Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1867
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18670501
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186705016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18670501
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-01
- Monat1867-05
- Jahr1867
-
1097
-
1098
-
1099
-
1100
-
1101
-
1102
-
1103
-
1104
-
1105
-
1106
-
1107
-
1108
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Theil. Der Buchhändler und Nachdrucker E. Steiger in Ncw-Nork/ Ein deutscher Buchhändler, der schon seit einer Reihe von Jah ren nach Nordamerika übergesiedelt ist, E, Steiger in New-Jork, hat jüngst unter dem Titel: „Der Nachdruck in Nordamerika. — Mein Wirken als deutscher Buchhändler" ein interessantes Büchcl- chen veröffentlicht, worin von ihm unter Anderem Mittheilungcn über sein amerikanisches buchhändlerischcs Wirken niedcrgelegt sind. Stei ger scheint ein ebenso intelligenter und geschäftsthätiger, wie des amerikanischen Geschäftsbetriebes kundiger Buchhändler zu sein. Dazu findet man in dem: „Mein Wirken als deutscherBuchhändler. Eine offene Mittheilung an die Verleger in Deutschland" betitelten Abschnitt des Büchelchens zahlreiche Belege. Der amerikanische Buchhandel befolgt, in natürlicher Ucbereinstimmung mit den überall im amerikanischen Leben sich geltend machenden Ansichten und Grund sätzen. wesentlich ganz andere Normen, als der deutsche Buchhandel, und es ist daher gewiß von Interesse, gerade die Mittheilungen eines Mannes darüber zu lesen, der, in den Normen des deutschen Buchhandels anferzogen, gleichwohl aber in die des amerikanischen so ganz und gar sich cingclebt hat, daß er wohl als ein über beide Urtheilsfähiger betrachtet werden kann. Ein im nordamerika nischen Buchhandel von jeher besonders cultivirter Zweig ist der Nachdruck, der, soweit nicht die Preßerzengnisse der nordamerikani schen Staaten selbst dabei mit ins Spiel kommen, als nicht bloß legal, sondern sogar auch als nothwendig, ja löblich angesehen wird. Steiger, der selbst Nachdruck» und zugleich einer der eifrigsten Ver- theidiger des Nachdruckes ist, hat seine Ansichten darüber in einem anderen Abschnitte des Büchelchens nicdergelcgt, welcher den Titel führt: „Der Nachdruck in Nordamerika, als ein Bedürfniß jhervor- gcrufen durch dieVerhältnisse, erlaubt, begünstigt und beschützt durch die Gesetze des Landes, von mächtigem, tiefgreifendem Einflüsse auf den Fortschritt des Volks, und sein Verhältniß zum deutschen Ver- lagsbnchhandcl. Thatsachcn und Andeutungen, der Presse und dem Buchhandel in Deutschland mitgetheilt." Ersieht man schon aus diesem Titel zur Genüge, von welchem Standpunkte aus Steiger den Nachdruck, den bei uns in Deutschland darüber noch geltenden Ansichten gegenüber, betrachtet, so findet man im ganzen Abschnitte scbst überall die Versuche, »achzuweisen, „daß", um mit des Ver fassers eigenen Worten zu sprechen, „nach der Meinung aller Ein sichtsvollen der Nachdruck in Nordamerika um seiner Folgen willen ctwasLöblichcsund Verdienstliches, vomnational-ökonomischen Stand punkte ans betrachtet eine Nothwcndigkeit ist." Der Ansicht derEin- sichtsvollcn in Amerika kann nun aber auch die Ansicht der Einsichts vollen in Deutschland gegenüber gehalten werden, welche den Nach druck als etwas an sich Verwerfliches ansehen; weshalb es auch in Deutschland genug Leute gibt, die — aus demBcreiche meiner näch sten Kenntniß könnte ich einen sehr hochgestellten Mann darunter nennen, der an Einsicht durchaus Niemandem Nachsicht — aus Grundsatz keinen Nachdruck, um seiner Verwerflichkeit willen., kau fen, selbst solche nicht, die vom Gesetze nicht verboten sind. Das Nachdrucken eines Originalwerkes ohne Genehmigung seines Ur hebers oder dessen, auf welchen der Urheber seine Rechte über tragen hat, ist und bleibt ein Unrecht, gegen welches nicht ein- gcwendct werden darf, daß in Ländern, wo die Originale nicht ohne große Kosten beschafft werde» können, und