Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1889
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18890429
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188904299
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18890429
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1889
- Monat1889-04
- Tag1889-04-29
- Monat1889-04
- Jahr1889
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
erfahrenen den Ladenpreis zahlen zu lassen, jedem in die Verhältnisse Eingeweihten aber auf Verlangen einen hohen Rabatt zu gewähren. Die Erkenntnis dieses unhaltbaren Zustandes hat im Kreise der Buchhändler, und zwar sowohl der Verleger, als der Sortimenter, zu dem Bestreben geführt, die Ausrechtcrhaltung des Ladenpreises wieder zur Regel zu machen. Die Konkurrenz der Sortiments-Buchhändler unter einander kann sich nicht, wie in anderen Zweigen des Klein handels, bezüglich der Verschiedenheit der Preise auf wirkliche oder vermeintliche Verschiedenheit in der Güte der Waren gründen, sondern lediglich nur auf die Verschiedenheit in der Höhe des dem Publikum gewährten Rabattes, auf gegenseitige Preis-Unterbietung: und eine derartige Konkurrenz muß unausbleiblich schließlich zum Ruin des gesamten Sortiments-Buchhandels führen. Dagegen ist bei Aufrecht- crhaltung der Ladenpreise die Konkurrenz der Sortimenter insofern nicht aufgehoben, als dieselben immer mehr das Bestreben haben werden, durch gute und pünktliche Bedienung, verständliche Zusammen stellung der gewünschten Ansichtssendungen, reichhaltiges Lager u. s. w., die Zufriedenheit ihrer Kunden zu erwerben und neue Kunden an ihr Geschäft zu fesseln. Ein unauskömmlicher Verdienst zwingt den Sortiments-Buch händler dazu, mit schlecht besoldetem und ungenügend ausgebildetcm Personal zu arbeiten, und dies hat dann auch dem Publikum gegen über schlechte, unsachliche Bedienung, unpünktliche Lieferung der er scheinenden Fortsetzungen und litterarischen Neuigkeiten u. s. w. zur Folge. Es sei uns gestattet hier darauf hinzuweiscn, daß auch bei Bücher-Lieferungen für die Behörden und Anstalten doch nicht bloß der Preis allein maßgebend sein kann, namentlich wo der Unterschied des Rabattes tatsächlich bei der gesamten jährlichen Lieferung nur einen Betrag von wenigen Mark ausmacht, sondern daß bei der Ver gebung der Lieferungen auch die Aussicht auf gute Bedienung und möglichst geringe Veranlassung zu Reklamationen u. s. w. maßgebend sei» möchte, wie ja auch für die Behörden nicht mehr der Grundsatz bestimmend ist, bei Submissionen immer den Mindestfordernden zu bevorzugen. Man hat nun dem deutschen Buchhandel den Vorwurf gemacht, derselbe hätte sich, ähnlich wie andere Industriezweige, zu einem so genannten -Ringe» organisiert, um die Bücherpreise in die Höhe zu treiben und sich einen ungerechtfertigten Gewinn zu verschaffen. Dem gegenüber ist zu bemerken, daß der deutsche Buchhandel seit langer Zeit eine feste Organisation bildet und ohne diese Organisation mit seinem Vereins-Organ, seinen besonderen Verkehrs-Anstalten und an deren Einrichtungen gar nicht im stände wäre, den buchhändlerischcn Betrieb so zu gestalten, wie er sich bei uns in Deutschland im Gegen satz zum Auslande entwickelt hat, wo der Buchhandel lediglich als kaufmännisches Geschäft betrieben wird und weder der Verlagsbuch handel die moralische Verpflichtung anerkennt, jährlich eine große An zahl von Schriften zu veröffentlichen, welche zwar dem Fortschritte der Wissenschaften und der Kultur dienen, einen Gewinn aber nicht ab- werscn, noch der Sortiments-Buchhandel in der Lage ist, wie in Deutschland, ohne jede Vergütigung dem Publikum alle neu erschei nenden Schriften zur Prüfung und