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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X? 22. 26. Januar 1918. Redaktioneller Teil. BSrs-»»«tt s. d. Dtlchn. »uchhand,!. Als Herr Direktor Klipper im Börsenblatt anzeigte, daß er den Teuerungszuschlag des Sortiments für »Stegemann« außer Kraft setze, schrieb ich ihm sofort im Namen des Vorstandes unse res Verbandes, daß er doch von dieser Maßnahme Abstand nehmen möchte. Obwohl seine Absicht eine gute sei. würde doch durch sein Vorgehen nur die Unsicherheit im Sortiment vergrößert, da mit demselben Recht jeder besser rabattierende Verleger für seinen Verlag ebenfalls Ausnahmen fordern könne. Durch der artige Sonderbestimmungen würden nur Gegensätze zwischen Verlag und Sortiment geschaffen. Er schrieb mir darauf in einem liebenswürdigen Briese, daß er meine Bedenken nicht teilen könne, außerdem sei eine Bewegung in Verlegerkreisen im Gange, die ebenfalls den Ladenpreis erhöhen, den Rabatt günstiger gestalten und den Teuerungszuschlag des Sortiments beseitigen wolle. Ich hielt nicht mit meiner Ansicht zurück, daß dieses Vorgehen als verspätet angesehen werden müsse, nachdem die Dinge soweit gediehen seien, vermochte ihn aber nicht zu überzeugen. Die später gegen das Vorgehen der Deutschen Ver lags-Anstalt im Börsenblatt und im Gildeblatt veröffentlichten Angriffe sowie die Beschlüsse und Aussprachen in einigen Kreis vereinen haben mir rechtgegeben. Die Mißstimmung des Sor timents über das Sondervorgchen des genannten Verlags ist groß, so sehr man auch von der guten Absicht, die ihm zugrunde lag, überzeugt ist. Jetzt ist nun die Verlegergruppe auf dem Plan erschienen, die Herr Direktor Kilpper gemeint hatte, aber eine Besserung der Lage kann ich nicht hierin erblicken, so sehr ich auch auf dem Standpunkt der Herren stehe, daß nur ein gemeinsamer Teue rungszuschlag von Verlag und Sortiment helfen kann, wie ich das auch auf der Goslarer Abgeordnetenversammlung öffentlich ausgesprochen habe. Nachdem der Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde, daß nur ein Teuerungszuschlag des Sortiments in Frage kommen könne, da der Verlag versagt habe, sind mit mir viele schweren Herzens diesem Beschlüsse beigetreten. Nun sollte man es aber angesichts des doch Wohl bald zu erwartenden Friedens auch dabei bewenden lassen und sein Augenmerk darauf richten, womöglich durch nachträgliche Schutzmaßnahmen des Börsen Vereins Auswüchse zu verhindern. Durch das Vorgehen einer einzelnen, wenn auch großen Gruppe bedeutender Verleger kann die bereits so weit fortgeschrittene Bewegung nicht mehr rück gängig gemacht werden. Sie trägt nur dazu bei, die Verwir rung im Sortiment noch zu vergrößern. Will man es durchaus nicht bei der jetzt übliche» Laden- Preiserhöhung des Verlegers im einzelnen und dem Teuerungs zuschlag des Sortiments belassen, so müßte wenigstens eine außerordentliche Abgeordnetenversammlung zur Beratung der Angelegenheit einberufen werden. Von ihr könnten Vorschläge gemacht weiden, wie die bisherigen Ladenpreiserhöhungen rück gängig gemacht und durch einen allgemeinen gleich mäßigen Teuerungszuschlag ersetzt werden könnten, damit der Sortimenter genau weiß: so viel beträgt der ursprüngliche Ladenpreis und so viel kostet das Buch jetzt. Alle Aus nahmen und verschiedenen Berechnungen des Aufschlags müßten beseitigt werden. Bei einem Teuerungszuschlag kommt es doch nicht darauf an, für jedes einzelne Buch sich den unter normalen Verhältnissen zu berech nenden Nutzen zu sichern, sondern das gesamte Ergebnis des allgemeinen Teuerungszuschlags soll die Ausfälle und Mehr kosten ganz oder teilweise ausgleichsn, die dem Verlag und Sor timent im ganzen durch den Krieg und die dadurch verursachten Preissteigerungen entstehen. Man wird also bei einem Werke zusetzen, beim anderen dagegen mehr Nutzen haben. Der Ver lag hat jetzt an seinem eigenen Leibe erfahren, daß er ohne Preiszuschlag dem Ruin entgegengeht. Er hat eingcschcn, daß der H 2l des Verlagsrcchtsgesetzes mit einem Teuerungszuschlag, wie ihn hier die Not der Zeit geboren hat, nichts zu tun hat. Da her wird er sich nun nicht mehr sträuben, Maßregeln zu er- greifen, die dieser Notwendigkeit Rechnung tragen, aber gleich zeitig den festen Ladenpreis, wie er mit und trotz dem Teue rungszuschlag bestehen bleibt, schützen und die Unsicherheit im Sortiment beseitigen. Nur wenige Worte