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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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werfen, während die in Rußland erscheinenden deutschen Zeitungen nichts hindert, nachzudrucken, was ihnen beliebt. Abgesehen von der Bedeutung, welche der holländische und russische Büchernachdruck erreichen kann, ist der amerikanische schon seit Jahren ein sehr bedeutender. Für wenige Cents ist drüben jedes deutsche Buch, das ein größeres Publicum hat, namentlich die deutsche Belletristik, in amerikanischen Nachdrucken zu haben, und die Deutschen in Amerika kaufen diesen Nach druck; dem deutschen Verleger, der in Amerika bei den Millionen unserer Landsleute einen so bedeutenden Absatz finden könnte, ist der große Markt da drüben verschlossen. Ich rede gar nicht von den vielen deutsch-amerikanischen Zeitungen, die mit Ausnahme der „N.-U. Staatszeitung" und einiger anderen größeren Journale ohne Entgelt ihre großen Bogen nur mit deutschen Literaturerzeugnissen füllen. Mau sagt zwar, es sei ein Vertrag mit den Vereinigten Staaten angebahnt, aber der hat wohl noch gute Wege, so lange der deutsche Ver lagshandel nicht dafür besorgt ist, wie alle Produccntcn sich den ihm gehörigen auswärtigen Markt zu erzwingen." Die „Allgemeine Zeitung", welcher wir diese Mittheilung entnehmen, bemerkt hierzu vollkommen richtig: Diese Aus führungen sind gewiß zutreffend und beachtenswertst; unrichtig ist nur das im Eingang Gesagte, daß sich NM diese Angelegenheit Niemand kümmere. Preisvertheilung. — (Vergl. Börsenblatt 1883. Nr. 13.) Auf Grund des vom „Allgemeinen Verein für Deutsche Literatur" (geschäftssührender Director R. Hofmann in Berlin) im December 1882 erlassenen Preisausschreibens für drei als vorzüglich erkannte Monographien aus der deutschen Geschichte oder Kulturgeschichte sind neunzehn Schriften eingegangcn. Unter diesen waren es drei, welche nicht bloß durch Wissenschaftlichkeit und Darstcllungskunst, sondern auch durch engeren Anschluß an die Zwecke des Vereins sich hcrvorhoben. Demgemäß hat das Preisrichter-Collegium, bestehend aus den Herren Professoren R. Gneist, W. Scherer und I. Weiz säcker, unter Assistenz des Schriftführers des Vereins, Herrn Nr. L. Lenz die drei ausgesetzten Preise vertheilt, und zwar dem Verfasser der Schrift „Heinrich von Kleist", Herrn Nr. Otto Brahm sin Berlin, den ersten Preis mit 4000 Mark; dem Verfasser der Schrift „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation", Herrn Professor Nr. Egelhaas in Heil bronn, den zweiten Preis mit 3000 Mark; dem Verfasser der Schrift „Geschichte des deutschen Einheitstraumes und seiner Erfüllung", Herrn Nr. I. Jastrow in Berlin, den dritten Preis mit 2000 Mark. Stiftungsfest. — Der „Verein Dresdener Buch händler" feierte am 17. d. M. sein zweites Stiftungsfest in den Räumen des König! Belvedere, in welchen sich über achtzig Per sonen zum Feste zusammenfanden. Vor dem Souper wurden einige musikalische Vorträge zu Gehör gebracht; später begrüßte der erste Vorsitzende, Herr G. A. Kaufmann, die Festtheilnehmer, während Herr Geheimrath Consul von Baensch den ersten Toast auf Kaiser und Reich, König und Vaterland ausbrachte und mit einem Hoch aus den deutschen Buchhandel schloß, bei welcher Gelegenheit er „Namens eines ungenannt sein wollenden Mitgliedes und Freundes des Vereins" demselbcu ein prachtvolles, reich in Gold, Silber und Seide gesticktes Banner überreichte, das auf schwarzgelbem Grunde das bekannte Grumbkow'sche Wappen der Buchhändler zeigt. ^ Das freudige Erstaunen