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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1894
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- Erscheinungsdatum
- 15.02.1894
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- Deutsch
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982 Nichtamtlicher Teil. ZS 38, 15. Februar 1894. In allen Landesgesetzen über die Regelung der Rechts verhältnisse des Lehrstandes an öffentlichen Volksschulen und insbesondere auch in jenen für Niederösterreich vom 5. April 1870, L.-G.-Bl. Nr. 35, and Z 40, ist den Lehrpersonen jede Nebenbeschäftigung untersagt, welche dem Anstande und der äußeren Ehre ihres Standes widerstreitet oder ihre Zeit auf Kosten der genauen Erfüllung ihres Berufes in Anspruch nimmt oder die Voraussetzung einer Befangenheit in Ausübung des Lehramtes begründet. Jnbesondere wurde durch wiederholte Ministerial - Ver ordnungen der Lehrerschaft jeder Handel mit Lehrmitteln, ja selbst jede Propaganda für eine bestimmte Buchhandlung auf das strengste untersagt und sogar Schuldienern jeder Verschleiß von Büchern oder sonstigen Waren verboten. Die Ratio all dieser Gesetze und Verordnungen ist offenbar die, daß der Lehrer seinem wichtigen Berufe durch keinerlei Nebenbeschäftigungen entzogen werden soll und daß er sich auch eines jeden Mißbrauches der Schule und seiner Stellung zu der selben für politische, nationale und konfessionelle Umtriebe ent halten muß. (Schul- und Unterrichts-Ordnung vom 20. August 1870, Nr. 105, R.-G.-Bl. Nr 26.) Es liegt wohl auf der Hand, daß eine so großartige Handelsunternehmung, wie die angestrebte Buch-, Kunst-, Musikalien- und Antiquariatshandlung, Lehr- und Lernmittel anstalt des Lehrerhaus-Vereines die Interessen der Lehrerschaft von ihrem eigentlichen Berufe vielfach ablenken und sie unwill kürlich auch in das Getriebe der politischen, konfessionellen und nationalen Zeit- und Streitfragen verwickeln muß. Gehört doch auch die »Beförderung der Bestrebungen des Lehrer- Haus-Vercines« laut Satzungen, Punkt 4, zu den Aufgaben der Buch handlung des Lehrerhaus-Vereines. Wie soll ein Lehrer die nötige Ruhe und Unbefangenheit für sein Lehramt bewahren, wie soll er dem selben seine ganze Zeit und Kraft widmen, wenn ihn seine materiellen Interessen zwingen, ein anderes Gebiet zu kultivieren. Wie soll er dafür wetteifern, den Schulen die besten Bücher und Lehr mittel zuzusühren, wenn das mächtige Privatinteresse ihn zwingt, ausschließlich nur die Buch- und Lehrmittelhandlung des Lehrer haus-Vereines zu propagieren. Es ist gar nicht anders möglich, als daß seine Bestrebungen weit mehr auf das Gedeihen der Buchhandlung des Lehrerhaus-Vereines, als auf seine Schule gerichtet sind. Die Unterrichtsbehörden und gesetzgebenden Körper wett eifern auch tatsächlich seit Jahren in der Sorge, von der Schule alles fern zu Hallen, was ihren Erfolg beeinträchtigen könnte, und nun soll durch eine Hinterthür für eine große, mächtige Vereinigung von Lehrern der Betrieb eines Unternehmens zu gelassen werden, das schon in seiner Entstehung den gefährlichsten Keim der Zersetzung und Gefährdung des ganzen Organismus der Schule wie des Buchhandels und des kulturellen Fortschrittes in sich birgt. Solche Zustände kann eine hohe Staatsbehörde nie und nimmer dulden, viel weniger herbeiführen. Wir Vertreter und Vorstände des österreichisch-ungarischen Buchhändler-Vereines, sowie der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler zweifeln nicht, daß der hohen k. k. Statthalterei die Interessen der Schule höher stehen, als jene des Lehrerhaus-Vereines; wir zweifeln auch nicht, daß die hohe k. k. Statthaltern jederzeit bereit ist, die solide Grundlage zu schützen, auf welcher das ganze geistige und wirtschaftliche Leben des österreichisch-ungarischen Buchhandels aufgebaut ist. In dieser beruhigenden lleberzeugung erlauben wir uns die ergebene Bitte zu stellen: Die hohe k k. n.