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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970910
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189709108
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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6390 Amtlicher Teil. 210, 10. September 1897. mangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, ver bindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereius, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stände des Börsenvereius abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsorduung für sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) 5. Restbuchhandels-Ordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 16. Mai 1897. Die Bestimmungen der Restbuchhandels-Ordnung regeln auf Grund von Z 1 Ziffer 2 der Satzungen des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig den Ein- und Verkauf von Schriftwerken, deren Ladenpreis vom Verleger dauernd oder zeit weise aufgehoben ist (Restbuchhandel). Unter Schriftwerken im Sinne dieser Ordnung sind Bücher, Bildcrwerke, Musikalien und Karten zu verstehen. Diese Bestimmungen sind verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler und der von ihnen vertretenen Firmen unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins und der von ihnen vertretenen Firmen mit denjenigen Nichtmitgliedern und den von diese» vertretenen Firmen, die durch eine dem Vorstande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unterzeichnete Erklärung die Restbuchhandels-Ordnung für sich als verbindlich anerkannt haben; 3. der vorstehend näher bezeichneten Nichtmitglieder und von ihnen vertretenen Firmen unter einander. Nähere Auskünfte erteilt unsere Geschäftsstelle in plarc der vorstehend genannten Drucksachen zu beziehen sind. Leipzig, den 7. September 1897. Diese die Restbuchhandels-Ordnung anerkennenden Nicht mitglieder des Börsenvereins werden im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« bekannt gemacht und in dem voni Börsen verein herausgegebenen »Adreßbuch des Deutschen Buchhandels« besonders kenntlich gemacht. (Vgl. die Bekanntmachung vom 31. Mai 1897, Börsenblatt 1897 Nr. 125.) 6. Vcrlagsordnung für den Deutschen Buchhandel. Angenommen in der Hanptversammlung des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler, Leipzig, 30. April 1893. Mit Anhang: Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel. Den Mitgliedern des Börsenvereins ivird empfohlen, diese Verlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen. Der Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel ist die von dem Verein der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig angenommene „Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel" als Anhang beigefügt. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 189^, Börsenblatt 1893 Nr. 115, Beilage.) 7. vr. O. Tambach, Welche Förmlichkeiten müssen von den deutschen Urhebern und Verlegern beobachtet werden, um den Schulz gegen Nachdruck, Nachbildung, Ucberselzung nnd unerlaubte Auf führung ihrer Werke zu erlangen? 2. veränderte u. vermehrte Auflage. 8". 32 S. Leipzig 1895. Preis für Mitglieder des Börsenvereius 50 für Nichtmitglieder 75H. 8. Das UrheberrechtSgcfetz in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Juli 1891. Im Aufträge des Börsenvereius der Deutschen Buch händler zu Leipzig herausgegeben von der Amtlichen Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag in New Pork. 8". 32 S. Leipzig 1895. Preis für Mitglieder des Börsenvereins 50 H, für Nichtmitglieder 75 H. Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, von der auch Exem- Drr Vorstand des Böiskuvtirins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engelhorn. Wilhelm Lader. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. Schweizerischer Bnchhändleroerein. j.39296j In den Schweizerischen Buchhändlervcrein wurden aus genommen: Herr L. Kirschner-Engler in St. Gallen, Herr Max Wiedow in Davos. Zürich und Davos, den 7. September 1897. Vamcns des Vorstandes des Schweizerischen önchhändlervereiiis Der Präsident: C. M Ebell. Der Schriftführer: Hugo Richter. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgcteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. st vor dem Preise --- nur mit Angabe eines Nettopreises eingcschickt. Die mit n. vorgezeichncten Preise der Verleger müssen im Auslände zum Teil erhöht werden, die mit v.v. und u.v.u. bezeichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. Literarische Anstalt, August Lchulze, in Leipzig. tVlrwilr- u. llktrsatsr-^oitunU, östsi-rsiobisobs. /sitsvbrikt t. Lkusile u. Almutsr. Hrsg u. Lbst-Ksci.i 11. l-vovsleF. Nock.: ksxsn«- cioilsr. X. lubrx. 8sptr. 1897—^ug. 1898. 24 dlru. 4". <I4r. 1. 12 u. 4 8. w. Lilckmsssv u. INllsibbsiluAS 6 8.) tu lloimu. bur u. 10. —; bulbiubrliob n. 6. —
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