Kenntnisnahme vorzulegen. Der berechtigte und in seiner Wirksamkeit von den höchsten Be hörden wiederholt rühmend anerkannte Vertreter des deutschen Buch handels ist der Börscnvcrcin der Deutschen Buchhändler, als dessen Organ sür die Provinz Schlesien der Provinzial-Verein der Schlesischen Buchhändler zu wirken berufen ist. Die Bestrebungen deS deutschen Buchhandels, die oben geschil derten Mißstände zu beseitigen, haben nun zu der Feststellung neuer Satzungen des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler geführt, welche seit Ostern 1888 in Kraft getreten sind. Hiernach ist cs allen deutschen Buchhändlern zur Pflicht gemacht, den von den Verlegern festgcstcllten Ladenpreis aufrecht zu erhalten, und nur gestaltet, für Barzahlung einen Skonto von 5"/g zu gewähren. Den Behörden ist insofern ein Vorzug cingcräumt, als dieser Skonto den Behörden auch gewährt werden soll, wenn die Zahlung der Rechnungen erst nach längerer Zeit, wie das teilweise üblich ist, erfolgt. Uebergangswcise ist den Sortimentern in Berlin und Leipzig, also an den Centralplätzcn des deutschen Buchhandels, die Berechtigung zugestanden worden, für die nächste Zeit bei Verkäufen am Orte noch lOO/g Rabatt zu gewähren, weil an beiden Orten Ausnahme-Verhältnisse lokaler Natur bestehen, welche eine schonende Berücksichtigung wohl beanspruchen dursten. Es sei jedoch ausdrücklich hcrvorgchoben, daß dieser Ucbergangszustand voraussichtlich nur kurze Zeit dauern wird, und daß die Buchhand lungen in Berlin und Leipzig bei Verkäufen nach auswärts ebenfalls nur 5"/g Skonto gewähren dürfen. Der Börscnvcrcin der Deutschen Buchhändler hält sich im wohl verstandenen Interesse der Gesamtheit für verpflichtet, von allen deutschen Buchhändlern, welche seine Einrichtungen und Verkehrs-Anstalten be nützen wollen, seinerseits zu verlangen, daß dieselben sich zur Befolgung der Grundsätze verpflichten, welche nach der allgemeinen Uebcrzeugung der Verleger und Sortimenter zur Ausrechtcrhaltung eines soliden und dem Publikum gegenüber leistungsfähigen Sortiments-Buchhandels erforderlich sind. Wer diese Pflicht geflissentlich verletzt, darf sich nicht beklagen, wenn er von der Benützung unserer gemeinsamen Anstalten ausgeschlossen wird, von den Verlegern nichts mehr geliefert erhält ^und dadurch verhindert wird, seine der Gesamtheit verderbliche Art der Geschäftsführung fortzusetzcn. Keineswegs soll durch diese Maßregeln der Preis der Bücher für das Publikum verteuert werden; denn der vom Verleger festzusetzcndc Ladenpreis hängt vor allen Dingen davon ab, welche Anzahl von Exemplaren des betreffenden Verlags-Artikels voraussichtlich abgcsetzt werden kann, und ein leistungsfähiger Sortiments-Buchhandel ist hierzu in ungleich größerem Maße befähigt, als wenn der Absatz schließlich nur durch eine kleine Anzahl sogenannter Schleudersirmen erfolgen würde. Nur ein ausgedehntes Netz von Sortiments-Buchhandlungen ermöglicht billige Ladenpreise, und thatsächlich ist es in der letzten Zeit das Streben des deutschen Verlags-Buchhandels gewesen, die Preise aller Bücher, welche nur einigermaßen auf einen weiteren Ab satz rechnen können, möglichst niedrig anzusctzen; hiergegen kommt die Differenz zwischen 10 und 5 kaum in Betracht. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat sich nun auch an die hohen Staats-Behörden mit der Bitte gewendet, in Anerkennung seiner dem Gemeinwohl gewidmeten Bestrebungen ihrerseits auf den Rabatt zu verzichten, und hat mit Freuden den Erfolg verzeichnen können, daß die höchsten Behörden im Königreich Sachsen, Groß herzogtum Baden u. s. w. dieser Bitte entsprochen haben. In unserem engeren Vaterlande ist unterm 24. Juli v. I. eine Antwort durch den Herrn Präsidenten des Staats-Ministeriums erfolgt, wonach es nicht angängig erscheint, die Behörden anzu weisen, daß sic bei Büchcrbestellungen einen Rabatt nicht mehr fordern, bezw. sich mit einem gewissen Diskont begnügen sollen. