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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1889
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- Deutsch
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61, 13. März 1889. Nichtamtlicher Teil. 1357 gesctzes vor dem Schöffengericht zu verantworten. Die Stadtdircktion hatte u iiilich entdeckt, daß auf der gcuanutcu Zeitschrift der iu Z 7 des Gesetzes verlangte Name eines »verantwortlichen Redakteurs« fehle: außer dem glaubte die Stadtdircktivn die regelmäßige Ablieferung der Zeitschrift an ihre Stelle laut tz 9 des Prcßgcsetzcs verlangen zu müssen. Letzterem, durchaus unberechtigten Ansinnen weigerte sich der Verleger nachzukom- men, denn das Gesetz nimmt ausdrücklich von dieser Ablieferungspflicht Zeilschristen ans, welche »ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen«. Der Staatsanwalt hatte denn auch diesen Punkt der Anklage fallen lassen und so bildete nur die Verletzung von H 7 des Prcßgesetzes den Gegen stand der Verhandlung. Der Angeklagte berics sich darauf, daß das Preßgcsetz keine bestimmte Formulierung für den verantwortlichen Redakteur verschreibe, sondern nur allgemein sage: daß ein verantwortlicher Redakteur zu nennen sei, daß sowohl der Verleger R. Lutz, wie auch der Redakteur von „Aus der Heimat", Lehrer K. G. Lutz, nicht anders glaubten, als dem Gesetz sei vollkommen Genüge geschehen indem unter dem Titel des Blattes die Worte stehen: „Im Anstrag herausgegcben von Lehrer K. G. Lutz in Stuttgart." Redigieren und Herausgcbeu würden nach dem Sprachge brauch allgemein für identische Begriffe angesehen, und man könne nur bedauern, daß im Preßgesctz das Fremdwort »Redakteur» an die Stelle des deutlicheren und klareren »Herausgebers« getreten sei. Der Angeklagte berief sich ferner insbesondere darauf, daß eine große Anzahl der deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften ganz genau in der- l selben Weise mit bloßer Nennung eines »Herausgebers« erscheine. Der Angeklagte hatte bereits in der Voruntersuchung ein Dutzend solcher Zeitschriften zu den Akten gegeben, und einige weitere wurden von ihm in der Schöffcngerichlssitzung vorgclegt, darunter z. B. das in der Coltaschcn Buchhandlung erscheinende «Ausland«, und, was besonders bemerkenswert ist, zwei juristische Zeitschriften, welche von Rcchtsgclchrteu und Rcchtspraktikcrn von hohem Ansehen (die eine dieser Zeitschriften wurde von dem bekannten (kürzlich verstorbenenj Professor v. Holtzcndorff redigiert) »herausgegcben« werden. Der Staatsanwalt bezeichnet diesen vorherrschenden Gebrauch bei unseren wissenschaftlichen Zeitschriften als einen »Unfug«, betonte, daß das Gesetz zwischen Herausgeber und Verleger unterscheide, und beantragte eine Geldstrafe von 3 Mark. — Nach längerer Beratung entschied das Gericht für die niedrigste Strafe: 1 Mark und Tragung der Kosten. Jubelfeier. — Am 4. d. M. feierte ein hervorragender Vertreter des Buchgewerbes, Herr Gustav Fritzsche, Hosbuchbmder in Leipzig, den Gedenktag der vor fünfundzwanzig Jahre» erfolgten Gründung seines Geschäftes. An demselben Tage des Jahres 1864 hatte der heutige Jubilar die Vorbereitungen seiner Etablierung zum Abschlüsse ge bracht, leistete den Bürgereid und empfing von der Behörde seinen von diesem Tage datierten Gewerbeschein, so daß er selber diesen Tag als den Gründungstag seines Geschäftes betrachtet. Das Geschäft Gustav Fritzschcs entwickelte sich unter Sorgen und Not des Gründers aus kleinsten An fängen und wird heute in der Nähe des Buchhändlcrhauses im eigenen Hause, einem mächtigen Baue, mit allen Hilfsmitteln der neuesten Technik und einem Personal von über 150 Mitarbeitern betrieben. An diesem Beispiele zeigt sich recht augenfällig der erstaunliche Aufschwung des Buchgewerbes der letzten Jahrzehnte und der wesentliche Anteil, den Leipzig an der Ver einigung und Ausbildung der meisten Herstclluugsgewerbe des Buches nimmt, nicht minder aber auch die Tüchtigkeit und Thatkraft des Mannes, der vor fünfundzwanzig Jahren ohne die Hilfe auch nur eines Mitarbeiters, lediglich auf seiner eigenen Hände Arbeit angewiesen, sein Geschäft begann, das ihn nach verhältnismäßig kurzer Zeit in große geschäftliche Verhält nisse emportrug Zu einem Tage der Ehren im vollen Sinne des Wortes gestaltete sich daher mit Recht dieser bedeutungsvolle Tag, an dem die Glückwünsche in reicher Fülle an den Gefeie.ten heranströmten, und zu welchem ihm auch die besondere Auszeichnung zu teil wurde, von Ihrer Majestät der Königin Carola von Sachsen huldvolle Worte der Anerkennung persön lich entgegcnnehmen zu dürfen. Das bedeutungsvolle Fest fand seinen frohen Ausklang am ver gangenen Sonnabend, welcher den Jubilar mit seinen Angehörigen, Freunden und Mitarbeitern bei einem heiteren Festmahle vereinigte. Zum bleibenden Andenken des Tages bedachte Herr Fritzsche seine Gäste mit l einer ungemein stattlichen Festschrift, welche cm anregendes Bild der Geschichte des Hauses giebt und auch für weitere Kreise einen lehrreichen Beitrag zur Kenntnis der buchgewerblichen Entwickelung bildet. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge ic. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. 1,. 8taaolrmanu, Iwipriss, öaai^ortimontskataloK 1889. III. Vb- tsilrwA. 8 ob ulbüoli sr. V>8 Nanusoript kür Luoir-unä Uusilealisn- bäoäler. boob 8". 124 8. Osb. Einhundert Jahre des Geschäftshauses Ernst Siegfried Mittler L Sohn, Königliche Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei in Berlin. Ein Zeitbild. Als Handschrift für Buchhändler. 4". 160 S. Berlin, 3. März 1889. Geb. 1864—1889. Seinen Gönnern, Freunden und Mitarbeitern aus An laß seines 25jährigen Geschäftsjubiläums am 4. März 1889 gewidmet von Gustav Fritzsche. Festschrift, herausgegcben von Gustav Fritzsche, Buchbindermcister, König!, sächsischer Hofbuchbinder in Leipzig 4». 39 S Geb. ^ ^ ^ des?rok. Or. Xarl Lartseb. 2 XbtsiluvA.) Vutigu. Hatalo^ von Otto Harrassorvits iu I-sipriA. 8". 8. 133—178. 2sit8v>irikteu, Laiuwelv'örüo, 6osollsebo.kt8solirikteu, HibliotlreÜZivörim. Vntiqu. IIutaloA von llosepü kusr L Oo. in karis. 8". 60 8. A n z e i g e b l a t t. Gerichtliche Bekanntmachungen. sl0984s Auszug aus dem Protokoll des Knrländischeu Obcr- hosgcrichts i» Konkurssachen über das Ver mögen des erblichen Ehrenbürgers Victor Felsco. Kotoin den 1. Februar 1889. Es wurde beschieden, wie folgt: Auf Befehl Seiner Kaiserlichen Majestät, des Selbstherrschers aller Reußen, re., re., rc. wird von dem Kurländischen Oberhofgericht dahin beschieden: daß sämtliche Interessenten in der Konkurssache des Herrn Victor Felsco, Inhabers der Lucas'sehen Buchhandlung zu Mitau, welche sich innerhalb .der anberaumt gewesenen Präklusiv frist mit Forderungen an die kridarische Kon kursmasse, allhicr gemeldet haben, hiermit ange wiesen sein sollen, von dem bei diesem Konkurs- foro durch den Kontradiktor eingebrachten Ver fahren bezüglich der Liquidität resp. Jlliquidität und der Rangordnung in der Befriedigung der angemeldeten Forderungen allhier Einsicht zu nehmen, und bis zu dem hiefür peremptorisch auf den 30. April d. I. auberaumten Termin ihre Entgegnung auf jenes Verfahren allhier cinzubringen, im Unterlassungsfälle aber zu ge wärtigen, daß sie mit ihrer qu. Entgegnung präkludicrt und im weiteren Prozeßverfahren übergangen werde» werden. V. R. W. (die Unterschriften) in ücksm sxtraotus: Sekretär Praetorius. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (10618s Heidelberg, den 6. März 1889. Sämtliche seither im Verlag der Fr. Basser- mann'schen Verlagsbuchhandlung in Mün chen erschienenen oder befindlichen Werke und Schriften von Kuno Fischer: Geschichte der neuern Philosophie. I. bis VI. Band. Descartes' Hanptschriften zur Grundlegung seiner Philosophie. Shakespeare, Richard III. Kritik der Kantischen Philosophie. Heber das akademische Studium. Anti-Trendelenburg. Briefwechsel zwischen Goethe und Göttling. System der Logik und Metaphysik. Kant's Leben und Grundlage seiner Lehre. Baruch Spinoza's Leben und Charakter, lieber die Entstehung des Witzes. Schiller. 3 Vorträge. Das Interdikt meiner Vorlesungen rc. Die Apologie meiner Lehre rc. sind vom heutigen Tage nebst der Auslieferung von 1889 und den Disponendcn O.-M. 1889 käuflich in unser» Verlag übergegangcn. Sic wollen gef. von heute an nur von uns verlangen. Die Fr. Bassermanusche Verlagsbuchhand lung, au welche die Rcmittendcn und Disponcnden noch zu richten sind, wird Ihnen Spezifikation der auf unser Konto zu übertragenden Posten zugeheu lassen. Carl Winter s Univcrsitätsbuchhandlung Wird bestätigt: München, 6. März 1889. Fr. Bassermann'schc Berlagsbuchh
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