Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18700912
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187009124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18700912
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1870
- Monat1870-09
- Tag1870-09-12
- Monat1870-09
- Jahr1870
-
2885
-
2886
-
2887
-
2888
-
2889
-
2890
-
2891
-
2892
-
2893
-
2894
-
2895
-
2896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
209, 12. September. Nichtamtlicher Theil. 2887 zu sichern. Das Humanitätsprinzip werde durch den Weidling'schen Antrag nicht nur nicht angetastet, da die zu dem Beitrage in keinem Verhältnisse stehende Unterstützung dies Prinzip auch ferner wahren werde, es werde vielmehr noch schärfer aceentuirt durch die voraus sichtlich eintretende Möglichkeit, die Hilfe reichlicher als bisher bemessen zu können. Die ganze seitherige Entwickelung des Untcr- stützungsvereins weise gebieterisch darauf hin, neben dem humanen auch den juridischen Standpunkt mehr in den Vordergrund treten zu lassen und eine Wechselwirkung zwischen Geber und Nehmer, die der Verein bisher nur theilwcise gezeigt habe, stricte durchzuführen. Dagegen wurde von Seiten der Majorität geltend gemacht, daß es den Prinzipien, auf welchen der Verein von dem seligen Gro- pius gegründet sei, denen der weitgehendsten Humanität, zuwider handeln heiße, wolle man eine Beschränkung einführen, wie sie der Weidling'sche Antrag involvire. Letzterer hebe, wenn durchgeführt, den Unterstützungsverein als solchen auf, indem der von seinen Gründern gewollte Zweck: Unterstützung aller dem deutschen Buch handel angehörigen Hilfsbedürftigen, sowie deren Wittwen und Waisen hinfällig werde. Der Weidling'sche Antrag verwandle den Untcrftützungsverein in ein Selbsthilfe-Institut, in eine Spaar- oder Krankencasse, in ein Institut, welches die bisher gültigen Bestimmungen der Statuten des Vereins verletze; der §. 6. z. B., welcher dem Vor stand das Recht vindicire, nach seinem Ermessen über die Unter stützungen zu verfügen, stehe im Widerspruch mit dem Recht, welches sich in Zukunft die Mitglieder erwerben würden, demzufolge jedem derselben eine Stimme über die Verfügung des Vereinsvermögens zu stehen müsse. Werde der Weidling'sche Antrag durchgehen und der Verein im Sinne desselben umgestaltet, so müßten die geleisteten Unterstützungen nach der Höhe der regelmäßigen Beiträge bemessen werden, er höre dann aber auf, ein Unterstützungs verein im bisherigen Sinne zu sein. Wolle man sich aber das Recht aus eine Hilfe für Zeiten der Noth, auf eine Unterstützung für Wittwen und Waisen erwerben, so könne dies in viel ausreichenderer Weise durch die zahlreichen bereits bestehenden Krankencassen, Lebens- Versicherungsgesellschaften re. geschehen; es könne nicht Zweck des Antrages sein, durch Umwandlung des Unterstützungsvereins solche Institute einfach um eins zu vermehren. Die Majorität ist der Meinung, daß die Mehrheit der Beitragenden, getreu den Inten tionen der Gründer des Vereins, beisteuern nicht für sich, sondern für andere nothleidendc Standesgenossen; das Vermögen des Ver eins bestehe und werde erhalten nicht allein durch die regelmäßigen Beiträge der Mitglieder, sondern auch in ansehnlicher Weise durch die Munificenz Einzelner, deren humanen Intentionen durch den Weidling'schen Antrag geradezu entgegengewirkt werde; es heiße den geringen Beitrag von vielleicht jährlich einem Thaler auf Wucher anlegen, wolle man sich dadurch das Recht er kaufen, mit einem, jedenfalls zu den gemachten Einlagen in keinem Verhältnisse stehenden Betrage unterstützt zu werden. Halte man aber, wie die Minorität geltend gemacht habe, auch ferner seitens der dem Verein Beitrctenden an dem Prinzip uneigennütziger Humanität fest, so sehe mandieNothwcndigkeit nicht ein, einen Rechtszustand zwischen Geber und Nehmer zu schaffen, glaube vielmehr in einer energischen Agitation für den Verein eher den Schwerpunkt für seine fernere ersprießliche Entwicklung zu finden, als in der vorgeschlage nen, die Grundprinzipien des Instituts erschütternden Beschränkung. Schließlich wurde seitens der Majorität noch darauf hingewicscn, daß eine Beeinträchtigung der Mitglieder factisch nicht bestehe, da 8- 6. der Statuten die Nichtmitglieder und deren Hinterbliebene erst in zweiter Linie berücksichtige. Es heiße aber eine schon dem Namen des Vereins widerstreitende Engherzigkeit, wolle man in Fällen wo vielleicht die dringendste Noth ruft, Hilfe versagen, weil der Betrof fene nicht in früheren Tagen sein Geringes beigetragen, wolle man Wittwen und Waisen durch Entziehung der bisher genossenen Unter stützung es entgelten lassen, daß der verstorbene Gatte oder Vater nicht einst Mitglied desVereins gewesen.*) Man möge sich also hüten, der Organisation eines Vereins zu nahe zu treten, der in seinen Statuten den rechtlichen und humanen Standpunkt gleicherweise be rücksichtigt habe, und hierdurch zu seiner jetzigen großen und segens reichen Wirksamkeit gelangt sei. Für den „Buchfink", Verein jüngerer Buchhändler in Wien. I. Heyn, Vorsitzender. O. Heidmüller, Schriftführer. Dieser bereits vor dem Kriege geschriebene Aufsatz glaubt trotz der jetzigen Zeit, in welcher die Mitrailleuscn und gezogenen Kano nen das große Wort führen, doch die Aufmerksamkeit weiterer Kreise insofern in Anspruch nehmen zu dürfen, als er der rein humanen Seite des Unterstützungsvereins durch das Majoritätsvotum des „Buchfink" das Wort redet. Die Acten über eine etwaige Reform des Unterstühungsvercins werden nicht vor dessen nächster General versammlung und vielleicht dann noch nicht einmal geschlossen wer den; halten wir in diesen Tagen die noch gültigen Prin zipien des Vereins, die der weitgehendsten Humanität, hoch, gedenken wir unserer Standesgcnossen im Felde, helfen wir ihnen, die auf Frankreichs Boden für Deutschlands Ehre kämpfen und fallen, sorgen wir für sie und ihre Angehörigen! Die Opfer des Krieges. IV.**) Hans Glcichmann. Der Unterzeichnete Verein hat einen schweren Verlust zu beklagen. College Hans Gleichmann aus Hildburghauscn, s. Z. im Hause WicgandtLHempel hier, ist inFolge einer in derSchlacht bei Wörth am 6. August empfangenen Verwundung am 29. August in Karlsruhe gestorben. Treuherzig und bieder, den Charakter seines engeren Vater landes nicht verleugnend, geradstirnig, ohne Furcht das Rechte vertretend und von hoher sittlicher Lebensauffassung beseelt, so lern ten wir ihn schätzen und sahen ihn als der Besten Einen mehr und mehr eine Stütze des Vereins werden. Gern, mit jenem heiligen Ernste, der nur wahrer Vaterlandsliebe eigen ist, zog er dem unge wissen Schicksale entgegen. Die Wünsche der Gesammtheit verwirk licht zu sehen war auch sein Streben. Leider nur ist ihm nicht be- schieden, sich der Früchte einer schweren Arbeit zu erfreuen — möge sein junges Leben nicht umsonst geopfert sein, sei er, jener Tausende Einer, uns eine Mahnung, darüber zu wachen, daß die Resultate dieses Krieges der Opfer Werth sind! Berlin, den 6. September 1870. Der Verein „ Krebs ". V. Ludwig Battmann. Am 1. September ist in der Schlacht bei Sedan mein früherer Zögling und Mitarbeiter, Herr Ludwig Battmann, Vice-Feld- webel im 2. Grenadier-Regiment, Enkel des um Sachsen hochver- *) Diese letztere Einwendung bedarf einer thatsächlichen Berichtigung. In dem Anträge von Herrn Weidling Hecht es ausdrücklicb: „Untcr- stützungSgesnchc von Wittwen und Waisen verstorbener Buchhändler werden auch fernerhin ohne Rücksicht darauf, ob der Verstorbene Mitglied des Vereins war oder nicht, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel be willigt", und diese Bestimmung sollte nach seiner Erklärung in Nr. 77 des Börsenblattes auch noch dahin erweitert werden, „daß bisjctzt bewilligte fortlaufende Unterstützungen an Nichtmitgliedcr auch ferner bewilligt werden". Die ausgesprochene Besorgniß ist sonach völlig grundlos. D. Red. **) III. S. Nr. 199. 414*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht