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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970907
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-09
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6308 Sprcchsaal.— Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 207, 7. September 1897. Sprechsaal. .Zwei Anfragen.« ii. (Vcrgl. Börsenblatt Nr. LOS vom 4. September 1897.) Antwort. Der Antwort der Redaktion des Börsenblattes aus Anfraae I kann vollständig zugestimmt werden; die Beantwortung der An frage ll ist dagegen nicht zutreffend. Die bezüglichen Bestimmungen der Verkehrsordnung 8 33, Absatz 3 und 4 haben folgenden Wortlaut: -Vorbehalte wegen früherer Rücksendung von a condition gesandten Werken oder früherer Abrechnung über dieselben als zur Buchhändlcrmesse müssen auf der Begleitsaktur seitens des Verlegers handschriftlich geltend gemacht oder an hervorragender Stelle gedruckt werden. »Verlangt der Verleger im Laufe des Jahres Konditionsgut zurück, so ist der Sortimenter verpflichtet, diesem oder dessen Kommissionär dasselbe innerhalb dreier Monate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt zuzustellen. Zu späterer Rücknahme von im Laufe des Jahres ä condition gelieferten Werken ist der Verleger nur dann verpflichtet, wenn in der Zwischenzeit der Druck einer neuen, veränderten Auslage nicht begonnen hat. Da gegen kann er die spätere Rücknahme von zurückverlangten Dis- ponenden in allen Fällen verweigern.- Um auf eine frühere Rücksendung von seiten des Sortimenters als zur Ostcrmesse hinzuwirken, mutz also nach der Verkehrsordnung der Verleger entweder Vorbehalte (Zeitbestimmung u. dcrgl.) bereits auf der Begleitsaktur seiner ä conditions-Sendung machen oder im Börsenblatt*) die Rücksendung innerhalb dreier Monate nach der Bekanntmachung verlangen. Hat im vorliegenden Falle der Druck einer neuen veränderten Auflage**) vor der Ostermesse nicht be gonnen und hat der Verleger durch eine einschränkende Bemerkung auf der Begleitsaktur nicht besondere Verfügungen getroffen, so ist er nach der Vcrkchrsordnung zweifellos zur Rücknahme zur Ostermcsse vei pflichtet, einerlei ob er daS Buch im Börsenblatt zurückverlangte oder nicht. *> Eine per Post oder anderweit zugestellte Mitteilung wäre nach dem Wortlaute der Verkehrsordnung nicht ausreichend. **) Eine neue Auflage kann erschienen oder im Druck sein, sie darf nur nicht verändert sein. In Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung der Frage würde eine nochmalige Rückäutzerung der verehelichen Redaktion gewitz allerseits erwünscht sein. A. >V. II. Bemerkung der Redaktion.— Den Absatz 3 von 8 33 der Vcrkchrsordnung hatten wir zur Beantwortung der gestellten Frage absichtlich nicht herangezogcn, weil wir die obige weitgebcnde Auslegung dieses Absatzes nicht vertreten zu können glaubten. Ihre Anerkennung würde zur Folge haben, datz überhaupt keine L conditions-Faktur mehr ohne den dort geforderten Vorbehalt ausgegcben werden könnte. Wir glauben aber, datz 8 33 Absatz 3 nur besondere Ausnahmefülle im Auge hat und das Recht des Verlegers, unter Umständen und unter den in Absatz 4 von 8 33 V.-O. vorgesehenen Sicherungsmatzregeln gelegentlich Kon ditionsgut zurückverlangen und zurückcrwarten zu dürfen, nicht beschränken will. Zur ersten der beiden obigen Anmerkungen dürfen wir auf den Vorbehalt in 8 3 der Verkehrsordnung: -in Ermangelung anderen Nachweises- Hinweisen. Dieser Nachweis wird aller dings am einfachsten durch eine Börsenblattanzeige geführt werden können; doch sind andere Arten der -regelrecht« erfolgten Benachrichtigung keineswegs ausgeschlossen. Beftellkarteu ohne Unterschrift. Eine grohe Anzahl Verleger sowie sämtliche Barsortimenter versenden alljährlich zur Erleichterung des Verkehrs an die Herren Sortimenter Bestcllkarlcn mit vorgedruckten Adressen Diese Karlen werden gern benutzt; leider kommt es jedoch häufig vor, datz sie ohne Unterschrift eingehen, welche Unterlassungssünde oft viel unnütze Korrespondenz und Aerger verursacht. Der Empfänger giebt sich zwar stets grohe Mühe den Absender zu ermitteln, teils durch An frage mittelst Postkarten, teils durch Handschriftenvergleichung; immerhin erleiden solche Bestellungen Verzögerung. Ganz un möglich ist jedoch die Ermittelung der Absender von Karten ohne Unterschrift mit Bahnpost-Stempel und solcher aus protzen Städten. Um das Uebel zu vermeiden, ist cs daher geraten, die leeren Be- stcllkarten sofort nach Eingang sämtlich mit Firmenstempel zu versehen. Bw. Anzeigeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Buchhändlers und Buchdruckers Franz Emil Paul Voigt in Firma Hans Voigt in Hamburg, in Altona wohnhaft, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Altona, den 25. August 1897. Königliches Amtsgericht. Abteilung V. Veröffentlicht: Grunert, Aktuar, als Gcrichtsschreiber. 138825) Zielkauf. Die Bestände der unter der Firma „Felix Simon" in Leipzig, Künigs- st ratze 10, bestehenden Verlagsbuchhand lung sollen infolge Konkursausbruchs im ganzen, gegebenenfalls auch im einzelnen verkauft werden. Näheres durch den Konkursverwalter Rechtsanwalt Dr. Liebe Leipzig, Katharinenstratze 5. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (38733) Ich habe meinem Mitarbeiter Herrn Julius Driesner für meine Verlagsbuchhandlung Prokura erteilt und bitte, von untenstehender Zeich nung Notiz zu nehmen. Dessau, 4. September 1897. Mich. Kahle's Verlag Inhaber Herm. Oesterwitz, Kgl. Hofbuchhändler. Herr Julius Driesner wird zeichnen: xprc. Richard Kahle's Verlag Inhaber: Herm. Oesterwitz, Kgl. Hofbuchhändler. Jul. Driesner. 'Verkaussamrage. (38653) Liu preisgekröntes Coobbuob ist wegen 4.utgabs (iss Vorlage n verbau ten. Dasselbe eignet sied besonders tür klord- dsutsobl., 8ebl.-Holst., ldannov., Nsoblsnb. etc. Leipzig. ckrrltuo Sobsäa. (34616) Weil niobt iu dis Vsrlagsriobtung passend, ist der Verlag u. dis Vorräte eines svaugsl. dsbstbuebss 3. Preise v. 9500 ^ bei 6000 ^nsaklg. ru verbauten. ^ng. v. 8slbstbäutsrn erb. u. 318. Dresden. llulius Lloom. (38778) Vvl-Ii-Nlt' viu68tlliu>vl i8ti8vllvn VVvoll0»l»>it1t68. Lin in Oerlin seit Lwsi öabrsn ersobsi- nsndes illustriertes Witzblatt soll sotort unter äusssrst günstigen Bedingungen vsr- bautt werden. Das Llatt bat sieb bereits einen anssbnliebsn testen ^bonuentsnbrsis er worben und wird bsträcbtlieb rnit Inseraten bsdaobt. Dis dessllsobatt bat dureb dis ?.ur Lin- tübrung nötige Propaganda ibrs Nittel sr- soböptt und siebt sieb darum rum Verbaut geswungen. 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