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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1897
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- Deutsch
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6758 Nichtamtlicher Teil Ich wcndc mich nun dem zweiten Absatz der -Berichtigung, zu. Was Herr Sektionschef von Härtel, der übrigens nicht nur kurze Zeit, sondern mehr als vier Jahre Direktor der Wiener Hof- bibliolhek war, sagen wollte ist für 8. U. ebenso wie für mich Sache der Auslegung, Nur mutz die Interpretation logisch sein. Ich bin in meinen Ausführungen lediglich Herrn Chilovi gefolgt und gestehe, das Citot nicht nachgeschlagen zu haben. Doch scheint mir aus der angezogcnen Stelle mit Recht geschlossen werden zu können, zumal da der praktische Zweck hcrvorgehoben wird, daß cs sich bei Anfertigung von Maiericnkatalogen darum handle, rasch und sicher ein gewünschtes Buch zu finden, datz aber die Art und Weise, wie dies geschieht, und das System, das dem Katalog zu Grunde liegt, sosern es jenem Zweck nur gerecht wird, Nebensache ist. Die naive Frage: -Wie will man aber die Bücher über ein -gegebenes Thema- rasch und sicher in einer Bibliothek finden, wenn man sic nicht wissenschaftlich zusammenordnet?- ist leicht beantwortet. Der Schlagwortkatalog giebt rasch eine Ileber- sichl über das, was über ein bestimmtes Thema vorhanden ist. Niemand wird aber behaupten wollen, datz dieser alphabetische Materienkatalog ein wissenschaftlicher sei. Die Dezimal-Klasst- fikation will kein streng wissenschaftliches System der Wissenschaft dar- stcllen. Ein solches ist nach der Meinung der meisten unmöglich, jedenfalls könnte ein solches System nicht von Dauer sein. Die Dezimalklassifikation bietet nur einen Schlagwortkatalog, der nicht alphabetisch, sondern einigermatzen logisch geordnet ist und in dem das Schlagwort nicht in einer bestimmten Sprache, sondern durch ein internationales Zeichen avsgedrückt erscheint. Der letzte Passus der -Berichtigung- ist einer Widerlegung kaum wert. Da Herr Chilovi eine -amtliche Bibliothekswissen schaft- in Deutschland wohl nicht voraussctzt, hat er auch das Wort -ulüeialmcmts- nicht in dem Sinne gevraucht, wie es ihm 8. 1i. zumulct. Ob Herr von Härtel die Ansicht des Anonymus teilt, ivie dieser vorauSseht, können wir nicht untersuchen, sicher ist nur, datz zur Zeit, da jene Instruktion erlassen wurde, von der Dezimalklassifitution noch kaum gesprochen wurde. Die Schlntz- folgerung von 8. tt, ist daher kaum völlig zutreffend. München, 13. September 1897. Carl Junker. Kleine Mitteilungen. Gerichtsverhandlung. Verrat von Fabrikgeheim nissen. — In seiner Sitzung vom 5. Februar 1897 hat das schweizerische Bundesgericht die vom Artistischen Institut Orell Fühlt gegen die Firma Müller L Trüb wegen Ver leitung zum Verrate von Fabrikgcheimnissen und Abdingen von Arbeitern angehobcne Klage abgewiesen. Aus den Erwägungs- gründen dürfie es interessant sein, die nachfolgenden Ausführungen ycrvorzuheben: -1, In der unbefugten Aneignung eines Fabrikgeheimnisses zum Zwecke der eigenen Ausbeutung desselben liegt eine nicht nur moralisch verwerfliche, sondern auch gegen das positive Recht ver stoßende Handlung. Denn widerrechtlich ist jede Handlung, welche entweder gegen eine Verbotsnorm des allgemeinen Rechts ver stößt, oder ein subjektives Recht eines Dritten verletzt. Es be deutet einen Eingriff in ein subjektives Recht des Gcwcrbetreiben- i den, wenn ein Dritter durch unlautere Mittel sich in den Besitz 221, 23. September 1897. des von ihm gehüteten Fabrikationsgeheimnisses setzt, und begrün det den Anspruch auf Schadenersatz, sofern der Gewerbetreibende dadurch in seiner Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt wird. Auf diesem Boden steht bekanntlich das französische Recht, das den Verrat von Fabrikgeheimnissen unter Strafe stellt, ebenso die neue deutsche Gesetzgebung über Lovourrouoo äöloz-alo. -2. In der Thatsache allein dagegen, daß die Beklagten Arbeiter der Kläger durch Versprechen höheren Lohnes zum Uebertritt in ihr Geschäft veranlaßt haben, kann eine widerrechtliche Handlung nicht erblickt werden; es kann unter Umständen eine solche Handlungs weise eines Konkurrenten vom Standpunkt des im Verkehr zu be obachtenden Anstandes aus als anstößig erscheinen, allein wider rechtlich ist sie nicht, sofern dabei nicht etwa unerlaubte Mittel, wie Zwang, Drohung, ungerechte Herabwürdigung des Geschäftes u. s w. angcwendct worden sind. Denn die Interessen seiner Mitbewerber ist der Konkurrent zu schonen nicht verpflichtet. Die Schädigung dieser Interessen vermag daher die Anwerbung von Arbeitern des Mitbewerbers für sich allein nicht zu einer rechtswidrigen Handlung zu stempeln,- tl, 8. <in Osterrieths Gewerbl, Rechtsschutz und Ur heberrecht 1897, No. 8). Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. tlaturao Kovitatos. Uibliograpbis ususr blrsobsiuungou allsr I-änäsr aut äsm Osbisto cisr INrturgssobiobto uuä äsr sxaotsn IVissovsobaktsv. Ursg. von k. Ikrisälänäsr L 8oku tu liorliu. 18. labrgavg. 1896. Ilsgistor. 8. 603—684. Nisoollavoa. Hutigu.-Latalog I7r. 54 von 6. Ikritxsebs in Ham burg. 8". 50 8. 867 kirn. Ksvvorbliebor Rsobtüsobutx umi Urbsborrsebk. 2sitsobritt äss Usutsobov Vsrsiu» rum 8obutx äos govvorbliobon Ligsotboms. Uutsr Nitcvirbuug von Or. kaut 8ebmiät rwä Ur. öos. Ikoblsr brsg. v. Ur. ^Ibort Ostorristb. 2. äabrgavg. l^r. 8. (August 1897.) 4". 8. 253—276. Höbet lVlitglioäsrlists äsr lutsr- oatiooalsu Vsrsinigung tür gswsrbliobsn Usobtssebutx usbst krograwm uuä Vagssoräurwg äss Wisnsr Ikougrsssss. gr. 8". 8, 4 8. Usrlin, 6arl lls/mauus Vsrlag. Inbalt: Wirtb, aus cisr Lraxis. ^suäorung äss Latent,auspruebs väbrsnä äss Illrtsilungsvsrkabrsns. — Lilsnico, Uusslanä uuä äis Larissr Lonvsntion vom 20. Narr 1883. — Latsntrsebt: lisobtsprsebung. — Llustsr- uuä Hloüsllrssbt: ksobtsprsebung; Vsrsobisäsnss. — Warenxgisbsnrsobt: dssstrgsbung; klsokt- sprsobung. — Urbsbsrroobt: Usebtsprsskuug. — llnlautsrsr IVsttbsvvorb: dssstrgsbung; ksebtsprssbung. — Uittsratur. Vsrrsiobnis smptsblsnswsrtsr VV srb« über Ausksrkabrilcation, Uübsubau u. a. Latalog vou L,lbsrtltatblcs's Uuobbanälung iu Llagäsburg. 8°. 16 8. Tbs august moutblx pari ok tbo onglisb eatalogus ok boolcs kor 1897. gr. 8". 12 8. I-onäon, 8ampson l.ov, I/larston L 6o., 1-mtä. Ausstellung. — Die Ausstellung von Fachliteratur aus der Ausstellung für Nahrungsmittel rc. in Berlin (Metzpalast, 9. Oktober bis 9. November d. I.) hat die Buchhandlung von Karl Siegismund dort übernommen, wie hier wiederholt mit- gcteilt sei. (Vgl. die Anzeige im heutigen Börsenblatt S. 6775.) Anzeigeblatt. Gerichtliche Lekannlinachungeii. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver mögen des Buchhändlers Albert Mirbt zu Rathenow (in Firma. A. Haase's Buch handlung) ist zur Prüfung der nachträglich angemcldeten Forderungen Termin aus den 7. Oktober 1897, vormittags 10 Uhr, vor deui Königlichen Amtsgericht hterselbst an beraumt. Rathenow, den 17. September 1897. Königliches Amtsgericht. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen s41410j Dis Lowmission tür äis Lirma: Aouiuann's IjuotillinitllunA (Wilb. Ui sagst«) in 6ulm i/Wsstpr. logg iob vom boutigsv 'I'ags an uieäor. Usixxig, 20. 8sptsmbsr 1897. Lcl. Dotsr'a Vortag. lViktlried kli'M VerlaZ (40256) in Vrsibnrg (Uaäsn) listsrt »rre/tt me/m ckn-ekt. (39260) GrschäftS-VkllkgNNY. Am 1. Oktober d. I. verlegen wir unser Geschäftslokal nach Berlin IV., Winterfeldtstr. 3«L., N wovon wir Notiz zu nehmen bitten. Berlin IV 62, Nettclbeckstr. 23. l Emil Goldschmidt. Verlag, j Paul Ollendorff. Verlag. (41302) ^ 1'. Hierdurch zur gef. Kenntnisnahme, datz heute der Verlag von Richard Richter in Leipzig durch Kauf inmeinen Besitz übergegangen ist. Leipzig, den 20. September 1897. Friedrich Brandstetter.
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