Ist dse D-zuüSpreis im Mitgl^edsbsitr-ag ciii^-lc!)lokl-^ ISH-Üch^r^ «^Ich^?«^I-od^^MackÄ^<>st0b-r^-iIung > suc «ichtmUgU-d-r S^^., S» W.. 120 M. D-,I->g-n °>-rd-a j Nr. 22 (N. 1!). Leipzig, Sonnabend den 26. Januar 1918. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil» Bekanntmachung. Auch in diesem Jahre werden die Ostermetzabrechnungsarbeiten durch die anhaltende Dauer des Weltkriegs stark beeinträchtigt, und Verlag wie Sortiment sind dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Diejenigen Sortimenter, die besonders schwer und unmittelbar durch den Krieg betroffen werden, sollten bet der Abrechnung und den Rücksendungen mit Nachsicht behandelt werden. Der Vorstand des Börsenvereins kann in die Rechtsverhältnisse nicht eingreifen, da die Verkehrsordnung auch in dieser Zeit ihre Geltung nicht verliert; er empfiehlt jedoch ein billiges Entgegenkommen in Ausnahmefällen. Meistens wird es sich nur um eine Hlnausschiebung der Fristen handeln. Näheres ergibt sich aus der untenstehenden Erklärung des Deutschen Verlegervereins. Leipzig, den 22. Januar ISIS. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Oscar Schmorl. Ostermeßabrechnung 1918. Erklärung. Die in den drei vergangenen Jahren wegen der Ostermeßabrechnung von uns getroffenen Maßnahmen haben sich be- währt; es liegt kein Anlatz vor, an ihnen zu ändern. Der Deutsche Verlegerverein wiederholt deshalb nachstehende Erklärung: 1. Es muß auf jeden Fall daran festgehalten werden, daß auch zur Ostermeffe 1918 von allen Seiten pünktlich abgerechnet wird. 2. ES soll ausnahmsweise gestattet sein, die Abrechnungrarbeiten um 4 Wochen, also bis Sonnabend, den 1. Juni, zu verschieben, ohne daß einer Firma ein Makel anhasten darf, der sonst schlechten Zahlern zugesprochen wird. 3. Das Metzagio von l»/,, wird dagegen nur für die Zahlungen gewährt, die rechtzeitig bis Sonnabend nach Kantate, den 4. Mai ISIS, geleistet werden. 4. Dem Hauptversammlungsbeschluß vom 1. Mai ISIS entsprechend, dem Sortiment nach Möglichkeit entgegen- zukommen, empfehlen wir den Mitgliedern des Deutschen Verlegervereins, auch in diesem Jahre von Fall zu Fall zu entscheiden, ob sie allen jenen Sortimentsduchhandlungen das übliche Meßagio bewilligen wollen, die H bis spätestens den I Juni zahlen, remittieren und disponieren. Wegen Gewährung des Meßagios wollen sich die Sortimenter bis zum 1. Juni vor Anweisung ihrer Zah lungen beim Kommissionär mit den Verlegern rechtzeitig verständigen. Die Ostermeßzahlungen, die nach der all gemeinen Abrechnung erfolgen, müssen den Kommissionären in der tatsächlich zu leistenden Höhe angegeben werden, also bereits um das Agio gekürzt sein, weil es technisch unmöglich ist, daß der Kommissionär in Leipzig bei der nachträglichen Ostermeß'Abrechnung von einzelnen Posten das Metzagio noch in Abzug bringt. Firmen, die die Unmöglichkeit pünktlicher Abrechnung Nachweisen, können ein entsprechendes Gesuch unter offener Darlegung der Verhältnisse, womöglich unter Übersendung von Beweisstücken, eines Zeugnisses des Vorstandes des betreffenden Kreis- oder Orlsvereins usw, bis zum 30. März an die Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins in Leipzig, Gerichtsweg 26, etnsenden. Nach Prüfung der Unterlagen wird sodann den Mitgliedern in den ver traulichen »Mitteilungen des Deutschen Verlegerbereins« mitgetetlt werden, für welche Firmen in diesem Jahre nach An- 49