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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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6558 Nichtamtlicher Teil. 215, 16 September 1897. zigcr Buchdrucker- und Schriftgießer-Gehilfen, die Lieboldtsche Begrübuiskasse und die Gesellschaft Typographia. Bon nationalen Vereinen haben ihren Sitz in Leipzig: die Deutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschast und der Deutsche Buchdruckerverein. Unter den 11 in Leipzig erscheinenden, zum Teil wenig stens im Druck erscheinenden Fachblättern werden auch das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und das Export- Journal aufgeführt, wobei den in diesen Blättern der Druckerei und verwandten Fächern gewidmeten Artikeln Anerkennung gezollt wird. Das Werk schließt mit dem Wunsche, daß im neuen Jahrhundert das vollendete deutsche Buchgewerbehaus Symbol des neugekräftigten Gemeingeistes der gesamten Buchgewerbe und eine Stätte der edelsten Pflege aller graphischen Künste und Gewerbe sein möge. Kleine Mitteilungen. Unzulässigkeit der Protestierung von Wechseln durch die Post im Verkehr zwischen Deulschland und Oester reich-Ungarn. — Der Wiener Zeitung entnehmen ivir folgenden Hinweis: -ES kommt nicht selten vor, daß bei Postaufträgen aus Oesterreich mit Wechseln die Absender sür den Fall der Nichtein lösung derselben die Protestaufnahme mangels Zahlung durch Ver merk im Auftragsformulare verlangen. Da im Postaustragsvcr- kehre zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn die Aufnahme von Wechselprotesten mangels Zahlung durch die Post nicht ein- gesührt ist, so können die kaiserlich deutschen Postämter einem der artigen Verlangen des Absenders nicht entsprechen; vielmehr müssen solche Wechsel durch sieben Tage zur Verfügung des Schuldners gehalten werden und können, falls die Einlösung binnen dieser Frist nicht erfolgt ist, erst nach Ablauf derselben an den Absender zurückgesendet werden. Hierdurch wird aber in der Regel, weil die zur Protestausnahme zulässige Frist abgelausen ist, der Absender des Rechtes verlustig, nach Rückkunft des Wechsels seine Forderung nach Wechselrecht geltend zu machen. Es wird daher seitens der k. k. Postdirektion in Wien besonders daraus aufmerksam gemacht, daß im Postaustragsverkehre zwischen Oesterreich und Deutschland die Aufnahme von Wechselprotesten mangels Zahlung durch die Post nicht verlangt werden kann.- Preisausschreibcn für ein Plakat. — Der Ausschuß für deutsche Nationalfeste schreibt einen Wettbewerb aus um ein Plakat, das lhunlichst in verkleinerter Form zugleich als Sinnbild auf den Schrift- und Drucksachen des Ausschusses, als Siegel, Stempel, auch als Festzeichen u. dergl. Verwendung finden soll. Das Plakat soll farbig sein und in künstlerischer Vollendung den Gedanken der deutschen Nationalfeste unmittelbar verständlich zum Ausdruck bringen. Dies ist mehr durch Bildwirkung als durch Schrift anzustrebcn. Da eine Herstellung in großen Mengen be absichtigt ist, so gilt möglichst einfache Vervielsältigungsweise bei geringster Kostspieligkeit als Vorzug. Die wesentlichen Bedingungen sind daher: künstlerische Vollendung, klare, durch Bildwir kung erzielte Sprache, gleichzeitige Verwendung des Plakats oder eines Teils des Plakats als Sinnbild. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb sind alle deutschen Künstler des In- und Auslandes zugclassen, die deutsche Reichsbürger sind. Zur Verteilung kommt ein einziger Preis von 1000 >6 sür den besten, zur Ausführung an genommenen Entivurs. Ist eine gleichzeitige Verwendung als Plakat und Sinnbild nicht möglich, so erhält der beste Entwurf zu einem Plakat 500 der beste Entivurs zu einem Sinnbild ebenfalls 500 Von einer Preisverteilung wird abgesehen, wenn kein Ent ivurs sich zur Ausführung eignen sollte. Die Entwürse des Plakats ivic des Sinnbilds sind, vollständig ausgcführt, in Naturgröße bis zum 15. Dezember 1887 dem General-Sekretariat sür deutsche Na- lionalseste, München, Gallericstraße 15, einzureichen. Sie sind mit einem Stichwort zu versehen. Das gleiche Stichwort trägt der ge siegelte Briefumschlag, der den Namen und Wohnort des Künstlers enthält. DaS Preisgericht haben übernommen die Künstler Pro fessor von Lenbach-München, Professor Dill-München, Professor Kühl-Dresden, ferner der Abgeordnete von Schenckcndorss-Görlitz, der