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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1897
- Sprache
- Deutsch
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6246 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 205, 4. September 1897. lichc Mitteilung aufgefaßt; im Sinne des Postrcgals aber sind auch sulche Briefe post,wangSpflichtig, deren Inhalt nicht in schriftlichen Mitteilungen, sondern aus Zeitungen, Bildern, Rechnungen besteht. Gleichgiltig ist im weiteren auch die Form des Verschlusses. Ein solcher ist vorhanden bei einer Vorkehrung, welche das Erkennen des Inhalts und das Hinzugelangen zu demselben nur unter U:ber- windung eines gewissen Hemmnisses und unter Entwickelung einer besonderen, unter den Begriff der Eröffnung des Verschlusses fallen den Thätigkeit möglich macht. Die jetzt vielfach verbreitete Ansicht, daß verschlossene Briefe, deren Ecken beschnitten sind, als nicht verschlossene, also auch dem Postzwange nicht unterliegend zu betrachten seien, ist unrichtig. Auch eine einfache Umschnürung kann unter Umständen einen Ver schluß bilden. Der Postzwang gilt aber nur für den Fall, daß die Beförde rung gegen Bezahlung erfolgt. Nicht aber ist erforderlich, daß die Bezahlung in barem Gelbe erfolge, vielmehr bildet jede vermögcns- rechtliche Gegenleistung eine Bezahlung im Sinne des Postgesetzes; auch kommt cs nicht darauf an, wer das Entgelt für die Beförde rung hergiebt, ob der Absender oder der Empfänger. Wenn jemand einen Brief, in dem der Absender Waren bestellt, unentgeltlich be fördert, aus dem Rückwege die bestellten Waren mitnimmt und dann von dem Absender eine Vergütung erhält, so ist auch darin eine Briefbeförderung »gegen Bezahlung- zu erblicken, sobald nur nach Lage der Umstände anzunehmcn ist, daß jene Vergütung zu gleich die Bezahlung für die Beförderung des Briefes mit enthält. Pakete unterliegen dem Postzwange nicht. Nicht aber dürfen Paketen, deren Beförderung nicht durch die Post, sondern auf andere Weise erfolgt, also Bahnsendungen z. B., Briese beigefügt werden. Hingegen ist nach H 2 des Postgesetzes die Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen (8 1) gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fuhren gestattet. Es darf ein solcher Expresser aber nur von einem Absender abgeschickt sein und sich nur in An laß und zum Zwecke der Ausrichtung dieses Beförderungsauf trages von einem Orte zum anderen begeben, auch dem Postzwange unterliegende Gegenstände weder von anderen mitnehmen, noch für andere zurückbringen. Ucbrigens ist besonders darauf hinzuweisen, daß im ersten Rückfalle die Strafe verdoppelt, bei ferneren Rückfällen aber auf das Vierfache erhöht wird. (Lpzgr. Tgbl.) Vom deutschen Schriftsteller-Verband. — Von den auf die Tagesordnung des 10. Verbandstages in Leipzig (5.-8. Sep tember) gesetzten Anträgen verdienen der Antrag Schröter-Jena betreffs eines in Jena zu begründenden -Dichterheims- als einer Zufluchtsstätte bei zeitweiliger Not und im Alter, sowie der Antrag Redlich-Berlin, der die Organisation einer auf besonderen Beiträgen beruhenden Unterstützungskasse bezweckt, die Beachtung weiterer Kreise. Der umstrittenste Antrag, der auf der Tages ordnung steht, wird voraussichtlich der des Schlesisch-Pommerschen Landesverbandes sein, ein Antrag, der die Klarstellung des Ver hältnisses des -Deutschen Schriftsteller-Verbandes» zum -Allgemeinen Deutschen Journalisten- und Schriftstellcrtage- ins Auge faßt. Wäh rend diescnVerhandlungcn nurMitglieder des Deutschen Schriftsteller- Verbandes beiwohnen können, ist die Teilnahme an allen übrigen Ver anstaltungen auch der weiteren Oeffentlichkeit gestattet. Karten hierzu werden noch bis Sonntag, den 5. d. M., vormittags ausgegeben im Verbandsbureau, Leipzig, Müllers Hotel, Matthäikirchhos. Preis für Schriftsteller 6 .F, für Nichtschriftsteller 10 — Indem wir diese uns vom Verbandskomitee zugegangcne Mit teilung hier wiedergeben, wollen wir nicht unterlassen, auf die im Börsenblatt Nr. 190 vom 18. August 1897 und in den Nachrichten aus dem Buchhandel Nr. 65 vom 19. März 1896 erschienenen Aufsätze des Herrn Professors Ernst Röthlisberger-Bcrn aufmerksam zu machen. Der bevorstehende Schriftstellertag in Leipzig sollte nicht vorübergehen, ohne daß erneut auf die Notwendigkeit des Beitritts Oesterreichs zur Berner Litterar-Union hingewiesen würde. Angesichts der gegenwärtigen Notlage im Urheberrcchtsschutz zwischen Oester reich und der Schweiz, einer bedenklichen Schutzlosigkeit in den Beziehungen zweier großen Gebiete des deutschen Buchhandels, scheint uns die Erörterung dieser Frage dringend geboten. (Red.) Denkmäler. — Dem Kirchenhistoriker Karl von Hase be absichtigt man in Jena, wo er gegen sechzig Jahre akademisch gewirkt hat, ein Denkmal zu errichten und dieses am 25. August 1900, seinem hundertsten Geburtstag, zu enthüllen. — Eine Büste von Gustav Freytag hat im Aufträge der Fa milie des Dichters Bildhauer Rosse in Berlin geschaffen. Das Werk, das augenblicklich bei Casal in Charlottenburg in Marmor ausgesührt wird, zeigt den Kopf des Dichters in kraftvoller Mo dellierung. Um die Büste ist der Mantel drapiert, an die sich vorn ein Lorbeerzwcig legt; der Fuß, auf dem die Büste steht, ist aus zwei großen Büchern zusammengesetzt, auf dem Rücken des einen liest man: -1816 — Gustav Freytag — 1895.» Die Dra pierung mit dem Lorbeerzwcig und der eigenartige Sockel werden in Bronze gegossen. Geschäftsjubiläum. — Am morgigen Sonntag, dem 5. Sep tember, kann die angesehene Verlagsfirma Heinrich Schmidt L Carl Günther in Leipzig, die sich seit Ende 1887 im Alleinbesitz des Herrn Carl Günther befindet, auf vollendete fünfundzwanzig Jahre seit ihrer am 5. September 1872 erfolgten Gründung zurück blicken. In diesem verhältnismäßig kurzen Zeitraum hat der junge Verlag eine achtungswertc Reihe großer Werke auf den Büchermarkt gebracht und neben bedeutenden materiellen Erfolgen Ansehen und Ehren errungen. Wir wünschen dem geehrten Inhaber und um sichtigen Leiter der Jubelfirma aufrichtig ivciteres Glück und Wohl ergehen. Sprechsaal. Zwei Anfragen. 1) Ist der Verleger berechtigt, Saldo-Neste auf Barsendungen mit Bar-Verlangzettcln aufzuschreiben und mit nachzunchmen, ohne dem Sortimenter oder dessen Kommissionär dies anzuzeigen, so daß dieser letztere im Glauben ist, es handele sich um reine Barsendungen? 2) Sind Bücher zur O.-M. remittierbar, die angeblich im Laufe des Jahres zurückvcrlaugt worden sind, von denen aber bis dahin keine neue Auflage erschien? Das Begehren der Rücksendung ist nicht im Börsenblatte geschehen, auch nicht wiederholt worden. 6. S. Antwort der Redaktion. — Zu 1): Nein. — Zu 2): siehe Buchhändlerische Verkehrsordnung 8 83, Absatz 4, auch H 3. Das einmalige Verlangen um Rücksendung durch Anzeige im Börsenblatt oder durch nachweisbar zugestellte Mitteilung genügt. Wenn übrigens, wie aus der Anfrage entnommen werden muß, dieses Verlangen gar nicht gestellt worden ist, so konnte es auch nicht -wiederholt- werden. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Eintragungen in das Handelsregister. Mitgeteilt von der Geschäftsstelle des Börsenvereins. Berlin, den 21. August 1897. G. Winckel- mann's Buchhandlung und Anti quariat (tz. Poppe L Co.). Das Geschäft ist auf Carl Kugel über- gcgaugcn, der cs unter unveränderter Firma soitsetzt. Berlin, den 28. August 1897. A. Seydel L Cie. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Lconor Krakau setzt das Geschäft unter unveränderter Firma fort. Dresden, den 26. August 1897. Dresdner Kunstsalon Arno Wolfframm. In haber der Firma ist Oskar Arno Wolfframm. Paul Haeckel, Verlag der Gewerbe- schau. Karl Paul Haeckel ist aus der Firma ausgeschieden und ist Edmund Theodor Krohn in Zittau Inhaber der Firma, welche künftig tautet: Paul Haecket's Nach). Verlag der Gewerbeschau. Der sitz der Firma ist von Dresden nach Zittau verlegt worden. Düsseldorf, den 18. August 1897. Ed. Lintz. Dem Ferdinand Day ward Prokura erteilt. Wien, den 20. August 1897. Friedr. Wolf rum L Co. Gesellschafter der Firma sind: Friedrich Wolfrum und Eugen Wolf. Zürich, den 18. August 1897. August Frick, Buchhandlung in Aussersihl. Das Geschäft ist jetzt Zürich II, Freigut straße 26 domiziliert.
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