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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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./s« 243, 18. Oktober 1894. Nichtamtlicher Teil. 6467 2) daß derselbe möglichst in einer Nummer, nicht aber wie im vorigen Jahre in 3 Nummern zum Abdruck komme, 3) daß derselbe ein möglichst getreues Bild dieser Ver handlungen biete, nicht aber durch Weglassung oft wichtiger Thatsachen oder Hinzusetzung nicht gesprochener Worte, dieses Bild entstelle.*) Sollte der Ausschuß oder die Redaktion des Börsenblattes diesen Wünschen nicht Rechnung tragen, so beantragt unser Verein ferner, den Bericht separat drucken zu lassen und den selben an jedes Mitglied der Kreis- und Orts-Vereine durch deren Vorstände zur Versendung zu bringen. Empfehlen würde sich überhaupt, wichtige Verhandlungen in den Ver- bandsmittcilungen wortgetreu abzudrucken.« — Nach einigen besprechenden Worten des Vorsitzenden er folgt die Abstimmung über den Billerschen Antrag, der einstimmig angenommen wird. Sodann erhält das Wort Kollege Zipperling: -Ich habe bereits bei Gelegenheit der Vorstandswahl erklärt, daß in Bezug auf den Ramschhandel und die dagegen zu treffenden Maßnahmen meine Meinung von derjenigen meiner Vorstands- Kollegen abwcicht. Der Fall, der hierzu Veranlassung gab, ist die Sperrung der Firma Lipsius L Tischer in Kiel. Es ist hier nicht der Platz, die Meinungen darüber nus zutauschen, ob die Sperre über die genannte Firma zu Recht oder Unrecht verhängt sei, nur scheint es mir, da wir noch keine allgemein giltige Ordnung für den Restbuchhandel haben, daß der Börsenvereins-Vorstand zum mindesten das Beispiel, das er mit dieser Sperre hat statuieren wollen, so unglücklich als nur möglich gewählt hat. Aber nach dem Machtspruch des Börscnvcreins - Vorstandes sind weitere Erörterungen hierüber noch überflüssig; ich möchte Sie nur fragen, ob Sie denn wirk lich glauben, daß der Schaden, den eine Firma, wie z. B. Lipsius L Tischer, durch die Sperre erleidet, wirklich so bedeutend ist, mit anderen Worten, ob sie von der Wirksam keit der Sperrmaßregeln noch überzeugt sind? Nun wollen Sie auch noch eine Ordnung für den Restbuchhandel schaffen, noch mehr Gesetze erlassen, deren Durchführung schwierig, deren Wirksamkeit mehr als zweifelhaft ist! Es ist in Leipzig gesagt worden, schon die Annahme einer Resolution werde genügen, Besserung zu schaffen. Wenn Sie einige Dutzend Resolutionen annehmen und zu Papier bringen, so haben Sie meines Erachtens nichts anderes, als einen Haufen Makulatur. Ich bin nicht für neue Spezialgesetze in dieser Sache und werde niemals einer Ordnung für den Restbuchhandel zu stimmen. Herr Zeidler stellt sich den Ausführungen des Vor redners gegenüber auf den Standpunkt des Kollegen Biller, daß gegen den partiellen Ramsch etwas gcthan werden müsse. Der Vorsitzende fragt aber an, ob noch jemand das Wort wünsche und erteilt dasselbe Herrn vr. Weidling: Im Einverständnis mit Herrn Biller möchte ich ein Radikalmittel vorschlagen: die Einschiebung eines Paragraphen in die *) Dieser Vorwurf, sowie der weiter oben von Herrn Biller erhobene, ist zurückzuweisen. Zur Vermeidung von Jrrtümern erhält jeder Redner, wie auch der Vorsitzende einer Verhandlung, über die der Redakteur d. Bl. selbst Bericht erstattet, zeitig vor der Aufnahme Korrekturabzug. Daß Herr Biller zufällig keinen Ab zug erhielt, erklärt sich aus einem Versehen des Stenographen, der an Stelle des Rednernamens Biller den Namen Zeidler (Sorau) eingesetzt hatte. Auch in den vom Unterzeichneten nachgcschricbenen Aufzeichnungen fand sich der Name Zeidler, so daß also kein Grund zum Zweifel war. Dies um so weniger, als im Verfolg des Irrtums natürlich auch Herr Zeidler an Stelle des wirklichen Redners den Korrekturabzug der Biller'schen Rede von mir empfing und ihn ohne Aenderung des Namens und mit der Be merkung »ekm.I Zeidler.» zurücksandte. So ist der Irrtum nun auch in das Börsenblatt übergegangen. Red. Max Evcrs. Einundsechzigster Jahrgang. Satzungen des Börsenvereins, der von den Pflichten des Ver legers handelt in Bezug auf den partiellen Ramschhandel. Warum soll nicht ein Gegenparagraph geschaffen werden, aus Grund dessen auch der Verleger angegriffen werden kann? Daran fehlt cs bisher!« Redner verspricht sich von der Ver mittlung des Verbandsvorstandcs in Bezug auf Versendung von Cirkularen ebensowenig, als von Erklärungen der Kreis vereine oder von den gegen die Firma Otto Spamer aus gesprochenen Drohungen. Die Verleger, die im großen ramschen können, müssen Börsenvereins-Mitglieder sein und dann sind sie auch durch einen solchen Paragraphen zu fassen. Er ziveifle noch an der Annahme eines dahingehenden Antrages; der selbe biete aber das einzige praktische Mittel. Jedenfalls würde die Ausnahme eines solchen Antrages im Buchhandel dem Sortiment die Augen darüber öffnen, wo seine wahren Freunde zu finden sind. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Verbands-Versamm lung in Leipzig nicht beschließend, sondern nur beratend gewesen sei. Das einzig Nichtige sei, zur Hauptversammlung des Börsenvercins nach Leipzig zu gehen und dort seine Anträge zu stellen. Das allein könne Abhilfe schaffen. Kollege Biller wünscht den Vorschlag des Herrn vr. Weidling zu einem Antrag formuliert zu sehe». Es geschieht, und der Antrag wird mit folgendem Wortlaut eingebracht: »Die Versammlung beschließt, daß bei der nächsten Hauptversammlung des Börsenvereins ein Antrag gestellt wird, dahingehend, die Satzungen des Börsenvereins so zu ergänzen, daß die partielle Verramschung im Verlage unter dieselben Folgen gestellt werde, wie die Schleuderei im Sortiment, und beauftragt den Vor stand, sich in Bezug auf die Feststellung des endgiltigen Wortlautes des Antrags, sowie der weiteren Behand lung der Angelegenheit mit den übrigen Kreisvereinen in Verbindung zu setzen.« Der Antrag wird in der hierauf folgenden Abstimmung zum Beschluß erhoben. Herr Zeidler-Sorau: Ich möchte diesen Punkt nicht verlassen, ohne den Herren Vorstell und vr. Weidling unfern Dank für die rege Beteiligung ausgesprochen zu haben. Zu dem vorhin übergangenen Punkt 8 unserer Tages ordnung, der nunmehr an die Reihe kommt, möchte ich in der Journal-Rabatt-Frage einmal einen neuen Gesichtspunkt an regen, nämlich den Journalbczug aus einer Hand. Ich habe mit der althergebrachten Einrichtung gebrochen; es giebt jetzt genug solcher Handlungen, welche alle Journale zu den Ori ginal-Bedingungen der Verleger nur mit einem ganz geringen Aufschlag liefern. Erste Hefte erhält man auf diesem Wege bedingungslos gratis, man braucht sich also bei den Remis sionsarbeiten gar nicht lange mit Gutschriften-Fakturen und dergleichen aufzuhalten, man hat weder Emballage noch Kom- missionsspescn zu zahlen, und ich frage alle rechnenden Kollegen, ob sie nicht meiner Ansicht sind, daß man sich bei solchem Bezüge bedeutend besser steht. Redner giebt dann eine Reihe von Beispielen, so bei »Buch für Alle re. Ich bitte sich hierzu zu äußern. Herr Biller glaubt, daß durch solchen Bezug die Kol- portage-Grosso-Handlungen in schädigender Weise begünstigt würden, schließt sich aber im übrigen der Meinung des Vor redners an. Da niemand weiter zu diesem Punkt das Wort wünscht, wird zu Punkt 10 übergegangcn. Anträge der Mitglieder liegen nicht vor, auch werden keine neuen Anträge eingebracht. Auf Herrn Billers Vorschlag wird sodann Kollege Zeidler zum Delegierten für Ostermesse 1895 wiedergewählt (Punkt 11) und nimmt die Wahl dankend an. Herr Zeidler schließend: Bevor die Tagesordnung ge schlossen wird, möchte ich noch öffentlich den Herren Borstell 674
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