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hat bei wiederholten persön lichen Verhandlungen mit maßgebenden Persönlichkeiten den Eindruck gewonnen, daß jene Verfügung durchaus nicht die Bedeutung einer bindenden Vorschrift haben soll, daß nämlich auch bei den höchsten preußischen Staats-Behörden keineswegs der Wunsch maßgebend ist, auf einen hohen Rabatt zu dringen, sondern daß das Staats-Ministerium cs den einzelnen Behörden überlassen wollte, unter welchen Be dingungen sie ihren Büchcrbedars zu decken für angezeigt halten, beziehungsweise in der Lage sind. Thatsächlich hat auch bereits eine große Anzahl Königlich Preu ßischer Behörden aus den verschieoenstcn Ressorts auf den Rabatt von 10 o/g verzichtet, wie auch seitens des Publikums die Einsührung des 5 "/o-Skontos fast gar keinen Widerstand gefunden hat, und die Motive, welche den Buchhandel zu dieser Maßnahme geführt haben, fast all seitig gebilligt worden sind. Hiernach gelangen wir zu der Bitte, unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen fortan von der Forderung von 10 Rabatt bei Büchcr-Liefcrungen hochgeneigtcst absehen zu wollen. Wir bitten, dabei in Erwägung zu ziehen, daß der Verlust, der einer Behörde oder Anstalt mit einem Etat von beispielsweise dreihundert Mark für Bücher-Anschaffungen durch die Schmälerung des Rabattes entsteht, nur ungefähr 10 Mark beträgt, da schon immer von einer Anzahl Artikel, wie von Antiquarien, Zeitschriften, Einbänden, Rabatt über haupt nicht gewährt werden konnte. Sollte eine Behörde dagegen den Versuch machen, ihren Bedarf von Berlin oder Leipzig zu beziehen, um diesen geringen Betrag zu ersparen, so würde sie diesen Zweck nach vorstehender Darlegung schwerlich erreichen, ganz abgesehen davon, daß ein dauernder Verkehr mit einer auswärtigen Buchhandlung Opfer an Zeit, Mühe und Arbeit verursachen würde, welche in keinem Verhältnis zum Werte des Gegenstandes stehen. Ein Borschlast für den Geschäftsverkehr zwischen Schriftsteller und Verleger?) Von Theinert Wicklet). Ein allbekannter Ucbelstand ist die bei den meisten Zeitungen, Zeit schriften und Verlegern erst nach dem Abdruck schriftstellerischer Arbeiten übliche Honorarzahlung. Dadurch kann cs sehr leicht Vorkommen, daß ein nicht mit Privatvermögen ausgerüsteter Schriftsteller, der keine An stellung mit festem Gehalte besitzt, Hunderte von Mark auszustchen hat und sich dabei in der größten Geldverlegenheit befindet. Es war, wenn ich nicht irre, Oskar Welten, der vor längerer Zeit einmal in der Kürschnerschen Schriftstcllcrzeitung darauf hiuwies, daß nach den gesetz lichen Bestimmungen Honorare sofort nach Uebcrnahmc des Manuskripts bezahlt werden müßten. Allein diese gesetzliche Bestimmung steht, wie manche andere der geltenden Rcchtssatzungen, mit dem allgemeinen Gebrauche im schlimmsten Widerspruche; auch muß zugestandcn werden, daß eine sofortige Honorarzahlung bei dem ziemlich verwickelten Geschäfts gänge großer Zeitungen beinahe unmöglich ist. Der ganzen Verwaltung einer Zeitung würden durch dieses tägliche Auszahlen kleinerer und größerer Beträge recht bedenkliche Schwierigkeiten erwachsen. Von den Wochenschriften und Monatsschriften haben überdies ein zelne sofortige Honorarzahlung eingeführt. Dennoch gehört ein solcher Gebrauch noch immer zu den Ausnahmen, was sich aus der ganzen *) Abgcdruckt aus der »Deutschen Presse» 1889 Nr. 10.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder