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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1894
- Sprache
- Deutsch
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5426 Nichtamtlicher Teil. ^>210, 10. September 1894. Wicdcrhcrbcischaffung der gestohlenen Gegenstände ist eine Be lohnung von 500 V/t ausgesctzt. ^ssooiution littörairo ot urtistiquo intornutiouals.— Die ^Moviatinu littvruiro ot artir>tiquo intornutionn.lv bestimmte uns ihrem jüngsten Antwerpcncr Kongresse Dresden zmn Kongreßortc für 1895. Erster internationaler Kongreß der Presse. — Auf dein ersten internationalen Kongreß der Presse, der in den Tagen vom 7. bis 12. Juli in Antwerpen getagt hat, war u. a. auch der Schuh des Urheberrechts an Zeitungsartikeln und des Eigentums rechtes an Zeitungsnachrichten als Verhandlnngsgcgcnstand ausgestellt. In der Schriftstcllcrzcitung «Das Recht der Feder» wird über die Verhandlung wie folgt berichtet: lieber den zweiten Punkt der Tagesordnung: -Schutz des Urheberrechtes an Zeitungsartikeln und des Eigentumsrechtes an Nachrichtcnmaterinl» cntspinut sich eine sehr lebhaste Debatte, die jedoch zu greifbaren Resultaten nicht führte. Die meisten der Redner, die für den Schutz des Eigentumsrechtes an Zeitungsnach richten und Artikeln cintrctcn, bewegen sich in allgemeinen Redens arten oder in nutzlosen Klagen darüber, daß gegenwärtig ein solcher Schutz nicht gewährleistet sei. Daß das Eigentumsrecht au Nach richten sich praktisch gar nicht wirksam schützen läßt, daß ein solcher Schutz, wenn er dennoch durchführbar wäre, eine schwere Schädigung öffentlicher Interessen nach sich ziehen würde, schienen die Herren Kollegen sich nicht genügend klar gemacht zu haben. Dieser Vorwurf kann auch dein Hauptredner dieser Richtung, Herrn Gaston - Börardi, dem Pariser Delegierten, nicht erspart werden. Unser Genosse Martin Hildebrandt, der auf dem Kon greß die deutsche Schriflsteller-Gcnosscnschast offiziell vertrat, machte auf diese Punkte aufmerksam, nachdem vorher schon ein anderer Delegierter, vr. Oscar Wolfs, darauf hingewiesen hatte, daß eine weitgehende Ausdehnung des littcrnrischcn Eigentumsbcgrifses in der Praxis schwer durchführbar sein würde. Martin Hildcbrandt führte ferner aus, daß alles, was sich zur Zeit aus diesem Gebiete erreichen lasse, die prinzipielle Anerkennung des publizistischen Eigentumsrechtes sei. Er schlägt daher folgende Resolution vor: «Der Kongreß ist der Ansicht, daß es die Pflicht eines jeden Kol legen ist, das geistige Eigentumsrecht an Prcßerzcugnissen zu respek tieren und Nachrichten aus anderen Blättern nur mit genauer Quellenangabe abzudrucken.» Interessant ist eine Mitteilung des Delegierten Triggs aus Neuseeland. Herr Triggs teilt mit, daß in seiner Heimat sogar das Eigentumsrecht an Zeitungsnachrichten bereits anerkannt sei. Ein Telegramm dürfe dortsclbst erst 24 Stunden nach seinem Eintreffen von andern Blättern nnchgcdruckt werden. Der Delegierte de la Chanoine protestiert aus prinzipiellen Gründen gegen den Schutz der Zeitungsnachrichten. Nur die geistige Arbeit verdiene geschützt zu werden; sobald eine Nachricht in einer Zeitung veröffentlicht worden sei, gehöre sie der Oeffcntlichkcit an. Ein privates Eigentumsrecht an bereits veröffentlichten Nachrichten könne nicht anerkannt werden. Trotzdem nimmt der Kongreß eine von dem Delegierten Bcrardi eingebrnchtc Resolution an, die folgenden Wortlaut hat: »Der internationale Preßkongreß giebt dein Verlangen Ausdruck, daß die Gesetzgebung sich den Schutz des Eigen tumsrechtes an Zeitungsnachrichten möge angelegen sein lassen. Der Kongreß ernennt aus der Mitte eine Kommission, deren Aufgabe es sein soll, diese gesetzgeberische Reform an zustreben und die Grundlagen für die Wirksamkeit eines Syndikates zu schaffen, dessen Hauptaufgabe in der Wahr nehmung des geistigen Eigentumsrechtes an Prcßerzeugnissen bestehen soll.« Photographen sch ule. — In Weimar soll demnächst eine -Deutsche Photographenschulc- errichtet werden, nur jungen Leuten, die sich die Photographie als Lebensbcrus gewählt haben, nach bestandener Lehrzeit diejenige Ausbildung zu geben, die eine erfolgreiche und in allen Fällen sichere Ausübung des Berufes ge währleistet. Die Photographenschulc wird eine wirkliche Fachschule sein. Sie wird daher in erster Linie dasjenige lehren, was für die Photographie erforderlich ist: Physik und Chemie. Ferner wird sie eingehenden Ausschluß geben über die im photographischen Betriebe verwendeten Apparate ec. ec. Ein Hauptuntcrrichtsfach wird auch der Zeichenunterricht mit Perspektive bilden. Sodann werden die Besucher der Schule in der Buchführung und im kausmännischen Rechnen unterwiesen werden, und an alles dies wird sich »och sprach licher Unterricht schließen, und zwar sowohl im Deutschen wie auch im Französischen und Englischen. Die Zeit des Unterrichts soll zwei Jahre dauern. Was die materielle Sicherstellung der Schule betrifft, so wird ein Verein unter dem Namen »Deutsche Photographenschule in Weimar» gebildet, für den die Verleihung der Rechte einer juristischen Person von der großhcrzoglichen Staatsrcgierung erbeten werden soll. Mitglied des Vereins ist jeder, der dem Verein einen Beitrag von wenigstens 100.^ schcnkiveiso gewährt oder einen oder mehrere Garantiescheine zu 100 .//! zeichnet. Sobald eine genügende Anzahl von Zeichnungen eingcgangcn sein wird, soll die Errichtung der -Deutschen Photographenschulc» erfolgen. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. — Die Haupt versammlung des Mitteldeutschen Buchhändlcrvereins wird am Sonntag den 23. d. Al. in Worms im -Städtischen Festhausc« ab- gchaltcn und mittags um 12 Uhr eröffnet werden (Vrgl. die Ein ladung im amtlichen Teile der Nr. 209 d. Bl.). Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschrifte», Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothck dos Buchhändlers. Schönwisscnschaftliche Literatur. Antigu. Katalog Nr. 123 vom Schleswig-Holsteinischen Antiquariat Robert Cordes in Kiel. 8». 50 S. Allgemeiner deutscher Thcaterkatalog. Ein Handbuch aller in deutscher Sprache erschienenen Bühnenstücke und dramat. Er zeugnisse. Bcnrb. von Konrad Grellstem. 4. Lief. 8". Sp. 193 —256 (Fips—Gustav). Münster i. W. 1894, Adolph Nusscll' s Verlag. 1 .F 20 ord. Erloschene Firma. — Im Anschluß an unsere Bemerkung zu einer Einsendung des Herrn C. F. W. Warn ecke in Hannover im Sprechsaal der Nr. 186 d. Bl. vom 13. August d. I. wurde uns mitgetcilt, daß die Verlagsfirma Richard Wilhelm! in Berlin vor etwa 4 Monaten aufgehört hat zu bestehen, nachdem das ge samte Verlagslagcr gepfändet und versteigert worden ist. Jndianersprachen in Nordamerika und ihre Littc- ratur. — lieber Jndianersprachen schreibt, wie wir dem Leipziger Tageblatt entnehmen, die in St. Louis erscheinende -Wcstl Post»: Es dürfte kaum allgemein bekannt sein, allein es ist nichts destoweniger eine Thatsnche, daß cs in Nordamerika, nördlich vom Rio Grande, nicht weniger als 55 Jndianersprachen giebt, die von einander so grundverschieden sind, wie deutsch und chinesisch, und die in über 500 Dialekten gesprochen werden. In mehr als der Hälfte dieser Dialekte sind Bücher gedruckt worden, von denen die vollständigste Sammlung sich im Besitze des Ethnologen James C. Pilling in Washington befinden dürste. Nach dem Dafürhalten von Gelehrten ist in Amerika das erste Buch »i» das Jahr 1539 in der Stadt Mexiko in der -Nahuatl«- Sprache gedruckt worden ; daß die erste amerikanische Bibel in einer Jndinnersprache hergcstellt war, ist bekannt. Es ist das die be rühmte Eliot-Bibel, von der das Neue Testament zu Cambridge im Jahre 1661 erschien, während das Alte Testament um zwei Jahre später vollendet wurde. Von dieser Bibel wurden nur 40 Abdrucke gemacht, und ein gut erhaltenes Exemplar wird heute mit 2000 Dollars bezahlt. Die Sprache, in der die Eliot-Bibel gedruckt wurde, wird heute nicht mehr gesprochen. Westlich von den Rocky Mountains wurde im Jahre 1839 das erste Buch in der Sprache der Nez Percc gedruckt; dies mar ein Lesebuch für Judianerkinder und wurde aus einer Presse hcrgestellt, die Missionare von den Hawaii-Inseln nach Clenrwater (Idaho) gebracht hatten. Das erste Buch in der Siouxsprache war ein Lexikon, das Werk der Bundesofsizicre Hayde und Stnrring. Den Winter des Jahres 1866 mußten beide im Fort Laramie (Dakota) znbringen und unternahmen, um sich die Langeweile zu vertreiben, die mühsame Arbeit unter der Mitwirkung eines Dolmetschers und mehrerer intelligenter Indianer. Soldaten des Forts dienten als Schriftsetzer; auf einer plumpen Handpresse wurden fünfzig Exem plare gedruckt, von denen nur noch zwei existieren. Ein Halbblut- Cherokee Namens Le-qon-yah ist der Erfinder des Alphabets oder vielmehr der Silbcnzeichcn der Sprache dieses Stammes. Er fand, daß sie 68 Silbenlaute hatte, und diese stellte er dar mit eigens erfundenen Zeichen, sowie mit umgekehrten Buchstabe» der eng lischen Sprache. Dieses System ist heute unter den Chcrokees all gemein im Gebrauch und so leicht zu lernen, daß ein Cherokcckind es sich in höchstens drei Monaten ancignct. Bücher und Zeitungen werden in ihm gedruckt. Im Jahre 1840 stellte der unter den Crce-Jndianern als Missionar wirkende Rev. James Evans ein verbessertes phonetisches System her, dessen Zeichen aus Kreisen, Quadraten und Teilen von ihnen bestehen. Mit vieler Mühe schnitzte Neu. Evans die Zeichen aus Holz und goß sic dann aus dem Blei von Theekisten, das ihm die Beamten der Hudson Bay Company geschickt hatten. Mit einigen Aenderungc» ist dieses System heute nicht nur bei den Crees, sondern bei zahlreichen anderen Stämmen des Nordwestcns im Gebrauche.
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