und der Jubel über dieses wahrhaft sürst- liche Geschenk war allgemein. Die weiteren Toaste galten den Gästen, den Damen, (die als „Prachtwerke" gefeiert wurden), dem Verein, seinem Vorstande, dem Festcomits und den Schriftstellern, und wurden von den Herren Bloem, Schwager, O. Lehmann, vr. Döhn u. A. ausgebracht, überall freudigen Widerhall findend. Unter den gesanglichen Solovorträgen ward namentlich Herrn Pierson reicher, wohlverdienter Beifall zutheil, sowie einem aus wärtigen Gast, der, als Bänkelsänger auftretend, den zweiten Vor sitzenden, Herrn v. Grumbkow, in humorvoller Weise besang. Eine reizende junge Dame ans dem Rhcingau stellte als lebendes Bild die Germania höchst effectvoll dar, wozu Herr Bloem einen weihe vollen Prolog sprach. Wie im vorigen Jahr, so hatte auch diesmal Herr v. Grumbkow ein „Börsenblatt f. d. Dresdener Buchhandel" erscheinen lassen, das in trefflicher Satire alle Vercinsmitglieder „standesgemäß" geißelt und äußerlich dem Leipziger „Concurrenzuntcrnehmen" völlig gleichartig nachgebildct war. — Schließlich führte man Jacobson's heiteres „Singvögelchen" ans, dessen äußerst gelungene Wiedergabe durch talentvolle Mitglieder der Gesellschaft großen Erfolg hatte und stürmischen Beifall erntete. Ein glänzender Ball fesselte die zahlreichen Festtheilnehmer bis in die frühe Morgenstunde in an genehmster Weise. Schleuderei in Frankreich. — Ein beachtenswerther Fall wurde vor Kurzem vor dem Handelsgericht von dlevers verhandelt. Der Verleger Michot hatte ein Werk unter dem Titel: „Im diiövrs L travors lo xusss" herausgegeben, dessen Ladenpreis er auf 120 Frcs. festgesetzt und angekündigt hatte. Ein Buchhändler Namens Mazeron legte das Buch in seinem Schaufenster aus und versah cs mit einem Zettel, auf welchem er nur 110 Frcs. als Preis angegeben hatte. Der Kläger Michot stellte fest, daß dieses Verfahren seine Genehmigung nicht habe und seinen bestimmte Anordnungen zuwiderlause. Er habe 400 Exemplare des Werkes gedruckt, von denen jedes einzelne mit einer Nummer versehen worden sei. Das Buch sei von ihm zum Ladenpreise von 120 Frcs. netto an gekündigt worden. Er verlangte 2000 Frcs. Schadenersatz für die „Beeinträchtigung seines guten Rufes, bewirkt durch diese unberechtigte Unterbietung desjenigen Preises, welchen er von seinen Subscribenten erhoben hatte". Der Vertheidiger sagte aus, daß er sich das Werk von dem Drucker Quantin, welcher den Druck dieser 400 numerirten Exem plare besorgt hatte, verschaffen könne. Dem wurde seitens des Klägers entgegengehalten, daß, wenn auch Quantin 200 Exem plare außer den 400 numerirten gedruckt habe, dies doch ohne seine Erlaubniß geschehen sei. Ueberdies seien diese 200 Exemplare auf schlechterem Papier gedruckt, nicht numcrirt und ungleich ge bunden; auch koste von besagter Ausgabe das Stück 125 Frcs. Das Gericht entschied: in Erwägung, daß, wenn auch voll kommene Freiheit des Handels und der Industrie das Grundprinzip der modernen Rechtsanschauung bilde, diese Freiheit doch nicht in Ungebundenheit ausarten und zu rechtlicher Bestätigung ungerechter Ansprüche führen dürfe, daß der Verklagte Mazeron nicht das Recht der niedrigeren Preisankündigung in seinem Schaufenster gehabt habe, ohne den Zusatz „Gelegenheits-Exemplar" („Exem plar zweiter Hand"), und verurtheilte ihn zu SO Frcs. Schaden- Ersatz und allen Kosten des Prozesses. Gleichzeitig sprach cs gegen den Angeklagten ein formelles Verbot dieser und anderer ähnlicher i Ankündigungen in seinem Schaufenster aus. (kubi. tliroolar.)
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