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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1897
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Leit. Die Kolzwrtagelmchhandel-Debatte im isayerischen Landtage. Von den Abgeordneten Nr. Pichler und Genossen wurde am 11. November zum Gesetzentwurf betreffend Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umyerzlehen, m Abänderung der bisherigen Anträge Pichler folgender Antrag Angebracht: ->m dem Steuertarif sei Ziffer 3 unter eit. o. folgender maßen zu fassen: Hausierhandel mit Druckschriften 50 Am 13. November kam der Antrag zur Beratung, aus der wir die den Druckschriften-Hausierhandel betreffenden Einzelheiten aus den folgenden Spalten wledergeben. Abgeordneter 11r. Pichler (Centrum) motiviert seinen An trag: Der Hausierhandel um Druckschriften wirke außerordent lich schädlich. Abgesehen davon, daß vst das minderwertigste Zeug unter die Leute gebracht würde, würde auch nirgends un Hausierhandel das Volk so viel betrogen und belogen wie gerade hier. Zn seiner Heimat wäre es schon vorgekommen, daß Hausierer dem Psarrer einen Besuch machten, ihm ein Hausbuch umlegten und ihn bäten, ihnen womöglich eine schriftliche Empsehlung zu geben. Früher wäre man öfter daraus eingegangen. hoffentlich geschähe das setzt nicht mehr. Aber setbsl dann sagten diese Hausierer, das Buch würde vom Herrn Psarrer gelesen. Wenn nun diese Bücher auch keine schlechten wären, so würden sie den Leuten doch viel zu teuer ausgehängl. Daraus erwiderte Minlsterialkommisjär v. Seitzer, daß das, was der Antragsteller dezüglich der Gefährlichkeit und Bedenklichkeit des Liuckschriftenyandels bemerkt hätte, richtig sein möge. Allein es wäre das em Gegenstand, der nicht m der Gesetzgedung, sondern >n der Gewerbeordnung zu be- lämpjen wäre. Zn der Gewerbeordnung wäre nach tz 56 Zisser 12 im 'Herumziehen das Feilbieten von Druckschriften veüenklichen Inhaltes und mit schwindelhaften Anpreisungen verboten. Es wäre der Gewerbetreibende gehalten, ein Ver zeichnis der Druckschriften der Verwaltungsbehörde oorzulegen. Diese Hütte Las Verzeichnis der Druckschriften und die Druck schriften selbst m Bezug aus ihren Inhalt einer Prüfung zu unlerslellen. Es würde die Verwaltungsbehörde Druckschriften, die Aergernis geben könnten, verkneten, und der Gewerbe treibende durste nur solche Druckschriften mit sich führen, die von der Verwaltungsbehörde genehmigt wären. Mit Rück sicht daraus wäre sa das Entsprechende bereits durch die Ge werbeordnung umgekehrt, und es wäre nicht notwendig, noch mir so exorbitanten Sätzen Lei der Steuer zu kommen, die nach seinem Dafürhalten der Drucklchristenhandel rm Umher- zieisen mir seinem an sich ziemlich geringfügigen Betriebe nicht vertragen tonnte. Nun wäre ja ganz tlar, daß durch diese grweröepolizetlichen Vorschriften der Druckschrislenhanüet au rrusdehiiung mchl gewonnen hätte, sondern un Gegenteil, er ivare eingeschränkt worden, und mit Rücksicht daraus empfehle es sich gewiß nicht, jetzt nul emem Datze von 50 zu tommeii. Nachdem man bei Len übrigen Gewerben von besserer Gattung .6 ^ als Normalantage sür angemessen vezeichnen tonnre, wäre es auch angemessen, sür den Druck- schristriihanöel emen biormalantagesatz von 30 zu setzen. Bis Betriebsanlage sür jeden der Begleiter käme der Satz von 24 ^ ,n Anrechnung, und diese Modifikation möchte er sür den Handel mir Druckschriften Vorschlägen. Damit wäre doch der ganz enorme Satz von 50 einigermaßen abgeschwächt. Cr wäre, gestand der liberale Abgeordnete Sartorius, auch kein Freund des Hausierhandels, m den meisten Fällen wäre dieser sicherlich schädlich, und viele Hausierer wären zweifelhafte Existenzen. Allein ganz sollte man ihn doch nicht ausmerzen; es befänden sich unter den Hausierern doch auch sehr viele ordentliche, ehrenwerte Leute, die es sich sauer werden ließen, ihren Erwerb zu finden, und die den Hausier handel nur deshalb betrieben, weil sich ihre Voreltern ui derselben Weise ernährt hätten, vr. Pichler möchte den Kol portage buchhandel völlig unterbinden, wäre aber hier von einer ganz falschen Voraussetzung ausgegangen, dem Verkauf schlechter Bücher u. s. w., und schon vom Negierungsvertreter berichtigt worden. Die Kolportagebuchhündler wären meist Leute, die von kleineren Buchhandlungen in kleineren und größeren Städten fest angcstelll wären und Abonnenten für Zeitschriften suchten. Der Verdienst dieser Leute wäre, wenn er hoch käme, vielleicht 600 im Jahre, und nun sollten sie eine Steuer von 50 bezahlen. Der höchste Steuer satz wäre Prozent, und zwar bei den Kapitalisten, die eine Jahresrenle von über 100 000 Hütten. Daß man nun die Kolportagebuchhändler doppelt so hoch besteuerte als diese Kapitalisten, dürste doch dem Gefühle der Gerechtigkeit nicht entsprechen. Es gäbe aber auch Leute, die nur einige Tage im Monat hinausgingen und die neuen Hefte der Zeitschriften absetzten; das wären vielfach Veteranen, Halb- invaliden u. s. w., die einen kleinen Nebenerwerb neben ihrer Pension suchten. Wenn man diese Leute so hoch be steuerte, schädigte man nicht nur diese, sondern auch die Buchhandlungen in den kleinen Städten. In scharfer Sprache führte der Sozialist Franz Zosef Ehrhart aus, er wäre auch nicht für schrankenlosen Hausier handel, aber man dürfte nicht das Kind mit dem Bade aus- schütlen. Der Antrag des Centrums-Abgeordneten 11r. Pichler würde viele Existenzen vernichten. Durch die Druckschriften- kolportage würde keinerlei Kleingewerbe geschädigt. Da jeder solcher Hausierer ein Verzeichnis der von ihm geführten Druckschriften bei sich führen müßte, so wären die sittlichen Kautelen gegeben. Wollte 11r. Pichler mit dem Antrag vielleicht die Pfarrhüfe schützen, die allmählich mehr und mehr einen ganz einträglichen Handel mit Druckschriften führten, und wobei keine gesetzliche Kontrolle bestände? Durch den Antrag Pichler würden hauptsächlich jene Druckschriften geschädigt, die jeder Kulturfreund verbreitet wünschte. Diese und Kunstwerke kaufte der Arbeiter und der Mittelstand nicht in den Buchhandlungen, sie müßten ihm angeboten, er müßte zu deren Ankauf angeregt werden. Dadurch erst könnten bedeutendere Erscheinungen unserer Lilteratur ab- gesetzl werden. Die Schund- und die unsittliche Lilteratur würde eine höhere Steuer leicht ertragen, aber die Lilteratur, die ohnehin kostspieliger herzustellen wäre, namentlich in tünstlerifcher Beziehung, würde unterdrückt. Der Antrag Pichler würde eine Reihe von Existenzen ruinieren. Die meisten Hausierer wären arme gebrechliche Menschen, die Rücksicht verdienten. Der Zweck der Anträge Or. Pichlers und Genossen, so ließ sich der liberale Abgeordnete 1)r. Casselmann hören, vor allem das seßhafte Gewerbe zu schützen, träfe hier, bei dem Hausierhandel mit Druckschriften, am allerwenigsten zu. Allerdings würde gesagt, man müßte diesen einschränken, weil hierdurch die Leute, insbesondere auf dem Lande, viel mlnderwertiges Zeug erhielten und vielfach mit Druckschriften der schlimmsten Art betrogen und belogen würden. Nun wäre aber der Hausierhandel mit Druckschriften, die in sittlicher und religiöser Beziehung Anstoß erregten, wie der Herr Ministerialkommissär schon hervorgehoben hätte, durch die Gewerbeordnung bereits verboten, und die Kontrolle darüber wäre sehr leicht, weil nach der Gewerbeordnung der be treffende Hausierer ein Verzeichnis seiner Druckschriften bei
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