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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1870
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700912
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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2888 209, 12. September. Nichtamtlicher Theil. dienten Hrn. Rentamtmanns Preusker, als Opfer dieses blutigen, mörderischen Krieges gefallen. Ich betraure in ihm einen Berufsgenossen von großer Treue und Biederkeit, der mir, meiner Familie und meinem Geschäfte in Freundschaft nahe gestanden und stets Anhänglichkeit bewiesen hat; ich betraure in ihm den braven Sohn einer hochachtbaren Wittwe, deren Stolz und Freude er war. Sein letzter Brief vom 28. August spricht die Hoffnung mit Siegeszuversicht aus: „in vierzehn Tagen sind wir in Paris". Dieses Zauberwort mochte ihm wie vielleicht Tausenden seiner Kameraden neuen Muth und neue Kräfte geben. Anstatt diesen Siegcspreis zu erringen und nach dem Frieden in dieDaheim-Erpe- dition, welche ihm in so freundlicher Weise seine Stellung gesichert hatte, zurückzukehren, ist er in das ewige Daheim gegangen. Mit tiefbewegtem Herzen rufe ich dem jungen Freunde in sein Heldcngrab auf fremder Erde diesen Scheidegruß nach. Dresden, den 6. September 1870. Hermann Burdach. Miscellen. Die Leipziger Bank hat unterm 6. September denDiscont für Wechsel und Anweisungen auf 6 U> und für Lombardgeschäfte auf 7 gtz herabgesetzt. Ein Wunsch und eine Bitte an einige Verleger.— Es gibt einige (glücklicherweise wenige) Blätter, welche den Sorti mentern Verdruß und Aerger bereiten, wie z. B. die „Modenwelt", „Ucber Land und Meer", „Daheim" rc. (denen sich vom October an auch die Schönlein'sche „Familien-Zeitung" anschließen soll), weil nämlich die Verleger derselben den Jahrgang vom October bis September führen, statt, wie es sich gehörte und wie man es von Alters her gewohnt ist, den Jahrgang vom Januar bisDecem- ber zu führen. Bei den erwähnten Journalen hat man oft Aerger mit seinem Publicum, das auch nicht immer wissen kann, daß z. B. 2. Quartal, wenn man so auf der Rechnung schreibt, die Monate Januar bis März sein sollen, und, confus gemacht, oft behauptet, das 2. Quartal schon bezahlt zu haben, indem es Einem entgegen hält: das 2. Quartal begreife doch die Monate April bis Juni. ! Dadurch hat man oft lange Auseinandersetzungen mit demselben, kann auch sich selbst oft in seinen Büchern bei der Eintragung ver sehen, wenn man nicht sehr aufmerksam verfährt oder das Personal genau dabei controlirt. Es ist zu verwundern, daß noch Niemand auf diesen höchst unbequemen Uebelstand aufmerksam gemacht hat, und so wollen wir es denn hiermit zuerst thun und die betreffenden Herren Verleger freundlichst ersuchen, doch gefälligst von jetzt ab den neuen Jahrgang immer vom 1. Januar an zu datiren. Wenn dieselben auch einmal mit 1. October begonnen haben, so dürfte es wohl nichts schaden, wenn der jetzige Jahrgang einmal um ein Vierteljahr verlängert wird, da es im Anfänge einmal versehen ist, den 2.Jahr gang richtig vom Januar an weiterzuführen. Wie gesagt: die jetzige Einrichtung ist für den Sortimenter höchst unpraktisch und gibt leicht zu Konfusionen Veranlassung. — r. Rüge. — Von der königl. Hofbuchhandlung von Ad. Geste- witz in Düsseldorf habe ich zwei Circulare in Händen unter der Adresse: „An den Herrn Orts-Briefträger der Post-Anstalt zu Lom matzsch." Im ersten meldet derselbe das Erscheinen der vollständigen Tertausgabe des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund zum Preise von 4 Sgr. und bietet dasselbe für 3 Sgr an, außerdem auf 25—1, auf50—3, auf 100—8Freiexemplare gewährend. Das zweite Circular preist eine Orientirungskarte des Kriegsschauplatzes zum Preise von 5 Sgr. an und stellt die Bezugsbedingungen davon auf 4 Sgr. mit 25—1,100—8 Freiexemplaren- Am Schluß beider Cir culare aber läßt sich Hr. Gestcwih fast gleichlautend folgendermaßen vernehmen: „Indem ich ausdrücklich bemerke, daß Sie jetzt zufolge der neuen Gewerbe-Ordnung mit Hilfe meiner obigen Firma als Buchhandlung und eines Legitimationsscheines Ihrer Ortsbehörde, der Ihnen nicht vorenthalten werden wird, denVertrieb u. s. w. ohne Concession leiten dürfen u. s. w." — Es ist kaum anzunehmen, daß die 2 Circulare, die ich in die Hand der geehrten Redaction hiermit niederlege, die einzigen dieser Art sind. Ich fühle mich daher veran laßt, den gesammten Buchhandel aufzufordern, solchen Manipu lationen, die unübertroffen dastehen und unfern Stand aufs tiefste herabwürdigen, mit den entschiedensten Maßregeln entgegenzutreten, und zwar thue ich dies nicht um des Schadens willen, der mir aus diesem Falle erwachsen sein mag, sondern weil ich dadurch die ganze ehrenvolle Existenz des jetzigen Buchhandels für gefährdet halte. Lommatzsch, den 5. September 1870. C. Wurzel. Einen guten Rath möchte ich denjenigen verehrt. Herren Kollegen ertheilen, welche gleich mir für die geistige Zerstreuung und Unterhaltung unserer braven verwundetenKrieger in denLazarethen durch Bücher bedacht sind: Sie wollen auf eine schnelle und sichere Beförderung ihr Augenmerk richten und vor allen Dingen in der Wahl der betr. Verpflegungsvereine möglichste Vorsicht beobachten. Ich selbst erlebte es, daß 29 Pallete Bücher meines Verlages, die ich dem hiesigen Central verein, Unter den Linden 12, zur Beförderung an verschiedene Lazarethe übergeben hatte, noch nach vierzehn Tagen in den Nieder lagsräumen des Vereins lagerten, so daß ich mich veranlaßt fand, dieselben von dort zurückzunehmen und direct zu versenden. Berlin, den 7. September 1870.^ Otto Janke. Die Ober-Postdirection zu Leipzig äußert sich in einem Schreiben an die Red. der Dtsch. Mg. Ztg. bezüglich der für die Lazarethe bestimmten Zeitschriften und andern Verlagsartikel dahin, daß die Portofreiheit für derartige Sendungen bei ihrer directen Versendung seitens der betreffenden Verleger nur insoweit eintreten könne, als die Sendungen in Briefform gebracht: und sodann als „Feldpostbrief" zur Post geliefert werden, wobei indeß stets zu be rücksichtigen bleibe, daß letztere in der Regel das Gewicht von 15Loth nicht übersteigen sollen. Als ein glänzendes Beispiel eines warmen und festen patrioti schen Sinnes verdient es nachträglich noch in weitern Kreisen bekannt zu werden, daß die Verlagshandlung von KarlBädekcr in Koblenz zu Anfang des jetzigen Krieges, lange bevor die bezügliche „ernste Mahnung" im Börsenblatt erschienen ist, eine Bestellung aus Paris auf 500 Exemplare von dem Reisehandbuch „I-s Rllin" glattweg zurückgewiesen hat. Verbote. Nach einer Anordnung vom hiesigen königl. Gerichtsamte im Bezirksgerichte ist die Broschüre: Die politische Osmi-monäs, von Adolph Hepner. I.Heft: „Das Leipziger Tageblatt." Leipzig 1870, Druck und Commissions verlag von F. Thiele. unterm 26. August vom Polizeiamt mit Beschlag belegt worden. Pcrsonalnachrichten. Die Göttinger Zeitung berichtet: „Nach zuverlässiger Mit theilung hat von unfern einjährig Freiwilligen u. A. der Buchhand lungsgehilfe Ludwig Ey aus Clausthal als Lohn seiner im Gefecht am 16. August bewiesenen Bravour das eiserne Kreuz davon ge tragen."
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