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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1897
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- Deutsch
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M 216, 17. September 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 6589 und das Ansehen des Gesamt-Buchhandels nicht gerade gehoben, auch dürften die meisten Herren Verleger nicht damit einver standen sein, wenn ihre Verlagsartikel ohne ihr Wissen und Wollen an das Publikum billig weggegebcn werden, oder gar später auf den Aukuonstisch wandern. Der Konkursverwalter zieht von den Kommissionswaren alles mit zur Masse, was er nur irgend ver antworten zu können glaubt. Können die Herren Verleger sich denn davor nicht schützen? Ich bin diesem Verfahren gegenüber machtlos, möchte es jedoch zur allgemeinen Kenntnis bringen, da ich ungern später darunter leiden möchte und jeder Verant wortung überhoben sein will. Rostock. Max Börncke.- Der Brand im Hause Hachette L Cie. in Paris. — Ueber die Feucrsbrunst in den Werkstätten und Magazinen des großen Pariser Verlagshauses Hachette L Cie. wird folgendes Nähere be richtet: Das Feuer brach im Erdgeschoß aus und erstreckte sich binnen einer Minute bis unter das Dach des vierstöckigen Gebäudes. Die Treppe war cs, die das Feuer also verbreitete, sie führt durch alle Stockwerke. Von diesen war keines zum Abschließen eingerichtet, ebensowenig die einzelnen Säle und Räume des 100 auf 200 Meter haltenden Gebäudes, das 1878 eigens zu seinem Zwecke in Stein und Eisen erbaut worden ist und nur wenig Holz in seiner Ein richtung aufweist. Die Feuerwehr hatte eben, um Uhr morgens, ihren Rundgang gemacht, als die Frau des Hauswarts Feuer am Fuße der Treppe gewahrte, das sich sofort in alle Stockwerke verbreitete. In dem Hachetteschen Gebäude (Rue Stanislas) befanden sich die Pressen, Werkstätten sür Buchbinderei, Stallungen u. s. w. In den letzten Monaten waren 600 Arbeiter mit Fertigstellung von Schul- und Neujahrsbüchcrn beschäftigt, jetzt ist aber die Hälfte entlassen ivorden. In dem aus mehreren Flügeln bestehenden Gebäude wohnten 10 Werksührer mit ihren Familien, die alle gerettet werden konnten. Menschenleben sind daher nicht zu beklagen. Die Verluste werden auf eine Million geschätzt, das Haus Hachette wird kaum in der Lage sein, rechtzeitig neue Auflagen der verbrannten Bücher hcrzustellen. Auch seine in den letzten Jahren stark verbreiteten Kalender sind vernichtet. Allgemeine Vereinigung deutscher Buch Handlungs gehilfen. Hauptversammlung der Landes-Vereinigung -Königreich Sachsen- in Chemnitz am 5. September 1897. — Zu einem kleinen Festtag gestaltete sich die am 5. September in Chemnitz abgehaltene Hauptversammlung der Landes-Vereinigung -Königreich Sachsen- der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buch- Handlungsgehilfen. Schon früh um 8 Uhr langten die acht Ver treter der Ortsgruppe Leipzig in Chemnitz an, wo sie von mehreren Chemnitzer und einem Dresdener Kollegen empfangen wurden. Nach einem kleinen Spaziergang kehrte man gegen 9 Uhr nach dem Bahnhof zurück, um auch die -Dresdener- abzuholen. Es erschienen denn auch die Vertreter der Ortsgruppe I/Il Dresden und einige andere Kollegen als Gäste, woraus es nach herzlicher Begrüßung nach dem Schloßteich - Restaurant ging, wo das Früh stück eingenommen werden sollte. Schon hier begannen die Vorbe sprechungen. Gegen 11 Uhr wurde ein kleiner Rundgang durch die Stadt gemacht, und Punkt 1 Uhr war gemeinschaftliches Mittagessen im -Hirsch-. Die sehr einladende Tafel zählte 30 Gedecke. Nach geschehener allgemeiner Vorstellung sprach der Vorsitzende den Chem nitzer Kollegen Dank aus für die freundliche Ausnahme, wonach kleinere Reden der Chemnitzer, Leipziger und Dresdener abwechselten. Kaum war jedoch das Mittagessen beendet, als eine Vorbe sprechung verschiedener Vertreter stattsand, um das überaus reichliche Material sür die Beratungenelwas zu sichten. Um 3 Uhr 20 Minuten begann die eigentliche Versammlung; 30 Mann nahmen daran teil; nach geschehener Wahl der zwei Schriftführer und des Be richterstatters für -Unser Blatt- wurde das Protokoll der zu grün denden Versammlung der Landesvereinigung verlesen, worauf der Vorsitzende, Herr R. D. Bayer-Dresden, auf Wunsch einen Bericht über die Leipziger Hauptversammlung der Allgemeinen Vereinigung gab. Hierauf konnte man zu den vorliegenden Anträgen über gehen. Vor allem war es ein solcher der Ortsgruppe Leipzig, der allgemeine Zustimmung fand. Es handelte sich um die Schaffung einer genauen Statistik der Gehilfenverhältnisse im Königreich Sachsen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und das Sammeln des zur Statistik nötigen Materials in die Hände je zweier Herren der verschiedenen Ortsgruppen gelegt, so daß am 1. April 1898 definitiver Schluß der Liste stattfinden wird. Viele andere Anträge lagen noch vor, worüber noch näheres erfolgen wird. Hierauf ergriff der Vorsitzende, Herr R. D. Bayer, das Wort zu einer schneidigen Agitationsrcde: die Schwächen des Buchhandlungsgehilfenstandes zu beleuchten und die Zwecke und Ziele der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen gegcnüberzustellen. Gleich nach Ende der Rede meldeten sich neun Chemnitzer Kollegen zur Vereinigung an; sofort wurde zur Gründung einer Ortsgruppe Chemnitz geschritten, und es fiel die Wahl des Vorsitzenden aus Herrn Farrenschon i/H. C. Winter und die des stellvertretenden Vorsitzenden auf Herrn Rahm i/H. Bruno Troitzsch. Es war 6 Uhr und der gemütliche Teil des Tages somit kurz bemessen; um 8 Uhr mußten die Dresdener wieder abfahrcnl Ge mischt mit großer Freude über den ungeahnten Erfolg merkte man recht die Begeisterung sür die Vereinigung, die in den folgenden Liedern zum Ausdruck kam. Don allen Seiten folgten Trinksprüche; die Leipziger überraschten ihre Kollegen noch mit zwei hübschen neuen Buchknechtliedern. Eine veranstaltete kleine Sammlung für die Vereinigung ergab 11 Die Ortsgruppe Chemnitz ist ge gründet, neue Kräfte sind der Vereinigung wieder zugesüyrt, eine ganze Stadt ist ihr erschlossen worden, und niemand verhehlt sich, daß die Chemnitzer Ortsgruppe in kurzer Zeit tüchtig zu ar beiten haben wird. Chemnitz und Leipzig begleitete Dresden nach dem Bahnhof; in gehobener freudiger Stimmung wurde „Lebe wohl" gesagt, ein letztes krästiges Heil! erschallte, und heimwärts ging es wieder. Allen Beteiligten wird der Tag lange in Erinne rung bleiben. Leipzig ist später abgefahren, doch ist der Abschied sicher ebenso herzlich verlaufen. Die nächste Hauptversammlung der Allgemeinen Vereinigung soll in Dresden stattfinden. Zum Schluß sei den Chemnitzer Kollegen von seiten der Dres dener und Leipziger nochmals herzlicher Dank ausgesprochen für die freundliche Aufnahme, die sie ihren Kollegen bereitet haben. Heil sür die Vereinigung! ?. 8ed. Dresden. Sprechsaal. liebertritt von Eortimeutsgehilfen in ein Konkurrenzgeschäft am Platze. Anfrage. Unterzeichneter kennt aus seinen Wanderjahren als Gehilfe den allgemeinen Brauch unter den Sortimentsmhabern, nie einen Gehilfen aus einem Konkurrenzgeschäft am Orte einzustellen. An einzelnen Plätzen bestanden sogar durch Uebereinkunst festgcstellte Lokalstatuten, in denen ein solches Verfahren, Gehilfen, die bereits in einer Handlung des Ortes gearbeitet, zu engagieren, untersagt war. Besteht nun dieser Brauch noch gegenwärtig im deutschen Buchhandel und zwar in solchem Umfange, daß man es vor Gericht als buchhändlerischen Usus anführen könnte ? Oder ist vielleicht sür unseren Beruf in solchem Falle gar nicht das Ge brauchsrecht, sondern etwa ein Paragraph des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuziehen, besonders, wenn ein Kollege geflissentlich, resp. wiederholt Personal des Konkurrenzgeschäftes engagiert? Bei dem Vorwiegen des Individualismus im Sorti ment ist klar, daß jeder Gehilfe, sobald er in die besonderen, von der Individualität des Besitzers abhängigen Einrichtungen eines Geschäfts cingeweiht ist, durch seinen Uebertritt in ein Konkur renzgeschäft desselben Platzes dem ersten Geschäfte Nachteil be reiten kann. vierunblrchjlgRr Iehrzar». Vielleicht äußert sich auf diese Frage ein berufener Kollege, der bereits irgendwie in solcher Frage Erfahrung machen mußte; vielleicht giebt die Redaktion zur Belehrung für manchen Kollegen darüber Auskunft. Dessau, 14. September 1897. Hermann Oesterwitz, Hof-Musikalien- u. Hos-Buchhändler. Antwort der Redaktion. — Wir haben nie von -Lokal- statuten- der oben geschilderten Art gehört und hatten förmliche Abreden dieser Art auch nur in ganz kleinen Plätzen sür möglich. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bedroht Angestellte, Ar beiter oder Lehrlinge wegen unbefugter Mitteilung von Geschäfts geheimnissen an andere zu Zwecken des Wettbewerbs oder der Schadenszufügung nur dann mit Strafe, wenn diese Mitteilung während der Dauer des Dienstverhältnisses erfolgt (K 9 Absatz 1). Vielleicht ist 8 9 Absatz 2 desselben Gesetzes hier an wendbar, wenn dem Konkurrenten ein Verstoß -gegen die guten Sitten- nachgewiesen werden kann. Es ist aber zweifelhaft, ob in dem bloßen wiederholten Engagieren von Gehilfen aus Konkurrenz geschäften ein solcher Verstoß gefunden wird. — Gefällige Aus- ^ spräche wird willkommen sein. 885
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