Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1894
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- 02.08.1894
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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gaben des Börsenuereins. Die Interessenvertretung hat bislang aus schließlich Berücksichtigung erfahre», die Förderung des Wohls der Angehörigen des deutschen Buchhandels harrt also noch der Bc- thätignng. Der Entschluß, den Bnchhandlungsgchilfen-Verband dein Börscnvereinc anzuschlicßcn, dürfte in finanzieller Hinsicht keine Schwierigkeiten bieten. Die gradezu einzig dastehende Rührigkeit der Gehilfe» hat ei» für ihre Verhältnisse eiwrnics Vermögen auf- gedracht. Enlsehließen sich nun die Mitglieder des Börsenuereins samt und sonders zu einer jährliche» Versicherungssteucrvon, sagen wir, 5 für einen Lehrling, 10.//l für einen Gehilfen, ein Betrag,der niemanden drückt, so wäre der Bestand der Hilfskassen »ach jeder Hinsicht ge sichert. Wer von den Chefs gewillt ist, sich in den Genuß der Vor teile der Witwen- und Waisenkasse zu sehe», würde das Wartcgcld naehzuznhlc» haben und eine Extrasteuer leisten. Den Wohlhabenden unter unseren Berufsgenossen wäre Gelegenheit geboten, ohne An spruch auf Gegenleistung auch diesen Kassen bcizntretcn und sich von dem Gefühle ihrer Verpflichtung gegen das Gemeinwohl nach Herzenslust zu entlasten. Wenn ich von der Uebcrnahmc der Rechte und Pflichten des Buchhnndlungs-Gehilfcn-Vcrbaudcs seitens des Börsenuereins und von der Umwandlung der Vcrbands-Hilfskasscn in eine börscnvcrein- liche Anstalt geredet habe, so soll zur Beruhigung unserer Finanz- männer ausdrücklich betont werden, daß dies nach meiner Ansicht geschehe» kaun uud soll, ohne daß das Vermögen des Börsenuereins in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Börscnuercin als Körperschaft des deutschen Gcsnmtbuchhnndcls soll nur den Hintergrund und die öffentliche Vertretung der Sache bilden, die Verwaltung beauf sichtigen u. s. w. Die Mittel zur Durchführung des Vorschlages wären seitens der Vereins-Mitglieder besonders aufzubringcn. Ob der Vcreinsbcitrag dagegen etwas ermäßigt, ob etwa der Anschluß des Unterstühungsvercins in Berlin erstrebt, oder was sonst noch geschehen könnte, sind Fragen von zweiter Wichtigkeit. In erster und eigent licher Bedeutung handelt es sich um die Idee und die Möglichkeit ihrer Ausführung. Der moralische Einfluß einer solchen Maßregel würde ein ge waltiger sein. Stehen schon die Leistungen der Selbsthilfe der Buchhandlungsgchilfcn wie ein Muster da, so wäre die Bcthätigung der zweifellos vorhandenen Solidarität der Interessen der Arbeit geber und Arbeitnehmer durch ein Beispiel wie das obige ein Vor gang, der dem deutschen Buchhandel zur Ehre gereichen würde wie kein zweiter. Und gerade der deutsche Buchhandel ist vermöge seiner vortrefflichen Organisation, uni die uns jeder Handelszweig beneidet, in der besten Lage, etwas derartiges zu vollbringen. Die segensreichen Folgen eines solchen Schrittes, der durchaus im Geiste unserer aufgeklärten Zeit läge und nicht minder des Buchhandels als eines der vornehmste» Handelszweige würdig märe, dürfte niemand verkennen. Die Ausdehnung des Grundsatzes: Einer für alle, alle für einen, müßte einen festen Ring uni alle Ange hörige» des Buchhandels schmieden, der sic gegen zersetzende Ein flüsse von außen festigen würde; sic würde das Ansehen des Buch handels im öffentlichen Leben außerordentlich heben, und indem sie die Sicherheit des Einzclncn bedeutend vermehrt, dem Berufs stolze einen praktischen Hintergrund geben, der seine Dauer ge währleistet. Im Besitz der durch die Beiträge der Börsenuercinsmitglicdcr und vieler ihrer Angestellten vermehrten Mittel wäre es nicht schwierig, die Humanitären Ziele des Verbandes noch um andere zu vermehren: eine Altersvcrsorgungskasse, Unterkunft für der Erholung Bedürftige und dergleichen. Auch in anderer Hinsicht ließe sich ein Vorgehen in bezeichncter Richtung mit Forderungen verbinden, die der Hebung unseres Standes zugute kämen. Dahin rechne ich Wieder einführung eines Fachexamcns für Lehrlinge, das für den späteren Eintritt in den Buchhändlervcrband entscheidend sein müßte. Dies sind meines Erachtens Gesichtspunkte, welche dem Idealis mus des Buchhändlers, zumal des angehenden, das notwendige Rückgrat geben sollen. Mit der bloßen Anempfehlung der idealen Lebensauffassung, die noch dazu zunächst auf seiten des minder Begünstigten der Kontrahenten vorausgesetzt wird, kommt man nicht weit. Ich »reine, an der Reihe, den Beweis für das Vor handensein idealer Berussauffassung zu liefern, seien zuerst die Prinzipale, indem sie den Satz von der Solidarität der Interessen, der materiellen und ideellen, ins Praktische übersetzen; erst dann darf »ran Forderungen an andere erheben. Aber nicht die summarische Teilnahme, die in Gestalt einer Gesamtspende des Börsenvereins an den Buchhandlungs-Gehilfen-Verband oder in einem Beitrage zum Unterstützungsverein zum Ausdruck kommt, ist das, worauf ich ziele, sondern die persönliche Teilnahme eines jeden an den Lebens- interessen seiner Angestellten soll sichtbar werden und der That den Charakter eines wirklich sozial durchgeistigten, bisher in seiner Art noch einzig dastehenden Aktes der Bewährung der Interessengemein schaft geben, deren Basis das Gefühl der Verantwortlichkeit des Chefs für das Wohl Und Wehe seiner Arbeitnehmer bildet, ein Gefühl, dem bisher nur der Staat oder Körperschaften behördlichen Charakters Ausdruck gegeben haben, wiewohl der Handel genau so gut moralisch zu denselben Leistungen und zwar nicht minder gegen seine Gehilfen, als gegen seine Handarbeiter verpflichtet ist. Peter Hobbing. Vermischtes. Hyrtl's litterarischcr Nachlaß. — Nach Mitteilungen von Wiener Blättern sind die Angehörige» des verstorbenen Hofrats Hyrtl der Ansicht, daß sich unter seinem Nachlasse einzelne noch unbe kannte littcrnrische Arbeiten finden dürften. Die Sichtung des Nach lasses, die Notar Bruckner mit mehreren Verwandten Hyrtls vor nimmt, geht sehr langsam von statten. Dicbnld zu gcivärtigende Ver öffentlichung nachgelassener litterarischcr Arbeiten wird vr. Anton FridlofSki, dem langjährigen Assistenten und Mitarbeiter Hyrtls, überlassen bleiben. Drucksachen der Silbcrkommission. — Zu den als erschienen hier bereits gemeldeten Drucksachen der Silbcrkommission haben wir nach dem Rcichsanzeigcr noch folgende Nummern nnch- zutragcn: Nr. 24. Währungsfragc und Industrie. Nachtrag zu der unter Nr. 18 der Drucksachen uvrgclcgtcn Denkschrift von Otto Wülfing M.-Gladbach (14/z Bogen); sonne die Protokolle: der 15. Sitzung vom 30. Mai d. I. (11 Bogen), der 16. Sitzung vom 31. Mai d. I. (10 Bogen), der 17. Sitzung vom 1. Juni d. I. (7 Bogen), der 18. Sitzung vom 2. Juni d. I. (12 Bogen), der 19. Sitzung vom 4. Juni d. I. (IlL/^ Bogen; und der 20. Sitzung vom 5. Juni d. I. (10'/2 Bogen). (Vgl. Börsenblatt Nr. 117. 138. 147. 174.) Deutsches Buchgewerbe-Museum in Leipzig. — Neu ausgestellt sind die bisher erschienenen Tafeln aus dem von der geo graphischen Anstalt H. Wagner LE. Dcbcs in Leipzig hcrnusgegc- bcncn »Neuen Handatlas über alle Teile der Erde». Die Kartographie nimmt unter den graphischen Zweigen Deutschlands eine sehr ge achtete Stellung ein. Neben den staatlichen Anstalten, die Unüber troffenes leisten, neben den von privater Seite gegründeten In stituten, die einen Weltruf haben, hat die Leipziger geographische Anstalt von Wagner L Debcs es verstanden, sich einen Platz zu erkämpfen. Eine hervorragende Leistung sind die im Museum aus gestellten Karten des ncncn Handatlas, der sich durch Klarheit und Deutlichkeit der Bearbeitung und sorgfältige Ausführung nuszcichncl. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelcgenheitsschriftcn, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Nonatsboriebt nabst antiguarisobsm Lu?,c»Aor. Hrsg, clnrob . . . (8ort.-1?a.) ... 3. llsbi-A. No. 11. 1. August 1894. 8". 8. 161 —192. Vortag von 8. öulvar^ L 6o. in Lsrlin. Naturao novitatss, brsA. v. 1t. t?ris<11äuc1sr L 8obn in Uarlin. 1894. Nr. 13. (luli.) 8°. 8. 309—336. Nr. 4749—5161. Stimmungsbilder aus dem Buchhandel. 8". 112 S. Leipzig 1894, Peter Hobbing. Uittsi1nn>»6n dar Varla^sbuoblnrncllnuA li. <4. B aubnar in UaipuiA. 27. lalwA. 1894. Nr. 4. 8". 8. 73—102. Gerichtsentscheidung. — Nach Artikel 11 des Frank furter Friedcnsvcrtrags von: 10. Mai 1871 können die deutschen Aktiengesellschaften, auch wenn sic nicht durch ein Dekret der französischen Staatsrcgicrung ermächtigt sind, ihre Rechte in Frankreich ausüben, da die diplomatischen Verträge dieselbe Kraft wie Erinächtigungsdekrcte haben und dieselben ersetzen können, nach dem erwähnten Art. 11 zwischen der französischen und dculschcn Regierung der Grundsatz der gegenseitigen Behandlung auf dem Fuß der meistbegünstigten Nation in Handelsbeziehungen gilt und zwar ohne Unterschied zwischen juristischen und physischen Personen. (U. Trib. Seine v. 18. Februar 1893 a. a. O. S. 221 entgegen dein Urteil des Appellhofs a. a. O. Bd. 24 S. 385.) (Reichsanzeiger Nr. 173 v. 25. Juli 1894.) Post. — Vorn 1. August ab können im Verkehr mit Chile Gelder bis zum Mcistbctrage von 200 Pesos Gold im Wege des Postauftrags unter den für den Vercinsvcrkehr geltenden Be stimmungen und Gebühren eingezogen werden. Wechselproteste werden bis auf ivciteres nicht vermittelt. Im Verkehr mit Beirut, Salon ich und Smyrna können vom 1. August d. I. ab Nachnahmen auf Einschreibsen dungen bis zum Mcistbctrage von 500 Franken unler den für den Vercinsvcrkehr geltenden Bedingungen eingezogen werden. Der cin- 624*
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