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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1897
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- Deutsch
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6440 211, 11. September 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. da sie nur die Zahl der Mitglieder des Gesamtverbandcs an führt, doch läßt das Sinken der Vermügensziffer von 68 430 .V/ 28 H in 1892 auf 63 857 ^ 6 H in 1893 und weiter auf nur 59 590 18 H im Jahre 1894 auf einen erheblichen Verlust schließen. Erfreulicherweise ist seitdem das Ver mögen wieder gewachsen und die Kranken- und Begräbniskasse wirkt immerhin auch so noch äußerst segensreich, ja man kann stolz auf ihre Leistungen sein, die insgesamt bis zum Jahre 1696 die hübschen Summen von 422 549 ^ 86 H an Krankengeld und 65 651 3 an Begräbnisgeldern aufweiscn, insgesamt rund 500 000 Wahrlich eine stolze Summe, wenn man bedenkt, daß sie aus kleinen Beitrügen von Personen her vorgegangen ist, deren wirtschaftliches Vermögen doch im ein zelnen wenig oder gar nichts vermocht hätte. Bei aller Opferfreudigkeit der Gehilfen aber wären diese nicht imstande gewesen, ein solches Resultat zu erzielen, wenn nicht die Prinzipale im deutschen Buchhandel den Kassen des Ver bandes, in richtiger Erkenntnis ihrer segensreichen Wirkungen, fort und fort thatkräftige Hilfe durch Zuwendung namhafter Summen geleistet hätten. Auch die Witwen- und Waisenkasse des Verbandes, die 1882 bereits beschlossen, im Jahre 1884 nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten gegründet wurde, hat schon ganz hübsche Leistungen aufzuwcisen. Obwohl mit den Auszahlungen erst im Jahre 1895 begonnen worden ist, sind bis Mitte 1897 doch schon 36911 72 -H, an S2 Witwen und 36 Waisen, zur Auszahlung gelangt, die gewiß die Schaffung dieser Kasse dankbar gepriesen haben werden. — Das jüngste Kind des Ver bandes, die Alters-und Jnvalidcnzuschußkasse, steckt noch in den Kinderschuhen, da die Sammelperiode erst am 1. Oktober nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Aber das Vermögen, das Ende 1896 64062 ^ 1 -H betrug, läßt schon erwarten, daß dieses Kind die Kinderschuhe bald ausgetreten haben und, gleichwie seine Schwesterkassen Krankheit und Not zn lindern bestimmt sind, den im Beruf Ergrauten und Ermüdeten that kräftige Hilfe bringen wird. Es wird in unseren Tagen viel und nicht ganz mit Un recht über die Jubiläumssucht gespottet, die jeden Anlaß her vorsucht, um eine Feier zu veranstalten Beim Jubiläum des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes ist dieser Spott nicht am Platze. Der Verband hat ein Recht auf eine Jubelfeier, denn Großes hat er aus kleinen An fängen geschaffen und trotz aller Stürme festgehalten ein Vierteljahrhundert lang bis zum heutigen Tage. Möge es ihm vergönnt sein, auch im zweiten Vierteljahrhundert seines Bestehens seine schöne Aufgabe immer mehr zu erfüllen: Krankheit zu lindern, Witwen und Waisen ein Ver sorger zu sein und den Alten und Invaliden ihren Lebens abend zu erleichtern. Kleine Mitteilungen. Bleivergiftungen der Setzer. — Aus Berlin wird der -Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker- geschrieben: -Schon früher wurde der landläufigen Behauptung entgcgen- getrcten, daß eS der -Bleistaub- sei, der Leben und Gesundheit der Setzer gefährde, und es wurde schon damals nachgewiesen, daß das Blei zu schwer sei, als daß fliegende Partikelchen i» die Atmungsorgane gelangen könnten. Neuerlich durch die Reichs druckerei veranlagte Versuche haben ergeben, daß der Blei gehalt des abgelagerten Staubes auf einem Formbrett, 10 cm vom Fußboden, 0,89 Prozent, in 52 ora Höhe 1,73 Prozent, in 96 ew Höhe 3,59 Prozent, in 2 ra Höhe 1,21 Prozent, in 2,25 ra Höhe 0,62 Prozent betrug. Der durchschnittliche Bleigehalt des Staubes betrug demnach 1,6 Prozent, und da nun in einem Kubik meter Lust 1,24 Milligramm Staub durchschnittlich enthalten waren, so würde