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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1897
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- Deutsch
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301, 28 Dezember 1897. Nichtamtlicher Teil. 9697 Konrad Wittwer's Verl, in Stuttgart. Ooroodkslclt, R.: Lis Zedrsillsruroliitslrtar. 19. u. 20. (8eliluss-) litx. ?ol. (10 Vuk. w. 4 8. Isxt.) bar g. u. 2. —; (Xxlt. in Nuxps: v. 40. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angrkündigt sind H. Bcchhold Verlag in Frankfurt a. M. 9712 Lis Illusedau. 2. lulirg. Visrtsljälirlioli 2 50 -ß. Julius Becker in Berlin. 9714 LlLttsr tür llrodits^tur uuä Xuu3tliuLclvsiIc. XI. ludrAavA. gstt 1. 2 Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung Theodor Weicher in Leipzig. 9717 kdilologu». Lcl. liVII. Ilsit 1. Vür äsn 6s.ncl 14 Gesellschaft für graphische Industrie (Verlag der „Wiener Mode") in Wien. 9713 Lostüws- u. Vraedtsu-VIduiv clsr -IVisusr Nocls-. III. 8sris. In Ns.xxs 12 ^ 50 sinLsIns LILttsr 85 H. I. I. Heines Verlag in Berlin. 9709 Apt, die grundlegenden Entscheidungen des deutschen Reichs gerichts aus dem Gebiete des Strafrechts. 2. Aufl. 5 geb. 6 G. Hirth's Kunstverlag in München. 9715 Oer 8til. 1. 8sris: Osr soböns Nsnsob. 1. 1/tA. 1 Oswald Mutze in Leipzig. 9717 2sit8lldritt k. 8piriti8inus. 2. ckudrx. Ilri-IdsLdrlied 3 ps^clusolw 8tnclisn. 25. labr^. iLbrliob 10 Hermann Risel ä- Co. in Hagen i/W. 9708 Ois l'orägrunAgll clsr ög-ubanävesrlrgr -Vor clis LanztsIIs». 75 Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 9709 1/xuII, ^Va/tarinA Usn. (V. L. vols. 3254/55.) Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. 9710/11 Aus fremden Zungen. 8. Jahrgang. 1. Heft. 50 <Z. Nichtamtlicher Teil. Zur Frage der Gehilfenprnfung im Buchhandel, in. (Vgl. Börsenblatt Nr. 276 u. 291.) Am Schlüsse meines zweiten Artikels über diesen Gegen stand habe ich betont, daß der wichtigste, aber auch schwierigste Punkt bei der Einrichtung der Prüfung die richtigen Grund lagen sind, auf die sie gestellt wird. Dazu gehört vor allem das Verhältnis des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu dieser Prüfung. Bekanntlich kann das behandelte Thema nicht den An spruch auf Neuheit erheben; im Gegenteil blickt das Streben aus die Einrichtung eines Examens auf ein ehrwürdiges Alter zurück. Auch das alte zu Grabe getragene Examen war infolge lebhafter Agitationen seit den 1820er und 30er Jahren erst 1851 ins Leben gerufen worden. Einer der »unmaßgeblichen, doch wohlgemeinten Vorschläge«, die in Nr. 48 und 49 des von Krieger 1820 herausgegebenen »Wochenblattes für Buchhändler, Antiquare, Musik- und Dis putenhändler« enthalten waren, forderte schon, »daß sich der Buchhandel günstig gestalten müsse.« »Eine Kommission von gelernten, kenntnisreichen Buchhändlern müßte sich bilden, die alle diejenigen, die sich etablieren wollten, vorher prüfte und examinierte, und bei der Lehrzeugnisse rc. vorgezeigt werden müßten« *) Seitdem verstummte die Forderung nicht mehr, die auch in der 1845 der sächsischen Regierung eingereichten »Denk schrift über die Organisation des Buchhandels und die derselben drohenden Gefahren« figurierte. Es handelte sich aber da mals um die Einschränkung der Gewerbefreiheit für den Buch handel, was, wie es scheint, im Gegensatz zu den jetzigen Be strebungen gar nicht genug hervorgehoben werden kann. An fang der achtziger Jahre begannen dann die Stimmen laut zu werden, die sich insofern nach der Rückkehr zu den alten Verhältnissen sehnten, als sie durch die Wiedereinführung einer Gehilfenprüfung ihren Stand reiner erhalten zu können glaubten, als sich bisher die Möglichkeit bot; d. h, daß die minderwertigen Mitläufer in dem Gehilfenstande sich gleich als das kenn zeichnen, was sie sind. Eine recht verdienstvolle Arbeit lieferte 1884 F. Herm. Klein im Leipziger Korrespondenzblatt**), aber *) Vgl. Berger, Aus dem Buchhandel vor 50 Jahren. Börsen blatt 1870 Nr. 285, wiederabgedruckl in -Gesammelte Aufsätze und Mitteilungen aus dem Börsenblatt 1869—73-. S. 117—133. Leipzig 1875. »*) 4. Jahrg. Nr. 12-21. er verlangte, daß sich der Börsenverein in eine Innung um wandele. Es sollte dann von einem, vor der Examen-Kom mission der deutschen Buchhändler-Innung abgelegten Examen abhängig gemacht werden, »ob ein neu sich etablierendes oder ein bereits bestehendes Geschäft auf eigene Rechnung über nehmender Buch-, Kunst- oder Musikalienhändler in die Innung ausgenommen werden und solcherweise Anrecht auf die Be nutzung der dem Jnnungsverbande eigenen Anstalten und Rechte erhalten kann«. In diesem Falle stünde man in Wirklichkeit wieder auf dem alten Boden, und ich halte diese Forderung für aussichtslos, wenngleich der Drogistenverband eine ähnliche, im ersten Artikel erwähnte weitergehende Folgerung aus der Prüfung mit dem Jahre 1900 in Kraft treten läßt, freilich ohne eine Innung zu bilden. War die Einführung des Buchhändlerexamens im Jahre 1851 die Folge einer jahrzehntelangen Agitation gewesen, so hängt seine Aufhebung im Jahre 1868 mit einer be klagenswerten Erscheinung im deutschen Buchhandel zusammen. Die Anregung zu der Aufhebung ging nämlich nicht von der Regierung aus, sondern von den Gehilfen! Breslau, Posen und Magdeburg marschierten damals an der Spitze dieser Bestrebungen. Berger*) schließt daraus mit Recht, daß der Trieb zur Fortbildung unter der jüngeren Buchhändler welt im allgemeinen recht gering gewesen sei. Wenn jetzt die Bestrebungen für eine gute Fachausbildung im Buchhandel bei den besseren Elementen der Gehilfenschaft wieder erwacht, so ist es mehr als Lust an der Veränderung. Wir sehen dieses Streben nicht auf die Angehörigen des Buchhandels beschränkt, sondern auf die ganze Kaufmannschaft ausgedehnt, wie bereits im vorhergehenden Artikel ausgeführt wurde. Die Erkenntnis, daß nur der gut Ausgebildete in dem heutigen, viel schärfer als zu irgend einer anderen Zeit sich bemerkbar machenden Kampf ums Dasein ein menschenwürdiges Los sich erringen kann, scheint gewissermaßen in der Lust zu liegen. Diese Ausbildung, autodidaktisch oder in einer Schule ge wonnen, soll durch die Einrichtung einer Gehilsenprüfung einesteils gefördert und andernteils nachgewiesen werden. Für diese Einrichtung halte ich das Vorbild der Drogisten-Prüfung für im wesentlichen nachahmenswert. Die Schaffung der für das Jnslebenrufen einer solchen Prüfung nötigen Kommission würde von einem starken Ver bände, dem Bürsenverein, ausgehen müssen. Das wird um *) Berger, der deutsche Buchhandel in seiner Entwickelung und in seinen Einrichtungen in den Jahren 1815—67. In -Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels-, II. S. 190. Leipzig 1879. 1290*
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