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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1865
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1865
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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22, 20. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 397 delswelt sich allezeit refleckiren soll. Ordnungsstrafen (Art. 26. 45. 89.) stützen dieses System, und für das Interesse des Pübli- cums ist durch Anerkennung der vollkommenen Publici lät des Registers gesorgt (Art. 12. 13. 25.). Die Firmenführung ist durch Einschlagung eines Mittelwegs im Handelsgesctzbuche ge regelt, indem für neu zu errichtende Firmen Uebereinstimmung mit dem bürgerlichen Namen des Unternehmers gefordert wird, aber bestehende Firmen ohne Rücksicht auf solche Uebereinstim mung fortzuführen gestattet ist (Act. 16.17.20.22.24.). Hierzu kommen zweckmäßige Bestimmungen zur Klarhaltung des Firmen bestandes in Art. 20. und 23., sowie zum Schutze der berechtig ten Firmen gegen Prätendenten, mit Rücksicht auf die in jeder bestehenden Firma enthaltene Werthgröße (Art. 27.). Der Redner unterschied sodann zwei künstliche Gestaltungs weisen der Firma: 1) Zweigniederlassungen (Filialge- schäfle, Commandltcn), welche der Unternehmer der Stammnic- derlassung an anderen Orten gründe! (Handelsgesetz!:. Art. 21. 86. 152.). 2) Compagniegeschäfte (Handelsgesellschaften, Collectivsirmen). Solche kommen in den verschiedensten Gestal tungen vor und können in zwei Gruppen gelegt werden; deren eine umfaßt die für große Unternehmungen berechneten und be sonders künstlich vrganisirtcn Associationen: Actiengesellschaft, Commanditgescllschaft auf Aktien und wirthschafkliche Genossen schaft im neuesten Sinne. Von unmittelbarer Bedeutung für den Buchhandel ist bisjetzt nur die andere Gruppe der einfache ren Associationsbildungen, zu welcher dis sog. offene Handelsge sellschaft, (einfache) Commanditgesellschaft und stille Gesellschaft i gehören. Von ihnen ist die offene Gesellschaft die unter Buch händlern fast allein übliche. Die Bethelllgung der offenen Ge- , scllschafter unterscheidet sich von derjenigen eines Commanditisten und stillen Gesellschafters l^irch ein höheres Maß ihrer Publici- täk (Art. 13. 17. 151. 257.), durch die entscheidende Activirät ihrer Rolle (Geschäftsführung und Gesellschaftsvertretung: Art. 84. 99—105. 114—117.), durch das sie verbindende hausgenos senschaftliche Band der Treue und Zufammenwlrkung (Art. 94. 86—98.105.125.), und insbesondere durch die nicht bloß direkte, sondern auch unbeschränkte (persönliche) Haftung für die Hand- j lungsschulden (Art. 258. 259.). Die strenge Unterscheidung der stillen und der Commandit gesellschaft ist eine Schöpfung deS Handelsgesetzbuches und in der Praxis nicht immer klar vorliegend; eS kommt dabei haupt sächlich darauf an, daß der Commanditist (bis zum Betrag seiner Einlage) direct inAnspruch genommen werden kann und imFalle desHandlungsconcurses sämmtlichenHandlungsgläubigern nach steht, während der stille Gesellschafter (in Ansehung seiner Ein lage) Dritten gegenüber jedem anderen Gläubiger der Handlung gleichsteht und folglich an den ConcurSprocenten theilnimmt. Die Stellung des letzteren ist daher vortheilhafier, als die des crsteren und folglich die Commandikverbindung dem Credit der Firma günstiger, als die stille Gesellschaft. Es knüpften sich hieran einige Betrachtungen über dieStel- lung der Firma und des Gesellschaftsvermögens im Prozeß und besonders im Concurs (Art. 119—122. 126. 169.), im Fall des Eintritts, sowie Austritts eines Gesellschafters (131. 132. 112. 166.), und über die Mitwirkung bei Procuraertheilungen (Art. 104. 118.). Die Betrachtung des kaufmännischen Haushalts be hielt sich der Redner für den folgenden Vortrag vor, welcher außerdem die Rechtsverhältnisse der Buchhändler be treffs der v ersch ied e neu buchhän d leris ch en Ressorts behandeln wird. Mibcelien. Aus dem Verlage von Herrn Alexander Duncker in Berlin ist vor kurzem unter dem Titel: ,,Der Jäger. Von Franz Graf von Waldersee. Neue Aufl. mit zahlreichen Illustra tionen, gez. von L. Beckmann, in Holz geschn. von R. Brend'- amour." (gr. 4. Eleg. carr. 6A Thlr., reich gcb. 7U Thlr.) ein Prachtweik hcrvorgegangen, das der deutschen Verlagsproduclion wieder zur hohen Zierde gereicht und in seiner artistischen und typographischen Ausführung, von den so meisterhaft geschnittenen originellen und naturlreuen Zeichnungen an bis zu dem geschmack vollen reichen Einbande, der Beachtung des thätigen Sortimen ters wie des strebsamen Verlegers besonders empfohlen zu werden verdient. Der erstere wird nicht allein «»Jüngern des Weidwerks, sondern auch an allen Naturfreunden überhaupt willige Käufer finden, und der letztere an der mustergültigen Ausstattung seitens der Verlagshandlung seinen Geschmack bilden und vervollkommnen. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Niederländische Literatur. lAuszugausder„d1ell6r1anll.LlbIio§r3pbi6" von M- Ni.shofs imHaag.) bsivoegoel. r Xtlleelinx. ^ gr. 8. ^lllaa^ 1. Deel, kox- 8. 8utp!>en, ?1snten§s. 1 f. 60 c. S°k.Äb' titelvipnet.) kottsrllam, Msgll. 25 akl. Ooor. 60 c. dtoorllbokk. 2 k. 90 e. p's. so tUel,,ln-t.1 ämdterllam, van »-Illen. I^mv8w8 , Scketsen en verkalen. I>ssar ket liooßd., cioor vr. IVI. I^iemeijer. 8. (IVlkt §e1il,k. titelvißnet,.) Win-
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