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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970115
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189701157
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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Amtlicher Teil. 363 / II, 15. Januar 1897. mangelnde Sorgfalt des Sortimenters bei Versendung, Aufbewahrung oder Verpackung entstanden sind, und sofern diese nicht auf Kosten des Sortimenters Pollständig wieder beseitigt werden können. Der Verleger ist nicht berechtigt, die Rücknahme von in Rechnung oder bar gelieferten Exemplaren eines Werkes an Stelle von ä oonckition gelieferten Exemplaren der selben Auflage zu verweigern, wenn hierfür kein anderer Grund vvrliegt als mangelnde Identität der Exemplare und wenn der Bezug in ein und demselben Kalenderjahre stattgefunden hat. Vorbehalte wegen früherer Rücksendung von ü oonckition gesandten Werken oder früherer Abrechnung über dieselben als zur Buchhändlermessc, wüsten auf der Begleitfaktur seitens des Verlegers handschriftlich geltend gemacht oder an hervorragender Stelle gedruckt werden. Verlangt der Verleger im Laufe des Jahres Kondi- tiousgnt zurück, so ist der Sortimenter verpflichtet, diesem oder dessen Kommissionär dasselbe innerhalb dreier Mo nate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt zuzu- stclle». Zu späterer Rücknahme von im Laufe des Jahres ü oonckition gelieferten Werken ist der Verleger nur dann verpflichtet, wenn in der Zwischenzeit der Druck einer neuen, veränderten Auflage nicht begonnen hat. Dagegen kann er die spätere Rücknahme von zurückvcrlangtcn Dispo- nenden in allen Fällen verweigern. Für Sortimenter außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz verlängert sich die obige Frist um sechs Wochen. H 34. Remittendcn von Barbezügen mit Remissionsrecht. Werke, welche bar mit Remissionsrecht ohne Angabe eines bestimmten Rücksendungs-Termines geliefert wurden, sind dem Verleger oder dessen Kommissionär spätestens innerhalb dreier Monate nach Empfang zuzustellen. Deutscher Verlegerverein. j2614j In unseren Verein wurden ausgenommen: Herr Arnold Hirt in Firma: Ferdinand Hirt L Sohn in Leipzig, Ferdinand Hirt in Breslau und J.sH. Bon's Verlag in Königsberg. „ Ernst Mansch, Prokurist der Firma C. Borsten in Hamburg. Frau Anna Manz in Firma: Carl Gerold's Sohn in Wien. Herr F. G. Mosen gel, Bevollmächtigter der Firma Rudolf Barth in Aachen. „ E. Pohl in Firma: Eduard Pohl's Verlag in München. Frau Amalie Prior in Firma: Carl Meyer (G Prior) in Hannover Herr Julius Reisler in Firma: G. P. Aderholz' Buchhdlg in Breslau. „ Karl Schelosky in Firma: Nationale Verlagsaustalr in Regensburg u. München. mangelnde Sorgfalt des Sortimenters bei Versendung, Aufbewahrung oder Verpackung entstanden sind, und sofern diese nicht ans Kosten des Sortimenters vollständig wieder beseitigt werden können. Der Verleger ist nicht berechtigt, die Rücknahme von in Rechnung oder bar gelieferten Exemplaren eines Werkes an Stelle von L oonckition gelieferten Exemplaren der selben Auflage zu verweigern, wenn hierfür kein anderer Grund vorliegt, als mangelnde Identität der Exemplare und wenn der Bezug in ein und demselben Kalenderjahre stattgefunden hat. Im neuen Kalenderjahr L oonckition, fest oder bar bezogene Artikel an Stelle von im alten Kalenderjahr be zogenen Artikeln zu remittiere» ist dagegen unstatthaft und gualifiziert sich als ein Verstoß gegen die Gewohn heiten des lauteren Geschäftsverkehrs. Vorbehalte wegen früherer Rücksendung von ü oonckition gesandten Werken oder früherer Abrechnung über dieselben als zur Buchhändlcrmcsse, müsse» auf der Begleiifaktur von dem Verleger in auffallender Weise klar und deutlich bemerkbar gemacht werden (vgl. tz 15). Vorbehalte wegen anderen Abrcchnungstermincn müssen auch in den Zirku laren und Bekanntmachungen enthalten sein, nach denen der Sortimenter bestellt. Verlangt der Verleger ausnahmsweise im Laufe des Jahres Kouditionsgut, also auch vvrgetragene Disponendcn zurück, so ist der Sortimenter verpflichtet, dieses dem Verleger oder dessen Kommissionär innerhalb dreier Mo nate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt znzu- stellen, sofern ein solcher Termin von drei Monaten in der betreffenden Anzeige ausdrücklich erwähnt wurde. Zu späterer Rücknahme von im Laufe des Jahres ü oonckition gelieferten Werken ist der Verleger nur dann verpflichtet, wenn in der Zwischenzeit der Druck einer neuen, ver änderten Auflage nicht begonnen hat. Dagegen kann er die spätere Rücknahme von zurückverlangten Disponenden in allen Fällen verweigern. Für Sortimenter außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz verlängert sich die obige Frist um sechs Wochen. Z 34. Remittendcn von Barsendungen mit Remissionsrecht. Werke, die bar mit Remissionsrecht ohne Angabe eines bestimmten Rücksendungstermines geliefert werden, können dem Verleger oder dessen Kommissionär nur inner halb dreier Monate nach Empfang znrückgcsandt werden. Herr Ulrich Vermehren, Prokurist der M. Nieger'schen Univ.-Buchh. in München. „ C. Wild-Glutz, Vizepräsident der Firma: Art In stitut Orell Füßli in Zürich. „ Ludwig Wolf in Firma: Piloty L Löhle in München. Karlsruhe, Leipzig, München, 11. Januar 1897. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins. Jos. Bielefeld. Ferd. Lomnitz Oskar Beck. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Suchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) U. «sher L Co. in Berlin. Usuckruoko v. 8obristsn u. Karton üb. xlstsoroiogio n Urckmaxns- tisinus, brsx. v. 6. Usllinann. Ur. 7—9. 4". bar ä, a n. 3. — 7. L. lorrioelll. LZperiansa äell' ^.r^euto Vivo, ^.eeaäeniia riet 01- uieuto. I8truui6uti per conoseer l'^Iterasioui äell' ^.ria. ölit e. Liuleitx. (23 u. 17 8. m. ^.bbilZxu.) — 8. L. Halles, v. Numbolät, 12. Gött in i s, 1). <1. 1,6 Verrier, L. Reuou. kleteoroIoAivebe Larteu 1688, 1817, 1846, 1863, 1864. 6 Dal. io I^iobtär. ui. e. Niuleitx. (13 8.) — 9. 11. ttsHibranä. /V vjgeourse lVlatbeuiatieal on tbe Variation ol tbe ölaeiiedieall Neeäle. 1-ou- llou 1635. I'esui.-Oruolc ui. e. Lluleltg. (7 u. 22 8. ui. I'ij;.) 50*
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