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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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1074 Nichtamtlicher Teil. 41, 19. Februar 1894. Personalnachrichteu. Gestorben: am 2. Februar, erst 53 Jahre alt, in Stuttgart Herr Adolf Cloß, ein hervorragender Holzschneider, der Gründer und Inhaber der seinen Namen tragenden berühmten Holz schnitt-Werkstatt in Stuttgart. Cloß mar einer der ersten, der den sogenannten Tonschnitt in ausgedehntester und wirkungs-! vollster Weise übte, und namentlich war es sein Zwillingsbruder,! der schon vor mehreren Jahren zu Tegernsee verstorbene Maler Gustav Cloß, der ihm hierzu cffektreiche landschaftliche Dar stellungen lieferte, die zuerst in dem Prachtwerk -Natur und Dichtung- (Stuttgart, Paul Reff) die Aufmerksamkeit erregten. Die Reihe der von ihm illustrierten, d. h mit Holzschnitten ver sehenen Prachiwerke ist eine sehr bedeutende, wie jeder weist, der den Stuttgarter Publikationen der letzten fünfundzwanzig Jahre Aufmerksamkeit geschenkt hat. S P r c ch s a a l. Bücher(bestell);ettel. Die Redaktion d. Bl. empfing die nachfolgende Anfrage einer Wiener Firma: Wir bitten in den Spalten des Börsenblattes um gefällige Auf klärung, ob die in Ihrer Nr. 29 vom 5. Februar d. I. unter Ver mischtes: — -Bücherbestellzeltel- — abgedrucktc Mitteilung auch für Ocster- rcich-Ungarn im Berkehr mit dem Auslande von irgend welchem Belang lst. Bisher war uns hier von einer Zulässigkeit von Bücher- bistcUzelieln überhaupt nichts bekannt. Antwort der Redaktion. — In Nr. 230 des Börsenblattes vom 3. Oktober 1892 haben wir den nachfolgenden Bescheid der K. k. Post- und Telegraphen-Direknon sür Oesterreich unter der Enns milgeieilt, der uns damals auf eine bezügliche Anfrage geworden ist: K. K. Post- u. Telegraphen-Direklion ' für Wien, den 20. September 1892. Oesterreich u. der Enns. Wien 1/1. Euer WohlgeborenI In Bezug auf Ihre Eingabe vom 10. d. M. betreffend die rück geschlossene Anzeige der Firma G. Freytag L Berndl, wird Ihnen hiermit eröffnet, dass nach den Bestimmungen des Wettpostverlrages vom 4. Juli 1891, in Krast seit 1. Jult 1892, buchhändlerische Be stellzettel zwar als Drucksachensendungen zu behandeln sind, daß aber die handschriftliche Bezeichnung der angeborenen oder bestellten Werke nur aus der Rückseite des Bestellzettels angesetzt werden darf; ebenso kann aus der Vorderseite*) der gedruckte Text ganz oder teil weise unter- oder durchstrichen sein. Hingegen sind Abänderungen oder Zusätze, welche einer Per sönlichen Korrespondenz gleichkommen, also auf die Bezeichnung der in Frage kommenden Werke sich nicht beziehen, untersagt. Für den k. k. Hosrat und Vorstand Der k. k. Oberpostrath Essenberger. An die Redaktion des Börsenblattes f. d. Deutschen Buchhandel in Leipzig. Eine ähnliche Antwort empfing auf seine Anfrage Herr Wilhelm Müller (R. Lechner's k. k. Hoi- u. liniv.-Buchhdlg.) in Wien. Diese sei hier ebenfalls aus dem Börsenblatt (1892 Nr. 230) wiederholt: K. K. Post- u. Telegraphen-Direktion für Wien, den 20. September 1892. Oesterreich u. d. Enns. Wien 1/1. Euer Wohlgeboren! In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 23. August l. I., betreffend eine Anzeige der Firma G. Freytag L Berndl, laut welcher soge nannte Bücherzetlel in Oesterreich nicht zulässig sind, wird Ihnen er öffnet, daß derartige Bücherzetlel als Drucksache zu behandeln sind, daß aber der handschriftliche Vormerk der angeboienen oder bestellten Werke auf der Rückseiie des Bücherzettels gestaltet ist. Jeder andere schriftliche Vormerk hat die Behandlung eines solchen Bücherzettels als ungenügend frankierten Brieses zur Folge. Für den k. k. Hosrat und Vorstand der k. k. Postrat: An die k. u. k. Hof- und Universitäts- Jelth. Buchhandlung R. Lechner (Wilh. Müller) rn Wien. *) Schreibfehler im Text der Vollzugsvorschriften; soll heißen »Rückseite- (vgl. Börsenblatt 1894 Nr. 32 S. 819.) Red. Vierteljährliches Rechuungsseuden der Sortimenter an ihre Kunden. Seit einer Reihe von Jahren haben sich die Kreditverhältnisse im Buchhandel total geändert. Wahrend es in der ersten Hälfte dieses Jahr hundert gebräuchlich war, alle Bücher und Zeitschriften in Jahresrechnung zu liefern, scheint dies jetzt bei fest bestellten Büchern und Zeitschriften zu den Ausnahmen zu gehören; Barauslieferung, zumal kleineren Pro- vinzial-Sortimentern gegenüber, ist heule die Regel. Ersterem Umstande mag es zuzuschreiben sein, daß früher die Sor timenter nur einmal im Jahre (Neujahr) den Kunden die Rechnungen sandten; ja auch noch jetzt belrachiet ein großer Teil der Kunden die Uebersendung einer Quartals- oder Semester-Rechnung als eine ihm zugesügte Beleidigung; verdiene doch der Buchhändler »heidenmäßig» re. re. Im Lause der Zeit haben sich die Spesen infolge Vielsacher Kon kurrenz und der gesteigerten Ansprüche des Publikums bedeutend ver größert. Damit hält aber der Rabatt nicht Schritt, der von dem früheren Normal-Rabatt von 33'///, aus 25-20"/, und noch tiefer gesunken ist. Es wäre daher notwendig, es würden alle Sortimenter sich einigen und stets vierteljährlich Rechnungen an ihre Kunden senden und Zahlung beanspruchen. Ein gemeinsames Rundschreiben der Sortimenter oder der einzelnen Provinzial-Vercine könnte dem Publikum von diesem Ent schlüsse Kenntnis geben. Vielleicht nimmt die Redaktion des Börsenblatts Zustimmungs- Erklärungen aus den Reihen der Sortimenter entgegen, sammelt die selben und veröffentlicht sie seiner Zeit im Börsenblatie. 8. Bemerkung der Redaktion. — Das vierteljährliche Rechnungs aussenden ist seit langen Jahren in vielen Sortimenten üblich Meist hat sich erwiesen, daß dem Kunden damit gedient ist. Aber um die Ab- rechnungstermme oder den sonstigen inneren Geschäftsgang im Buch handel kümmert sich das Publikum im allgemeinen nicht. Der Kunde zahlt, wenn es ihm bequem ist. Es ist ihm angenehm, in vierteljähr lichen Zeitabschnitten den Stand seiner Schuld übersehen zu können; aber diese Uebeisicht führt ihn auch leicht zu Einschränkungen im Kaufe, und diese möchten dem Sortimenter und Verleger gleichmäßig unerwünscht sein. Eine Aufforderung, die durch das Ansehen irgend eines dem Publi kum ganz gletchgiltigen buchhändlerischen Vereins unterstützt werden soll, würde unseres Erachtens keinen Erfolg haben, dagegen viel ver derben können. Der Sortimenter muß sich den Umständen anpassen und von Fall zu Fall, von Kunde zu Kunde unterscheiden. Viel wichtiger wäre es für den Sortimenter, den übermäßig gewachsenen Barvcrkehr mit dem Verleger — namentlich bei Zeiischnsien und kostspieligen Fort setzungen — der ihm das Betriebskapital entzieht oder mindert und ihm die meisten Verlegenheiten bereitet, einzuschränken. Hier wäre einEintreten der Provinzialvereine eher am Platze, als den Kunden gegenüber. Warnung. In Osnabrück ist der frühere Buchhandlungsgehilse Ludw. Pauck- stadt aus Insterburg in Hast genommen worden wegen Schwindeleien, die er sich im Herbst 1891 hierseldst zu Schulden kommen ließ. Seit 1888 brandschatzt er anscheinend systematisch den Buchhandel in ganz Deutschland. Mil Hilfe des Weißbachschen Kalenders, aus dem er seine Kenntnisse über die Gehilsenvereine schöpft, gelingt es ihm, auch von den Gehilfen Gaben zu erschwindeln. In Dortmund hat er zuletzt eine sechs wöchentliche Gefängnisstrafe verbüßt Vor ihm sei gewarnt. Osnabrück, 10. Februar 1894. G. Pillmeyer. Anzeigcdlatt. Gerichtliche Vekanntmachunqen. Konkurseröffnung. lieber das Vermögen der Handelsgesellschaft Stitschke L Locchncr Buch-und Kunsthandlung hier, Markgrafenstraße 68, ist heute, vormittags 11'/, Uhr, von dem Königlichen Amtsgericht Berlin 1 das Konkursverfahren eröffnet. Ver walter: Kaufmann Dielitz, Poststraße 14. Erste Gläubigerversammlung am 1. März 1894, mit tags 12 Uhr. Offener Arrest mir Anzeigepflicht bis 14. April 1894. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 14. April 1894. Prü- sungstermin am 8. Mat 1894, vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel O., pari., Saal 36. Berlin, den 14. Februar 1894. Kohlmorgcn, als Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts l, Abteilung 83.
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