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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1894
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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6468 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 243, 18. Oktober 1894. und Rennarus, deren Gaste wir gestern waren, unseren Dank nussprechen; wir werden uns freuen, so oft wir nach Berlin kommen, in ihnen liebe Freunde begrüßen zu können. Auch den übrigen Herren, die uns durch ihre beratenden Worte so freundlich verpflichtet haben, danke ich herzlich. Hiermit schließe ich die zehnte Hauptversammlung. (Schluß 2>/§ Uhr.) Wie gewöhnlich, schloß sich an die Versammlung ein ge meinsames, gemütliches Mahl an, das in heiterster Stimmung verlief. Herr Harn eck er brachte den Toast auf den Kaiser aus, dem die Versammelten freudig zustimmten. Eine Reihe weiterer Reden, meist voir Humor gewürzt, fand ebenfalls beifällige Aufnahme. Besonders verdient machten sich die Herren Stroefcr-Nürnberg und Schauenburg-Lahr, welche Separat - Ausgaben für die feuchtfröhlichen Sortimenter Brandenburg-Pommerns« von geeigneten Verlagsartikeln ver anstaltet und dem Verein gewidmet hatten. Aus dem Schauen- burg'schen Liederbuch wurden einige »Allgemeine« gesungen und endlich den liebenswürdigen Spendern telegraphisch der Dank der Versammelten übermittelt. Am Abend desselben Tages dampften die meisten Kollegen wieder der heimatlichen Klause zu, nur einige besonders ausdauernde Geister vereinte noch am Montag ein Frühschoppen. Partielle Namschverkäufe. IX. (Vgl. Börsenblatt Nr. 231, 233, 234, 237, 240, 241, 242.) Antwort auf das Rundschreiben des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine (Börsenblatt Nr. 231). Verehrter Vorstand! Obgleich mit dem Inhalte Ihres Rundschreibens voll ständig einverstanden und bis jetzt stets bei allem gewesen, was den soliden Sortimentshandel sollte schützen helfen, binde ich mich in Zukunft nicht mehr ohne eine entsprechende Gegen leistung. Wenn es heißt, das Sortiment muß wissen, wessen Verlag es Kapital und Arbeitskraft widmen kann, so ist damit noch lange nicht ausgespr ochen, daß es dem betreffenden Verlag auch Kapital und Arbeitskraft widmen wird. Darauf kommt es aber an. lind selbst, wenn das non mir Vermißte in den Worten läge, so wären es nur leere Worte, solange dem Verleger die Stachelzäune der rv und Coupons entgegen starren. Soll der Verleger den Sortimenter schützen helfen, so muß auch eine Gegenleistung eintretcn, der Sortimenter muß den Verlegern, die sich in seinem Interesse binden, etwas Besseres bieten, als bloße Hoffnungen. Das unverlangte An nehmen von Neuigkeiten von solchen Verlegern, die zum Sortimente stehen, wäre eine Gegenleistung, und das ließe sich recht wohl erreichen, ohne den Sortimenter durch unnütze Spesen zu belasten, wenn die den Verbänden angehürigen Sortimenter eine Liste der Litteraturzweigc, für die sie Ver wendung, resp. keine Verwendung haben, unfertigen und sie den betr. Verlegern zur Nachachtung in die Hand geben. Der Verleger scheut unnütze Spesen ebenso wie der Sortimenter; es dürfte daher wohl nur wenige Verleger geben, die sich nicht nach dieser Liste richten, der Sortimenter würde also nur in Ausnahmefällcn Nova erhalten, für die er sich nicht verwenden kann. Der gute Wille dazu muß freilich da sein, daran fehlt es aber jetzt vielfach. Wie kann man aber guten Willen von Verleger verlangen, wenn der Sortimenter keinen zeigt? Meine Weigerung, jetzt und in Zukunft bindende Unterschriften zu geben, fällt, wenn die Verwendung des Sortimenters für den Verlag