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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1894
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- Erscheinungsdatum
- 24.09.1894
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- Deutsch
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5816 Nichtamtlicher Teil. 222, 24. September 1894. antivortlichc Redakteur und Verleger ciucr pcrivdischen Zeitschrift ciuil- und strafrechtlich für denjenigen Schaden für haftbar erklärt wird, der einem Dritten entsteht durch die Aufnahme von der Wahrheit nicht entsprechenden, wider besseres Wissen in gewinn süchtiger Absicht gemachten Mitteilungen und Beurteilungen, welche sich auf wirtschaftliche Zustande, gewerbliche Unternehmungen, Fabrikate und Waren beziehen. IV. Hausierhandel, Kolportage und Detailreisen. Die Ver sammlung erkennt ein Bedürfnis, die sehr schwindelhaften Vor kommnisse auf diesem Gebiet durch besondere Bestimmungen zu regeln, nicht an, ist vielmehr der Ansicht, daß diese im allgemeinen schon unter die Bestimmung des zu II. Abs. 1 gefaßten Beschlusses fallen. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegcnhcitsschriftcn, Kata loge ec. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. 6rrrl Usor^'s 8olila»cvortlmtalo». II. Lei. 1888—91. 10. Ll». »r. 8". 8. 189—320 (klirborsi—Irouidcvörtsr). Uannovor 1894, Lr. Oruso's LusIiIuindlunA (6arl Oloor»). Vorsoliisdonss. LuIcliousImlaloA auticp Lüolior von 8. Uroiss- lobon's Lao dl. (6. Lolli») in 8trassdur» (29.—31. Olclodor 1894). 8°. 50 8. 1095 Lrn. Lalurao novilaiss. Urs», v. II. Lrisdlünclor L 8odn in Lorlin. 1894. Uo. 16. 8°. 8. 385—404. Uo. 5973—6297. Jahresbericht der Handelskammer zu Leipzig 1893. gr. 8". XII, 296 S. Leipzig 1894, in Commission bei der I. C. Hinrichs- schen Buchhandlu n g. IVordo übor 8odlssion, UlatL n. Odsrlausiix. Lnlici.-Latalo» Uo. 255 von Usinrieli Lossor in Uroslau. 8". 46 8. 1204 Urn. Vorsediodonos. Lntici.-Lalalo» Uo. 7 von Llax 8odrnidl's UnoübcllA. in UanwburA a/8. 8°. 81 8. 2781 Urn. Lworisana (Lud.: Luslralisn u. Lolzmosisn). Lnlig. - Lalalo» Lo. 24 von N. 8pir»aiis in LsipxiA. 8". 24 8. 322 Urn. Vorxoicdnis aus»sv. Lsdr- u. 8ednlbüolror ans dsin Vsr1a»s äsr ! IVoiclinannsolisn HuoddancllunA in Usrlin. 8sr>tswdor 1894. 8«. 24 8. Uxport-Iournal Uo. 87. (Vol. VIII. 3. 8oxtbr. 1894.) Lsiprng-, <4. Usäolor. Ind alt: Lsuo Lrsodsinun»sv. — Uitloiluugon aus Noronto. — Xliltsi1un»oii ans Nailancl. — 2o11-VacIowoonw: LrAüvxun» 2. — Llosstxs üb. cl. llrdsdsrrsedl. —Lroorilcan. Urivatbibliotbokon. — Uirraonvorssiobnis. — Lisino NiltoilunASn. UnvbZscvorbsblalt, di-s^. von LonracI Unr§sr. 1894. Uslt 24. boip^iA, Vorla» dos Luod»ocvsrdod1altos. (Lonnniss.: Lrsillcopl L Uärtol.) Inbalt: Lolcodo. — Uio LolislpiÄASardoitsn. — Larbsnclrnolc anü Ulasüäobon. — UnobASvsrbliobo Lnnclsoban. — Lisino Niltoilungsn. — Lillsratur. Lo droil cl'antsnr. Organs olüoisl ein bnrsan äs 1'nnion inlsr- nationalo ponr la xrolsolion clss convros lillsrairss st arlisliguss (paraissant ä Lorno Is 15 cls ebagns wois). VII. annss Uo. 9. 15 8sp1srnbr6 1894. 