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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1890
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1890
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- Deutsch
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Ingen hinzuwirken, und wird deshalb vom Vorstände dringend ge lten, ihm möglichst bald eine Anzahl die -Zollmiserc- il- Astrierendc konkrete Fälle zur Kenntnis zu bringen. ^ Wien, den 8. November 1890. r Vorstand des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Rudolf Lechner. Franz Dcuticke. C. Aug. Artaria Konsular-Rechtsanwälte. — Nach einer Mitteilung in Hedelers ^Port-Journal hat das österreichische Ministerium des Auswärtigen durch Bestellung von Konsular-NechtSanwältcn in ausländischen Handels- Mätzen eine sehr nützliche und nachahmenswerte Einrichtung getroffen. Mrchstehend die Namen der zunächst ins Auge gefaßten Städte und der lersönlichkeiten, mit denen bezügliche Abkommen getroffen worden sind: »elgrad (Advokat Michael K. Gcorgevits, Obelicsov Vena;), St. Peters >urg (Advokat I)r. Alexander von Salome. Gorochowoja 19), Moskau Mdvokat vi. Albert Fuchs, Bolschaja Nikitzkaja, Werchnaja Kislowka, Raus Bechtcjeff), Sofia (Advokat Iwan Athanassoff, ulica Lege), Varna Advokat Urban Papantschesi). Die für die Vertretung österreichischer Id ungarischer Staatsangehöriger mit oben genannten Rechtsanwälten Ireinbarten Tarifsätze ermöglichen solchen Klägern, zu bekannten fest- lehenden Bedingungen ihre Angelegenheiten ohne Verzug einem zuver- Issigen Anwalt zu übergeben. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine U'gebene Publikation über die Musikschriften des Mittelalters: -l'be «U8ieal uotrrtion ot' tbe niiäclle a^e8.- In einer Reihe von sorgfältig »sgewählten Beispielen, die vortrefflich in Lichtdruck reproduziert sind, Rird uns die Entwicklung der Notenschrift vom zehnten bis sechzehnten Jahrhundert vor Augen geführt. Eine ähnliche Publikation, die die Denediktiner von SolesmeS herausgegeben, ist vor einiger Zeit schon im Museum ausgestellt gewesen. Das Werk ist für Deutschland von Otto ^arrassowitz in Leipzig zu beziehen. Aus der Praxis des russischen Verlagsrechts. — Der Schriftsteller Polewoj überließ in notarieller Urkunde vom 24. März 1880 dem Buchhändler Zwylew das -Recht zur Herausgabe« der ersten ^iden Teile seiner Chrestomathie für den Preis von 6390 Rubel, unter Ir Bedingung, daß dieses Recht erst am 1. August 1883 in Kraft treten lulle, und unter Vorbehalt der Aushebung des Kontrakts durch Rückzahlung Der erhaltenen Summe bis zum genannten Termin. Durch Bertrag vom Mai 1885 trat Zwylew seine Rechte dem Buchhändler Pawlenkow ab. Inzwischen verkaufte Polewoj in notariellem Vertrag vom 10-Februar '882 das -ausschließliche Eigentumsrcckt« aller drei Teile seiner Chresto mathie für 10 000 Rubel dem Buchhändler Polubojarinow, der mit Mr Herausgabe bereits im Juni 1882 begann. I Pawlenkow klagte nun beim Bezirksgericht auf Umstoßung dieses Ikontrakts in Bezug auf die ersten beiden Teile der Chrestomathie und luf Vernichtung der Nachdrucks-Exemplare, wurde aber abgwiesen. und luch das Appellationsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz, Indem es dem Kläger das Recht zur Herausgabe einer Auflage der ersten leiden Teile der Chrestomathie zusprach. I Daraufhin erschien im Juni 1886 der erste Teil auch bei Pawlenkow, Ind nun klagte Polubojarinow seinerseits wegen Nachdrucks, wurde aber M-enfallS sowohl vom Bezirksgericht als auch von der Appellationsbehörde Init seiner Klage abgewiesen. (Urteil vom 26. Oktober 17. Noremberj 1890.) 1 Von der rechtswidrigen Handlungsweise des Autors war in den Gerichtsverhandlungen gar nicht die Rede, wahrscheinlich weil Pawlenkow b:ine Klage aus praktischen Gründen nicht auf diesen Punkt gerichtet hatte. I Zu bemerken ist noch daß Polewoj die ersten sechzehn oder siebzehn Auflagen des ersten Teils seiner Chrestomathie selbst verlegte: im Jahre 1.886 erschien die -weiundzwanzigste Auflage bei Polubojarinow und lugleich eine Auflage von 40 000 Exemplaren bei Pawlenkow, erstere Ausgabe wurde mit 200/g, letztere mit 35o/g Rabatt ausgeliefert. Eine ausführliche Darstellung deS Prozesses giebt die Zeitung -Nowoje Wremja« vom 28. Oktober (7. November) 1890. Dauernde Ausstellung. — Dem Handelsteil der Leipziger Ztg. lentnehmen wir die Mitteilung, daß eine immerwährende