Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970920
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189709205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970920
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-09
- Tag1897-09-20
- Monat1897-09
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
'' 218, 20. September 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 6655 deutschen Bund (§ 41, entsprechend dem Strafgesetzbuch 8 43), ge dacht ist. Das war auch dem Gedanken des Vorschlages des Ncgierungsentwurss eines Gesetze«, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken rc., in 8 23 Absatz 3 ganz adäauat: im Falle eines bloßen Versuchs sollte im Gegensatz zur vollendeten That weder eine Bestrafung noch eine Entschädigungspflicht eintreten. Der Abänderunnsantrag dcS Abgeordneten Bähr aber und demnächst der zum Gesetz erhobene Satz 2 des 8 22 Absatz 2 wollten »für die Straflosigkeit des Versuchs- eine Einschränkung machen, und diese konnte — in Uebercinstimmung mit Absatz 4 des 8 22 des Ent wurfs (8 21 des Gesetzes) — nur dahin gehen, daß die Einziehung beim Versuch ohne Rücksicht auf den guten oder schlechten Glauben des Thäters zu erfolgen habe. Davon ist die Konsequenz, daß — unter der Voraussetzung eines Antrags aus Einziehung — dieses beim Vorliegen eines Anfangs der Ausführung eines verbotenen Nachdrucks erfolgen kann, ohne daß der Thäter dabei vorsätzlich in dem oben erläuterten Sinne oder auch nur fahrlässig bandelte. Bei dieser Sachlage war einerseits die vom Vorderrichter bezüg lich des Modclles Nr. 71 verhängte Maßregel zulässig, anderseits aber wird das Jnstanzgericht unter Beachtung des dargelegten Ge sichtspunkts zu prüfen haben, ob die gleiche Maßregel bezüglich der Nr. 133 und 230 auszusprechen sei. Wenn von der Revision endlich noch die Behauptung aus gestellt ist, die Einziehung folge auch aus den 88 10, 42 des Straf gesetzbuchs, weil hier eine Bedingung, daß die That bis mindestens in das Stadium des Versuchs gelangt sein müsse, für die Ein ziehung nicht aufgestellt sei, so genügt demgegenüber eine Hin weisung auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 16 Nr. 83, woselbst das Rechtsirrtümliche dieser Ansicht nachgewiesen ist. Kleine Mitteilungen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Verlags.Verzeichnis von I. Neumann, Verlagsbuchhandlung für Landwirtschaft und Gartenbau, Forst- und Jagdwesen, Verlag von »Hausschatz des Wissens-, in Neudamm. Hrsg, am 15. Septbr. 1897. 8°. 24 S. Dorteirvelss ovsr ff Esdsiweraaä I. D. 8ehlsAeIs sltsrlg.äts 8s,wling eck Dortrestsr, llobbsrstiir, Ditdogrepbior, Nressuit, os lelippeäs 8ildoustsr et Danslrs, hlorsles og Dolstsvei-g iväeboläsväs Dil- Isäsr seevsl eck Xovgsr som eck private Dersonligbeäsr. (Ver steigerung^ 25. Oktober unci tolgsnäs Nag-g.) rluet.-Xatelos vow 8kei>äinevisk rl utile verrat in Kopenhagen. gr. 8". 274 8. 5076, 1351 Nrn. Kest,gaben gestiftet gelegentlich äsr XIV. Hauptversammlung äes 8liohsiseh - 'ckbüringisebsn Duohhänäler - Vorbanäs» am 11., 12. unä 13. 8sptsmbsr 1897 in Dessau i 1) -bis leben unsere Damen!- Disä. In eieg. Kaliko-Napps. 8°. 4 8. 2) 2rvsi Dieder ?,um Dsst-Oommsrs am 11. 8sptsmbsr 1897. 8°. 6 8. 3) -Dsgriscksstuuteig.- Disä. 1 DIatt. 4) -Das Dob äsr blaturgssvbiebts unä ibrer Dorsebsr.- Disä. 1 DIatt. Konkurs Max Börncke in Rostock. — Anknüpfend an die in Nr. 216 d. Bl. abgedruckte Mitteilung des Herrn Max Börncke in Rostock, machen wir auf die Aufforderung des Konkursverwal ters im Anzeigenteil der heutigen Börsenblottnumwer (S. 6656^ aufmerksam, wonach die Verleger ihre Rücksorderungsrechte an Kommissionsgut bis spätestens zum 25. d. M. geltend machen und gleichzeitig über die Ware verfügen sollen. Geschäftsjubiläum — Am 19. September d. I. bestand die angesehene geographische Anstalt und Verlagsbandlung H. Wagner L E. Debes in Leipzig fünfundzwanzig Jahre unter ihrer gegenwärtigen Firma in Leipzig. Nachdem sie schon 1835 von Eduard Wagner in Darmstadt gegründet und unter dessen Namen geführt worden war, wurde sie am 19. September 1872 von den heutigen Besitzern, den Herren Heinrich Wagner und Ernst Debes, übernommen, erweitert und nach Leipzig verlegt. Die Erzeugnisse der Firma beschränken sich fast ausschließlich auf Land karten und Atlanten, zeigen aber auf diesem Gebiet einen hoben Grad von technischer Vollendung und praktischer Brauchbarkeit. Sie erfreuen sich allsettigcr Anerkennung und sehr bedeutender Ver breitung. Die Herren Jubilars können mit Befriedigung