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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941011
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189410113
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18941011
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-10
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1'. Sch UM »II, Ityl. Hofliiiclihittidliiiiy in Düsseldorf. j 42669s Soeben beginnt zu erscheinen: Die Erlasse zur Ausführung und Erläuterung der Gesetze des preußischen Staats und des deutschen Reichs 1809—1894. Ans den nnitlichcn Veröffentlichungen der preußischen und der Rcichs-Central-Behörden zu den einzelnen Gesetzen zusamengestellt und heruusgegebcn von E). VI. Geheimer Rcgicrungsrnth. Dritte, ganz neu bearbeitete Aussage von Grotefend's Aommentar, 2 Bünde. Preis zusuminen etwa 30 ./r!. Erscheint in 15 Viesernnssen ;n je 2 .F. Bo Mündig vis Krüiijalir l 8!)."». Gesamt Mmtang etwa >20 Bogen. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25>°/o, gegen bar 33'/gO/o und 11 10. Bertriebsinaterial: Lieferung 1 und 2 ü cond. Ausführliche Brospelrte mit Probeseiten in beliebiger Anzahl gratis. Interessenten sind alle Juristen und Verwaltungsbcninte, sodann aber auch die nicht juristisch gebildeten Beamten und Privatpersonen, deren Thätigkeit eine genauere Kenntnis der Gesetze erfordert. Es sind also außer obigen zu berücksichtigen: Bürgermeister, — Amtmänner, — Amtsvorstcher, — die gewählten Mitglieder der Kreisnusschüsse und der Bezirksaus schüsse, — die Bureaus der Militärbehörden, — Eisenbahndircktionen, — Bergbehörden, — Oberförster, — Oberpost- direktioncn, — wirtschaftliche Genossenschaften, — Versicherungsgesellschaften, — Banken und größere industrielle Etablissements re. Grotefend's Erlasse bitte ich nicht zu verwechseln mit Grotcfcud's Gesetzsammlung Die Grotefend'sche Gesetzsammlung ivie auch die von andere» Herausgebern bearbeiteten Sammlungen enthalten nur Gesetze und sind zusammengestellt aus dem offiziellen Gesetzblättern. Grotefend's Erlasse bringen keine Gesetze, sondern die dazu ergangenen amtlichen Erlasse rc., welche in den verschiedenen Ministerialblättern rc.. zerstreut sind. Die Kenntnis dieser Erlasse ist für die Ausführung, Anwendung und Auslegung der Gesetze unentbehrlich. — Grotefend's Erlasse bilden mithin eine praktische Ergänzung jeder beliebigen Ausgabe der Gesetzsammlung. DaS Werk hat sich unter dem Titel der früheren Auflagen „Kommentar zur preußischen und deutschen Gesetz sammlung" in der Praxis aller Juristen und namentlich auch der Justiz- und Verwaltungsbehörden längst als ein vorzügliches Hilfsmittel bewährt. Der Titel kennzeichnet in seiner jetzigen Fassung den Inhalt deutlicher als bisher. Es werden in übersichtlicher Anordnung alle diejenigen amtlichen Erlasse, Ministerial-Versügungen, Ausführungsbcstimmnngcn, Beschlüsse des Bundesrates, Bekanntmachungen des Reichskanzleramtes u. s. w. mitgeteilt, welche zu den noch geltenden preußischen und deutschen Gesetzen ergangen sind. Demgemäß ist in dem Grotcfcnd'schen Werke jeder Erlaß u. s. w. unter der Uebcrschrift des zugehörigen Gesetzes und bei dem betreffenden Paragraphen mitgeteilt, und die verschiedenen, denselben Gegenstand betreffenden Erlasse sind so wiedergegeben, wie sie sich gegenseitig ergänzen, erläutern oder abändern. Hier erscheint also der in etwa 200 Bänden amtlicher Publikationen zerstreute Stoff in zwei handliche Bünde zusammen- gesaßt und den praktischen Zwecken entsprechend angeordnet; cs möge hiernach beurteilt werden, welcher praktische Wert dieser Sammlung eigen ist und welche Zeitersparnis sie dem Besitzer ermöglicht. Die vielfachen, den früheren Auflagen des Werkes zu teil gewordenen Empfehlungen hoher Behörden, angesehener Juristen und der Fach- und Tagespresse führen zu der Ueberzeugung, daß der Herausgeber das Ziel dieser Arbeit in der Thal erreicht hat, und zwar in einer Weise, die alle an die große Arbeit geknüpften Erwartungen übertraf. So schrieb s. Z. Herr Landgerichtspräsident Göllncr in Hagen i. W. einem befreundeten Sortimenter über die frühere Auflage: „Erspart fast eine ganze Bibliothek und erscheint als ein so willkommenes Hilfsmittel bei der Arbeit, daß der praktische Jurist das Werk auf sei »ein Schreibtisch kaum entbehren kann. Ich halte cs in der Thal für eine ganz vortreffliche Ergänzung der Gesetzsammlung. Präsident Göllner." Die „Kölnische Zeitung" urteilte: „Dieses Buch steht wegen seiner Vollständigkeit, seiner Objektivität und praktischen Brauchbarkeit einzig da." Die „Volkswirtschaftliche Bierteljahrsschrift" äußerte: „Eine bequeme und zum praktischen Gebrauch durchaus zweckmäßige Handhabe zur Zurechtfindung auf dem Gesetzgebungsgebiete, welche an Vollständigkeit und Uebersichtlichkeit hervorragend, und einzig in ihrer Art dastchen dürfte." Eine ausgiebige Verwendung wird sich überall als lohnend erweisen, zumal diese Auflage durch Ausscheidung deS nunmehr überflüssigen Stoffes bedeutend handlicher und nahezu »>» die Hälfte billiger geworden ist als die 2. Ausgabe, und weil alle bis Ende 1894 veröffentlichten Erlasse berücksichtigt werden. Vorschläge solcher Handlungen, die sich in besonderer LOcise verwenden wollen, werde» bereitwilligst nach Möglich keit berücksichtigt. Düsseldorf, Oktober 1894. V. Lchwmill.
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