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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1894
- Sprache
- Deutsch
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7652 Nichtamtlicher Teil. 280, 3. Dezember 1894. Von Herrn Louis Stefke in Leipzig vom 10. November 1894, betr Verkauf seines unter der Firma Verlags-Institut Louis Steske bestehende» Verlages an Herrn Richard Kühn aus Weimar. „ „ Ferdinand Thiergarten in Karlsruhe vom 20. November 1894, betr. direkte Verbindung mit dem Buch handel. Komm.: Opetz. „ „ Heinrich Vos in Essen vom 1. November 1894, betr. Eröffnung einer Buch- und Kunsthandlung. Komm.; Fleischer. „ „ Albert Wehling in Pößneck vom Oktober 1894, betr. käufliche Erwerbung der Buch- und Musikalien handlung C. Latcndorf und Weiterführung unter der Firma: C. Latendorf's Buchhandlung (Albert Wehling). Komm.: H. Schultze. „ „ Eberhard Wiemann in Flensburg vom 1. November 1894, betr. Eröffnung einer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung nebst Antiquariat. Komm.: Fernnu. Leipzig, 30. November 1894. Geschäftsstelle des Sörfenvereins der Deutschen Snchhündlee zu Leipzig. G. Thoin ölen, Geschäftsführer. Nichtamtlicher Teil. Buchhändlerverlrände Kreis Norden und Hannover-Braun schweig. Den verchrlichen Kreis- und Ortsvcrcinen bringen wir nachstehende Korrespondenz zur Kenntnis. Gegenüber dem scharf »abschlägigen Bescheide« des Börsenvereinsvorstandes blieb uns nichts anderes übrig, als an unserem Teile auch entschiedene Stellung zu nehmen. Die Vorstände von »Kreis Norden« und »Hamivver-Brannschweig . Hamburg/Hameln, den 18. November 1894. An den Vorstan d des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig. Wir gestatten uns auf Ihr gefälliges Schreiben vom 2. d. M. betr. Kolportage zurück zu kommen und setzen zunächst dessen Wortlaut hierher: »Wie Ihnen unter dem 29. September gemeldet wurde, ist die von Ihnen in Gemeinschaft mit dem Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig angeregte Frage der Kolportage auf die Tagesordnung der Vor standssitzung vom 30. Oktober gebracht worden und war Gegenstand einer eingehenden Besprechung. Das Resultat derselben ist folgendes: »Der Vorstand des Börsenvcreins sieht sich nicht in der Lage, Ihre Wünsche dem Reichstage zur Berück sichtigung zu empfehlen. Dagegen wird er, sobald ein sich auf die Kolportage beziehendes Gesetz eingebracht sein wird, demselben seine Aufmerksamkeit zuwenden. Seine Pflicht wird es sein, die Interessen des gesam ten Buchhandels im Auge zu haben und diese nach Möglichkeit zu vertreten, nicht aber Ihre Ausführungen, die er durchaus nicht allenthalben als den Ausdruck der Wünsche des deutschen Buchhandels ansehen kann.« Trotz der »eingehenden« Besprechung scheint dem verehe lichen Vorstande nach dem obigen Wortlaut entgangen zu sein, daß es sich nicht um den Ausdruck unserer Wünsche, sondern um einstimmige Beschlüsse der Vertrauensmänner des deut schen Buchhandels, wie sie am 18. Februar d.J. zur Beratung der Kolportage versammelt waren, handelt. Wir kommen nur in Betracht inbezug auf das Anschreiben, mit welchem jene Beschlüsse cingereicht sind. Da diese Beschlüsse jedoch alsbald nach ihrer Fassung im Börsenblatt veröffentlicht wurden, dem verchrlichen Vorstande also längst als das bekannt sein mußten, was sie sind, so bedauern nur aussprechen zu müssen, daß die in Ihrem Schreiben vom 2. d. M. bekundete Auffassung mindestens auf einem großen Irrtum beruht.j Diesen Beschlüssen also haben wir in unserem Anschreiben eine erläuternde Begründung gegeben und an deren Schluß (Seite 3 unseres Anschreibens) ausgesprochen, daß wir uns nicht für berechtigt hielten, an dem Wortlaute der Beschlüsse auch nur redaktionelle Aenderungen vor zunehmen, daß wir den verchrlichen Vorstand dagegen bäten, unter Festhaltung des Kerns der Beschlüsse diesen eine Form und Begründung zu geben, daß sie für die Gesetzgebung leicht fruktifiziert werden können.« Wenn der verehrliche Vorstand den Beschlüssen aä boo versammelt gewesener buchhändlerischer Vertrauensmänner eine so schroffe Abweisung zu teil werden läßt, daß er noch nicht einmal ihre Jnbetrachtnahme in Aussicht nimmt, so verrät das unseres Erachtens einen Mangel an Objektivität, die derselbe nicht nur dem Anträge eines einzelnen Verbandes, sondern auch demjenigen jedes einzelnen Mitgliedes gegenüber walten zu lassen verpflichtet ist. Um so entschiedener müssen wirdeshalb hervor heben, daß die Beschlüsse, welche mir die Ehre hatten Ihnen zu unterbreiten, von Vertrauensmännern gefaßt waren, die als Organe des Börsenvereins anerkannte Vereine mit rund 1100 Mitgliedern ver traten. Sollten deren unzweideutig zum Ausdruck gebrachte Interessen wirklich nicht mit zu den Interessen des gesamten Buchhandels gehören, die der verehrliche Vorstand demnächst ins Auge fassen will? — Und wenn es sich thatsächlich nur um »unsere Wünsche« gehandelt hätte, so ist es doch nicht zu rechtfertigen, sic von den Interessen des gesamten Buchhandels förmlich auszuschließen. Wir können selbstverständlich acht beanspruchen, daß der verehrliche Vorstand sich Beschläge anderer Körperschaften gegen seine eigene Ueberzeugung zu eigen macht und ganz vertritt. Dagegen glaubten wir allerdings, daß es Aufgabe des verchrlichen Vorstandes wäre, sorgfältig beratenen und erwogenen Beschlüssen buchhändlerischer Vertrauensmänner aus allen Teilen des Reiches wenigstens thunlichste Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Statt dessen haben wir zu unserm schmerzlichen Bedauern erfahren müssen, daß diesen Beschlüssen jegliche Berechtigung und Berücksichtigung abgesprochen und ihnen die »Interessen des gesamten Buchhandels« in so scharfer Form entgegengesetzt werden, als ob es sich um die nicht deutlich genug zu machende Ablehnung von Anmaßungen
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