8 oin inairo: karlio ollieiolls: DcHrLkaklo» rnkeriew'e / Lspa»no. Uöorsl ro^al proroAsanl 1s clslai üxö par 1s döorol ein 5 janvior 1894 ponr 1'sebanAS du osrliüoat provisoiro d'sn- rotzästrswsnl oontrs 1s esrtiüoat cloünilil (On 11 juillsl 1894). — karlio non ollieiolls: L-'oriA-'W et AMSmdkeWc >i. Le'Mrron« rirlsr-ralionalWe I. 6onArss cls I'Lssoeialiou liltsrairo ol ar- lisligno inlornationalo ä Lnvors. Lnnoxo: Lssolulions cln OonArss. — II. 8sssion cls I'Inslitul clo clroil intsrnalional ä Uaris. — III. LonArss intsrnational cls la Urssss ä Lnvsrs. — U. ZslEoir« iraklcmakesc IV. LllowaZno. Lssorudlss Ksno- ralo clss jonrnalislss st liltöralours allsinancls, ä UawbonrA. — V., Lranoo. OonZrss dos 8ooiötös savanlos clo Uaris ot clss Üöpartowsnts, ä Uaris. — VI. Italio. LonArss clss librairss Italiens, ä Nilan. — VII. Ua^s-Uas. Lsssrnblso cls 1'Union ponr tävorissr Iss intsrots cls la librairis nösrlandaiso, ä Lwstsrclavi. — VIII. 8nisso. Lssoinblso cls la 8oeiötö dos liboto^rapbss snissos, ä Mionno. — 6'or»'e«Iio-rdcriiee/ Usttrs cls UolAigns (?. IVanvsrinans). II« ot clornioro partis. Uxs- ontions illioitos; rsxrsssion pönalo, clötinition clo la tranclo. Loproclnotion clss öcliüeos du »Vioil Lnvors«. Lotion sn cloniniaASS-intoröts ä la snits clo la rupturo cl'nn oontrat do roproduetion. Loinpstsneo. — UidlroArc^i/ile.' Loenoils pörioclicinss. Englischer und französischer Lesestoff in preußischen Schulen. — Das königliche Provinzial-Schnlkollcgium in Koblenz erließ folgende Vorschrift über die «Gesichtspunkte bei der Auswahl der französischen nnd englischen Klassenlektürc. «Coblenz, den 12. Juni 1894. -Die beim Schuljahrswcchscl gemachten Vorschläge für die französische sowie englische Klassenlektürc haben uns in der letzten Zeit vielfach zu Bedenken bezw. ablehnendem Bescheide Anlaß ge geben. Teils aus der Menge der beständig neu auf den Markt gebrachten Lesestoffe, teils aus der Verschiebung der Endziele des Sprachunterrichts durch die neuen Lehrpläne und die darin berück sichtigte pädagogische Bewegung erklärt es sich, daß zur Zeit in der Auswahl vielfach Unsicherheit besteht. Wir empfehlen deshalb folgende Gesichtspunkte zur Beachtung. -Die geschichtliche Lektüre, welche nach wie vor einen breiten Raum beanspruchen darf, wird grundsätzlich am besten so gewählt, daß in französischer Sprache in die französische Geschichte eingeführt wird und in englischer in die englische, nicht aber in die eines be liebigen anderen Volkes der Gegenwart oder Vergangenheit. Dabei sind diejenigen Perioden zu bevorzuge», in welchen die französische bezw. englische Geschichte von besonderer Bedeutung auch für das übrige Europa gewesen ist. Werke von mehr betrachtendem als erzählendem Geschichtsinhalt (wie z. B. die aus Michand hcraus- gehobenen Stücke Xlwurs ot eontnrnos aux tsinps dos 6roisadss und Inünonoo dos Oroisaclss oto. — Ausg. Renger) sind nicht auszu schließen, indessen zu abstrakte, eine zu hohe Reife voraussetzende Werke, wie z. B. Guizot's Ilistoiro clo la Oivilisation on Lnrops, zu meiden. Ebenso werden einseitig gefärbte oder romanhaft ausge staltete Geschichtsdarstellungen (wie Thiers' Laxalson ä 8t. Uolsiis und wohl auch Lamartine's Lroeös ot wort clo Louis XVI) außer Betracht bleiben müssen. Litteraturgeschichtliche Lektüre empfiehlt sich nicht. Auf gute Biographieen würden wir die obige be schränkende Norm nicht anwendcn, und z. B. Migncts Vio do Lranlrlin oder Guizots Ltuclo sur IVasbinAton nach wie vor für durchaus zulässig halten. «Die Erzählungslittcratur in ihren guten Vertretern auszu schließen, kann nicht ferner als angemessen angesehen werden, da derselben bei rechter Behandlung ein bildender Wert keineswegs abgeht. Gleichwohl können naturgemäß nur solche Werke in Be tracht kommen, welche den Bildungszwccken unserer Lehranstalten wirklich zu dienen vermögen, nicht aber darf um der Abwechselung willen jede beliebige neu dargcbotcne Erscheinung von anmutiger Form und ungefährlichem Inhalt in Vorschlag gebracht werden. Eingehende Erwägung wird immer dahin führen, daß doch nur einer ganz beschränkten Zahl von Literarischen Erscheinungen die Eigenschaften innewohnen, welche sie der Behandlung im Jugend unterricht würdig machen. «Streng ist auch die Auswahl unter den neuen Prosa-Lustspielen zu treffen, von denen trotz der vorhandenen Fülle doch nur wenige unter pädagogischem Gesichtspunkte befriedigen können, manche, selbst unter den häufig vorgcschlagenen, sittlich nicht ohne Anstoß sind, andere einen veraltenden Typus darstellen, und wieder andere vielmehr für den gereiften Kenner des Lebens als für die Jugend wertvoll sind. Daß Lustspiele in Versen von neueren Dichtern oder überhaupt von Dichtern zweiten Ranges gelesen werden, müssen wir für verfehlt halten, da die hierfür verfügbare Zeit auf Molisre zu verwenden ist. Von diesem klassischen Dichter ist jedenfalls eine oder die andere Charakterkomödie (Lowwos 8avantos, Nisantdiropo, Lvaro und etwa LourZsois Aoutilbowwo) zu lesen, während von den mehr possenartigen Stücken besser abgesehen wird. Was die klassische Tragödie betrifft, so muß die Schule sich, um nicht sür sic wertvollere Ziele znrückzustcllen, damit begnügen, jede die oberen Klassen durchlaufende Schülcrgencration mit je einem Stücke bekannt gemacht zu haben. »Wenn cs sich durchaus rechtfertigt, auch an Gymnasien zu weilen solche Prosalektüre zu wählen, mit welcher Einführung in den Wortschatz des konkreten Lebens bezweckt wird, so ist es an Neallehranstalten geradezu wstnschenswert, daß dieser Gesichts punkt bei der Auswahl nicht ganz verabsäumt werde, und be sonders an lateinloscn Schulen wird ein Teil der Lektüre mit Recht aus dem Gebiete der Naturwissenschaft, Technik oder Landes und Gesellschaftskunde gewählt werden. Indessen ist auch nach dieser Seite Maß zu halten. Und damit überhaupt Einseitigkeit vermieden werde, empfehlen wir dringend, bei jeder Schülcr- generation (insbesondere der oberen Klassen) im Auge zu behalten, zu welchem Ganzen sich die nach einander auf den verschiedenen Stufen bewältigte bezw. zu bewältigende Schullektüre zusammcn- setzt. Wir weisen in dieser Beziehung auf den Vorgang der Schleswig-Holstein'schen Dircktorcn-Konferenz von 1892 hin. «In allen Fällen, wo ein ganz neues oder überhaupt ein nicht bereits allgemein gebräuchlich gewordenes Schriftwerk (insbesondere ein solches erzählenden oder dramatischen Charakters) als Schul lektüre in Aussicht genommen wird, müssen wir einer Anzeige darüber nicht erst in dem gewöhnlichen für die Vorlegung der Lchraufgaben bestimmten Termine entgegensetzen, sondern so früh zeitig, daß, wie bei cinzuführenden Lehrbüchern, eine eingehende
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