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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940910
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
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M 210, 10. September 1^94. Nichtamtlicher Teil. 5425 selbe» folgende für den Buchhandel und die zugehörigen Zweige wichtigen Tnrifnnmmcrn: Nr. Wert 311. Unbeschriebene und nicht bedruckte Bücher jeder Art 20"/„ Bücher, cinschl. Flugschriften und Stiche, gebunden oder ungebunden, Photogrnphieen, Rndierungcn, Landkarten, Musikalien, Seekarten und alle in diesem Gesetze nicht speziell aufgeführtcn Drucksachen 25"/o (Es ist verboten, irgend welchen obscöne Bücher, Pamphlete, Broschüren, Schriften, Anzeigen, Cirkulare, Drucksachen, Bilder, Zeichnungen, Figuren auf oder von Papier oder anderem Material, Gipsabrücke, Modelle, Instrumente oder andere Artikel unmora lischer Art oder irgendwelche Lottericlose oder irgend welche Lotterie-Ankündigungen aus dem Auslande in die Vereinigten Staaten zu importieren. Kein derartiger Artikel, gleichviel, ob separat importiert oder mit anderen zur Einklarierung berechtigten Artikeln in dem selben Collo verpackt, darf eingcführt und soll derselbe konfisziert werde». Alle solche verbotenen Artikel und deren Emballage sollen von den Zollbeamten zurück- behaltcn, und soll das gesetzliche Verfahren gegen die selben cingeleitct werden, wenn nicht der Zollkollektor überzeugt wird, daß die in dem betreffenden Kollo ent haltenen obscöncn Artikel ohne Vorwissen nnd Zu stimmung des Importeurs, Eigentümers, Agenten oder Konsignatärs darin verpackt worden sind.) 410. Bücher, Stiche, Photogrnphieen, gebunden oder unge bunden, Radierungen, Musikalien, Land- und See karten, wenn länger als 20 Jahre vor dem Datum der Einfuhr gedruckt, sowie alle hydrographischen Karten und wissenschaftlichen Bücher und Zeitschriften für wissenschaftliche Forschung, ferner von wissenschaftlichen und litterarischen Gesellschaften oder Akademieen für ihre Subskribenten herausgcgebcne Publikationen oder zur kostenfreien Privatvcrteilung bestimmte Publika tionen einzelner und von ausländischen Regierungen herausgegebene öffentliche Dokumente frei 470. Modebilder, in Stahl, Kupfer oder Holz graviert, koloriert oder einfach frei 562. Zeitungen und Zeitschrift». (Unter Zeitschriften sollen nur solche ungebundenen oder broschierten Publikationen ver standen werden, deren Inhalt die Tageslitteratur um faßt und die regelmäßig in bestimmten Zeiträumen, als wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich er scheinen) frei 575. Gemälde in Oel- oder Wasserfarben, Original-Zeich nungen und -Skizzen nnd Künstlcrabdrucke von Ra dierungen und Stichen, sowie Bildhaucrarbeiten, nicht anderweit benannt. (Der Ausdruck -Bildhauerarbeiten soll hinsichtlich der Auslegung dieser Tarif-No. nur professionelle Erzeugnisse, rund oder relicfartig, in Marmor, Stein, Alabaster, Holz oder Metall, eines Bildhauers oder Skulpteurs einschlicßen, und der Aus druck »Malerei« die ganz oder teilweise durch Schablo nieren oder anderes mechanische Verfahren hergestellten nicht einbegrcifen) frei Zollfreie Einfuhr genießen ferner: 1) Bücher und Flug schriften , welche ausschließlich in anderen Sprachen als der eng lischen gedruckt sind, desgl. Bücher und Musikalien mit erhabenem Druck, welche ausschließlich von Blinden gebraucht werden. 2) Bücher, Stiche, Photogrnphieen, Radierungen, gebunden oder nicht, Land- und Seekarten, mit Genehmigung oder zum Gebrauch der Vereinigten Staaten oder zum Gebrauch der Bibliothek des Kongresses einge führt. 3) Bücher, Landkarten, Musikalien, lithographische Abdrücke und Seekarten, die besonders und in nicht mehr als 2 Exemplaren zu einer Faktura eingeführt werden, wenn bouu üäs für den Ge brauch von Gesellschaften bezogen, die für erzieherische, philosophische, litterarische oder religiöse Zwecke, sowie zur Förderung der Künste inkorporiert oder gegründet wurden; desgl. für den Gebrauch oder auf Bestellung einer Universität, Akademie, Schule, eines Lehrer seminars in den Vereinigten Staaten oder einer Staats- oder öffentlichen Bibliothek, unter Beobachtung der vom Schatzamts sekretär zu erlassenden Vorschriften. 