internationale Ausstellung, verbunden mit einem Handelslager und einen» Kommissions geschäfte, behuss Erleichterung der Handelsverbindungen des Auslandes mit dem russischen Reiche in Moskau eröffnet worden ist. Der Bankier dieser Ausstellung ist die Moskau-Rjäsaner Handelsbank. Vom Postwesen. — Die alle drei Jahre abgehaltene Postkonferenz. Idie zuletzt in Lissabon stattgesunden hat, wird sich im nächsten Mai in Wien versammeln. Vom Fernsprechwcsen. — Wie die kaiserliche Oberpostdircktion in Frankfurt a. M der dortigen Handelskammer mitgeteilt hat, ist das rieichspostamt geneigt, der Frage wegen Herstellung einer Fernsprcch- ^rbindungsanlage zwischen Frankfurt a. M. und Stuttgart näher zu treten, sofern von seiten der Beteiligten in Frankfurt a. M. eine I jährliche Mindesteinnahmc von 8500 ^ (d s. 8500 Gespräche ä 1 ^) Handelskammer beschloß eine Anfrage an die beteiligten Firmen ihres Bezirks und, im Hinblick auf die gesichert erscheinende Einrichtung eines Fernsprechnetzes, auch an die benachbarten Handelskammern zu richten. Einem ähnlichen Zwecke dient die nachfolgende Bekanntmachung der Handelskammer zu Le-pzig, welche wir dem Leipziger Tageblatte entnehmen: Aus Anlaß des Antrages der Handelskammern zu Kassel und zu Mühlhausen i. Th. auf Herstellung einer Fernsprechverbindungs-Anlage zwischen Kassel. Eschwege. Mühlhausen, Sondershausen, Nord hausen und Leipzig ist die Handelskammer ersucht worden zu erörtern, ob auch hier ein Bedürfnis nach Herstellung der gewünschten Fernsprech-An- lage besteht, sowie, zutreffendenfalls, auf welche durchschnittliche Anzahl von Gesprächen zwischen den hiesigen beteiligten Finnen und den Teilnehmern Handelskammer Neue Börse. Tr. I, gelangen zu lassen. Leipzig, den 10. November 1890. Die Handelskammer. Goetz, stellv. Vorsitzender, vr. Gensel, S. Neue Bücher, Zeitschriften, Gclegenheitsschriften. Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. (v. Biedermanns Sammlung praktischer Handbücher 3:) Das Recht für Urheber, Buchhandel und Presse. Von Friedrich Strcißler. II. Die internationalen Urheberrechts-Gesetzgebungen und Konven tionen. kl. 80. XXIX, 192 S. Leipzig 1890, F. W. von Bieder mann. Geb. Das Buch der Bücherwelt. Dichtungen von Edwin Bormann. Singwcisen von C. Binder, Doche, Graben-Hoffmann. I. V. Hamm, Joseph Haydn. Carl Hering. Carl Meyer, und Volksweisen. Bilder- Jlle, R A. Jaumann, Julius Kleinmichel u. Cärl Röhling. (VI. Abthcilung von Edwin Bormann's -Liederhort.«) kl. Fol. S. 157 — 182. Leipzig. Edwin Bormann's Selbstverlag. In Pracht band bar 2 ^ 45 fein kartoniert 1 ^ 93 H. Aart. 1. November 1890. 80. 236 8. Verzeichnis von Hempels Klassiker-Ausgaben und einer Auswahl weiterer allgemeinverständlicher und wissenschaftlicher Werke. Verlags- Berlin. Ausgegeben am l" November 1890. 160. 64 S. in b'ranlifurt n dl. 8°. 32 8 No. 6266—6841. ^valck" 8°.^'Ä 8^553^Nri^ ^läwix krrmberx b'oolc in I-eipriA. 65 8. 2419 Nrn. 14W Nrm"' ^ «10186mann in I^eiprix. Krebs-Alma nach Notiz- und Schreibkalender sowie Wegweiser für das dreiunddreißigste Stiftungsfest am 8. November 1890 Mit einer Jllustr. in Farbendruck von Th. Laudien, einem Porträt und einer illustr. Tanzkarte als Beilage. 320. 28 S. u leere Blätter. Berlin, Verlag des - Krebs«. Elegant gebunden und mit Gummi schnur u. Bleistift versehen. Das -Groß- oder Kleinschreiben- der Hauptwörter. — Zu dieser durch Mitteilung einer Betrachtung in der Leipziger Zeitung hier angeregten Frage (vergl. Nr. 257 u. 261 d. Bl.) empfingen wir die nachfolgend abgcdruckten Aeußerungen, mit denen wir diese Erörterung schließen: I. unterläßt, aus seinen Ausführungen die eigentliche Konsequenz zu ziehen. Wenn einzig und allein das Sprechen, die Rede maßgebend sein soll für die Schriftsprache, so hat nur die phonetische, aus den lautphysiologischcn Gesetzen beruhende Schreibweise Berechtigung — keine andre. Mit der Anwendung derselben treten wir freilich — indem wir den Abstand zwischen Schrift und Wort Überdrücken — sozusagen in die Urcinfalt zurück, entkleiden unsere Schriftsprache ihrer ganzen geschichtlich entwickelten Form und tilgen natürlich mit den Auswüchsen auch die historisch be gründeten Eigentümlichkeiten unserer Schrift, ihre deutsche Individualität. Das wird vielleicht nach des Herrn Nautilus' (oder Herrn Nauti- lussens?) Meinung kein Verlust sein. Jedenfalls nicht nach der Ansicht
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