auf ihre Erfolge zurückblicken und dürfen sich versichert halten, daß auch weite Kreise des deutschen Buchhandels ihren Ehrentag mit Teil nahme begrüßen. Geschäftsjubiläum. — Am heutigen 20. September vollenden sich fünfzig Jahre seit der Begründung der Buch handlung Rob Voigtländer in Kreuznach, der die gegen wärtigen drei Firmen R. Voigtländer's Sortiment lGeorg Barth) in Kreuznach, Buchdruckerei R. Voigtländer in Kreuznach und R. Voigtländers Verlag in Leipzig entstammen. Die letzteren beiden Firmen sind im Besitz der Söhne deS verstorbenen Be gründers des Hauses. Während Herr Karl Voigtländer in Kreuz nach außer der Buchdruckerei, der lithographischen Anstalt und Steindrnckcrei den Verlag von Adreßbüchern, Reiseführern, lokalen Erscheinungen und Tageszeitunaen pflegt, läßt sich Herr Robert Voigtländer, der sein Geschäft 1890 ganz nach Leipzig verlegt hat, die Wetterführung und Ausgestaltung des Buchverlages und na mentlich des vortrefflichen Schulbücherverlagcs der Firma angelegen sein. Daneben ist er mit dankenswertem Eifer in Ehrenämtern des Börsenvereins thätig gewesen und auch zur Zeit noch thätig. Er war längere Jahre Vorsitzender des Ausschusses für das Börsenblatt, deren Redaktion ihm aus jener Zeit gemeinsamer Arbeit dankbare Er innerung bewahrt; auch im Ausschuß für Ausarbeitung der Vcr- lagSordnung war er erfolgreich thätig, und dem außerordentlichen Ausschüsse des Börsenvereins für Urheber- und Verlagsrecht gehört er zur Zeit noch an. Es ist im Buchhandel im allgemeinen wenig bekannt, wie große Opfer an Zeit und Arbeit derartige Aemter von den Beauftragten fordern, und es sei bei dem heutigen Anlaß Herrn Robert Voigtländer für seine hingehende Mühewaltung besonders aufrichtig und freudig gedankt. Auch seine schriftstellerischen Arbeiten im Börsenblatte und in Einzelwerken (Zur Entwickelung des Verlagsrecht«. Geschichte. Wünsche. — Der Verlagsver- traa. — Das Verlagsrecht an Schriftwerken, musikalischen Kom positionen und Werken der bildenden Künste) sichern ihm die Aner kennung und den Dank seiner Bcrufsgenossen. — Der Buchhandel hält das Andenken des Heimgegangenen Begründers der Jubel firma in hohen Ehren. Er wird sich seiner tüchtigen Persönlichkeit am heutigen Tage besonders lebhaft erinnern und seinen Söhnen und Nachfolgern zum Ehrentage des alten, in seinen Zweigen neu erblühten Hauses mit uns gewiß gern recht aufrichtige Glück wünsche widmen. Sprechsaal. Zweierlei Preise. Die zweierlei Preise im Buchhandel für das Publikum, näm lich erstens der Ladenpreis, den der Verleger festgesetzt und ange kündigt hat und den der Sortimenter innehalten muß, zweitens der billigere Preis, den das Publikum von so vielen Verlegern bei direkten Bestellungen erhält, ja den der Verleger selbst dem Publi kum anbietet: diese zweierlei Preise sind der größte Krebsschaden, der an Mark und Ansehen des Buchhandels frißt. Bei Fr. Eugen Kühler's Buch- und Musikverlag in Gera erschien jüngst eine Vogelwandtasel zum Preise von 10 Wir bestellten aus die Ankündigung hin sofort ein Probeexemplar bar, haben aber die Erfahrung machen müssen, daß den hiesigen Schulen, die als Abnehmer doch zuerst in Betracht kommen, Aner bietungen vom Verleger direkt zugegangen sind auf Lieferung mit 10"/„ Rabatt franko. Wir dürfen und wollen keine 10°/„ Rabatt geben und werden deshalb die bar bezogenen Wandtafeln höchst wahrscheinlich am Lager behalten, während die Bestellungen direkt au den Verleger gehen und von diesem mit lOffg Rabatt und franko I expediert werden. Es liegt hier unseres Erachtens ein Verstoß ^ gegen die Satzungen des Börsenvereins vor, der weiter verfolgt werden müßte, denn die Ausnahme des berühmten Verleger-Para graphen kann hier doch nicht Platz greifen. Da Herr Köhler aber mutmaßlich nicht nur Hamburg, sondern auch andere Städte mit seinen direkten Angeboten versorgt haben wird, so veröffentlichen wir hiermit den Fall, damit andere Kollegen wenigstens den Grund erfahren, weshalb sie ihre Vogelwandtafeln nicht absetzen. Hamburg, 13. September 1897. Hcrold'sche Buchhandlung. Erwiderung. Die Vogelwandtafeln I/II, herausgegebcn vom Deutschen Verein zum Schutze der Vogelwelt, kosten aufgezogen 5 10 ^ ord , ä 7 ,/i! 50 iZ netto bar, auf 10x1 frei, und sind so von mir annonciert, resp. auch direkt dem Publikum durch Cirkulare und über hunderttausend Prospekte angeboten worden; auf letzteren steht die übliche Notiz: »Bestellungen nimmt jede Buchhandlung ent gegen-. 893*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder