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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Werke (auf farbigem Papier) in Aussicht genommen. Diesen Vorschlag ließ er für jetzt fallen, um zunächst in möglichst engem Umfange zu erproben, ob die Einrichtung überhaupt sich be währen werde. An Bedenken dagegen hat es ebensowenig wie an warmer Befürwortung gefehlt; der Ausschuß war aber fast ein stimmig der Ansicht, daß Anhängern und Gegnern gleichmäßig mit einem Versuche gedient sei. Gelinge dieser, so sei die Ein richtung voraussichtlich für Sortimenter und Verleger von großem Vorteil; mißlinge er, so seien wenigstens dem Börsenverein dar aus geringe Kosten entstanden, dagegen der Beweis erbracht, daß der vielberufenen Cirkular-Not auf diesem Wege nicht zu steuern sei. 2. Der Preis von 10 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile wird ungefähr die Selbstkosten der Zettelbogen decken. 3. Die rechtsverbindliche Zufügung des Verlangzettels zur ersten Anzeige eines Werkes im Börsenblatt ist die charakteristische Eigentümlichkeit des Vorschlages; giebt der Verlangzettelbogen dem Sortimenter nicht die Gewißheit, alle zum ersten Mal im Börsen blatt angezeigten Werke darin zu finden, so ist die Einrichtung für ihn fast wertlos. 4. Als ein erheblicher Vorteil des Zettelbogens erschien dem Ausschuß die Möglichkeit, die Verlangzettel für Zettelkataloge ohne weiteres in Gebrauch nehmen zu können. Der Bezugspreis! von 10 Mark jährlich entspricht ebenfalls ungefähr den Selbstkosten. 5. Bedarf nach dem zum Abs. 1 Gesagten keiner weitern Begründung. II. 1. Die Gründung eines neuen, von dem Börsenblatte abzuzweigenden, für die Oeffcntlichkeit bestimmten Blattes erscheint dem Ausschüsse als ein erheblicher Fortschritt, obwohl er keine schnellen Erfolge davon erwartet. Ohne bedeutende Kosten kann der schriftstellerische Teil nicht so erweitert werden, daß er für Nichtbuchhändler sonderliche Anziehungskraft ausübe; die nötigen Mittel soll aber erst der neu einzurichtende Anzeigenteil für buchgewerbliche Ankündigungen liefern. 2. Der Preis von 3 Mark halbjährlich für die »Nachrichten« deckt die voraussichtlichen Kosten allerdings nicht; darüber hinaus zugehen schien aber nicht ratsam, solange der schriftstellerische Teil der »Nachrichten« noch nicht ausgestaltet ist. Aber auch jeder neue Beziehendes Börsenblattes in seiner jetzigen Gestalt kostet dem Börsenverein 18 Mark und bringt nur 10 Mark ein. Erst die Anzeigen decken die Kosten vollends und bringen den Gewinn. 3. Begründet sich selbst. 4. Die »Nachrichten« sollen ein buchhändlerisches Fach blatt sein; sie sollen reicheren, eigenartigeren, wenn möglich anziehenderen Inhalt haben, als der schriftstellerische Teil des jetzigen Börsenblattes, aber nicht auf andere Gebiete übergreifen. 5. Gegen den Vorschlag, buchgewerbliche Anzeigen heranzuziehen, um aus dem Ertrage die Kosten der Neugestaltung zu decken, ist von keiner Seite Widerspruch erhoben worden. Es ist mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß der Börsenverein damit sich eine reichliche Geldquelle erschließen wird. Auch Bücher können in den »Nachrichten- angezeigt werden, aber zu dem dort geltenden höheren Zeilenpreise und nur zum Ladenpreise. Ver mischte Anzeigen buchgewerblicher Art würden den »Nach richten« zufallen. Allerdings würden dann für solche Anzeigen auch Börsenvereins-Mitglieder den (höheren) »Nachrichten-«Preis zu zahlen haben. (Vgl. Satzungen Z 4, Ziffer 8.) 6. Trotz der strengen Bestimmungen der Satzungen ist das Börsenblatt bisher offenkundig doch in manche Hände gekommen, für die es nicht bestimmt ist. Da fortan durch die »Nachrichten« jedes berechtigte Interesse des Publikums an buchhändlerischen Dingen befriedigt werden soll, so ist zu hoffen, daß die inneren Angelegenheiten des Buchhandels mehr als bisherderOeffentlich- keit entzogen werden. — Das »Wöchentliche Verzeichnis« soll nur Buchhändlern umsonst geliefert werden; die nicht buchhänd lerischen Abnehmer der »Nachrichten« würden, wenn sie das Ver zeichnis wünschen, es durch den Buchhandel zum Ladenpreise zu beziehen haben. 7. Für oder gegen mehrspaltige Anzeigen ist nichts Neues mehr zu sagen; der Ausschuß hat aber den Eindruck gewonnen, daß die Bedenken dagegen, die er übrigens nicht teilt, im Schwinden begriffen sind. Jedenfalls ist der Ausschuß der Ansicht, daß die der Wiedereinführung folgenden Mehreinnahmen Izur Durchführung der Umgestaltung des Börsenblattes nötig seien; er stellt die Anträge unter II, 1—6 nur in der Voraussetzung, daß die bestehende Anzeigen- jbeschränkung aufgehoben werde. 8. Es war schon öfters und auch diesmal wieder vorgeschlagen worden, das Börsenblatt den Mitgliedern unberechnet zu liefern, dagegen den Vereinsbeitrag von 6 auf 16 Mark zu erhöhen. , Dies würde einen Zwang gegen diejenigen (rund 500) Mitglieder bedeuten, die aus verschiedenen Gründen das Börsenblatt nicht halten. Da der Börsenverein keinen Vorteil davon haben würde, die Zahl der Börsenblatt-Bezieher gewaltsam zu erhöhen (s. oben unter 2), so nahm im Ausschüsse niemand den Vorschlag auf. m. Die Vorschläge, die jetzigen Befugnisse der Redaktion zu erweitern, hat der Ausschuß nach reiflicher Erörterung aufgegeben. Trotz mancher Einwendungen haben sich die bisherigen Grund sätze in der Redaktionsführung im ganzen bewährt, und gerade die eingelaufenen Aeußerungen zu diesem Punkte zeigten dem Ausschüsse, wie schwer es sein werde, den sehr verschiedenen An sichten zu entsprechen. Nur die Vorschrift über das Verhalten der Redaktion bei eingesandten Angriffen auf Dritte (Z 6 der »Bestimmungen«) bedarf dringend einer Aenderung. IV. Die »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend«, bedürfen für den Fall der Annahme der Ausschuß anträge selbstverständlich ebenfalls der Umarbeitung. Es ist aber nicht möglich, im voraus Verwaltungs-Bestimmungen festzusetzen, die sich zum Teil erst aus der Praxis ergeben können. Eine außerordentliche Vollmacht für den Vorstand ist daher dringend wünschenswert. Nach Verlauf von zwei Jahren werden vor aussichtlich die neuen Verhältnisse sich soweit gefestigt haben, daß dauernde Bestimmungen wieder möglich sein werden. Auf diese Weise wird der Hauptversammlung Gelegenheit gegeben, seiner Zeit auf Grund der Erfahrung der Mitglieder ein cndgiltiges Urteil über die getroffenen neuen Einrichtungen abzugeben. Leipzig, den 14. Februar 1894. Der außerordentliche Ausschuß für das Börsenblatt: Robert Voigtländer, Bernhard Liebisch, Vorsitzender. Schriftführer. Moritz Abendroth. Friedr. Conrad. Gustav Fischer. August Frederking. Karl Georg. Elwin Paetel. Robert von Zahn. Druck von Ramm L Seemann in Leipzig.
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