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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1894
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- Erscheinungsdatum
- 17.09.1894
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- Deutsch
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M 216, 17. September 1894. Nichtamtlicher Teil. 6611 kalender dadurch aus, daß cs zu jedem Monat geschäftliche Notizen und damit dem Kolportagebuchhäudler manches in Erinnerung bringt, was in dem betreffenden Monat zu thun und zu lassen, womit Geld zu verdienen ist und was sonst der geschäftlichen Be achtung wert sein mag. Der übrige Text des Büchelchcns, in den reichlich Vcrlegeranzcigcn eingestreut sind, besteht aus belehrenden Mitteilungen und Aufsätzen, wie solche dem Kolportagebuchhäudler dienen können. Hcrvorgchoben seien hier folgende: Auszug aus der Gewerbeordnung, Gesetz über die Abzahlungsgeschäfte, die Centrains- antrügc zur Gewerbeordnung und Rückblick auf die durch sie her- vorgerufcnc Bewegung, Neue Gefahren, Wie schützt mau sich vor ungetreuen Expedienten?, Die Vereine im deutschen Kolportage- buchhandcl, Direkter und indirekter Verkehr. Da auch die üblichen Tarife, postale» Vorschriften ec. ec. nicht fehlen, so wird dieser Fach- kalcuder, der nach einer Versicherung im Vorwort in einer Auflage von 6000 Exemplaren hinnusgeht, gewiß überall seinen Zweck erfüllen. /ii <>t 1,1,101'8 Vlxleinoliii» <I<;8 ^OlcklIUONsOI'8. Vmv.eiobnis aller in Reblüm's Iluivkrsül- bldliolliblr, Vollrsbiicllki'il nnä Usuäkl's Liblio- Ulkll Ü61' 668Lllli1i1i61'll1ui' erselilenenen Lanckelren naeb 81ieb- vorten der Mtsl Aeorclnet. ^nsanunsnAestellt von I^eopolcl Osl. Hannover n. UsipriA 1894, Usopolä Ost. Bei der häufigen Benutzung der drei genannten Bibliotheken, für die aber — das Reclamsche Thcaterverzeichnis ausgenommen — keine nach Stichworten geordneten Verzeichnisse existieren, und da auf alle Fälle das Suchen in drei verschiedenen Verzeichnissen erspart werden kann, ergicbt sich die Nützlichkeit der vorliegenden Bibliographie von selbst. Das Wegbleiben der Uebersetzernamen ist zwar zu bedauern, wird aber in den seltensten Fällen beim Ge brauch vermißt werden. Das befremdende Stichwort «Werke», das man zunächst gern mit den Namen der betreffenden Schriftsteller vertauscht sehen möchte, hat doch das Gute, gleich zu sagen, wessen »sämtliche» oder «ausgcwählte Werke» in den obigen Bibliotheken vertreten sind. Für die Beurteilung des Wertes dieser Zusammen stellung für den Sortimenter ist nicht zu vergessen, daß in diesen Bibliotheken die Hauptmasse der älteren und ei» nicht unerheblicher Teil der neueren Ge samt Literatur enthalten ist, daß also die Ver breitung des Verzeichnisses im Publikum aller Wahrscheinlichkeit nach eine nachhaltige Wirkung übe» könnte. X. L. Allgemeiner deutscher Thentertatnlog. Ein Hand buch aller in deutscher Sprache erschienenen Bühnen stücke und dramatischen Erzeugnisse. Bearbeitet von Loiirnd Grrchlnu. 1.—5. Lsg. 30. Spalte 1—320 (A 316— Jncogiiito). Münster i.W. 1894, Adolph Russe ll's Verlag. Ein recht brauchbares und willkommenes bibliographisches Hilfsmittel scheint uns der seit etwa Monatsfrist im Russell'schcn Verlage in Münster erscheinende Thcaterkatalog von Konrnd Grethlein zu sein, da er eine Litteraturgattung zusammcnstellt, die bisher nur geringe bibliographische Bearbeitung gefunden hat. Die Anlage des Katalogs, der uns nur in den ersten fünf bis jetzt er schienenen Lieferungen vorliegt, ist eine dreifache: die erste Abteilung bringt ein nach den Schlagwortcn des Titels geordnetes Verzeichnis, wobei es von Wert ist, daß der Bearbeiter auch den in dieser Litteratur häufigen Nebcntiteln die erforderliche Sorgfalt gewidmet hat; die zweite Abteilung soll, wenn wir recht verstanden haben, den gesamten Stoff noch einmal, nach Verfassernamen geordnet, aufführen, die dritte Abteilung wird eine nochmalige Wieder holung der verzcichneten Werke bringen und diese systematisch nach ihrem Inhalt und ihrer Verwendungsfähigkeit sür bestimmte Kreise und Zwecke zusammenstellen. Soweit wir übersehen können, sind alle bisher verzeichneten Werke im Buchhandel erschienen, dürften also fast durchweg für jeden Sortimentsbuchhändler leicht zu be schaffen sein. Unberücksichtigt blieben die mehrfach erschienenen Schulausgaben einzelner Werke unserer Klassiker, die hier allerdings auch weniger in Betracht kommen können, weil ihr Zweck »reist die Hebung im llebcrsctzen, nicht die Ausführung ist. Von besonderem Wert für die Benutzung des Katalogs werden sich die bei jeden: Titel zn findenden Angaben über die Anzahl der Herren-, Daincn- und Kinderrollen des Stückes erweisen. Im übrigen zeigt jeder Titel die üblichen bibliographischen Nachweise. Besondere Zeichen dienen dem Zweck, ein Stück als -vergriffen« zu bezeichnen oder Angaben über sonstige Erschwerungen des Bezuges zu machen. Der Einundsechzigster Jahrgang. mit der Besorgung beauftragte Buchhändler wird hierauf ein be sonderes Augenmerk zu richten haben. Dem Bearbeiter und der im Katalogwesen rühmlich bekannten Verlagshandlung ist ein großer Erfolg dieses ihres neuesten biblio graphischen Unternehmens aufrichtig zu wünschen. Er ist um so wahrscheinlicher, als der neue Katalog in eine Lücke tritt, die sich im buchhändtcrischcn Sortiment und im Publikum seit lange fühl bar gemacht hat. Vermischtes. Buchgcwerbe - Museum im deutschen Vu ch händlcrhausc zu Leipzig. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von Tafeln aus dem 3. Bande des vom Leipziger Stadtbaudirektor Herrn Hugo Licht hcrausgcgcbcnen Werkes: «Architektur der Gegenwart, Ueber- sicht der hervorragendsten Bauausführungen der Neuzeit.« lVcrlag von E. Wasinuth in Berlin.) Der um die bauliche Gestaltung Leipzigs sehr verdiente Herausgeber hat mit feinem Takt und außer ordentlichem Verständnis eine Fülle der hervorragendsten Bauwerke der Neuzeit in der» vorliegenden Werke vereinigt. Die Tafeln sind teils in Lichtdruck von Rö in ml er L Jonas in Dresden, teils in der lithographischen Anstalt des Verlegers ausgcführt. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers, ^mmurio clolla librorio. 8 tipogratia 6 äs1l6 urti 8 iuclustrio ailini in Ilulia. kubblicalo xsr il XXV ^rmivorsario clolla IcmclaLons clslla ^ssoeiaLions lipogralieo-Iibraria ilaliana (1869 —1894). 8". OVI, 561 8. Nilano 1894, Vssoeianio ns lipo- ßg'atioo-Iibrarirr ilalürva, 12 Via Xlonts äi Liotä. Lsriebl üb. cl. Vsrlagslbüli^lcoil von II, Lriscllüväsr L 8o1rn in öorlin dlo. 30 (^pril—laut 1894). 8". 8. 1109—1140. Lehr- und Hilfsbücher für Gymnasien, Realschulen und andere Lehranstalten aus der Herdcr'schen Verlagshandlung in Freiburg i. Br. August 1894. 8". 20 S. ll. 1?. Loslrlor, Larsorliwonl, IMpriA. HaoktraA 1894 Xr. 6 (8optomb6r) iiurn HaFsrvorüoiobms II. IO. 4". 8 8. Xuto°;rLpb6n-8awm1rmg, ontb. Nvsilcörbristo n. lilusilcmanuslrripto a. ä. I4a.olrl.ass6 clos Lompaviston bovis 8pobr (1784—1859) v. a. ilulctionslratalog (15. v. 16. OIctobsr 1894) von boo Uiöpmanns- 8obn, ilntiguai'iat: in Loriin. 8". 80 8. 694 Xrn. Allgemeiner deutscher Theatcrkatalog. Bearb. v. Konrad Grethlein. 5. Licfg. 8". Spalte 257—320(Gustav—Jncognito). Münsteri.W. 1894, Adolph Nusscll's Verlag. Entscheidung des Reichsgerichts. — Die vorsätzliche, schädigende Herabsetzung gewerblicher Leistungen seitens eines Konkurrenten, um dadurch seinem eigenen Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen, gewährt dem Geschädigten, nach einem Urteil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 13. April 1894, im Gebiete des gemeinen Rechts einen Anspruch auf Schadenersatz nur dann, wenn er nachweist, daß der Konkurrent gegen seine bessere Ueberzcugung eine unrichtige Kritik geübt hat. «Wenn auch nach gemeinem Rechte gegenüber der schädigenden Herabsetzung ge werblicher Leistungen seitens eines Konkurrenten kein so weit gehender Schutz gewährt wird, als die französische Rechtsprechung solchen aus dem Gesichtspunkte des Verbotcnscins einer jeden oonvvrrsnes äoloz-alo zugesteht, so findet doch insoweit ein Schutz statt, als die Handlung des Konkurrenten den Thatbestand des Delikts der Arglist erfüllt und somit den Anspruch auf Ersatz des durch die unerlaubte Handlung zugcfügten Schadens erzeugt. Zu der Annahme des Delikts der Arglist genügt nicht, daß eine vor sätzliche Schadenszufügung stattgcfunden hat. Es muß hinzukommcn, daß die schädigenden Handlungen rechtswidrig sind und daß der Handelnde im Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben gehandelt hat. — Die Reuisionsklügerin rügt, daß der vorige Richter die mit den: Vorsätze der Schädigung und in der Absicht, der eigenen Ge sellschaft einen Konkurrenzvorteil zu verschaffen, geübte Kritik für die Grenzen des Erlaubten nicht überschreitend erachte, sofern nur unerwiesen bleibe, daß jene Kritik, wenn auch unrichtig, nicht mit einer besseren Ueberzeugung des Beklagten in Widerspruch stehe. Die Revisionsklägerin Übersicht bei ihrer Rüge, daß ihr nur insoweit ein Schutz zu teil werden kann, als der Thatbestand des Delikts der Arglist gegeben und voll bewiesen ist. Die Vor sätzlichkeit der schädigenden Handlung genügt nicht, denn dieselbe begründet für sich allein nicht den Vorwurf der Arglist. Es ist vollständig erlaubt, die eigene wenn auch für einen andern nach teilige Meinung zur Geltung bringen zu wollen, und aus der be absichtigten Herbeiführung einer richtigen Beurteilung eines fremden Unternehmens einen Vorteil zu erstreben. Der Schädigende braucht nicht seinen guten Glauben nachzuweisen, da die Beschuldigung der arglistigen Beschädigung darzuthun ist». 761
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