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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1889
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- Deutsch
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242, 16. Oktober 1889. Nichtamtlicher Teil Ü307 wogegen die Versammlung nichts einzuwenden hat. Redner wendet sich zuerst gegen das Rundschreiben des Kölner Lokal-Vereins, mit welchem dieser die Abstimmung der heutigen Generalversamm lung im voraus hätte beeinflussen wollen; sei» Antrag richte sich nicht gegen die Kompetenz der Versammlung, sondern gegen das selbständige Vorgehen des Vorstandes. Der Z 7I> der Satzungen könne den Vorstand nicht decken, vielmehr Hobe derselbe auf Grund von § 7b an den einmal gefaßten Beschlüssen festhalten müssen. Es sei seit dem 24. März d. I. nichts geschehen, was zu einem solchen Vorgehen berechtige. Wie der Verleger, so müsse auch der Sortimenter bereit sein, Opfer zu bringen, wenn es sich darum handle, die gefaßten Beschlüsse durchzuführen. Redner erklärt, außer für seine Person auch im Sinne des Börsenvereins-Vorstandes und des Vereins-Ausschusses zu sprechen, und ist überzeugt, daß der Vorstand des Börsenvereins nur satzungsgemäße Beschlüsse gutheißen werde. Die Vorgänge auf der letzten Generalversammlung des Börsenvereins, über welche Redner infolge seiner Beziehung glaubt als klassischer Zeuge berichten zu können, haben ihm die Ueberzeugnng gegeben, daß auch das Auftreten der Berliner und ihre Erklärung, der Provinz mit 10 Prozent zn liefern, nicht so tra gisch zu nehmen sei; auch die Rücktritte der Berliner von der Verleger- Erklärung seien nicht so zahlreich, wie man annehme. Zurück- getrelen seien 40, festgeblieben 90 und neu hinzugetreten 5 Fir men. Jede Ausnahmebestimmung trage eine Gefahr in sich, und namentlich der Rheinisch-westfälische Kreisverein, von welchem der erste Anstoß zur ganzen Rabattbewegung ausgegangen, habe un bedingt festbleiben müssen. Wenn man früher die Durchführung der Trierer Beschlüsse für möglich halten konnte, so sei nach dem Cirkulare vom 15. Juni eine solche Hoffnung wohl nicht mehr möglich. Nachdem das Rundschreiben einmal erlassen, müsse man damit rechnen, die schädlichen Wirkungen würden aber nicht aus- bleiben. Herr Hart mann bringt darauf den folgenden Antrag ein: Versammlung wolle beschließen: »Es wird ein aus drei Mitgliedern bestehender Ausschuß eingesetzt, der mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet sein soll, um die Durchführung der am 24. März d. I. be schlossenen Verkaufsbestimmungen z» überwachen. Sämt liche Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, jede zur Zeit noch bestehende Verbindung mit Behörden und Bibliotheken, bei welcher mehr als 5 Prozent gewährt werden, diesem Aus schuß namhaft zu machen und zwar spätestens bis zum . . . August d. I. Der Ausschuß hat das ausschließliche Recht, nach sorg fältiger Prüfung eines jeden Falles der betr. Firma die Weitergewährnng eines Ausnahmerabattes von höchstens 10 Prozent bis zu Ende des Etatsjahres zu gestatten oder zu versagen, er hat aber auch die Verpflichtung, jede Zu widerhandlung gegen seine Entscheidung, jede Gewährung eines 5 Prozent übersteigenden Rabattes, in Fällen, die von ihm nicht genehmigt sind, unverzüglich dem Vorstand des Börsenvereins als eine Satzungsverletzung anzuzeigen. Den Mitgliedern des Ueberwachungsausschusses wird strengste Geheimhaltung bezüglich der Firmennennung zur Pflicht gemacht. Vorstehende Bestimmungen, die nur bis zur nächsten ordentlichen Haupt-Versammlung Geltung haben sollen, sind dem Vorstand des Börscnvereins zur Genehmigung zu unter breiten.