-ö. Statthalterei geruhe in geneigter Wür digung dieser ergebenen Vorstellung die angesuchte Konzession zum Betriebe einer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung, zu gleich einer Lehr- und Lernmittelanstalt und eines Antiquariates, samt Verlagsbuchhandlung, unter der eingetragenen Firma: »Buch handlung des Lehrerhaus-Vereines in Wien, registrierte Ge nossenschaft mit beschränkter Haftung« — zu versagen. Nn den deutschen Buchhandel! (Diese Veröffentlichung erfolgt aus Grund eines im Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein in der Versammlung vom 7. Februar 1894 ein stimmig gefaßten Beschlusses.) In der Versammlung des Hamburg-Altonaer Buchhändler- Vereins vom 7. Februar d. I. gelangte ein im Herbst v. I. von einer Buch-, Kunst- und Antiquariatshandlung in Schleswig- Holstein ausgegebener Lagerkatalog zur Vorlage. Dieser für das Publikum bestimmte Katalog enthält auf dem Umschläge: 1. Die Ankündigung von Gratis-Prämien in folgender Form: -Zur gefälligen Beachtung! -Um über unsere Arbeitskräfte in der lebhaften Geschäftszeit besser disponieren zu können, ist es uns besonders erwünscht, gefällige Aufträge möglichst frühzeitig zu erhalten. Wir werden, um uns dafür erkenntlich zu erweisen, den ersten 1000 Bestellern nach dem Verzeichnis Nr. 15 folgende Vorteile bieten: bei einem Aufträge von 20 ^ und mehr legen wir Artikel im Werte von 6 bei einem Aufträge von 10 und mehr legen wir Artikel im Werte von 3 bei einem Aufträge von 5 ^ und mehr legen wir Artikel im Werte von 1 vollständig gratis bei. Die Wahl der Gratiswerke erfolgt unsererseits nach Maßgabe der Vorräte». 2. Die nachstehende Bemerkung: -In den nachfolgenden Blättern haben wir eine Auswahl solcher Werke zusammengestellt, die wir in tadellos neuen und frischen Exemplaren und zwar infolge günstiger Ab schlüsse zum größten Teile zu ganz bedeutend herab gesetzten Preisen abzugeben im stände sind rc.» Der Katalog umsaßt in sechs Abteilungen: Geschenks- und Prachtwerklitteratur, Klassiker, Jugendschriften und Bilder bücher re Die Preise sind in zwei Rubriken aufgesührt, näm lich: Ladenpreise und herabgesetzte Preise. — Die letzteren ergeben im Verhältnis zu den ersteren eine Ermäßigung um 30—50°/y in einzelnen Fällen sogar noch mehr. Bei näherer Durchsicht des Kataloges ergab sich, daß in ganz auffälliger Weise die Artikel von drei größeren Verlagsfirmen berücksichtigt waren. Auf Anfrage seitens einzelner Sortimentshandlungen in Hamburg sowie seitens des Vorstandes des »Buchhändler-Ver bandes Kreis Norden« hat sich herausgestellt, daß die betreffen den Verlagshandlungen dem Herausgeber des Katalogs nur Remittenden-Exemplare mit der ausdrücklichen Verpflichtung ver kauft hatten, die betr. Bücher dürften weder als neu, noch überhaupt öffentlich durch Inserate, Kataloge re. zur Anzeige gebracht werden. Der vorliegende Katalog stellt seitens der Schleswig-Hol steiner Firma somit einen Bruch ihrer gegen die betreffenden Verlagshandlungen eingegangenen Verpflichtungen dar. Selbstverständlich wird es Sache der letzteren bleiben müssen, die Schleswig-Holsteiner Firma wegen ihrer vertragswidrigen Handlungsweise zur Rechenschaft zu ziehen, und hoffen wir, daß dies nicht nur durch Worte, sondern durch die That geschehen werde.*) Ebenso selbstverständlich erscheint es jedoch, daß der an ständige und solide Sortimentsbuchhandel den immer wieder kehrenden Versuchen Einzelner, die im deutschen Buchhandel festgesetzten Verkaufsnormen durch Preisunterbietungen illusorisch zu machen, mit voller Energie entgegentreten muß. Was in dieser Richtung bisher geschehen ist, kann als ausreichend nicht erachtet werden; denn alle Bestrebungen und Maßnahmen haben sich *) Durch den Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchh.-VereinS wurde beim Börsenvereins - Vorstande bereits Klage erhoben und der Antrag gestellt, die Sperre gegen die betr. Firma eintreten zu lassen. V
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