eben dieser großen Kosten wegen wenig oder keine Verbreitung finden, der Nachdruck das zweckmäßigste Mittel sei, dem Werke im Interesse des geistigen Fortschrittes durch billige Ausgaben eine größere Verbreitung zu verschaffen. Allein ganz abgesehen davon, daß der Zweck nicht das Mittel heiligen kann, so ist denn doch wohl noch gar sehr zu bezweifeln, ob überhaupt die Nachdruck» in der großen Mehrzahl bloß zu dem löblichen Zwecke des geistigen Fortschrittes das Nach druckerhandwerk betreiben. Es mag allerdings einzelne Männer geben, die wesentlich im löblichen Interesse des geistigen Fort schrittes dem Nachdrucke das Wort zu reden sich veranlaßt finden, und Steiger gehört seinem eigenen Bekenntnisse zufolge zu diesen Männern. „Als Amerikaner" schreibt er „werde ich für das Ge meinwohl des Landes, spcciell aber im Interesse des geistigen Fortschrittes der deutschen Bevölkerung in Nordamerika die weiteste Verbreitung guter deutscher Literatur mir angelegen sein.lassen, in Originalausgaben, wenn es geht, und in Nachdrücken, sofern die Kurzsichtigkeit der Verleg» zur Veranstaltung solcher nöthigt." Aber verlangt denn in Wirklichkeit das Interesse des geistigen Fortschrittes IN einzelnen Staaten den Nachdruck? in Deutschland ist von einem solchen Verlangen gewiß nicht die Rede; und liegt nicht die Frage sehr nahe, ob es nicht auch »och ein anderes Mittel gebe, den geistigen Fortschritt zu fördern, ohne daß man seine Zu flucht zum Nachdrucke zu nehmen brauche, und weshalb nicht die Staaten selbst im bejahenden Falle zum Nutzen der GesamMthcit ihrer Angehörigen zu einem anderen Mittel greifen? In Nord amerika z. B. brauchte nur „der Schutz gegen ausländische Concur- renz" vermindert oder in Wegfall gebracht zu werden, so würde im Interesse des geistigen Fortschrittes der dortigen deutschen Bevölke rung den auswärtigen Verlegern deutscher Literatur die Möglichkeit geboten sein, ihre deutschen Verlagswcrke zu ganz annehmbar billige» Preisen auf den Markt zu bringen. Damit wäre in dessen den Einzelnen in Nordamerika, die sich mit dem Nachdrucken deutscher Werke beschäftigen, und die um dieser ihrer Beschäftigung willen einen noch „vergrößerten Schutz gegen ausländische Concur- renz" erwarten und wünschen, freilich nicht im entferntesten gedient. In Nordamerika ist nun einmal das Nachdrucken von Werken aus wärtiger Verleg» gesetzlich nicht verboten, und deshalb auch Nie mand behindert, das Nachdruckergeschäfl zu betreiben. Gut, so drucke man nach, und überlasse es den auswärtigen Verlegern, vor den Nachtheilc», die ihnen der amerikanische Nachdruck zufügt, und gegen welche die amerikanischen Gesetze keinen Schutz gewähren, sich selbst so gut wie möglich zu schützen — in welcher Hinsicht sie im Steigcr'schen Büchelchen recht Praktische Rathschläge finden werden — aber man unterlasse es, dabei vom Interesse des geistigen Fort schrittes zu reden, welches vom nordamerikanischcn Buchhandel, der im Gegensätze zum deutschen rein mercantiler Art ist, nicht als maßgebend angesehen wird. (Petzholdt'L Neuer Anzeiger f. Biblio graphie re.) Der englische Buchhandel auf der Ausstellung zu Paris. Der Vcrlagsbuchhandel von Großbritannien hat auf der Pariser Ausstellung den neuen Versuch gemacht, nicht bloß, wie es seither üblich gewesen ist, einzelne Werke auszustcllen, die sich durch ihre vollendete Ausstattung, oder durch sonstige verdienstliche Zwecke aus- zeichncn, sondern vielmehr durch die Vorlegung sein» gesammten Erzeugnisse von einem Jahre zur Anschauung zu bringen, welchen Antheil die Literatur an der Fortentwickelung der englischen Civilisation habe. Die Ausstellung des englischen Buchhandels umfaßt sonach, mit Ausnahme der Zeitschriften, alle Erscheinungen vom Jahre 1868 und zwar bestehen dieselben aus 4752 Bände» von 184 Verlags- Handlungen. Davon kommen aus London 4009 Bände, auf Edin- burg 279, Dublin 129 und auf die Provinzen 335, während von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht