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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940801
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189408018
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-01
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4592 Amtlicher Teil. 176, 1. August 1894. der deutschen Spruche, welche ihre Aufnahme in der aus ländischen Bibliographie des Börsenblattes finden; o) bereits verzeichnet gewesene Werke, welche ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegebcn werden; ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in diesem Zustande zugehen; s) Kommissionsartikcl mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels ausgedrnckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind;*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden; Z) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen litterari- schen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Anktionskataloge); b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitende» oder er läuternden Text; l) Musikalien; Ir) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w.; I) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der litterarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. diverse Arten Spiele); w) alle politischen Tagesblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 io. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Vörsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. *) Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sic an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung zur Aufnahme des Titels einzusenden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vorstandes vom 6. November 1890.) Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 ^ Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen .Kunst handels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig, Goethestr. 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten dös deutschen Kunsthandels" in den Nachrichten aus dem Buchhandel*) mit der Bezeichnung „Für das Neuigkcitcn-Verzeichnis" in einem Exemplar unverlangt einzusende». Herr Hermann Vogel haftet für diese Einsendungen in dem selben Umfange und in derselben Weise, wie für die seiner Hand lung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthaudels. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: a) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographien, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w.; b) Photographien und Lichtdrucke; e) Illustrierte Werke und Albums; ä) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 3- Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinscndungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonder», auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandtcn Gegenstände dem Wortlaut ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographien n. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimelern angegeben. Auch werden bei wert volleren Blättern die verschiedenen Abdrucksgattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleitfaktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. 8 8- Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Gattungen des Z 2 fallenden Neuig keiten, welche in de» Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, in dem sie in deutscher Währung rechne» und über Leipzig Verkehren. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) Gegenstände von bloß lokalem Interesse; b) Bilderbogen geringer Art; c) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 io. Verweigert Herr Hermann Vogel die Ausnahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der. Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. *) Die „Nachrichten" werden erst vom 1. Oktober d. I. ab er scheinen (vgl. d. Bekanntmächnng im Börsenblatt Nr. 163 vom 17. Juli). Bis dahin erfolgen die Aufnahmen wie bisher im Börsenblatt. Red.
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