Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970915
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189709151
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970915
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-09
- Tag1897-09-15
- Monat1897-09
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
214, 15. September 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 6521 diese bei ihm übliche Art der Lohnzahlung aufmerksam, und bis jetzt seien die in der Schwebe stehenden Streitfälle die ersten, die ihm in seiner langjährigen Geschäftsführung vorgckommen seien. Da die Kläger sich mit der ihnen angebotcnen Zahlungsweise bei ihrem Eintritt einverstanden erklärten, habe er keinen Grund, bei ihnen von seinem Geschäftsusus abzuweichen, vielmehr stelle er Widerklage wegen Bruches des Arbeitsvertrages, da er mit den Klägern eine achttägige Kündigung ausgemachr habe, und bitte, jeden derselben mit sechs Mark Geldbuße zu belegen. Der Gerichtshof war nicht in der Lage, diesem Ansinnen zu entsprechen, sondern sprach vielmehr seine Verwunderung darüber aus, daß der Beklagte nicht längst mit der Staatsanwaltschaft in Konflikt geraten sei, denn der Z 146 der Gewerbeordnung bestimmt: Mit Geldstrafe bis zu 2000 ^ und im Unvermögensfalle mit Ge fängnis bis zu sechs Monaten werden bestraft: Gewerbetreibende, welche bei Zahlung des Lohnes an die Arbeiter dem § 115 zuwider- handeln. Dieser Z 115 besagt: Die Gewerbetreibenden sind ver pflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter bar in Neichswährung auszu zahlen. Eine Zuwiderhandlung gegen diesen Paragraphen, so wie sich es der Beklagte zu Schulden kommen ließ, bedeute ein Trucksystem der schlimmsten Art und sei höchst verwerflich. Der Schadenersatzanspruch der Kläger müsse daher als vollständig be rechtigt anerkannt werden, eine Widerklage des Beklagten beurteile sich aus den angeführten Gründen selbst und sei zurückzuweisen. Personalnachrichten. Militärische Maßregelung. — Vor einiger Zeit ging die Nachricht ducch die Zeitungspresse, daß dem Verlagsbuchhändlcr Herrn I)r. Wilhelm Ruprecht in Göttingen der Abschied als Reserve-Offizier erteilt worden sei. Als Grund wurde seine Mit gliedschaft beim national-sozialen Verein angegeben. Zur Fest legung der Thatsache und zur teilweisen Berichtigung einseitiger Darstellungen geben wir aus dem Tagcsblatte: -Die Zeit, Organ für nationalen Sozialismus auf christlicher Grundlage- folgende dort abgedruckte Aktenstücke hier wieder (ohne übrigens dem dazu gegebenen Kommentar im einzelnen beizutrelen): I. Unterredung vr. Wilhelm Ruprechts mit dem Bezirks kommandeur Major Schocnbcck am 7. Juli 1897. (Unmittelbar nachher ausgezeichnet.) Sch. dankt für Uebersendung des Materials, welches ich ihm zum Belege für die nationale und monarchische Haltung des nationalsozialen Vereins eingesandt hatte. Er habe die Sache weiter verfolgt, auch den nationalsozialen Katechismus durch- studiert, könne aber nur sagen, daß der nationalsoziale Verein be denklich sei. Der Verein habe streikende Arbeiter, er wolle nicht sagen Sozialdemokraten, unterstützt. Ich sei besonders thätig für den Verein und werbe für ihn. Nachdem er höheren Orts angefragt habe, müsse er mich vor die Frage stellen, ob ich dem Verein ferner in dieser werbenden Stellung angehören wolle oder meine Stellung als Offizier ausgebe. II. Kopie eines Abschiedsgesuches. Nachdem mir die Wahl gestellt ist, entweder meine politische Thätigkeit als Mitglied des nationalsozialcn Vereins aufzugeben oder auf meine Stellung als Offizier zu verzichten, und da ich. meiner ehrlichen Ueberzeugung nach. Seiner Majestät, meinem Kaiser, und meinem Vaterlande besser durch jene Thätigkeit dienen kann, als wenn ich noch einige wenige Jahre dem Heere angchöre, bitte ich Euer Hochwohlgeboren, mein Gesuch um Verabschiedung der Allerhöchsten Genehmigung zu unterbreiten. III. Inhalt der Antwort auf das Abschiedsgesuch. Herr Bezirkskommandeur Major z. D. Schoenbeck sendet dem Premierlieutcnant der Reserve Herrn vr. Wilhelm Ruprecht sein Abschiedsgesuch zurück mit dem Bemerken, daß eS in dieser Fassung Sr. Majestät dem Kaiser nicht unterbreitet werden könne. Der nationalsoziale Verein habe seiner Zeit die in Hamburg um die Frage der Macht kämpfenden, streikenden, sozialdemokratischen, bezw. von solchen ausgewtegeltcn Arbeiter unterstützt und sich damit in direktem Gegensatz mit den darüber bekannt gegebenen Allerhöchsten Ansichten befunden. Die Begründung des Abschieds gesuchs enthalte somit Belehrungen an Seine Majestät, die dies seits nicht eingereicht werden könnten. Da Herr v,-. Ruprecht der gesetzlichen Dienstpflicht genügt habe, so würde das Abschiedsgesuch in einer angegebenen bestimmten Form zu lauten haben. Er stelle anheim, hiernach ein neues Gesuch aufzustellen. IV. Erneutes