des unterschreibenden Verlegers besser als jetzt geordnet ist. Hochachtungsvoll H. IV. X. Der im Börsenblatt Nr. 237 von einer Anzahl Leipziger- Verleger zum Ausdruck gebrachten Stellungnahme in der An gelegenheit »Partielle Ramsch Verkäufe« sind ferner bei- getrctcn: Ferdinand Enke in Stuttgart, Gustav Fischer in Jena, Hoffmann L Campe, Verlag in Hamburg, Max Niemeper in Halle, Rosenthal'sche Verlagsbuchhandlung in Leipzig. Sprech Das Ausschneiden von Ansichtssendungen. Die Verlagshandlung P. Hob ding in Leipzig hat eine Neuerung eingeführt, über deren Wert im Buchhandel sehr ge teilte Ansichten herrschen dürften. In der Novität «Rabe, Ge schichte eines Pferdes" findet sich ein gelber Zettel vor dem Titel eingeklebt folgenden Wortlauts: Zur Warnung! Wer «zur Ansicht« empfangene Bücher ganz oder teilweise aufschneidct und mit Verschweigung dieses Umstandes dem Buchhändler zurückgiebt, macht sich gesetzlich strafbar, da jedes ungebundene Buch durch das Ausschneiden im Handel erheblich entwertet, sein Eigentümer also vcrmügcnsrechtlich geschädigt wird. Leipzig. Peter Hobbing. Es wird durchaus von dem Einsender dieses nicht bezweifelt — welcher Sortimenter hätte nicht die Erfahrung gemacht, daß es Leute giebt, die ein zur Einsicht gesandtes Buch glauben aufschneiden zu dürfen und welche dem, die Rücknahme eines solch ausge schnittenen Buches ablehnenden Buchhändler Dinge zu hören geben, die auf merkwürdige Nechtsanschauungen derselben schließen ließen? — daß die von dem Kollegen Hobbing in seiner «Warnung» behauptete Strafbarkeit für den Aufschneider vorliegt. Ob cs aber ratsam ist, einem Kunden jene «Warnung» vorzuführen in demselben Augenblick, wo er zum Ankauf eines Buches durch die Ansichtssendung verlockt werden soll, — das ist doch jede Ansichtssendung! — darüber wird wohl die Meinung des Sortimenters nicht zweifelhaft sein. Einsender dieses wünscht nicht, daß die Hobbingsche Neuerung allgemein eingeführt wird. s a a l. Verlag und Sortiment würde dabei sicher verlieren. Einsichtige Sortimenter sind sich längst darüber klar, daß die Ansichtssendungen die aufgewandte Mühe nicht lohnen und die Abneigung gegen sie beim Publikum immer größer wird; wird jedem Kunden dabei das Strafgesetz vor Augen geführt, so wird jene Abneigung ganz sicher- rapid zunehmen. Es liegt das nicht im Interesse des Buchhandels, sicher aber nicht in dem des Verlegers, der übrigens kaum in die Lage kommt, von der Freiheit des Privatpublikums zu leiden. Der Schaden erwächst wohl immer dem Sortimenter, der der Ab lehnung eines ausgeschnittenen Buches seitens des Verlegers immer gewiß sein kann. Trier. Heinr. Stephanus. (ZlltMgttllttg. Nur der Form, nicht der Sache nach ist mein Vorgehen eine Neuerung. Der Vermerk, daß zur Ansicht ausgegebene Bücher nicht ausgeschnitten werden dürfen, findet sich noch jetzt manche» Schriften aufgedruckt. Ich habe eben auf Grund der Erfahrung, daß durchaus nicht der Sortimenter, sondern weit häufiger der Verleger durch das Ausschneiden der Broschüren geschädigt wird, ein etwas kräftigeres Mittel gegen diesen Unfug anwenden zu sollen geglaubt; im Hintergründe steht dabei die Absicht, das jetzt so kläglich gesunkene Ansehen des Buches an sich auch in materieller Beziehung ein wenig heben zu helfen. Störend wird mein Zettel nur solchen Leuten sein, deren Rcchtsbcgrisfe einem Buche gegenüber- minder Stich halten, als etwa einem ihnen zur Ansicht übersandten Paar Stiefel gegenüber, und die sich mancher Fehltritte bewußt sind. Unbefangen beurteilt, geht meine Warnung nicht über eine
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