4) Bücher, Bibliotheken, ge brauchtes Mobiliar und andere Haushaltnngsefftkten von Per sonen oder Familien aus fremden Ländern, wenn auswärts von den Betreffenden nicht weniger als ein Jahr gebraucht und nicht für eine andere Person und nicht zum Verkauf bestimmt. Zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. - Für allgemeine rcichSgcsetzliche Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb im Handel und Gewerbe hat sich der Württemberg! s ch e Schutz verein für Handel und Gewerbe ausgesprochen und gleich zeitig befürwortet, daß die in Aussicht genommene Gesetzesvorlage möglichst den französischen Nechtsgrundsätzen in Bezug auf die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs entspreche. Privilegierte Württembergische Bibelanstalt. — Die Privilegierte Württembergische Bibelanstalt hat in ihrem letzten, zwciundnchtzigsten Rechnungsjahr (die Anstalt wurde 1812 gegründet) 36 638 Bibeln, 51 247 Neue Testamente, 12152 Bibelteile und 67 Biindenbibeln, zusammen 100104 heilige Schriften (gegen 100 290 Exemplare im Vorjahre) verbreitet. Hiervon wurden 1548 un entgeltlich, 42 922 zu ermäßigten und der Rest zum vollen Preise abgegeben. Seit Bestehen der Anstalt beträgt die Gcsamtvcrbreilung 2 254172 heilige Schriften. Der Erlös aus den heiligen Schriften in 1893/94 hat 109 408 die Gesamteinnahme des Jahres aber 237 298 V/l betragen, welcher Summe Ausgaben von 236141 ./l gcgcnüberstehen. Unter dem Militär wurden im Verlauf eines Jahres 6192 heilige Schriften verbreitet, an Brautleute abgegeben 16 200 Stück. Aus der Presse gingen im verflossenen Rechnungs jahre 24 000 Großoktav- und 12 000 Mitteloktav-Bibeln, 83,600 Neue Testamente, 10 600 Taschcn-Bibeln hervor. Im neuen Jahre sind schon wieder gedruckt worden 13 000 Taschen-Bibeln, darunter 3000 auf Jndia-Papier. Einem längst empfundenen Bedürfnis entgegenkommend, hat die Anstalt jetzt mit der Herstellung einer Quart-Bibel mit sehr deutlichem großem Druck und eines Neuen Testamentes mit Psalmen in 8".-Formnt, ebenfalls mit großem Druck, sowie der »eutestnmentlichcn Bibclteilc und Psalmen einzeln, im ganzen 11 Bändchen, begonnen. Deutsches Buchgewerbe-Museum im Buchhändler- Hause zu Leipzig. — Neu ausgestellt sind die Tafeln der Lie ferungen 5 bis 10 des im Verlage von Konrad Wittwer in Stuttgart erschienenen Werkes von Lambert und Stahl, -Barock- und Rococo-Architectur der Gegenwart in farbiger Darstellung«. Das Werk, das hiermit vollendet vorlicgt, giebt auf 60 Tafeln eine reiche Fülle von ausgesührtcn Bauten nach Entwürfen der hervor ragendsten Architekten in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz und Frankreich, die uns in oftmals recht gelungener Weise die Anwen dung des zu Pracht- und Galabauten sehr geeigneten Barock- und Rokokostils zeigen. Seit Jahren hat der früher vom Literarischen Institut von Ur. M. Huttler, jetzt von der Nationalen Verlngsanstnlt, Buch- und Kunstdruckerei in München herausgegebenc »Mün chener Kalender« sich durch seine prächtige Ausstattung viele Freunde erworben. Mit dein vorliegenden 11. Jahrgang beginnt der Verlag seine Veröffentlichung der Wappen der deutschen Dy- nastieen und des llradels, die in dem vorliegenden Jahrgang alle von dem rühmlichst bekannten Zeichner und Maler Otto Hupp herrührcn. Der als Heraldiker bekannte Bibliothekar des Handels- Ministeriums in Berlin, Segler, hat einen kurzen Text dazu geschrieben. In unseren Zeitschriften niinmt mehr und immer mehr die farbige Illustration überhand. Nachdem Bong mit der »Modernen Kunst«, «Zur guten Stunde» und dem neuesten Unternehmen »Für alle Welt- die Bahnen vorgezcichnct hat, ist jetzt auch «Vom Fels zum Meer« (Verlag der Union in Stuttgart) nachgcfolgt. Die erste Nummer des jetzt in größerein Format erscheinenden Untcr- haltungSblattcs enthält einen Aqncirell-Faksimile-Druck nach W. Zehme und zahlreiche farbig gedruckte Autotypiecn und Holzschnitte. — Die erste Nummer des 9. Jahrganges der gleichfalls ausliegen- dcn -Modernen Kunst» (Verlag von Rich. Bong in Berlin) ent hält eine reiche Fülle der gelungensten farbigen Faksimile-Holz schnitte; wir erwähnen neben dem großen Kunstblatt nach Jovanno Romani «Theodora« ganz besonders ein stimmungsvolles Bild von Ed. Fischer: Abenddämmerung in den Lagunen. K. ü. Gestohlene Bilder. — Die in der Nacht vom 28. zum 29. August in Hamburg gestohlenen sechs Oelgemülde (vgl. die Mitteilung in Nr. 207 d. Bl.) werden wie folgt näher beschrieben: 1) ein Gemälde von Luttcroth, einen großen Baum am Ufer eines Sees darstellend; unter dem Baum sitzt eine von spielenden Kindern umgebene Daine, ein Kind fischt, im Hintergründe rechts erblickt inan die Türme eines Schlosses; 2) ein Gemälde von Max Braune, ein Schustergcselle nimmt einem Mädchen Maß, der Meister und ein Geselle arbeiten an einem Tisch; 3) ein Gemälde von Bcthge, badende Kinder darstellend; zivei Knaben stehen im Begriff, sich ihre Kleider anzuziehcn, in der Ferne sicht man einen Schulmeister mit seinein Spitz herbeikommen; 4) ein Gemälde von Proeß, »ein Erfolg ans dem Lande»; in einer Bauernstube sitzt eine Familie mit einem Maler an einem Tisch und betrachtet ein von dem Maler gefertigtes Bild der ältesten Tochter; 5> «Sorrent» von Professor Zimmermann, eine Ansicht der Stadt mit Ausblick auf das Meer; 6) eine Landschaft, den Dachstein darstellend, von einem ungenannten Maler. Für die Ermittelung der Thätcr und die ?35*
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