Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcspreiS: sllr Mitglieder ein Exemplar Iü X, siir Nichtmitglieder 2Ü X. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit-» zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Beilage zu .D 50 Freitag, 2. März 189L. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an seinen Bericht vom 10. Oktober 1893 hat der Auszerordentliche Ausschuß für das Börsenblatt die Anträge behufs Umgestaltung des Börsenblattes überreicht, welche er ans vie Tagesordnung der am 22. April ds. Js. stattfindcndcn Hauptversammlung unsers Bereins gestellt zu haben wünscht. Wir veröffentlichen nachstehend diese Anträge nebst Begründung schon jetzt, um den Mitgliedern unsers Vereins dadurch Gelegenheit zu geben, sie vor der Hauptversammlung in Erwägung zu ziehen und in Versammlungen der Kreis- und Ortsvereine zu besprechen. Sonderdrucke hiervon werden auf Wunsch von der Geschäftsstelle des Börscnvereins in Leipzig (Hospital- straßc 11) geliefert; ebenso Sonderdrucke der »Denkschrift« des ordentlichen Ausschusses (Börsenblatt 1893, Nr. 64, Beilage) und des »Berichts« des außerordentlichen Ausschusses für das Börsenblatt über Umgestaltung desselben «Börsenblatt 1893, Nr. 266, Beilage), soweit der Vorrat reicht. Leipzig, den 28. Februar 1894. Der Morstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Eduard Brockhaus. Max Niemeyer. Franz Wagner. Arnold B ergstra eßer. Johannes Stettner. Heinrich Wichern. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Der ergebenst Unterzeichnete außerordentliche Ausschuß für das Börsenblatt hat am 2. Februar d. I. in Leipzig seine zweite Sitzung abgehalten. In Erledigung der ihm zugewiesenen Auf gabe hat er beschlossen, behufs Umgestaltung des Börsen blattes der diesjährigen Hauptversammlung folgende Anträge zu unterbreiten: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. 1. Jeder Nummer des Börsenblattes werden, zunächst versuchs weise, Bestellzettelbogen beigegeben. Diese enthalten Bestell zettelvordrucke zu den in der betreffenden Nummer zum ersten Male von den Verlegern angeknndigten, erschienenen oder künftig erscheinenden Werken. 2. Die Verlangzettel werden in gleichmäßiger Form ge druckt; der von ihnen eingenommene Raum wird den Verlegern mit 10 Pfennig für die dreigespaltene Pctitzeile berechnet. 3. Die Aufgabe der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erscheinenden Werkes im Börsenblatte enthält ohne weiteres den Auftrag zum Abdruck eines Verlangzettels, den nötigenfalls die Redaktion des Börsenblattes nach dem Manuskripte der Anzeige verfaßt. 4. Die Bestellzettelbogen können, durch Druck auf stärkerem Papier zur Anlegung von Zettelkatalogen geeignet, von Ab nehmern des Börsenblattes auch gesondert zum Preise von 10 Mark jährlich bezogen werden. 5. Der Vorstand des Börsenvereins wird ermächtigt, diese Einrichtung nach mindestens halbjährigem Bestehen aufzuheben, falls nach seiner und des Börsenblattausschusses übereinstiinmen- I8S4. No. is. .