2166 Börsenblatt für den deutschcnBuchhandel. 119, 27. September. ^U8ß. L 18 lcr. ^ k. 8 ll d i'4 0p. 70.^54 kr^ ^ r U l i ^ ^ 45 kr. Op"!41.^'45 kr. ^ ^ 2>soli pour frsnpsise dlo. 1025.) 27 Irr. piano. Op. 169. 45 kr Op. 170.^l"6. ^ ^ ^ ^ ^ . ,^"o ^ Op^ ^o^ti/b ^ ^ l! pour piano. Öp. 93. 54 kr. taise-^uodlibet für das pisnoförte. Op. 89. 1 6. 30 kr. I5l"°° I O"'"" bantl»si- paar ls piano, Op. de piano. Op. 94.^ 1 6. 30 kr. Io "'r. N""^ ^ ö 4 -»»IN». 1 a. piano. (L,z^e kran^sise Xv. 1020.) 18 kr. Op^ 30.^45 ir. Napolitain- poll. pi»ii°. 45 >1" Ok-n-on O-pilc- pour piano. Op. 40. 54°tr. aur 1- Romano- I.» olrarit« ä- b-l-rc,er. Op. .3. 32. Uenekeld, P., Avrei I^Iärsobe für das Pianoforte. 36 kr. 33. veicklnsnn, 0., 8onste pour piano et Violon (en Ke plano. Op.^82^ iii-loiliqu- poiii ^ N- pilno/ Op ' lo ' 27°^r.^ - e a oa pour ^SnI^Äp.'»^ ^°°'^3S^r°° """" 12 Irr. ^ piano. 1 6. Nichtamtlicher Th eil. Ei» zurückgewiescner Vorwurf. (Durch Zufall verspätet.) Oft ist dem Sortimenter-Verein der Vorwurf gemacht, daß er nicht genug wirke, daß er überall den gehegten Erwartungen nicht entsprochen habe u. s. w. So noch sprach sich gegen alles Erwarten kürzlich der brandenburgischc Provinziai-Verein aus, obgleich er sich, soweit uns bekannt, den Bestrebungen des Sortimenter-Vereins gegenüber lheilnahmlos verhielt. Die Richtigkeit dieser Vorwürfe läßt sich sehr bestrei ten, denn eine einfache ruhige Erwägung der Thalsachen wird dem Denkenden zeigen, daß der Sortimenter-Verein ohne jede Macht ist, wenn ihm die allein richtige, d. h. die volle Unter stützung der Sortimenter fehlt; selbst das einigste Zusammen halten derselben würde denVerlegern gegenüber nur eine bedingte Macht haben. Anders stellt sich eine solche dem modernen An tiquariat gegenüber; hier kann ein einiges Handeln derSortimen- ler von größter Wirkung sein und einen moralischen Druck auf den Verleger übe» , dessen Wirkung ersprießliche Folgen bringen würde. Wir behaupten oben, daß die Macht einer Vereinigung der Sortimenter den Verlegern gegenüber eine sehr bedingte sein werde. Bedarf unsere Behauptung dem praktischen, ruhigen Ge- schäftsmannc gegenüber einer Erklärung? Wir glauben nicht! Das Verlagsrecht, dessen Bedeutung und Zweckmäßigkeit wir durchaus nicht verkennen, schützt den Verleger in vielen Fällen, wenn auch dies Monopol nicht für alle Fälle ausreicht; in Folge dessen ist auch die Macht des Verlegers einer Vereinigung von Sortimentern gegenüber nur eine bedingte. Der Sortimenter kann mittelbar auf den Verleger einen viel größeren Einfluß üben, als auf unmittelbarem Wege ; der Macht der Thalsachen kann sich auch der Verleger nicht entziehen. Dagegen behaupten wir, daß die Macht der Sortimenter dem modernen Antiquariat gegenüber — Einigkeit vorausgesetzt — eine für gewöhnlich ausreichende ist. Der moderne Antiquar be trachtet die Bücher als eine reine Handelswaare, deren Preis nach dem Einkauf bestimmt wird. Das Staatsgrundgesetz des deutschen Buchhändlerreiches — der Ladenpreis — ist für ihn nicht da, er steht außer diesem. Er weiß sehr wohl, daß Klap pern mit zum Handwerk gehört, und wo wird einem Geschäfts manns, wenn er den Brauch nicht anerkennt, dazu eine bessere Handhabe geboten, als im Buchhandel? Der moderne Antiquar kennt nur seinen augenblicklichen Vorlheil; er benutzt nur