^ 21, 27. Januar 1897. Fertige Bücher. 697 L. Schwann in Düsseldorf. s " ^—S ^ )n ganz neuer Bearbeitung ist soeben vollständig geworden: preußisch - Deutsche Gesetzsammlung 1606—1895 einschl. Zusammengestellt nach der zeitlichen Reihenfolge der Gesetze und mit genauer Angabe des gegenwärtig gültigen Inhaltes. Hercmsgegeben von G. A. Grotefend Geheimer Rcgierungsrat. 5 Bände Lex.-8° broschiert 6s ^ ord., ^5 ^ 75 H netto, ^0 ^ 70 -Z bar, gebunden in Halbfrz. 70 „ „ 53 „ 25 „ „ ^8 „ 20 „ „ Frei-Exemplare ss/sO exkl. Einband. Nus den Neuherimgen der Presse über diese neue Auflage: „Der erfahrene Bearbeiter hat wohl kaum etwas unberücksichtigt gelassen, was diese 3. Auflage praktisch brauchbar und nützlich machen konnte." Franks. Ztg. „Soweit sich bisher beurteilen läßt, wird die neue Auflage, die namentlich auch zweckmäßige räumliche Anordnung zeigt, allen dies bezüglichen wünschen gerecht werden." Archiv für prakt. Rechtswissenschaft. „Die Arbeit hält vollständig, was sie versprochen hat und ist für die praktische Handhabung wie für das Studium der Gesetze von gleichem wert." Die Kost. „Den großen Beifall, den das Unternehmen Grotefends gefunden hat, bekundet die Thatsache, daß in verhältnismäßig kurzer Zeit die dritte Auflage notwendig geworden ist." Köln Zeitung „Bedarf eigentlich keiner Empfehlung mehr, nachdem schon die früheren Auflagen in den interessierten Kreisen sich längst die all gemeine Anerkennung erworben haben." Kaiinov. Courier. „Die dritte Auflage — ein beredtes Zeugnis für die praktische Brauchbarkeit uud Beliebtheit dieses Sammelwerkes." Archiv für Strafrecht. „Die dritte Auslage ist ein beredtes Zeugnis für die praktische Brauchbarkeit und Beliebtheit dieses bekannten Sammelwerkes" so bemerkt das „Archiv für Strafrecht" anläßlich eines vorläufigen Referates über diese neue Bearbeitung des Grotefendschen Hauptwerkes. Menu ich hinzufüge, daß das Erscheinen dieser drei starken Auflage» in einer verhältnismäßig sehr kurzen Zeit nötig wurde, so ist damit wohl in unzweifelhafter weise bewiesen, daß Grotefend den Anforderungen der Praxis an eine brauchbare Gesetz - Sammlung in vorzüglicher weise entsprochen hat. Der rasche Absatz des Werkes zeigt aber auch, wie groß gegenwärtig das Bedürfnis nach einer orientierenden, übersichtlichen Sammlung unserer Gesetze ist. Zch bitte daher, Grotefends Gesetz-Sammlung auf Zhrem Lager nicht fehlen zu lassen, zumal demnächst durch ausführliche Besprechungen und Anzeigen in der Fach- und Tagespresse auf dieses wichtige Sammelwerk aufmerksam geinacht werden wird. Soweit der Vorrat reicht, gebe ich auch einzelne gebundene Exemplare L oouä. Ei» Verzeichnis der wichtigsten Grotefendschen Werke steht bebufs Versendung unter Touvert in beliebiger Anzahl gratis zu Diensten. Düsseldorf, Januar sM. L. SchwaNN. Dienmdscchzigsicr Johrocu,^. 94