ein Setzer während eines Jahres insgesamt 1,86 g Staub und 0,03 ^ Blei einatmen, oder in 33'/» Jahren ein Gramm, das sicherlich nicht hinreicht, um bei einem sonst gesunden Menschen Bleikrankheiten zu erzeugen. Etwas anderes ist es aber mit der Angewohnheit des Rauchens, das hier in fast allen Druckereien (außer der Rcichsdruckerci) geduldet wird. Durch den Tabakrauch und die herumfliegcnden Aschenteilchen wird nicht nur die Staubcnlwickelung erheblich gefördert, sondern die herumlicgen- den feuchten Zigarrenstummel nehmen so viel Bleistaub auf, den der Raucher direkt in den Mund führt, daß hierauf ein ganz er heblicher Teil der Bleierkrankungen zurückzusühren ist. Leider ist in den bundesrätlichen Bestimmungen das wichtige Rauchverbot nicht enthalten.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilsen- Verb and 1872—1897. Ein Rückblick zur Feier seines 25jährigen Bestehens. 8°. 24 S. Haebivsistei''s Intsrarisebsr Llonatsbsriebt kür Lau-uuä logsniaur- vvisssnsebattan, INelrtrotsebnilr uuä verwauäls 6sbists. 3. labr- gavßp Hr. 9. 1. Lsptsiubsr 1897. Hebst Leblüsssl ciriLU. 8". 8. 129—144. llvipüig, Verlag von llaebiu vister L '1'bal. 1?arbäiuclrprobeu von Obr. üostinanL, Vabrilren sobwarusr unä bunter Üuob- uuä 8tsin«1rueirlarbsu, OsIIs unä ülsinHsbleu bei 6ells. Ikol. 8 8. Ausstellung. — Unter dem Protektorate Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen wird in Berlin im Meßpalast, Alexandrinenstr. 110, in der Zeit vom 9. Oktober bis 9. November d. I. eine allgemeine Ausstellung für Nahrungs mittel, Volksernährung, Armee-Verpflegung rc. geöffnet sein. Ehren- sörderer der Ausstellung sind u. a. Staatsminister vr. Bosse, Frei herr von Hammerstein, Minister sür Landwirtschaft, General von Goßler, Kriegsminister, Freiherr von der Recke von der Horst, Minister des Innern. In der Gruppe XIV ist sür die einschlägige Litteratur eine Abteilung geschaffen, deren Leitung Herr Karl Siegis mund dort übernommen hat. An ihn wollen die Herren Verleger die betreffenden Werke einsenden. — Die Gruppe enthält: a) sachwissenschastliche Werke über Kochkunst und Genußmittcl. b) statistische Tabellen und graphische Darstellung von Kon sumverhältnissen. c) Kochanleitung zur rationellen Herstellung von Masscn- speisungen. Betreffs der eigenen Beteiligung an der Ausstellung wolle man sich an das Büreau der Ausstellung wenden: Berlin 8VV., Alexandrinenstr. 110, Meßpalast, z. H. des Herrn Direktors Hu st er. Sprechsaal. Zur Restbnchhaiidels-Ordmmg. (Vgl. Börsenblatt Nr. 208.) Ob ein Verleger verpflichtet ist, ein verramschtes Werk zu dem Preise zu liefern, wie es im Ramsche bezogen werden kann, ist noch eine offene Frage. Wenn der Verleger verpflichtet wäre, das Eigen tumsrecht an der betreffenden Auflage bei dem Verkaufe einer für den Ramsch bestimmten Partie mit abzugeben, dann wäre er über- baupt nicht in der Lage, weitere Exemplare ausliefern zu können Er verkauft jedoch meistens dem Antiquar nur eine Anzahl zu dem billigen Preise und bleibt also, durch weitere Lagervorräte, durch ein- gehci de Remittenden in den Stand gesetzt, immer Verleger des Werkes. In den meisten Fällen setzt der Verleger den Preis sür diese ihm noch zur Verfügung stehenden Exemplare des kaufmänni schen Interesses wegen selbst herunter; thut er es jedoch nicht, dann ist er nach meiner Ansicht durchaus berechtigt, zum alten Nettopreise zu liefern. Wie der Verleger sich zur Kulanz in dieser Frage stellt, wenn der Sortimenter ihm meldet, daß er, aufgeklärt durch seinen Be steller oder durch ein Cirkular des Antiquars, nur versehentlich das Werk von ihm bezogen habe, das bleibt seiner persönlichen Auffassung Vorbehalten, er kann den Ramschpreis eintreten lasse» oder sich zur Zurücknahme des Werkes bekennen. Da der Restbuchhandel immer mehr blüht, so wäre es im In teresse des Ganzen, wenn dieser angeregte Punkt eine einheitliche Regelung fände. Mainz. H Forck.
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