Abschiedsgesuch. Urschriftlich Sr. Hochwohlgeboren dem Major z. D. und Bc- zirkskommandeur Herrn Schoenbeck zurück mit dem Bemerken, daß ich ein Abschiedsgesuch in der Form, die Ew. Hochwohlgeboren anheimgebcn, nicht einreichen kann, da es den Thatsachen nicht ent sprechen würde. Ich frage daher an, ob ein Abschiedsgesuch in folgender Fassung weitergereicht werden würde: -Nachdem mir seitens des Herrn Bczirkskommandeurs anheim- gcstellt ist, entweder meine politische Thätigkeit als Mitglied des nationalsozialen Vereins aufzugcben oder auf meine Stellung als Offizier zu verzichten, bitte ich Euer Hochwohlgeboren, mein Ge such um Verabschiedung der Allerhöchsten Genehmigung zu unter- breiten- Sprechsaal. Zu den Artikeln »Ersatz der Nachrichten ans dem Buchhandel«. (Vgl. Nr. 193 u. 199 d. Bl.) Die von der Firma Calvarh L Co. herausgegebenen -Monats berichte- waren dem Verfasser des Artikels in Nr. 193 des B.-Bl. ebensowenig unbekannt, wie die noch viel ältere, von Brockhaus herausgcgebcne -Allgemeine Bibliographie-; er wollte aber auch nicht alle bestehenden derartigen Blätter besprechen, sondern die Einrichtung der Verleger-Referate als Hauptsache betonen und blieb deshalb bei dem -Büchermarkt- stehen. — Ein Umstand, warum ihm die Monatsberichte nicht als das allgemein fürs Sorti ment benutzbare Blatt erscheinen, muß nun auch erwähnt werden, um die Hervorhebung des -Büchermarktes- nicht als unbegründet erscheinen zu lassen: es find die umfangreichen Angebote anti quarischer Artikel aus dem Lager der Firma Calvary L Co. — Der das Blatt verteilende Sortimenter hat kein Interesse an der Verbreitung dieser Anzeigen, denn entweder bestellt sein Kunde daraus direkt bei C. L Co., oder dem Sortimenter verbleiben bei Vermittlung der Bestellung nach Abzug der Spesen durchschnittlich nur 5"/o Nutzen, wenn der Kunde gleich bezahlt. Läßt er aber, was vielfach der Beweggrund des Bezugs durch einen Sortimenter ist, den Betrag in Rechnung stellen, dann bleibt dem Vermittler gar nichts. — Ein zur Verteilung durch das Sortiment bestimmtes Litteraturblatt sollte nur solche Bücher ankündigen, die jede Buch handlung aus erster Hand mit vollem Rabatt beziehen kann, also keine Gelegenheits-Exemplare, sondern, falls überhaupt Anzeigen von Büchern unter dem Ladenpreis ausgenommen werden, nur Preis herabsetzungen des Verlegers oder Partie-Artikel, die mit mindestens 25°/o Rabatt zu beziehen sind, nebst Kennzeichnung der Bezugs quelle. — Sobald das Blatt, heiße es wie es wolle, von diesem Grundsatz abweicht, dient es Einzelinteressen, und seine Verbreitung lohnt sich für den Sortimenter nicht. * Erwiderung. Zunächst kann ich nicht umhin, meiner lebhaften Verwunderung darüber Ausdruck zu geben, daß sich der Herr Verfasser obigen Artikels in ein so undurchdringliches Dunkel hüllt. Wenn man eine Sache wirklich nur aus rein sachlichen Gründen bekämpft und eine andere, gleichfalls aus rein sachlicher Veranlassung, besonders lobend hervorhebt, so sollte man doch seine Ansicht auch persönlich vertreten, schon aus dem Grunde, damit nicht gänzlich Unbeteiligte in den Verdacht der Verfasserschaft geraten. — Zur Sache selbst bemerke ich, daß es mir gänzlich fern liegt, etwas gegen den -Büchermarkt- an sich sagen zu wollen, wenn ich auch, offen gestanden, sowohl diesen, wie meinen -Monatsbericht« als Ersatz der -Nachrichten- sür gänzlich ungeeignet halte, vor nehmlich aus dem Grunde, weil beide ausschließlich praktischen Interessen dienen sollen, während man doch an ein Blatt wie die -Nachrichten- auch vom theoretischen Standpunkte aus gewisse An sprüche zu stellen berechtigt ist. Einer näheren Begründung glaube ich mich enthalten zu dürfen Der Angriff des Herrn Anonymus auf unseren -Antiquarischen Anzeiger» scheint mir gleichfalls vollkommen verfehlt, denn die Hauptsache ist zunächst, das Interesse des Empfängers an Büchern wachzurufen und zu erhalten und bekanntlich hat der wirkliche Bücher intcrcssent mindestens ebensoviel Interesse an alten, resp. antiqua rischen, wie an neuen Büchern. Ganz abgesehen davon, daß es schon durch die Bemerkung am Kopfe des -Antiquarischen Anzeigers-: -Zu beziehen durch die diesen Monatsbericht übersendende Buchhandlung gänzlich ausgeschlossen ist, daß wir von dem Kunden eines Kollegen, der doch die Monatsberichte entweder mit seiner eingedruckten Firma oder mit Firmenstempel versendet, eine Bestellung erhalten, ist auch ein derartiger Fall nach bisher vierjährigem Bestehen des -Antiquarischen Anzeigers- noch nicht vorgekommen. Aber auch die Gewinnberechnung des Herrn L. ist vollkommen falsch und steht ungefähr auf dem gleichen Niveau, wie die während zweier Oster- messen verteilte bekannte Broschüre -Was verdient der Sortimenter 875 LierundsechMtcr Hergang.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder