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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1897
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- Erscheinungsdatum
- 08.12.1897
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- Deutsch
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9360 Nichtamtlicher Teil. 288, 11. Dezember 1897. vom 23. Februar 1897 in Einklang gebracht werden, und es wurden bei dieser Gelegenheit außerdem einige Bestimmungen, die sich teils ats unpraktisch, teils als veraltet erwiesen haben, verbessert. Der Reserent macht insbesondere darauf aufmerksam, daß der Ausschuß sich für die Errichtung gesonderter Insti tutionen für die Gehilfen und Hilfsarbeiter ausgesprochen habe. Er erinnert an den langen Kampf, den die Gehilfen, geleitet durch Herrn Brand, seinerzeit gekämpft hatten, um nicht in die Bezirkskrankenkasse eintreten zu müssen, und der mit dem Sieg, der Konstituierung ihrer eigenen Krankenkasse, endete. Auf dem Standpunkt, den die Gehilfenschaft damals eingenommen habe, stehe auch heute noch der überwiegend größere Teil der Gehilfen, sowie der gesamte Ausschuß, und er schlage daher im Sinne des Abs. 5, tz lob des Gesetzes vom 23. Februar 1d97 gesonderte Institutionen vor. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Lehrlingsfrage. Die Errichtung von Fachschulen müsse, da der Buchhandel kein handwerksmäßiges Gewerbe sei, endgiltig fallen gelassen werden, dagegen sei es sehr erfreulich, daß die neuen gesetzlichen Bestimmungen es gestatten, nunmehr der Lehrtingszüchterei energischer als bisher enlgegenzutreten. Zur Generaldebatte ergreift als erster Herr Brand das Wort. Er müsse die Anlage der neuen Statuten als verfehlt bezeichnen und könne die Trennung der Gehilfen von den Hilfs arbeitern nicht acccptieren. Bei aller Anerkennung der geleisteten Arbeit wäre es besser gewesen, wenn diese unterblieben wäre. So bedauerlich es sei, daß auf den Wunsch der Beteiligten nicht Rücksicht genommen worden sei, so wolle er doch nur die Angelegenheit vom praktischen Standpunkt aus besprechen. Bei getrennten Kassen müßten die Beiträge der Hilfsarbeiter zu hoch sein, und die Krankengelder wären zu gering. Er schlägt daher eine Kasse, aber zwei Versicherungskategorieen in dieser vor und bemerkt, daß er seinerzeit nur deshalb gegen die Aufnahme der Hilfsarbeiter m die Gehilsenkrankenkasse ge wesen sei, weit er, gleichsam in den Kinderschuhen steckend, die praktische Durchführung der damals neuen Bestimmungen sich Nicht vorstellen konnte und fürchtete, daß die Berwaltungs- arbeilen zu große sein werden. Keinesfalls habe er aus gejellschasltlchen Gründen die Trennung gewünscht, und er bitte, diese heute abzulehnen. Herr Bo tkerl bittet ebenfalls um Ablehnung der Trennung. Er erinnert an die von einem Teil der Hilfsarbeiter und der Gehilfenschaft ausgegangene Agitation auf Verwirklichung der den Hilfsarbeitern durch die Gewerbenovelle zugestandenen Rechte Er meint, daß die Chess falsch informiert seien, und ver weist auf eine Reihe m sreien Bersammlungen gefaßter Resolu tionen, wonach es auch nicht Wunsch der Gehilfenschaft wäre, daß getrennte Institutionen geschaffen würden. Er begründet seine Bitte damit, daß durch die Errichtung einer einzigen Kasse die Interessen nicht nur der Hilfsarbeiter, sondern auch der Ehess besser gewahrt würden, und daß durch Schaffung von ziver Kassen em schädlicher Wettstreit zwischen diesen entstehen mühte, während außerdem die getrennten Institutionen mehr Zeit und Geld ersvrdern würden. Im Anschluß hieran verliest der Vorsitzende drei in emer freien Versammlung vom 2o. November gefaßte Resolu tionen, dle sich im gleichen Sinne aussprechen. Hieraus ergreift Herr Kufahl das Wort. Er erinnert ebenfalls an den einstigen Streit der Gehilfenschaft gegen ihre Ausnahme in die Bezirkskrankenkasse und spricht sich seiner seits jür die Schaffung gesonderter Institutionen aus, nachdem die Mehrzahl der Gehilfen ihrem damals verfochtenen Prmzipe treu geblieben sei. Herr R. Fried lünder ist gegen eine solche Trennung, die dem demokratischen Geist des XX. Jahrhunderts nicht entspräche. Herr Marx schließt sich zwar in ethischer Hinsicht den Anschauungen des Vorredners an, bemerkt aber, daß es sich hier auch um eine finanzielle Seite handle, nämlich um den Reservefonds der bestehenden Gehilfen-Krankenkasse, der ein unbestreitbares Eigentum der Gehilfen sei. Der Referent tritt sodann den Ausführungen des Herrn Volkert und insbesondere jenen des Herrn Brand entgegen. Er verliest den in Nr. Io der Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler - Correspondenz (Jahrgang 18»9) enthaltenen Bericht über die Ausschußsitzung vom 4. März 1889, in der der damalige Obmann Herr Brand dem Vorsteher mit gleich zeitiger llcberreichuiig der beschlossenen Statuten über die Gehitsenvcrsammlung wie folgt berichtete: -Zum Llatul der Gelsitsenkrankenkasse, zu der alle Hilfsarbeiter zu recyneu sind, wäre zu bemerken, daß die Gehilfenschaft es un- oedingt ablehnl, eine Kasse von größerem Umsange ins Leben zu rufen. Maßgebend waren nachstehende drei Gesichtspunkte: 1. Daß eine Krankenkasse, die über die Gehilfen hmausgreisl, im Gesetze nicht begründet ist: 2. daß durch Aufnahme der verschiedenen fremdartigen Ele mente die Mühen der Verwaltung zu groß würden; 3. wegen Gefahr der Majorisierung. Der Vorwurf, daß der Ausschuß die Hilfsarbeiter nicht gehört hätte, sei hinfällig, diese seien vielmehr gesetzlich be- rujen, das Statut ihrer Krankenkasse selbst zu beraten, und würden daher zu seiner Zeit natürlich gefragt werden. Schließlich bemerkt auch er, daß der Reservefonds Eigentum der Gehilfen sei. Herr R. Friedländer wendet demgegenüber ein, daß der Reservefonds zum Teil jedenfalls auch den Chess gehöre, die darüber verfügen könnten. Herr Brand sagt, er habe sich auf alle möglichen Ein wände gefaßt gemacht, keineswegs aber daraus, daß der Reservefonds als Eigentum der Gehilfenschaft hingestellt werden würde. Die Auffassung des Herrn Marx und des Referenten seien in diesem Punkte unrichtig, denn jeder neu einlretende Gehilfe partizipiere ebenfalls am Reservefonds, wie wohl er noch nichts zu ihm beigesteuert habe. Er verlangt, da die Generaldebatte nun geschlossen sei, die Abstimmung darüber, ob eine oder zwei Kassen zu bilden seien. Der Vorsitzende schreitet infolgedessen zur Abstimmung, und die Versammlung erklärt sich unt allen gegen fünf Stimmen für die Schaffung abgesonderter Institutionen. Die Versammlung geht sodann zur Spezialdebatte über, im Verlaufe welcher die einzelnen Paragraphen einer ein gehenden Prüfung unterzogen werden. Der Referent verlas die neuen Siatuten, machte auf die geschehenen Aenderungen aufmerksam und betonte insbesondere noch einige weitere Acn- derungen, die das Normalstatut vorschreibe, das ihm erst in letzter Stunde zugekommen sei, und zwar auf privatem Wege, da es noch nicht zur öffentlichen Ausgabe gelangt sei. An der Debatte über die einzelnen Bestimmungen beteiligen sich ins besondere die Herren Brand, Graeser, Deuticke, Pvllak, A. Robilschek und Arlaria, welcher letzierer einen Antrag auf Aenderung der Jnkorporationsgebühren und der jährlichen Beiträge mit Rücksicht auf die neue Erwerbsleuer eliibringt, den die Versammlung mit großer Majorität zum Beschluß erhebt. Die Statuten des Schiedsgerichtes werden en bloo an genommen. Herr Franz Deuticke referiert sodann über die im Druck vorliegenden Statuten der für die Hilfsarbeiter be stimmten Institutionen und bemerkt, daß das vorliegende Elaborat lediglich als eine Vorlage für die seinerzeit emzu- berufende Hilfsarbeiterversammlung zu betrachten sei, da diese ja berufen sei, über diese Statuten zu beschließen. Herr Brand präcisiert nochmals seinen Standpunkt, betont, daß er durch die Verhältnisse gelernt habe und daher heute anderer Meinung sei als vor acht Jahren, erklärt sich aber mit Annahme des vorliegenden Elaborates als Unter-
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