieden sein; möchte ihm noch manches, bis jetzt nur in seinen Zukunftsplänen und Hoffnungen schwebende Werk gelingen. Fast aber möchten wir wünschen, daß die von ihm so sehnlich erstrebte Erbauung einer »monumentalen Gutcnberghalle« mit ihrer Vollendung noch einige Zeit auf sich warten lassen möge. Dieser, etwas herb klingende Wunsch darf ihn nicht schmerzen; er ist gut gemeint. Unseres Achtzig jährigen Kräfte erhalten sich nur im Streben, und sollte ein Kampf nötig sein, er wäre auch heute noch der Mann, ihn aufzu nehmen und täglich neue Lebenskraft daraus zu schöpfen. Aber die Vollendung dieses Baues, diese Erfüllung seines letzten Ideals, was könnte sie ihm anderes bringen als etwas Fertiges, Abgeschlossenes? Das aber möchte für ihn, den Fertiges nie mals befriedigte, sondern nur immer zu neuen Thaten spornte, in seinen Jahren verhängnisvoll sein. Dieser gutgemeinte Wunsch schließt freilich nicht aus, daß seinem Plane wenigstens durch einen greifbaren Anfang entgegengekommcn werde, und einen solchen Anfang und gemächlichen Fortgang, der unserem verehrten achtzigjährigen Kollegen ein neues Bethätigungs- gebiet seiner Arbeitslust schaffen würde, wünschen wir ihm von ganzem Herzen. Vermischtes. Buchhändlerverband »Kreis Norden«. — Die diesjährige ordentliche Kreisvereinsversnmmlung des Kreises Norden wird am Sonntag den 23. September in Bremen stattfinden (vgl. die Be kanntmachung im amtlichen Teile der Nr. 199 d. Bl.). Post. — Vom 1. September ab treten die Niederländischen Antillen und Nied er ländisch-Guyana der Wiener Postpaket- Uebereinkunft vom 4. Juli 1891 bei, und es sind infolge dessen Postpakete bis zum Gewicht von ö leg unter den Bedingungen des Vcrcinsdicnstes nach diesen Gebieten zulässig. Die Taxe bc!: agt im Verkehr mit den Niederländischen Antillen ans dem Wege über Hamburg 3 sonst 3 V/l 40 mit Niederlündisch-Guyana stets 3 ^ 40 H. Zoll nach Oesterreich. — Von Interesse sind nachstehende österreichisch-ungarische Zolltarifentscheidungen. Bilderbücher mit Bildern für Kinder auf Karton, bei denen die einzelnen Blätter mit den Breitseiten aneinander gebunden sind, so daß die) Bilder als zusammenhängender Streifen ausgebreitet und aufgestellt werden können, sind zollfrei, dagegen mit 36 ./5 zu verzollen, sobald au den einzelnen Blättern zum Herausziehen aus der Bildfläche ein gerichtete Bildteile mit Papicrstrcifen angebracht sind. Das Vor handensein der verschiebbaren Bildteile benimmt diesen Büchern den Charakter von zollfreien Bilderbüchern. Diese stellen sich viel mehr als eine Spielware dar, die ähnlich den Zug- und Zu- sammcnsetzbildern zu verzollen ist. (Lpzgr. Ztg.) Neichsgerichtsentscheidung. — Die durch die Hingabe eines Blanko-Accepts gegebene Ermächtigung zur Herstellung eines vollständigen Wechsels erlischt, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Civilsenats vom 28. März 1894, nicht mit dein Tode des Accep- tanten; der Nehmer ist auch sodann befugt, das Blankett nach Maß gabe der erteilten Ermächtigung auszufüllen und mit einem dem Todestage des Acccptanten nachfolgenden Ausstellungsdatum zu versehen. Die Entscheidungsgründe sagen: »Nach dem in der Rechtsprechung sowohl des Reichs-Ober-Handclsgerichts, wie des Reichsgerichts fcstgehaltcnen Standpunkt erwirbt der Nehmer eines
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder