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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1897
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- Deutsch
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21, 27. Januar 1897. Nichtamtlicher Teil. 691 Werke« beschrankt bleibt, so kann man sich ihr auch fügen, nur wird der Sortimenter, der vorherrschend ein wissen schaftlich gebildetes Publikum zu bedienen hat, gut thun, die Verzeichnisse der Namschbuchhändler zu prüfen und bei der Ausführung entsprechender Bestellungen zu Rate zu ziehen. In der Regel wird es sich dabei ja nur um wenige welt bekannte Firmen handeln. Völlig unannehmbar für den Sortimenter ist dagegen in der jetzigen Form der Absatz 3 des Paragraphen 4 des Ent wurfes, der den Paragraph 3 Ziffer 5 b der Satzungen wieder auffrischt. In der Nummer 156 des Börsenblattes vom vorigen Jahr hat Herr Erwin Herwig in Göppingen die Entstehung dieses Satzungsparagraphen »unbegreiflich« genannt, wogegen die Redaktion des Börsenblattes Verwahrung eingelegt hat. Damit ist aber eine an sich sehr »begreifliche« Klage noch nicht aus der Welt geschafft, und sie wird immer wieder auf- tauchcn, so lange ihr nichts anderes entgcgengehalten wird als die Vermutung, daß die außerordentliche Hauptversamm lung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Frank furt a/M. vom 25. September 1887 auch für die Schaffung der angegriffenen Bestimmung ihre guten Gründe gehabt haben werde. Die »Motive« der Beschlüsse jener Versamm lung sind mir nicht bekannt und, wenn gedruckt, auch nicht zugängig, doch hat der Kampf um die Frage »Lindner, Krieg« seinerzeit eine Interpretation des Paragraph 3, Ziffer 5 b zu Tage gefördert, die — wenn sie nicht authentisch sein sollte — mir doch die einzig zulässige Auslegung zu bieten scheint. Als das preußische Kultusministerium damals auf die Beschwerde des Börsenvereinsvorstandes ebenfalls mit einem Hinweise auf den Paragraph 3 Ziffer 5 b der Satzungen antwortete, da wurde im Börsenblatt an die Veröffentlichung dieser Antwort die Belehrung geknüpft, daß der angezogene Paragraph nur Geltung habe für litterarische Erscheinungen, die ihre Entstehung in erster Linie der Initiative und Unter stützung von gelehrten Gesellschaften, staatlichen und privaten Institutionen rc. verdankten, deren Mitgliedern durch den Vorzugspreis für die gebrachten Opfer ein gewisses Aequi- valent geboten werden solle. Das klingt sehr plausibel, und in dieser Beschränkung wird wohl kaum irgend ein Sortimenter mehr etwas gegen das jetzt so mißliebige Ausnahmestatut einzuwcnden haben, denn es kann dann doch nur noch bei einer sehr kleinen Zahl von Werken vorwiegend lokaler oder engster fachwissenschaftlicher Bedeutung zur An wendung gelangen. Leider ergiebt sich diese Deutung aber nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut unseres Paragraphen, vielmehr öffnet dieser in seiner jetzigen Fassung Thür und Thor der rücksichtslosesten Durchbrechung aller Nabattschranken. Wenn cs dem Verleger wirklich gestattet sein sollte, unter Ge währung eines Vorzugspreises sich etwa mit jedem beliebigen militärisch-patriotischen Werk direkt an die Kricgervereinc zu wenden oder mit einem baugewerblichen Buche die Archi tekten, einem alpinen die Touristenklubs, mit einem karto graphischen die Postbeamten rc. aufzusuchen, so wird in allen diesen Fällen dem Sortiment das jeweils wichtigste, den größten Erfolg versprechende Arbeitsgebiet entzogen, und es verbleiben ihm nur die kleine Schar der sich zufällig ein stellenden Interessenten, sowie die unsicheren Kantonisten, die zu einer Vorauszahlung niemals das Geld beisammen haben und eine Nachnahmesendung stets uneingelöst zurückgehen lassen. Daß eine solche Manipulation zulässig ist, erscheint vielen Verlegern nach Paragraph 3 Ziffer 5b der Satzungen als zweifellos. Es wäre sehr zu wünschen, daß die kommende Hauptversammlung durch Streichung der drei Worte »entweder selbst oder« unzweideutig erkennen läßt, daß sie durchaus un zulässig ist. Erscheint diese Aenderung im Hinblick auf die oben charakterisierten seltenen Veröffentlichungen zu radikal. so spreche man es wenigstens klar und deutlich aus, was unter dem Worte »Ausnahmefälle« zu verstehen ist. Die direkte Abgabe seiner Artikel an das Publikum, unter Einhaltung der Ladenpreise, ist für den Verleger satzungsgemäß nicht beschränkt. Die Arbeitsteilung, die dem Verlage die Herstellung, dem Sortiment den Vertrieb der buchhändlerischen Ware zuweist, hat sich historisch entwickelt, sie ist nicht gesetzlich festgelegt, und eine vollkommen konse quente Trennung beider Arbeitsgebiete wird sich auch nie durchführen lassen. Soweit es aber möglich ist, sollte dem Sortiment seine Vermittlerrolle nicht beschränkt werden, und glaubt ein Verleger dessen Beistand entbehren zu können, dann unterlasse er es wenigstens, durch Schaffung von zweierlei Preisen die Leistungsfähigkeit einer von ihm igno rierten Institution in den Augen des Publikums herab zusetzen. —r. Die hundertjährige Jubelfeier der Erfindung der Lithographie in St. Petersburg. Die Erinnerung an die vor jetzt einhundert Jahren gemachte große Erfindung Alois Senefelders ist in Deutschland kaum in der Weise gefeiert worden, ivie cs wohl bei der hohen Bedeutung der Lithographie und des Steindrucks für das Kunst- und Ge- schäflslebcn hätte erwartet werden dürfen. Zwar haben in einigen der größeren Städte festliche Zusammenkünfte stattgefunden, doch sind diese nicht über die engsten Kreise der zunächst beteiligten Kunstgenossen hinausgekommen; ja selbst da, wo man mit solcher Feier eine Ausstellung lithographischer Erzeugnisse verband, ist es in so bescheidener Weise geschehen, daß man fast sagen kann, sie habe mit Ausschluß der Oeffcntlichkeit stattgefunden. Es ist dies um so bedauerlicher, als gerade die Lithographie durch ihre Lei stungen weit mehr geeignet ist, das Interesse des großen Publi kums zu erregen und zu fesseln, als ihre ältere Schwester, die Typographie. In Frankreich hat man der Kunst Scnefelders größere Wertschätzung entgegcngebracht und sie durch eine umfassende Aus stellung gefeiert; auch in Boston in den Vereinigten Staaten fand eine solche statt, und jetzt kommen Nachrichten aus St. Petersburg, daß man dort am 20. Dezember vorigen Jahres ein solennes Fest begangen habe zu Ehren Scnefelders und seiner Erfindung. In den festlich geschmückten Räumen eines feinen Restaurants hatten sich ca. 150 Angehörige der lithographischen Kunst und ihr verwandte Künstler, unter ihnen der berühmte Illustrator Nicolai Karasin der Orientrcise*) des Cesarewitsch, jetzigen Kaisers, Russen, Deutsche und Franzosen, zu einem gemeinschaftlichen Mahle zusammengefundcn, bei dem der Senior der Peters burger Lithographen, Herr Münster, als Vorsitzender, in russischer Sprache die Festrede hielt, darin zugleich eine kur- arische Skizze der Entwickelung der Erfindung Scnefelders in Rußland gebend und ihre große Bedeutung für die Verbreitung allgemeiner Bildung und für das Geschäftsleben darlegend. Nach ihm trug Herr Georg Scamoni, Abteilungsoorstand in der kaiserlichen Expedition zur Anfertigung der Staalspapiere (ein ge borener Würzburger), in begeisterter Sprache einen Prolog, ge dichtet von L. Pintsch zur Münchener hundertjährigen Jubelfeier, mit großem, nicht endenwollendem Beifall vor. Senefelder wird darin gefeiert als der Mann «Der, wie einst Moses aus der Felsenwand, Den Quell des Segens aus dem Stein entband; Deß Kunst, mißachtet, dann verehrt, bewundert, Vor wen'gen Monden schloß ihr erst Jahrhundert» Am Schlüsse des Vortrages wurde unter lautem Festosjubel die zwischen Palmen ausgestellte Büste Senefelders mit einem Lorbeerkranze gekrönt. Weitere Reden, auch in französischer Sprache, folgten; Herr Scamoni aber brachte ein Hoch aus Baron v. Gasser, den Vertreter Bayerns am St Petersburger Hofe und auf die Kollegen in Bayern, dem Vaterlande Senefelders, aus, das man dem Gesandten telegraphisch sofort übermittelte. Auch an die Ver treter des Deutschen Reichs und Frankreichs sandte man Begrüßungs telegramme, auf die auch sehr bald dankende Antworten einliefen. *) Dieses prächtige Werk scheint leider ganz ins Stocken ge raten zu sein, denn eS ist schon seit längerer Zeit weder von der russischen Originalausgabe, noch von der deutschen Ucbersetzung etwas erschienen. Sein Bearbeiter, Fürst Uchtomskij, ist jetzt Her ausgeber der St. Petersburger (russischen) Zeitung, die, ivie es den Anschein hat, seine ganze Thätigkeit in Anspruch nimmt. Es ist nur nicht zu verstehen, weshalb für dieses Kaiscrwerk kein anderer tüchtiger Mann gefunden werden kann. 92*
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