zu der Stellungnahme des Börsenvcr- eins: So einfach, wie Herr Schmidt sich das Eingreifen des Vor standes des Börsenvereins vorstellt, ist es denn doch nicht und war es noch weniger zu einer Zeit, da sich selbst die Rechtspre- chung noch nicht klar darüber war, was unter dem Begriffe »Gegenstände des täglichen Bedarfs« zu verstehen sei, und in folgedessen geneigt war, Preiserhöhungen, Tcuerungszuschläge usw. ganz allgemein unter den Gesichtspunkt des Wuchers, d. h. der Ausbeutung einer Notlage, zu stellen. Zu einer solchen Zeit würde ein Beschluß des Börsenvereins auf Einführung eines Teucrungszuschlags von 5, 10 oder mehr Prozent einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen haben, um so mehr, als es sehr zweifelhaft ist, ob und inwieweit ein solcher Teuerungszuschlag in seiner Ausdehnung auf alle Betriebe sich moralisch und ^ rechtlich hätte begründen und durchführen lassen. Denn die z Teuerung hat nicht mit einem Male und vor allem nicht in glei cher Stärke eingesetzt, sondern unser Wirtschaftsleben nach und nach ergriffen, sodaß ihr auch die Teuerungszuschläge Schritt für Schritt hätten folgen müssen. Vor allem ist die Frage für ! den Verlag ungleich schwieriger als für das Sortiment, das im ! Gegensatz zu jenem säst unter den gleichen wirtschaftlichen Vor- ! aussetzungen steht. Daher läßt sich allenfalls ein IVProzentiger ! Teuerungszuschlag im Sortiment rechnerisch durch die gleich- artige Natur dieser Betriebe mit dem Hinweise rechtfertigen, ! daß er ein Durchschnitt sei, den es haben müsse, »m bestehen zu ! können, während der Verlag dieses rein mechanische Prinzip j einfach deswegen nicht anwenden kann, weil die Verhältnisse s hier viel ungleichartiger sind. Das gilt infolge der besonderen ! Bedingungen, unter denen die einzelnen Betriebe, ja oft der einzelne Verlagsartikel stehen, auch heute noch, und zwar in einer Weise, daß die e i n h e i t l i ch e Durchführung eines Teue- rungszuschlags in Anwendung auf alle Verlagsartikel ohne Rück sicht auf die Zeit und Art ihrer Herstellung und die in Frage kommenden Käuferkreise eine Ungerechtigkeit oder eine Unklug heil wäre. Während der eine Verleger mit einem Zuschläge von 10 Prozent auskommt, ist der andere zu einer Erhöhung um 20 Prozent und mehr gezwungen, hat Rücksichten zu nehmen, die der andere nicht kennt. Unter diesen Verhältnissen, für die sich gegebenenfalls auch die KriegSwucherämter oder Gerichte interessieren, würden sich ganz eigenartige Konsequenzen er geben haben, wenn der Börsenverein einen Teuerungszuschlag in bestimmter Höhe angeordnet und so die einzelnen Verleger ge zwungen hätte, unter Umständen einen höheren Gewinn zu machen, als sie selbst es für notwendig erachteten. Auch spricht die Möglichkeit einer Regreßpflicht der Vorstandsmitglieder des Börsenvereins hier ebenso mit wie die Frage, ob die Rechts natur des Börsenvereins überhaupt eine solche Einmischung zu- läßt. Wenn jetzt die Barsortimente, durch die Verhältnisse ge zwungen, einen Teuerungszuschlag von 10 Prozent auf alle Lieferungen gleichmäßig ohne Rücksicht auf verlegerische Fest setzungen erheben, so können sie sich ebenso auf die derzeitige Unmöglichkeit einer differenzierten Berechnung im Sinne der Vorschriften der Verleger berusen wie auf die besonderen Ver hältnisse Ihrer Betriebe, die nach ihrer Meinung — und es dürfte schwer sein, das Gegenteil zu beweisen — den von Ihnen für die Übergangszeit festgesetzten Ivprozentigen Teuerungszuschlag rechtfertigen. Da sie außerdem ihren Abnehmern das Recht der Rückgabe im Falle des Nichtetnverständnisses mit diesen Liefe rungsbedingungen einräumen, so werden sich gegen dieses aus der Not geborene Verfahren kaum ernstliche Einwendungen er heben lassen. Zudem handelt es sich hier um Maßnahmen, aus deren Beseitigung ehestens hingewirkt werden soll, um die er forderliche Übereinstimmung mit den Verlegerpreisen zu erzielen. Gründe gleich durchschlagender Art kann das Sortiment nicht ins Feld führen, so sehr auch jeder einzelne Betrieb von der Flut der über ihn hereingebrochenen Preiserhöhungen in Mit leidenschaft gezogen worden ist, und noch weniger kann es der Börsenverein. Herr Schmidt unterschätzt auch die Schwierig keiten, eine schematische Gleichmäßigkeit auf ganz ungleiche Ver hältnisse anzuwenden und ein einigermaßen gerechtes Prinzip in
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