« Zur Begründung seines Antrages führt Redner aus, daß in allen Vereinen, in welchen über ähnliche Materien zu ent scheiden sei, eine Kommission aus drei Mitgliedern für diesen Zweck bestände, auch der Vorstand hinlänglich mit Geschäften be lastet sei. Des ferneren ist Redner der Ansicht, daß der Vor stand, nachdem er seine eigene öffentliche Bekanntmachung vom 17- November v. I. betreffend Ausnahmebestimmungen im Ver kehr mit Behörden, als es galt, sie durchznführen, durch einen geheim gebliebenen Vorstandsbeschluß wieder aufgehoben habe, der ihm neuerdings zufallenden Aufgabe kaum gewachsen sein dürste. Herr Heinrich Schöningh - Münster ist gegen Herrn Hartmann der Ansicht, daß sich seit der Kölner Generalver sammlung die Verhältnisse ganz erheblich geändert haben. Der Vorstand sei in einer schwierigen und abnormen Lage gewesen und habe sich sagen müssen, daß zum Schutze der Mitglieder etwas geschehen müsse. Die getroffenen Ausnahmebestimmungen könnten doch nur als provisorische aufgefaßt werden. Wenn die erneuten Schritte des Börsenvereins bei den preußischen Behörden von Erfolg seien, könne man ja sofort allgemein auf 5"/g her untergehen; sei das nicht der Fall, so könne er sich der Be fürchtung nicht verschließen, daß der Behörden-Rabatt mit 10°/„ allgemein wieder Fuß fassen werde. Jedenfalls sei der Vorstand wohl in der Lage, die vorgeschlagene Kommission zu ersetzen. Gegen den Antrag sprechen noch die Herren Ganz, Ed. Heinrich Mayer und Lader, für denselben Herr Emil Strauß. Herr Carl Mayer-Aachen erklärt, daß der Antrag Hart mann in der Weise wie Herr Hartmann denselben eingebracht habe, ein Mißtrauensvotum involviere. Der Vorstand bestehe aus Männern, welche jedes Gesuch in gewissenhafter Weise prüfen und erwägen und danach entscheiden werden. Die Ernennung einer besonderen Kommission, welche direkt mit dem Vorstande des Börsenvereins verkehre, bedeute ein Mißtrauensvotum, welchem gegenüber der Vorstand nicht im Amte bleiben könne. Herr Lintz-Trier bringt den Vermittlungsvorschlag ein, die von Herrn Hartmann gewollte Kommission aus der Mitte des Vorstandes zu wähle». Herr Hartmann erklärt sich bereit, seinen Antrag dahin ändern zu wollen, daß mindestens ein Mitglied aus dem Vor stande in die Kommission zu wählen sei. Nachdem noch die Herren Lintz, Strauß, Barth und Hartmann zur Geschäftsordnung gesprochen, wird der Antrag Hartmann als der weitgehendste zuerst zur Abstimmung gebracht und mit 34 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Sodann gelangt der Antrag des Vorstandes (Nr. 1 der Tagesordnung) mit dem Zusatzantrage Lintz »aus dem Vorstande eine Kommission von drei Mitglieder zur Prüfung der eingehen den Gesuche zu wählen«, zur Abstimmung und wird mit diesem Zusatze mit 40 gegen 16 Stimmen angenommen. Damit ist Nr. 1 und 2 der Tagesordnung erledigt. Zu Nr. 3 der Tagesordnung, Antrag Ganz: »Die General versammlung wolle es für Vereinsmitglieder unstatthaft erklären, mit Umgehung des Kreisvereins-Vorstandes gegen Vereinsmit glieder bei dem Börsenvereins-Vorstande Beschwerde zu führen«, ergreift Herr Ganz das Wort. Redner begründet seinen Antrag mit den Ungleichheiten und Verschiedenheiten der Satzungen des Börsenvereins und Kreis vereins in bezug auf Strafbestimmungen — Die Mitglieder des letzteren müssen satzungsgemäß auch Mitglieder des Börsenvereins sein und durch die Ungleichheit in den Satzungen beider Vereine erwüchsen den Kreisvereins-Mitgliedern Schädigungen. Nach lebhafter, zum Teil persönlicher Debatte wird bei der Abstimmung der Antrag Ganz mit großer Mehrheit ange nommen. Der vorgerückten Zeit wegen werden die Nummern 4 und 5 der Tagesordnung (Bericht über die Verhandlung mit dem Borromäusverein und Antrag Solinus) zurückgezogen. fUeber Punkt 4 der Tagesordnung, die Angelegenheit des Borromäusvereins betreffend, möge an dieser Stelle zur Be nachrichtigung dienen, daß im Aufträge des Kreisvereins-Vor standes und von drei Mitgliedern desselben eine Konferenz in Bonn am 13. Mai d I. anberaumt wurde, wozu sämtliche be teiligte Verleger des Rheinisch-Westfälischen Kreisvereins, sowie die beteiligten Hauptverleger des übrigen Deutschland und der Schweiz cingeladen wurden. 730*
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