Abgeordnete Or. Henry Böttinger-Elberseld und Hofrat Or. Rolfs- München. Die mit Preisen ausgezeichneten Entwürfe werden Eigen tum des Ausschusses, die nicht ausgezeichneten gehen an die Be werber zurück. — Alle auf die -deutschen Nationalseste-, auf deren Ziele und auf die ihnen zu Grunde liegenden Gedanken bezüglichen Schriften sind durch den Buchhandel zu beziehen. Es sind: E. von Schcnckendorff, Denkschrift über die Einrichtung deutscher National feste (Leipzig, Voigtländer; Preis 80 H) und -Deutsche Nationalseste-, Mitteilungen und Schriften des Ausschusses, Heft 1, 2, 3 u. folg. (München und Leipzig, Oldenbourg; Preis pro Heft 70 Hs. (Reichs-Anzgr.) Ein Buch des Emirs von Afghanistan. — Wie man der Nat.-Ztg. schreibt, ist jetzt nach England ein Exemplar der Schrift gelangt, die der Emir von Afghanistan über den -llsda-ä-, den heiligen Krieg, veröffentlicht hat. Es wird folgendermaßen be schrieben: Es ist ein kleiner einen halben Zoll dicker Quartband. Nach der -1-s.bors Oivil avä Nilitar^ Oaestts- hat der Emir das Buch eigentlich nicht selber verfaßt. Es wurde aber unter seiner Leitung von zwei Mulvicns zusammengestellt. Das Buch ist teilweise in persischer, teilweise in arabischer Sprache geschrieben. Es besteht aus drei Abhandlungen und einer Peroration. Der Emir erzählt, daß er eines Tages in seinem Garten gesessen habe, als ihm der Gedanke kam, sein Volk zu heiligen Kriegen aufzufordern und ihren Glauben zu stärken. Deshalb berief er die gelehrten Kenner des mohammedanischen Rechts und forderte sie auf, ihm einige Ab handlungen vorzulegen. Das geschah. Jeder mußte seine Arbeit dem Emir vorlesen, der viele Abänderungen vornahm. Die erste Abhandlung erklärt, warum der -1sbs.ä- notwendig ist. Zum Beweise wird die Koran-Stelle angeführt: -Bekämpft alle Götzen diener, wie sie Euch bekämpfen-. Die Gläubigen sollen die Un gläubigen so lange bekriegen, bis die letzteren zur Unterwerfung gebracht sind. Die zweite Abhandlung legt dar, warum alle Mohammedaner einen Herrscher als Wächter des Glaubens und Be schützer des Volkes ernennen müssen. Er hat drei Hauptpflichten: die Renegaten, Atheisten. Neuerer, Verräter und Diebe auszurolten, seinen Verstand, seine Tapferkeit und seinen Edelmut zu pflegen und endlich gütig gegen seine Unterthanen zu sein. Die Unter- thanen müssen ihm treu sein und besonders nicht sein Aeußeres und seine Kleidung kritisieren. Buchhändlerverband für das Königreich Sachsen. — Der Buchhändler-Verband sür das Königreich Sachsen wird seine diesjährige ordentliche Hauptversammlung am Sonntag den 26. Sep tember in Bautzen abhallen. 'Näheres wolle aus der Einladung im amtlichen Teile der heutigen Börsenblattnummer ersehen werden. Auch eine Ansicht über Volksbibliotheken. — Der Stadtrat von Glasgow will keine Volksbibliotheken gründen. Das älteste Mitglied meinte, er habe nur einen Menschen in seinem Leben gekannt, dem eine solche Bibliothek genützt habe. Dieser habe dort einzig gelernt, wie man Schnaps destillieren könne, ohne Steuer zu zahlen. iAllg. Ztg.) Personalnachrichten. Von der kgl. öffentlichen Bibliothek in Stuttgart. — Der Direktor der kgl. öffentlichen Bibliothek in Stuttgart, l)r. Wilhelm Heyd, ist aus sein Ansuchen in den dauernden Ruhe stand versetzt worden. Sein Amt erhielt der bisherige Bibliothekar Oberstudicnrat De. Wintterlin. Herr 1)r. W. Heyd ist Verfasser des Werkes -Geschichte des Levantehandels im Mittelalter». 2 Bbe. Stuttgart 1878, Eolta'sche Buchhandlung. Später gab er heraus: -Handschriften der königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart; l. Abteilung: Die historischen Handschriften.- 2 Bde. Stuttgart 1888—80, Kohlhammer. Anzeigeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Buchhändlers Johannes Ferd. Miitzcl, in Firma Qttoschc Bnchhaudluna zu Erfurt, ist am heutigen Tage, nachmittags 1 Uhr, das Konkurs- ve> fahren eröffnet worden. Verivaltcr: Kauf mann Otto Stöffel in Erfurt. Konkurs- sorderungen sind bis zum 6. Oktober 1887 anzumelden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 28. September 1887. Erste Glüu- bigeroersammlung am 8. Oktober 1897, vormittags l l Uhr. Allgemeiner Prüsungs- termin am 15. Oktober 1897, vormittags 11 Uhr, Zimmer 14. Erfurt, den 9. September 1887. Naumann, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Nbtheilung 4.
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