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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940302
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189403026
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-03
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2 Amtlicher Teil. Beilage zu Nr. 50, 2. März l 894. den Ansicht sich herausgestellt haben sollte, daß die Bestellzettel bogen den Interessen des Börsenvereins und seiner Mitglieder nicht förderlich seien. II. 1. Der Börsenverein giebt künftig zwei täglich (mit Aus nahme der Sonn- und Festtage) erscheinende Blätter heraus: ein öffentliches und ein nur für Buchhändler bestimmtes. 2. Das öffentliche Blatt führt den Titel »Nachrichten aus dem Buchhandel und den verwandten Geschäftszweigen«; es ist ein selbständiges Blatt, das von jedermann durch die Post oder im Buchhandel zum Preise von 3 Mark halbjährlich bezogen werden kann. 3. Die im Formate des Börsenblattes erscheinenden »Nach richten« enthalten folgende Abteilungen des jetzigen »Börsenblattes«: a) Das Verzeichnis der erschienenen und künftig erscheinenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels, wichtiger Neuigkeiten und Uebersetzungen im ausländischen Buchhandel; b) Gesetze, Verordnungen, Bücherverbote; a) den literarischen Teil des jetzigen Börsenblattes, soweit er sich für die Oeffentlichkeit eignet; ä) Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, soweit sie nicht nur für den inneren buchhändlerischen Ver kehr bestimmt sind; s) vermischte Anzeigen. 4. Die »Nachrichten« sollen die Interessen des Buchhandels und der verwandten Geschäftszweige oea-^übcr der Außenwelt in umfassender W^sp " - ' . ertreten. Die Er- s jetzigen Börsen- wünschenswerten Umfange aumählich je nach dem Ertrage des Anzeigen-Teiles. 5. Der Anzeigenteil der »Nachrichten« kann von jeder mann zu buchhändlerischen oder buchgewerblichen Ankündigungen ohne Einschränkungen in der Satzanordnung und Ausstattung der Anzeigen benutzt werden. Auszuschließen sind Anzeigen, die einen schwindelhaften Charakter tragen oder sonst dem Buchhandel oder dem Blatte zur Unehre zu gereichen geeignet sind. Auch Mitteilungen über Nettopreise oder sonstige innere buchhändlerische Verhältnisse sind unzulässig. — Der Anzeigepreis für die dreigespaltene Petit zeile ist 30 Pfennig; bei wiederholten oder erheblichen Aufträgen wird Rabatt nach bestimmten Staffelsätzen gegeben. 6. Das »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ist wie bisher nur für den Buchhandel bestimmt und bleibt amt liches Organ des Börsenvereins im Sinne der Satzungen mit folgendem Inhalte: a) Die Bekanntmachungen des Vorstandes, der Ausschüsse und der Organe des Börsenvereins und anderer buchhändlerischer Vereine; b) das -Wöchentliche Verzeichnis- als Beilage; o) Eintragungen in die Bücherrolle (Gesetz vom 11. Juni 1870, 8 41). ä) Berichte über buchhändlerische Versammlungen, soweit nicht der Abdruck in den »Nachrichten« der Redaktion passend scheint; s) Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, Kataloge u. s. w., soweit sie für den inneren buchhändleri schen Verkehr bestimmt sind; I) Aufsätze über innere buchhändlerische und VereinS-Angelegen- heiten, Sprechsaal; g) gerichtliche Bekanntmachungen über buchhändlerische Firmen, geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, Kauf- und Stellengesuche, zurückverlangte Neuigkeiten (»grüne Liste«); b) Anzeigen fertiger und künftig erscheinender Bücher; i) angebotene und gesuchte Bücher; K) vermischte Anzeigen buchhändlerischer Art; Familien-Nach- richten. 7. Im Anzeigenteile des »Börsenblattes« sind für die Abtei lungen »Fertige Bücher« und »Künftig erscheinende Bücher« mehr spaltige Anzeigen zulässig. Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen oder übermäßig auffallende Verzierungen bleiben verboten. 8. Der Bezugspreis für die »Nachrichten« und das künf tige »Börsenblatt« zusammen bleibt derselbe, wie für das jetzige »Börsenblatt« allein: für Mitglieder 10 Mark für das erste, 15 Mark für das zweite Exemplar, für Nichtmitglieder 20 Mark. Wer die »Nachrichten« durch die Post überwiesen oder unter Band zugesandt haben will, hat die Kosten der Zusendung an die Geschäftsstelle zu vergüten. IH. Die Redaktions- und Geschäftsführung der beiden Blätter bleibt die bisher im »Börsenblatt« übliche, soweit sich aus den Beschlüssen zu den Anträgen unter I. und II. leine Aenderung ergiebt. Doch erhält Z 6, Absatz 4 der jetzigen »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend«, folgenden Zusatz: »Ist die sofortige Veröffentlichung eines An griffes von offenkundiger Wichtigkeit für den Einsender oder fin den Buchhandel, so kann die Redaktion die achttägige Frist ver kürzen oder vom Einholen der Erwiderung absehen.« IV. Der Vorstand des Börsenvereins wird beauftragt, im Ein vernehmen mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt: 1. die beschlossenen neuen Einrichtungen möglichst bald zu der ihm angemessen erscheinenden Zeit ins Leben treten zu lassen; 2. die »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwal tung betreffend« den Beschlüssen gemäß zu ändern, vorläufig in Kraft zu setzen, sie aber der im Jahre 1896 stattfindenden Haupt versammlung zur endgiltigen Genehmigung oder Abänderung vor zulegen. Begründung. Zur Begründung dieser Anträge im allgemeinen verweisen wir auf die Denkschrift des Ausschusses für das Börsenblatt vom 10. Jan. 1893 (Börsenblatt 1893, Nr. 64, Beilage), auf die Verhandlungen der Hauptversammlung vom 30. April 1893 und auf den Bericht des außerordentlichen Ausschusses vom 10. Okt. 1893 (Börsenblatt 1893, Nr. 266, Beilage). Der Vor stand hatte bei Veröffentlichung dieses letzten Berichtes die Mit glieder des Börsenvereins und die Vorstände der Orts- und Kreisvereine aufgefordert, bis spätestens zum 31'. Januar 1894 anderweitige Vorschläge einzureichen. Dieser Aufforderung haben sechs Vereine rechtzeitig entsprochen, nämlich: Kreisverein oft- und westpreußischer Buchhändler; Sächsisch- Thüringischer Buchhändler verbünd; Stuttgarter Verlegerverein; Buchhändler-Verband »Kreis Norden«; Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein; Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler. Außerdem sind eingegangen: ein mit »Auch Einer« unter- zeichnetes Druckschreiben; zwei Artikel aus dem Börsenblatt vom 1. Febr. 1894 und vier Aeußerungen einzelner Mitglieder zu einzelnen Punkten des Berichtes. Die in diesen Eingängen gemachten Einwendungen sind in der Sitzung sorgfältig erörtert und zum Teil berücksichtigt worden. Zu den einzelnen Absätzen unserer Anträge machen wir noch folgende Bemerkungen, die nach den vorhergegangenen ausführlichen allgemeinen Erörterungen ziemlich knapp gehalten werden konnten. 1. Der Ausschuß hatte früher neben den Wahlzettelbogen für die zum ersten Male angezeigten Werke (auf weißem Papier) noch Zettelbogen für die nicht zum ersten Male angezeigten
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